235/40 oder 225/40 R18
Hallo,
ich überlege auf 18" umzusteigen.
Brauche mal für und wider für og. Reifengrößen.
Früher musste man 235/40 wegen der Traglast
fahren, heute erfüllen viele 225/40 auch schon
mit Index 92 die Achslast für einen Quattro.
( Ab Werk wird ja immer 235/40 genommen)
Wie sieht es in der Praxis aus, bezüglich:
- Tachoabweichung
- Drehzahlabweichung
- Komfort etc.
Basis-Bereifung bei mir ist 235/45 R17
Gruß Oli
50 Antworten
NA dann soll er doch 225/40 R18 nehmen. Oder 235/35 R18. Dann treten die Auflagen nicht in Kraft oder bin ich jetzt schon total blind?
hmm also da 235/35/18 gar nicht in meinem gutachten drin ist, kann ich die größe gar nicht nehmen, ausser evtl durch einzelabnahme.
@froeschi:
du schreibst, du hast ne 8,5x18. was ist da genau eng? innen ist ja noch alles ok oder? eine 9er würde halt dann um ein viertel zoll, also um 6,35 mm weiter raus bzw rein gehen bei selber ET30. hast du tiefer/wieviel? ansonsten macht das ja noch nichts aus, weil es ja nur um die lauffläche des reifens geht, die innerhalb sein muss. oder lieg ich da falsch, oder beachte ich irgendwas nicht?
mfg chris
Du siehst das genau richtig.
Nach innen ist wurscht und da ist genügend PLatz. Aber meine Felge steht schon 3mm weiter übern Kotflögel hinaus draußen. Bei Dir wären es dann > 8 mm, was auch noch kein Problem darstellt, da der Reifenlauf verdeckt sein muss ... habe jedoch keine Ahnung ab wieviel mm das nicht mehr gegeben ist.
Mein Problem war folgendes:
Laut EU muss die Felge verdeckt sein (seit 2 Jahren). In Deutschland jedoch nur die Lauffläche vom Reifen. Nun ist Deutschland aber MItglied der EU und fällt nun normaler Weise unter diese Bestimmung.
Der ein TüVer wollte das halt nicht abnehmen, aber der Nächste schon. Da streiten sich wohl die Gemüter.
Wenn du für die Felge erstmal ne Anbaubestätigung hast können sie dir eigentlich nix mehr.
Außer wenn du scharfe Bull...räusper Polizei erwischst. Die könnten dein Auto auf versteckte Mängel einkassieren. Ich denke spätestens dann wird sich klären welche Bestimmung Gültigkeit hat. Ist natürlich nicht der Normalfall ... aber die Möglichkeit besteht. Naja ... bei 3 mm könnte man im Zweifel denken die Stange steht schief mit der die Bündigkeit geprüft wird. Aber bei knapp nen cm sieht man das schon mit bloßem Auge.
Jetzt kommen wieder die Beispiele mit hier und da und hatte nie Probleme. Aber deshalb bin ich für mich mit meinen Daten schon an der Grenze und wollte dich darauf hinweisen.
achsoo .. ist noch nicht tiefer (Serie Komfort-Fahrwerk)... will aber VA40/HA30 einbauen lassen. Im Moment nur schwierig wegen Termin und warte noch auf die Bilsteindämpfer
hmm das wirft jetz natürlich ein ganz neues licht auf die sache. das hatt ich nicht gewusst, dass in der EU ne schärfere richtlinie existiert. wichtig wäre für mich die österr. vorschriften - ka ahnung, ob die wer weiss - weil ich, da ich ja nur so 10-15km weg von der grenze bin, doch rel. oft drüben bin. und ich weiss von ein paar leuten, dass die gendarmerie schon ein paar autos stillgelegt hat, weil se zu tief waren (zu geringer abstand straße - bauteile(schürze,etc.)
mfg chris
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@froeschi
welches baujahr ist dein a6? hab ein wenig gegoogelt und innem anderen forum haben se geschrieben, dass das erst für PKW ab EZ 2003 zählen würde. was meinst du dazu?
mfg chris
Ich BJ 01 !!!
Kann natürlich sein, dass das so ist. Würde ja hinkommen, da diese Richtlinie wohl seit 2 JAhren gültig sein soll.
Den genauen Text kenne ich nicht und bin auch nur durch die unterschiedlichen Auffassungen der TüVér darauf gestoßen.