21 km/h drüber /Probezeit
hallo,
ich wurde mit 21km/h drüber geblitz und befinde mich noch in der probezeit.(foto nicht mitgeschickt)
das auto ist ein firmenwagen.
was kann ich alles tun um die verlängerung der probezeit und aufbauseminar zu umgehen?
entweder jemanden finden,der das auf sich nimmt(aber vergleichen die das dann nicht mit dem foto?)
oder soll mein vater sagen,dass er nicht weiß wer gefahren ist?(aber suchen die dann denn nicht nach "mir"?)
bin verzweifelt,bitte um hilfe
lg nico
52 Antworten
@OG-YY-220
Hallo nochmal!
Also Dein Punkt ist definitiv seit 11/2004 getilgt.
Er steht/stand aber noch bis 11/2005 im Register - mit der Bemerkung "in Überliegefrist".
Ohne jetzt jemanden vom KBA auf den Schlips treten zu wollen: mein Registerauszug war vom ersten Sachbearbeiter auch mit Datumsangaben versehen, die leider NIEMAND nachvollziehen konnte. Ich hab mir dann im folgenden Jahr noch einmal einen Auszug schicken lassen, der dann korrekt ausgefüllt war. Ich habe damals diese "Überliegefrist" nicht verstanden, und deshalb mal dort angerufen: nach einem netten Telefonat hab ich´s dann kapiert.
Zuvor habe ich mein Problem in einem anderen Forum (auf welches ich leider hier nicht verliken darf) beschrieben - und die Antworten dort waren allesamt sehr professionell.
Google doch mal nach "forum fahrerlaubnisrecht" - der erste Treffer ist es schon...
Also machs wie ich - freu Dich über einen "Kontostand" von 0 Punkten...
P.S. Von wann ist denn Dein letzter Auszug? - noch vor 12/05? Dann waren die evtl nur etwas "schreibfaul" und haben dir einfach nichts zur Überliegefrist geschrieben... - Soll ja vorkommen! Was natürlich stimmt: die letzte EINTRAGUNG auf deinem Konto wird erst 11/2007 gelöscht - eben die Anordnung und die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar.
Ciao,
Hendrik
Sorry was sind das hier für Leute, wickel das ganze über einen Verwandten ab. Der das nicht macht ist in meinen Augen selber schuld, oder hat nicht besser zu tun als die Nachschulung zu machen. Es ist aus Datenschutz sowieso verboten die Bilder zu vergleichen, wenn kein Verdacht besteht. Also mit andren Worten wenn deine Mutter unterschreibt das sie es war, ist es aus der Welt!!!
ich würd mir jemand suchen, der du gewesen sein könntest..
sprich..
eine Person übernimmt das die a)
ca genauso alt ist wie du (also nicht Opa übernimmt die Punkte ;-)
und b auch gleichen geschlechts..weil das erkennt jeder wenn ein 18 Jähriger geblitzt wrid und eine 50 Jährige Frau gibt sich an .. gell?
auch wenn sich einige auf den Schlips getreten fühlen, wenn man einen Fehler begangen hat sollte man auch dazu stehen, sind doch hier nicht im Kindergarten....
Sprich Bußgeld und Aufbauseminar bezahlen.....
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Zitat:
Original geschrieben von Mystefix
auch wenn sich einige auf den Schlips getreten fühlen, wenn man einen Fehler begangen hat sollte man auch dazu stehen.....
Das sehe ich genauso. Allerdings scheint diese Tugend im Lande keine hohe Anhängerschaft zu haben...🙄
Quelle ADAC:
Fahreridentifizierung durch Vergleich von Fotos
Die Bussgeldbehörde ist berechtigt, die bei Meldebehörden hinterlegten Lichtbilder (Pass, Personalausweis) zur Fahreridentifizierung anzufordern um diese mit einem, bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, aufgenommenem Frontfoto zu vergleichen. Dabei wird dem Datenschutz kein Vorrang vor dem staatlichen Aufklärungsinteresse eingeräumt, weil die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Rechtsstaatprinzip eine zentrale, staatliche Aufgabe ist. Das Bayerische Oberste Landesgericht (Az. 1 ObOwi 310/2003, ADAJUR Dok.Nr. 55786, DAR 04, 38) kommt zu dem Ergebnis, dass hierfür auch Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zulässig sind, soweit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Wegen notorischer personeller Unterbesetzung der Behörden und der dreimonatigen Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr stellen die hergebrachten Ermittlungswege wie das Aufsuchen des Betroffenen in seiner Wohnung oder am Arbeitsplatz oder eine Nachbarschaftsbefragung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar. Die Gerichte gehen davon aus, dass diese Maßnahmen mindestens genauso stark in die Persönlichkeitssphäre des Betroffenen eingreifen wie die Informationsbeschaffung über die Meldebehörden. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist die Beschaffung von Lichtbildern als verhältnismäßig anzusehen. Die Entscheidungen dieser Gerichte gehen sogar noch weiter, indem sie bei Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Erhebung der Lichtbilder generell kein Beweisverwertungsverbot annehmen, d.h. die gewonnenen Erkenntnisse dürfen im Verfahren verwendet werden.
