21 km/h drüber /Probezeit

Audi A3

hallo,
ich wurde mit 21km/h drüber geblitz und befinde mich noch in der probezeit.(foto nicht mitgeschickt)
das auto ist ein firmenwagen.
was kann ich alles tun um die verlängerung der probezeit und aufbauseminar zu umgehen?
entweder jemanden finden,der das auf sich nimmt(aber vergleichen die das dann nicht mit dem foto?)
oder soll mein vater sagen,dass er nicht weiß wer gefahren ist?(aber suchen die dann denn nicht nach "mir"?)

bin verzweifelt,bitte um hilfe
lg nico

52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha


Niemand wird dazu verdonnert, Fahrtenbuch zu führen, weil er "seinen" Wagen anderen zur Verfügung stellt, das "definitiv falsch".

da_baitsnatcha

Möglich ist das schon, aber nicht beim ersten Verstoß. Das es zu solch einem Fall kommt, muss in der Regel schon öfters was vorgefallen sein.

Gruß, Tobi

Zitat:

Original geschrieben von |-blah-|


mach dich mal locker bulle 😉

LOL genau jetzt is aber mal ruh.. 🙂

Hallo,

mein Tip: Der der Antwortbogen den Du bekommen
hast ist in 3 Abschnitte aufgeteilt.
1. Pflichtangaben
2. Freiwilige Angaben zum Führerschein
3. Angaben zur vorgeworfenen Tat

fülle nur Pkt. 1. und 3. aus...
Bei 3. schreibst Du hin :
"Da es ein Firmenwagen ist und mehrere Personen
mit diesem Fahrzeug fahren, bitte ich um zusendung
der Beweisbilder."

Wenn dann die Bilder kommen und Du klar und deutlich
zu erkennen bist musst Du halt in den sauren Apfel beisen.

Fals die Bilder nichts geworden sind hörst Du nichts mehr
zu diesem Thema.

Hab ich selbst schon des öfteren gemacht.
Bei mir hats in 50% der Fälle geklappt... *g*

Grüße

Das führt dann aber um so schneller zur Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen.

Geschäftswagen, mehrere Fahrer + "keiner weiß wer's war" ist doch der typische Grund für sowas....würd ich nicht zu oft riskieren!

Wer kontrolliert dieses Fahrtenbuch dann eigentlich?

da_baitsnatcha

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Ja klar kann das dazu führen ...
Bei mir hat es jetzt 3 mal geklappt ohne das ein Fahrtenbuch
angelegt werden musste...

Fahrtenbuch wird nicht regelmäßig kontrolliert...
Nur im Falle das man einen Verstoß gegen die StVO
begangen hat und keiner die Tat zugibt...
Und dann von den freundlichen Herrn mit der grünen Uniform... :-)

Also da kein Bild mitgesendet wurde, würde ich einfach jemanden
anderes angeben. Wenn die später nachprüfen wer genau gefahren
ist dann könnt ihr Euch ja geirrt haben mit dem Datum weil ihr
ja kein Bild hattet. Wenn die das hinnehmen mit dem anderen
und die Strafe gezahlt wird ist sache ja evtl schon vom Tisch.

Einfach den Halter als Fahrer angeben und Fertig wenn sie es nicht glauben und mit Fotos kommen kann man immer noch sagen das man dachte mit dem Wagen unterwegs gewesen zu sein.
Ich Wette wenn die Strafe wiederstandslos Bezahlt wird interessiert das niemand mehr wer wirklich gefahren ist.

also ein freund von mir wurde auch geblitzt war auch nur 21 km/h zu schnell ist echt scheiße wenn man wegen 1 km/h zur nachschulung muss. Er wollte es auf seinen bruder schieben ging aber auch nicht. Aber das aufbausiminar bringt eh nichts außer das du geld zahlen must und zeitverschwendest... einfach nicht erwischen lassen😉

Das Aufbauseminar ist echt so ne Sache...ne Freundin von mir musste mal hin wegen roter Ampel....

Was da z.T. für Leute sitzen...erstens wird man wohl wie n Schwerverbrecher behandelt, alle mussten ihr "Vergehen" auf Zettel schreiben und an die Wand hängen. Sie wurde dann in die "schweres Vergehen"-Ecke gestellt mit Leuten, die zum wiederholten Male betrunken gefahren sind bzw. mit 120 durch Ortschaften gebrettert sind. Danach musste jeder sein Vergehen zugeben, etc.

