225/40 R18 auf BWY Kombi ?
Hallo, wir haben uns einen Mondeo 2,0 TDDI gekauft. Stimmt es, dass man auf den die oben genannten 18 Zöller montieren kann ohne die Räder eintragen lassen zu müssen? Ich habe diese Größe in der Bedienungsanleitung gefunden, aber vielleicht dürfen diese Räder ja nur beim ST220 montiert werden oder so. Danke für die Auskunft...
MfG.
12 Antworten
Hallo.
Wie Du unten sehen kannst, habe ich vor nicht allzulanger Zeit Felgen und Reifen in dieser Grösse montiert.
Wenn Du die Reifengrösse und Felgengrösse schon in deinen Papieren stehen hast brsauchst Du nichts eintragen lassen.
Steht eines von Beiden nicht in den Papieren = Eintragen lassen. ( Problemlos, Kosten 44 € TÜV )
Grüsse,
Richard
@ Zuma
Das "problemlose" Eintragen hängt von der ET der Felgen ab.
Meine 8x18 mit ET45 wurde von der DEKRA ohne Auflagen
eingetragen, Preis rund 35.-€.
Gruß,
agent-orange
Welche ET haben denn die Original Ford Felgen? Werden nur Felgen mit originaler ET problemlos eingetragen, oder passen auch noch andere ET´s ?
MfG.
Ähnliche Themen
Alle Original-Ford Felgen für den Mondeo MK III haben
ET 52,5; die 16" sind 6,5x16, die 18" sind 7,5x18.
Lt. Wolf-Tuning bekommt man deren 8x18 mit ET38 noch
ohne Auflagen bzw. Arbeiten am Auto eingetragen.
Das Problem ist, dass bei geringer ET und breiter Felge die
Radkante gefährlich nahe an die Karosserie kommen kann,
was dann vom Prüfer entsprechend bemängelt wird.
So schön auch der bündige Abschluß der Reifen mit den
Kotflügeln aussieht, leider fliegt der aufgewirbelte Dreck nicht
mehr komplett in die Radhäuser sondern haftet unglaublich
gut an Fahrer- und Beifahrertür.
Gruß,
agent-orange
Hallo.
Wenn ich mir meine Felgen (7,5J / ET45) ansehe, wäre ET 40 vom Platz her kein Problem.
Hinten ist sowieso mehr Platz als vorne.
Wie der Orange Agent schon geschrieben hat, breite Reifen und wenig ET sieht schon gut aus, hat aber eventuell auch seine Alltagstücken.
Mein Wagen ist 40mm tiefer, er hätte zwar noch tiefer gekonnt aber er ist eben ein Kombie und wenn ich den richtig belade geht er in die Knie. Um das auszugleichen hätte ich auch härtere Stossdämpfer einbauen können. Da hätte aber der Kompfort gelitten. Also lieber 40 mm.
Deswegen auch ET 40. Er ist zwar nicht weich, beladen und dann noch wenig ET.....da hatte ich ein wenig Bedenken wegen dem Abstand zwischen Kotflügel/Reifen.
Fazit:
Machbar ist alles, kostet etwas mehr (zusätzliche Dämpfer) und man muss eben Kompromisse schliessen. (Kompfort)
Grüsse,
Richard
Die Lösung!!!
Hallo zusammen!
Habe vor 14 Tagen das gleich Problem / Frage gehabt !!!
Also ich habe 18 Zoll Felgen (10-Speichen-Design) von Ford auf meinem Mondeo Ghia Turnier von 11/2001..in den Paieren steht nichts außer die Standardgröße! Der Reifenhändler bei dem ich die 18-Zöller erworben habe sagte mir "eintragen lassen, anders geht es nicht!"
Aaaaber das Stimmt nicht !!!!!
Ich habe bei Ford in Köln angerufen und wollte es genau wissen, denn mit den neuen Fahrzeugpapieren gibt es ja auch nur noch eine eingetragene Größe - Was sollte das dann bringen?? Was mach ich dann mit meine Winterreifen??
Lösung laut Abteilung für Technische Anfragen bei Ford: Es gibt für alle Felgen eine sogenannte EU-Übereinstimmungsbescheinigung. Will sagen in dem Schriftstück steht, dass die 18 Zoll-Felgen von Ford, die es für den neuen/aktuellen Mondeo gibt, an dem Fahrzeug gefahren werden dürfen, solange keine weiteren techn. Änderungen vorgenommen wurden (Tierferlegung/Spurverbreiterung o.ä.)