BayObLG vom 27.08.2003
sei ein mann und stehe zu deinem fehler.
Sorry, aber wenn Du schon so doof bist und dich in der Probezeit mit 21 km/h zu viel blitzen lässt, dann bade es gefälligst auch selber aus! Wenn's zusätzlich noch innerorts war, sollte man Dir auch gleich noch links und rechts eine kleben...
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
In der Tat ist es so, dass wir von der Polizei die Portraits miteinander verglichen werden. Mehr Details will und darf ich hier aber nicht verraten. Es ist natürlich selbstverständlich, dass auch im näheren Verwandschaftskreis nachgeforscht wird.
Da es in diesem Fall um ein Bußgeld mit Punkten geht, wird hier sicher auch etwas genauer nachgeforscht!
Gruß, Tobi (der die Sache jeden Monat bestimmt ein- bis zweimal selbst machen muss)
PS: Es war früher vielleicht mal so, dass die ganze Sache etwas lockerer abgehandelt wurde.
also mir seid ihr bisher noch nie auf die schliche gekommen 😁
habt euch ganzschön die zähne ausgebissen 😉
mehr will ich jetzt auch nicht verraten... 😉
Zitat:
Original geschrieben von predl
also mir seid ihr bisher noch nie auf die schliche gekommen 😁
habt euch ganzschön die zähne ausgebissen 😉
mehr will ich jetzt auch nicht verraten... 😉
Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um sich hier öffentlich zu einer Straftat zu bekennen? Was muß man da nehmen? Die kleinen grünen Pillen?
Was meinst Du, wie anonym Du hier im Internet wirklich bist? 🙄
cu
Hallo,
in der Auto Bild von letzter oder vorletzter Woche war ein Bericht zu Blitzern. Du solltest einen Anwalt einschalten, der bekommt dann auch Einsicht in die Papiere. Du kannst es anfechten und zwar, dass der Blitzer nicht richtig stand und so weiter was genau weis ich auch nicht. Versuch mal den Bericht zu bekommen und analysiere es. Sollte es vor Gericht gehen, dann werden dir oft nochmals ein paar km/h abgezogen und schon bist du drunter.
gruß,
esox000
Was ist eigentlich los mit Euch??!!! Wenn Nico27 schon so ne Vollföte ist, und sich als Anfänger mit 21 drüber erwischen lässt, dann soll er wenigstens auch die Konsequenzen aus dem ganzen ziehen!
Ich fahr seit zwei Jahren nen 911 Turbo mit 450 PS, hab's aber noch nicht einmal geschafft, geblitzt zu werden. Für mich tönt das Ganze so, als wäre der kleine Nico einer dieser Idioten, die nichts auf der Strasse zu suchen haben...
ich denke mal dass er nur dann ne "vollflöte" ist wenn er es einfach so hin nimmt.
Gut er war zu schnell, aber mein Gott versuchen kann mans ja um eventuell doch noch um ein Fahrverbot hinweg zu kommen.
Ich würde so etwas auf jeden Fall anfechten bzw. mich mal beim Anwalt erkundigen - 2 Jahre Probezeitverlängerung die spinnen die Römer.
Gruß,
esox000
Zitat:
Original geschrieben von esox000
2 Jahre Probezeitverlängerung die spinnen die Römer.
Durch die Verlängerung der Probezeit hat er doch keine Nachteile, wenn er sich gesetzeskonform verhält.
Zitat:
Original geschrieben von hansi79
Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um sich hier öffentlich zu einer Straftat zu bekennen? Was muß man da nehmen? Die kleinen grünen Pillen?
Was meinst Du, wie anonym Du hier im Internet wirklich bist? 🙄
cu
habe keine straftat begangen. ich kann nur polizisten überhaupt nicht leiden. 😁