Alles didaktisch sehr sinnvoll. Aber am langen Arm kommt man eben nicht vorbei, außer man frisst was wirklich Großes aus. Ordnungswidrigkeiten werden bis ins Grad nachverfolgt!

da_baitsnatcha

Tach,

Zitat:

Was da z.T. für Leute sitzen...erstens wird man wohl wie n Schwerverbrecher behandelt, alle mussten ihr "Vergehen" auf Zettel schreiben und an die Wand hängen.

Genau so fängt der erste Termin beim Aufbauseminar an. Ich bin seit ich den Führerschein gemacht hab, ca. 125.000km gefahren und habe bis jetzt nur einen Strafzettel erhalten. Leider bin ich in der Probezeit Innerorts mit 21km/h zu schnell, geblitzt worden. Hab einen Punkt bekommen + Probezeitverlängerung um zwei Jahre.

Hier alle Fakten & Konzeqenzen:
Fakten:
Führerscheinerwerb: Jahr 2001
Am 11-2002 mit 21km/h zu schnell Geblitzt worden

Konzeqenzen:
Probezeitverlängerung bis 11-2005
Strafzettel: 40€ + 20-30€ Gebühren
Aufbauseminar: ca. 400€
Punkte: 1 Punkt, der erst nach 5. Jahren verfällt, also erst 11-2007
Dass heisst, einen Punkt in der Probezeit, wird so stark bestrafft, wie eine Straftat im Straßenverkehr, wie z.B. Nötigung, usw...

ähmmm gibt für sowas nicht andere Themen Foren?
Oder gibts seit neuestem ein Sonderzuschlag wenn man mit einem A3 geblitzt wird 😁

Zitat:

Original geschrieben von da_baitsnatcha


Niemand wird dazu verdonnert, Fahrtenbuch zu führen, weil er "seinen" Wagen anderen zur Verfügung stellt, das "definitiv falsch".

da_baitsnatcha

leider nicht.. in meinem Bekanntenkreis kam es bereits 2 mal vor. jeweils nach dem ersten mal bei dem der Fahrer "nicht gefunden werden konnte".

damals gings beim Fahrer auch um ne Nachschulung..

Zitat:

Original geschrieben von D4YW4LKER


In der Tat ist es so, dass wir von der Polizei die Portraits miteinander verglichen werden. Mehr Details will und darf ich hier aber nicht verraten. Es ist natürlich selbstverständlich, dass auch im näheren Verwandschaftskreis nachgeforscht wird.

Da es in diesem Fall um ein Bußgeld mit Punkten geht, wird hier sicher auch etwas genauer nachgeforscht!

Gruß, Tobi (der die Sache jeden Monat bestimmt ein- bis zweimal selbst machen muss)

PS: Es war früher vielleicht mal so, dass die ganze Sache etwas lockerer abgehandelt wurde.

Woher bekommt die Polizei denn dann die "Portraitphotos"? Da es sich lediglich um eine Bußgeldsache und keine Straftat handelt, darf sie auch keine Photos vom Einwohnermeldeamt einfordern.

Also ist das mit dem Photovergleich gar nicht möglich. Die einzige Möglichkeit ist, von Tür zu Tür mit dem Photo zu gehen und den "Täter" ausfindig zu machen .... spanender Job ! *lachtz

@OG-YY-220

Also der Punkt verfällt bereits nach zwei Jahren.
Die 5-Jahres-Frist bezieht sich nur auf die Einträge, dass ein Aufbauseminar angeordnet wurde, und dass Du selbiges absolviert hast.
Zusätzlich bleibt der eine Punkt aber noch 12 Monate in der Überliegefrist - d.h. er ist zwar noch eingetragen, zählt aber bereits als getilgt.

Diese Überliegefrist ist eingeführt worden nachdem für Eintragungen ins Zentralregister nicht mehr der Tag der Rechtskraft, sondern der Tag des Vergehens maßgeblich ist. Um also zu verhindern, dass Du gegen ein Bußgeldentscheid einspruch einlegst - was natürlich dauert - und inzwischen der Punkt auf "nimmer wiedersehen" getilgt wurde, wird der Punkt diese 12 Monate in der Überliegefrist geführt - damit er eben nicht vergessen wird, falls der eingereichte Widerspruch abgelehnt wird.

So läufts... Ist schwer zu kapieren, aber mir hat die Dame aus Flensburg den Unfung so erklärt. -> Ich hatte quasi das gleiche Problem.

Schönen Donnerstag,

Hendrik

Das heisst mein Punkte ist weg? Denn laut Aussage aus dem Brief von Flensburg hab ich ab 11-2007 keinen Punkte mehr...

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