205er-Reifen beim EcoBoost möglich?

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo,

weiß jemand von Euch, ob ich auf meinem 2011er 1,6er EcoBoost auch Reifen in der Größe 205 / 55 R16 fahren darf? Ab Werk sind ja 215 / 55 R16 drauf.

Viele Grüße
XG

23 Antworten

Hallo,

ich war gestern beim TÜV. Die werden mir die 205er NICHT eintragen, weil als Mindestgröße 215 von Ford vorgegeben wird. So steht es in der COC.

Damit hat sich die Sache für mich erledigt. Werde dann 4 neue Reifen bestellen und gut ist.

Viele Grüße
XG

Zitat:

Original geschrieben von ruppi107


Liebe Freunde

Ich will nicht päpstlicher als der Papst sein. Aber mit der EU-Richtlinie 92/23/EWG -die auch deutsches Recht ist- hat sich einiges geändert. Die Hersteller geben häufig nur überdimensinierte Reifen frei. Reifenhersteller können alternative Größen selber freigeben, meist ohne TÜV. Ich habe gerade mal bei Michelin den 2011 Kombi mit 1,6l TDCI eingegeben.

So lieber Freund. habe mal mit dem Tool gespielt und nachdem ich für meinen MK3 selbst für 185/50-15 bis zum Anforderungsformular für die Freigabe komme halte ich das Tool für relativ Sinnfrei so lange man keine Freigabe schriftlich hat.

Und eine Freigabe für 15" gibt es unter Garantie nicht da man wegen der Bremsanlage mindestens 16" braucht.
Man kann zwar damit schauen was theoretisch möglich ist,aber man erfährt nicht was tatsäclich möglich ist.

Hallo zusammen,
das ist ein Thema, was zwar schon oft diskutiert wurde aber irgendwie kam es noch nie zu klaren und eindeutigen Resultaten.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auf diesen Thread verweisen. Der ist zwar schon älter, aber er wurde in den letzten Tagen aktualisiert.

Winterreifen 205er bei Titanium S Turnier TDCI 175PS

Es sind vom BRV (Bund Reifenverkäufer und Vulkanisierer) verschiedene PDFs im im Umlauf, in denen der BRV die Auswirkung der EU-Richtlinie 92/23/EWG erklärt. In erster Linie wird auf den Lastindex eingegangen.
Eine Aussage ist absolut klar und eindeutig: Der Lastindex der aufgezogenen Reifen darf kleiner sein als der in KFZ-Schein/COC angegeben ist, wenn die laut KFZ-Schein höhere der beiden Achslasten (vorne/hinten) geteilt durch 2 (2 Reifen pro Achse) den kleineren Index zulässt. Das ist beim Ecoboost 118 kW der Fall. Wenn also im Schein/COC als kleinste Größe steht 215/55 R16 93, dann darf man auch 215/55 R16 91 fahren.
In einigen PDFs steht, dass das generell gilt, also wäre die Reifenbreite nicht relevant. (Man könnte also auch Trennscheiben fahren, wenn diese ein EU Kennzeichen XY haben und einen entsprechend hohen Lastindex).
In anderen PDFs wird darauf hingewiesen, dass man nur mit kleinerem Lastindex, nicht aber mit anderen Reifengrößen als im Schein/COC vorgegeben fahren darf.

Was die Reifengröße angeht, also 215er oder 205er, gibt es bestimmte Aussagen, bei denen man als Laie nicht eindeutig einordnen kann, was bei einem Rechtsstreit bei einem Unfall herauskommen würde.

Man beachte dazu in dem angegebenen Link meinen Eintrag erstellt am 28. Dezember 2011 um 21:24:41 Uhr.
Daraus geht hervor, dass ich vom BRV aus meine 205er Winterreifen fahren darf.
Außerdem habe ich eine Reifenfreigabe vom Hersteller bekommen.
Ich werde mir einen Aufkleber mit 190 km/h 'reinkleben. "H" steht zwar für 210, aber dann kann man mir auch nichts.
Zum TÜV würde ich damit nicht fahren wollen. Ansonsten sind es sehr gute Winterreifen und ich fahre zu 99% unbeladen. Man beachte vor allen Dingen die Aussage des BRV, nach der keinerlei Eintragung notwendig wäre.
Weil Cut&Paste so einfach ist hier noch einmal für meinen Mondeo Kombi MK4 Ecoboost 118 kW:
"In der kompletten Abwendung der EU-Richtlinie 92/23 ist die von Ihnen augenscheinlich beabsichtigte Bereifung 205/55 R 16 91 zulässig und bedarf keiner gesonderten Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere."