Es ist eindeutig volgender Satz aufgeführt: "Eine zusätzliche Abnahme gemäß § 19 Abs. 3 StVZO ist nicht erforderlich, wenn sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Umrüstung im Originalzustand befindet. "
Desweiteren gibt es den Hinweis auf einen Eintragungsvorschlag, der aber laut Ford nicht von nöten ist sofern die restlichen Auflagen eingehalten werden...Im übrigen werden alle Neufahrzeuge mit einem Komplettauszug der fahrbaren Reifen-/Felgengrößen ausgeliefert, damit es auf Grund der neuen Zulassungspapiere keine Missverständnisse gibt - demnach wird mit dieser Bescheinigung nichts anderes erreicht, als wie bei Neufahrzeugen auch!
Ich hoffe ich konnte hiermit wirklich weiterhelfen, denn zu diesem Thema gibt es 100 Fragen un 100 Antworten - Nur welche was taugen, das konnte mir keiner sagen! Da dachte ich mir, wenns einer weiß, dann die, die das Auto bauen und die Felgen auch *gg*
Ach ja, Die Papiere gab es Kostenlos und die Anfrage ging an das Kundenzentrum (Abtlg. für techn. Anfragen) Tel. 0221/90-3 33 33 -Hierfür nochmal meinen Dank an Ford!-
Viel Erfolg und weiterhin gute Fahrt!
Mondeo1972
PS: die 18 Zöller von Ford sehen echt Top aus - ich stelle bei Gelegenheit mal Fotos ein!
Hi.
Ich habe an der Richtigkeit deiner Informationen ernstafte Zweifel.
Damit wir uns richtig verstehen, ich glaube nicht das Du lügst, sondern das entweder dich jemand falsch verstanden hat oder derjenige der dich informiert hat, hat sich vertan. !?
Selbst wenn das mit den Felgen so richtig ist,
(dann müssten es wirklich originale Felgen sein und auch zu dem Baujahr passen, da sich ja was in den Jahren verändert haben kann)
würde schon eine andere Reifendimension das Eintragen nötig machen.
Durch die "Eintragung" wird ja kontrolliert ob z.B. der Reifen den technischen Anforderungen des Wagens entspricht.
Das kann ja nur speziell geschultes Personal entscheiden. (TÜV, DEKRA usw)
Bei einer Verkehrkontrolle kann man wohl kaum von einem Pullen😁 verlangen alle Fahrzeughersteller, Typen und deren technischen Anvorderungen im Kopf zu haben.
Deswegen: Was nicht drinne steht, soll und darf nicht sein.
Grüsse,
Richard
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn die neue Fahrzeugpapiere hast, sprich Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 werden dort keine Änderungen der Rad- Reifenkombinationen mehr eingetragen. Bei einer Verkehrskontrolle obliegt es der POL nachzuweisen, dass die gefahrene Rad- Reifenkombination nicht gefahren werden darf. Es ist nicht länger Sache des Fahrzeughalters, bzw. -führers, dies nachzuweisen.
Zitat:
Die Lösung!!!
Ich hatte auch mal beim FFH nachgefragt. Ich habe es so verstanden das diese Liste(die jeder FFH hat) eine ABE-Bescheinigung ist. Und somit keine Eintragung erfolgen muss. (Gilt natürlich nur für Original-Ford-Felgen)
Gruß
MC-Motors
Ich wollte mir nämlich auch 18" drauf machen... Nur wegen der Optik, weil alles andere verschlechtert sich bei meinem Auto dadurch...
Wobei "Die Lösung" auch nur bei original Ford Felgen gilt. Und da ist die Auswahl an 18" ja relativ gering. Also doch eintragen lassen.
MfG.
Hallo nochmal!
Ja, klar das ganze bezieht sich natürlich nur auf original Ford Alus, da die Übereinstimmungsbescheinigung aber genau für dieses sprich mein Fahrzeug ausgestellt ist, habe ich keine Probleme! Denn diese besagt ja, dass die Felgen für das Fahrzeug von den entsprechenden Stellen getestet und zugelassen wurden.
-> Mit einem Neuwagen fährt man ja auch nicht zum Tüv und lässt die Original Reifen nochmal prüfen und Testen.
Ich habs jedenfalls Schwarz auf Weiß in Original von Ford und das reicht in jedem Fall.
Gruß
Mondeo1972