23km/h und 28km/h zu viel Beharrlichkeit??Fahrverbot?

Hallo ich hätt blos mal ne kleine Frage;

Ich wurde im Dezember (bezahlt im Januar 2012) mit 23km/h zu viel geblitzt Außerort;
Letzten Monat wurde ich auf der AB mit 28km/h zu viel in einer Baustelle geblitzt.

Den Fragebogen hab ich heute zurückgeschickt, ich bin ausserhalb der Probezeit ausser dem einen Punkt vom Januar noch kein Eintrag.
Laut Bußgeldkatalog bekomm ich 80€+23,50€ und 3Punkte kein Fahrverbot.

Jetzt hab ich gelesen das man bei "Beharrlichkeit" auch ein Fahrverbot bekommt (so wie ich es verstanden hab wenn ich innerhalb eines Jahres 2mal 26km/h zu schnell war) richtig?

Auf anderen Seiten steht das die Bußgeldstelle auch ein Fahrverbot verhängen kann wenn man unter 26km/ zu schnell war?!?

Was stimmt den nun bzw. was kommt auf mich zu??

Beste Antwort im Thema

Bei 2x über 25 km/h zu schnell in einem Jahr, oder bei 3x über 20 km/h zu schnell kann ein Fahrverbot auf dich zu kommen.

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Jaaa, aber das mit den drei mal ist ja nicht in der Stvo festgelegt zumindest nicht direkt, also ist man ja auf die "Gnade" des Bearbeiters angewiesen....
UND
Hier zählen dann aber nur die Punkte fürs Schnellfahren oder!?
Also wenn ich nächsten Monat ne Ampel mitnehm (1sRegel=1Punkt) Zählt das nicht zu den 21km/h und 28Km/h?!?

Zitat:

Original geschrieben von r3d3


Jaaa, aber das mit den drei mal ist ja nicht in der Stvo festgelegt zumindest nicht direkt, also ist man ja auf die "Gnade" des Bearbeiters angewiesen....

Auch die 2x über 25 km/h zu schnell ist nicht in der StVO festgelegt, sondern ein Regel

beispiel

im BKat 😉

Zitat:

Original geschrieben von r3d3


Hier zählen dann aber nur die Punkte fürs Schnellfahren oder!?
Also wenn ich nächsten Monat ne Ampel mitnehm (1sRegel=1Punkt) Zählt das nicht zu den 21km/h und 28Km/h?!?

Yup

Ok, dann danke erst mal für die ganzen schnellen Antworten hier. :-)

Noch ein letztes falls es jemand schon erlebt hat;

Zitat:

Es könnte sein, daß du mit 80 € Bußgeld nicht hinkommst. Das könnte "angemessen" erhöht werden wegen Voreintrag.

Was heist angemessen erhöt? 300€ oder höher??

kommt aufs Bundesland an. Bayern ist da recht hart (oft x2). 😉

Aber wenns wirklich nur ein Eintrag ist tippe ich auf 100 - 120 € (also insgesamt).
Falls erhöht wird...
Ist auch nicht immer der Fall.

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Naja Bundesland ist BadenWürttemberg

Naja dann hoff mer mal...^^

Zitat:

Original geschrieben von r3d3


Naja Bundesland ist BadenWürttemberg

Naja dann hoff mer mal...^^

Oje da sind doch die Grünen an der Macht.

Unter 1 Jahr Haftstrafe wirst du da nicht davonkommen.😉😁😁😁

Jaja; Da die sowieso nicht gebacken bekommen 😁😛 werden se hoffentlich auch das in den Sand setzen...

Aber wissen wir ja wenn se auch nichts können, das Geld aus Ehrbaren bürgers Tasche ziehen gehört zum standard repertoire 😁😛

Zitat:

Original geschrieben von r3d3



Was heist angemessen erhöt? 300€ oder höher??

ich hatte das vor vielen jahren mal. "bußgeld wegen vorbelastung angemessen erhöht".

war bei mir damals eine verdoppelung.

ist aber 12 jahre her...

Zitat:

Original geschrieben von r3d3


Verdammt!!

Naja ist auch nciht mein normaler Fahrstil, 6Jahre ohne Punkte dann in 6Monaten 4Sütck :-(

neues auto? 😁

Rudi Carell hat mal gesungen:
Lass dich überraschen, lalalala....
😁 😁 😁 

Zitat:

Original geschrieben von r3d3


Verdammt!!

Naja ist auch nciht mein normaler Fahrstil, 6Jahre ohne Punkte dann in 6Monaten 4Sütck :-(

Darf man fragen,

a) was dich veranlasst hat, den Fahrstil auf konsequente Überschreitung zu ändern und

b) warum Du ihn nicht wenigstens in Anbetracht der drohenden härteren Sanktionen jetzt auf STVO-konforms Fahrweise "zurückumstellst"?

Alleine schon Deine Posts hier sollten bei jedem normal denkenden Sachbearbeiter zumindest den Anschein von "Beharrlichkeit"aufkommen lassen.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von r3d3


Gilt das auch unter beharrlichkeit oder sind da die Zeitlichen Abstände zu groß zwischen den einzelenen Verstöße?

Ja da ist noch von Beharrlichkeit die Rede.]

Wer entscheidet das? Ist man da der Willkür der Behörde ausgesetzt?

Nein, man(n) ist nicht der Willkür der Behörde ausgesetzt. Fahrverbot in der Regel wenn

innerhalb eines Jahres

2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden oder beim dritten

Geschwindigkeits-Eintrag

in Flensburg - auch innerhalb eines Jahres.

Die angemessene Erhöhung ist maximal die Verdoppelung des Bußgeldes.

N.T.

Das mit dem "ehrbaren Bürger" musste ich 2x lesen: Damit ist es jetzt aus - wer in Flensburg notiert ist, gilt als vogelfrei😁

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