Das waren jetzt auch nur Winterreifen.
Wie es Sommerreifen aussieht, weiß ich nicht.
Laut einer Bestimmung muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit höher sein als die eingetragene Höchstgeschwindigkeit. (Liegt im einstelligen Prozentbereich).
Der Ecoboost 118 kW ist auf 210 km/h eingetragen.
Geschwindigkeit "H" (= genau 210 km/h) würde dann nicht mehr ausreichen. Bei Geschwindigkeiten über 200 km/h wird der Lastindex des Reifens kleiner, so dass möglicherweise der Lastindex 91 nicht mehr ausreicht. Ob man hier auch einfach einen Aufkleber (200 km/h oder 210 km/h) einkleben darf, weiß ich nicht.
Warum eigentlich nicht? Ich darf auch mit Winterreifen im Sommer fahren und darf dann Winterreifen sogar bis "Q" fahren (Q = 160 km/h).
Die Folge wäre, dass ich im Sommer schmalere Reifen fahren darf, aber dann nur Winterreifen?
Viele Grüße
Norbert

Für WR gelten weniger strenge Ausnahmeregeln,wie zb der niedrigere Geschwindigkeitsindex.
"H" wäre bei eingetragenen 210 sogar legal möglich wenn die Höchstgeschwindigkeit elektronisch auf diesen Wert beschränkt wird,haben schon einige Hersteller gemacht.

Zitat:

In anderen PDFs wird darauf hingewiesen, dass man nur mit kleinerem Lastindex, nicht aber mit anderen Reifengrößen als im Schein/COC vorgegeben fahren darf.

Da wäre ich vorsichtig, das COC ist quasi ein Auszug der Fahrzeug-BE und somit ist alles was davon abweicht nicht mehr von dieser BE gedeckt,also es ist nicht mehr legal. Nur wenn für die abweichenden Punkte anderweitig eine Freigabe erteilt wird ist man wieder auf der sicheren Seite, wie zb die ABEs von Zubehörfelgen oder die Gutachten für andere Reifengrößen. Selbst wenn man Felgen fährt deren ET nur 1mm von den Werten des COC abweicht braucht man für sie eine gesonderte ABE oder ein Gutachten plus Abnahme eines Sachverständigen und 1mm bei der Einpresstiefe sind wohl für die Sicherheit weniger relevant als ein niedriger Lastindex als vom Autohersteller vorgesehen.

Davon mal abgesehen das die 205er schon mit dem 130PS TDCI des MK3 ihre Mühe haben können dürften sie bei den 175PS öfters an die Grenzen kommen.

Zitat:

"In der kompletten Abwendung der EU-Richtlinie 92/23 ist die von Ihnen augenscheinlich beabsichtigte Bereifung 205/55 R 16 91 zulässig und bedarf keiner gesonderten Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere."

Ich wage mal zu bezweifeln das die Richtlinie eine Reifengröße ohne weitere Maßnahmen erlaubt die der Autohersteller nicht vorgesehen hat und auch nicht von der Fahrzeug-BE erfasst wird. Irgendwas wird sich der Autohersteller wohl gedacht haben als er die Reifengrößen festlegte.

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Zitat:

Für WR gelten weniger strenge Ausnahmeregeln,wie zb der niedrigere Geschwindigkeitsindex.

"H" wäre bei eingetragenen 210 sogar legal möglich wenn die Höchstgeschwindigkeit elektronisch auf diesen Wert beschränkt wird,haben schon einige Hersteller gemacht.

H sind bei Winterrädern auch möglich wenn man einfach den schönen 210 Aufkleber rein macht den ich auch habe.

Da muss nichts elektronisch begrenzt werden.

Aber mit der Begrenzung klappts auch bei Sommerreifen. Nur ob sich das heute noch wirklich lohnt?

Puh,

ich habe meine 205er vom MK3 nicht weiterbenutzt, sondern mir neue 215er gekauft.

Viele Grüße
XG

Allgemeine Einschätzung zum Verhältnis Autogröße und Reifenbreite:

Die aktuelle E-Klasse Limousine (nicht Kombi) mit Motorisierung 200 CDI hat ein Leergewicht 1735 kg (Quelle: mercedes-benz.de) und hat eine Mindestreifenbreite von 205 mm (205/60).

Der Mondeo Ecoboost 1,6 Liter Kombi hat ein Leergewicht von weniger als 1550 kg.
Warum hier 205er nicht ausreichend sein sollen, ist mir schleierhaft.

Du hast gesehen dass hier seit mehr als einem Jahr niemand geschrieben hat 😕

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