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Ragt bei 235/40 R18 und ET43 etwas über den Kotflügel hinaus?

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 31. März 2014 um 20:17

Hallo alle zusammen,

Tut mir leid, dass ich noch so ein Radthema aufmache, aber ich kapituliere vor der Suche.

Ich habe mich jetzt lang durchgewühlt, und weiß auch dass die Reifen - Felgen Kombination passt, weiß aber nicht ob sie den österreichischen Verordnungen entspricht.

Bei uns in Österreich müssen Reifen und Felge 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein.

Also von einer gedachten senkrechten Achse durch den Mittelpunkt weg.

Ich habe jetzt originale Audi s-line Felgen gekauft. 4E0 601025 AB 8Jx18H2 ET 43.

Ich habe vor mir Reifen in der Dimension 235/40 R18 zu besorgen.

Scheinbar passt die Kombi auf Grund der ET 43. Aber ich weiß nicht, ob irgend etwas übersteht.

Außerdem will ich Reifen mit Felgenschutz kaufen und der war bei meinem damaligen Passat der Grund dafür, dass sie die Felgen nicht ohne aufgeklebter Gummileiste typisieren wollten.

Kann mir jemand sagen ob bei dieser Kombi was übersteht?

8Jx18H2 ET43

235/40 R18

Ich habe den V6 TDI mit 132 kW quattro.

Vielen Dank!

20140331-145407
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15 Antworten

Hallo,

wenn Deine Serienkombination

7x16 ET 45 mit 205/55R16 ist:

kommt die gewünschte Rad-Reifenkombination bei maximaler Reifenbetriebsbreite

inclusive Felgenschutzleiste

ca. 28 mm mehr nach außen und ca. 24 mm mehr nach innen.

Der 235/40R18 ist ca. 2,1% größer > entsprechend eilt der Tacho nach.

Es ist der Nachweis erforderlich, daß diese Abweichung noch im Toleranzbereich liegt,

da ansonsten der Tacho angepasst werden muß,

wobei alle bisher zugelassenen Reifengrößen gestrichen werden.

 

Also ich habe die Kombi aufem A4 ohne irgendwelche Arbeiten und mit Tieferlegung. Das passt wie dafür gemacht. A6 sollte dann erst recht gehen.

am 1. April 2014 um 13:05

Selbst ne 8er Felge mit 235 und Et35 steht nicht über und die ist nochmal 8mm weiter draussen

Themenstarteram 1. April 2014 um 19:54

Ok, super Leute!!! Vielen Dank!!

Dann bestelle ich jetzt mal die Reifen.

Ich Idiot hab mir letztes Jahr neue 17" Felgen gekauft, weil ich dachte dass die die optimalste Größe wären.

Aber beim Dicken schauen die einfach zu klein aus. Da hat all das schöngerede nichts mehr geholfen :)

Themenstarteram 1. April 2014 um 20:02

Was mir noch einfällt.

Die 17er welche ich letztes Jahr gekauft hatte, waren zuerst 7,5Jx17EH2 mit ET35 und die standen über!

Hätte ich nicht eingetragen bekommen.

Mit 225er Reifen.

Hab dann auf ET45 gewechselt.

Aber die Felge hatte ein komisches Design. Da stand die Felge drüber, die Reifen aber nicht. Aber bei uns muss alles abgedeckt sein.

-
am 1. April 2014 um 23:16

Guck mal das ist 8x19 et35 mit 235/35 19

Da steht nix über

Themenstarteram 1. April 2014 um 23:23

Macht echt was her!

Aber bei uns sind die 50° nach hinten das größte Problem.

Da bin ich mir bei dir nicht sicher. Ist aber am Bild schwer zu erkennen.

Auch bei 50° muss noch alles komplett abgedeckt sein und da verjüngt sich bei den meisten Fahrzeugen die nicht aussehen wie ein Container die Karosserie meistens längst.

am 2. April 2014 um 2:27

Hier ist das genauso 30° nach vorne und 50° nach hinten.

Bei mir hatte der prüfer damals einen strich nach oben, einen nach rechts und dann davon in der mitte einen gemacht also ca 45°.

Und das war alles ok

 

Hier das Rechtliche:

NACH §36a StVZO:

* Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben

* Laufflächenbreite der Reifen muss mind. abgedeckt sein

* äußerer Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich

* vordere u. hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden

NACH 78/549/EWG:

* in dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor u. 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckungen mind. die Gesamtbreite des Reifens abdecken; Aufschriften, Verzierungen, Scheuerleisten u. -rippen auf Reifen bleiben unberücksichtigt

* die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über d. Radmitte liegt u. der Schnittpunkt der hinteren Kanten mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen.

* Umriss u. Lage der Abdeckungen müssen möglichst nahe am Reifen liegen. Vor allem innerhalb des Teiles, der durch Radialebenen gebildet wird, müssen erfüllt sein: Die Projektion der Tiefe der Außenkanten der Abdeckungen muss mind. 30 mm betragen. Sie darf sich bis zu den Ebenen hin auf 0 mm verringern u. der Abstand zwischen den Unterkanten der Abdeckungen der durch die Radmitte verlaufenden Achse darf den statischen Durchmesser des Reifens nicht übersteigen

Themenstarteram 2. April 2014 um 10:06

Na super, dann ist alles bestens!

Vielen lieben Dank!

Themenstarteram 27. Mai 2014 um 19:26

Nur falls jemand in Österreich die gleiche Überlegung anstellt.

In unserer Bananenrepublik ist es nicht möglich 235/40 R18 mit original S-line Felgen ET43 eintragen zu lassen!

Nach dem ich jetzt Monate auf den Termin warten musste, haben die Herrn Ingenieure an der Prüfstelle mit Erschrecken festgestallt, dass die Hinterräder bei einem Winkel von 50° um sagenhafte 2mm!! (leider kein Scherz) hinausragen. Und da handelt es sich um die Reifenflanke. Von +30° bis -45° ist alles in Ordnung.

Jetzt müsste mir nur noch jemand erklären, warum man auf eine Prüfstelle Ingenieure setzt, die eigentlich mit technischem Sachverstand sagen sollten ob es tech. zulässig ist oder nicht, und nicht Äffchen, die eh nur eine Holzlatte an das Rad lehnen...

Ich habe von Audi Österreich eine Bestätigung, dass genau diese Felgen auf meinem Fahrzeug mit meiner Fahrzeugnummer und genau diesen Reifen zulässig ist. Steht sogar extra oben, dass die Bestätigung für die Prüfstelle ist.

20140520-110202

Das ist ja sch...

Gibts da nicht die Möglichkeit zu einer anderen stelle (anderer ort) zu fahren? Oder die direkt über den hersteller eintragen zu lassen?

Dann würden die bei meinem verzweifeln. Da ist 8,5x18 mit ET 30 und 7,5x18 ET 20 pro radsatz eingetragen. ;)

am 29. Mai 2014 um 9:29

was ich mich bei den alpenländlichen korinthenkackern immer wieder frage :

was ist, wenn du das fahrzeug in D kaufst und dieser radsatz ist abgenommen und eingetragen (oder evtl sogar ab werk drauf).....tragen die das wieder aus, weil es ja bei euch nicht zulässig ist?

wundern würde mich das auch nicht mehr.

am 29. Mai 2014 um 21:06

Naja, wohl eher nicht... Weil die nämlich jahrelang im abschreiben geübt haben..

Das ganze ist doch wohl ein Witz was bei uns passiert...

am 1. Juni 2014 um 18:22

Könnte nur nach inne bisschen eng werder also ich habe die 8,5 J X 18 ET 40 also raustehen tut da nichts habejetzt hinten noch 20mm spurplatten drauf da ist auch noch luft!!

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