205/55 R16 7x16" ET38 - Nacharbeiten nötig ?

Mercedes A-Klasse W169

Wie der Titel schon verrät,
möchte ich wissen, ob ein Radsatz mit folgenden Abmessungen
ohne Nacharbeiten an der Karosserie unter einen W169 passt:
Felge: 7x16", ET38
Reifen: 205/55

Danke für jeden Hinweis

33 Antworten

@Gedoensheimer
@rennBenz

In euren beiden Gutachten taucht beim W169 genau nur bei dem 205/55R16 der Hinweis G01 auf:

Zitat:

G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

Und jetzt wollt Ihr mir sagen, den kann man so fahren...

Ich sage doch der ist außer der Toleranz.

Ein 225er ist von Mercedes nicht freigegeben - das musst du mir mal zeigen.

Jedenfalls konntet Ihr dem TE mittels Vergleichsgutachten zeigen, das Nacharbeiten nötig sein werden.
Was er daraus nun macht, ist seine Sache.

Original von GT-Liebhaber
Jedenfalls konntet Ihr dem TE mittels Vergleichsgutachten zeigen, das Nacharbeiten nötig sein werden.

@GT-Liebhaber
Lies dir bitte nochmal die Eingangsfragestellung des ersten Kommentars vom TE durch, dann wird auch dir einiges klarer.

Was er seinem Bekannten (nicht bemerkt?) empfiehlt, oder ihm weitergibt, das erschließt sich mir nicht.

"Gedoensheimer" und meine "Wenigkeit" haben insofern schon ENORM geholfen.

Anschließend dann mal vorbei zu schauen um halbfertige Kritik anzubringen, ist natürlich ein leichtes für solch "Haarspaltereien".

Wie schon von mir geschrieben:
Schau dir die Frage vom TE nochmal an (die sich sogar noch wiederholt) und dann trage nochmal zur Lösung des Probs bei.
Und nicht nur zur Verkomplizierung !!!

Auch hat NIEMAND, weder "Gedoensheimer"
noch ich, behauptet,
"den könnte man so fahren".
Eher ist durch unsere Kommentare ...
das KLARE Gegenteil der Fall !!!!!!!!!!!

Verständnisproblem ???????????

Leider gibts bei MT keinen Entschuldigungs-Klick ...
... aber schreiben könntest du es doch wohl zumindest, oder ???

Und damit meine ich nicht das Wort an sich, sondern die Maßnahme / Bedeutung.

Gutes Gelingen 😉

Hab mir jetzt mal org. Mercedes Radsätze gesucht,
dieses Rad hier (Bild anbei) ist eine org. Mercedes Felge die mit 205/55er Reifen
für den W245 wie auch für den W169 zugelassen ist -
die Felgen haben eine ET von 48 - Reifengrösse ist gleich,
org. Radsätze müssen ja ohne Anpassungen verwendet werden können,
daher unterscheiden die org. Radsätze sich von meinem Beispiel nur noch in der ET,
da sie auch 7J breit sind - sie haben ET 48, mein Beispiel 38 -
meine Räder würden also 10mm weiter nach aussen bauen,
ist denn wirklich nicht mal 1 cm Luft ?

W169

Wozu hab ich denn die Original-MB-PDF mit den freigegebenen Rad-Reifen-Kombis angehängt ???

ET38 is nun mal nich beim W169 !!!

Es sei denn das Gutachten bescheinigt es !!!

Ansonsten Einzelabnahme bei der Prüforganisation.

Dem steht doch nix im Wege ?!!!
Probier es, kann ja auch GUT gehen, aber dann eben halt mit Kosten (Einzelabnahme, vielleicht auch ohne die Bördelei).

Also, du selbst entscheidest ...
(mußte für meine Sommer 225/45/17 Reifen auch die Eintragung in Kauf nehmen)

Das eine was man WILL, das andere was man MUSS !!!

Berichte bitte wenn dein Wunsch umgesetzt wurde, oder werden konnte.
Denn ein Forum lebt vom MITMACHEN.

Und nun hoffe ich das alles zu deiner Zufriedenheit seinen Erfolg findet.

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Warum sollte ich mich entschuldigen.?
Wir meinen das Gleiche, nur scheinbar reden wir auf drei verschiedenen Ebenen darüber.

@rennBenz
ja Du schreibst es "vielleicht auch ohne Bördelei"

das ist es, was ich mit diesem Thread herausfinden möchte,
Eintragung ist klar - keine Frage, aber ich wollte wissen,
ob jemad weiss, ob diese Räder ohne Bördelei drunterpassen,
ich hab die Räder und das Auto leider nicht hier zusammen vor mir, sonst hätte ich es selbst probiert
es könnte ja sein, das die Auflagen der Bördelei nur sicherheitshalber im Gutachten stehen und es für diese Felgen / Reifen Kombi noch ohne Bördelei gehen könnte

So genau wird dir das hier keiner sagen können.
Natürlich sind die Auflagen nicht so aus Spass erforderlich.
Stellt z. B. der TÜV- Prüfer fest das nicht gebördelt ist wenn die Auflage in der ABE drin steht
dann hast du warscherinlich ein Problem.
Der Prüfer wird die Abnahme verweigern.
Je nachdem wie er Laune hat, oder auch nicht. 😁

naja - ich dachte immer das für den TÜV- Prüfer relevant ist,
das die Lauffläche des Reifens nicht über die Kotflügelkante übersteht -

es macht ja keinen Sinn, das man dann trotzdem bördelt, nur weil es im Gutachten steht :-)

Zitat:

Original geschrieben von SAAB9009


naja - ich dachte immer das für den TÜV- Prüfer relevant ist,
das die Lauffläche des Reifens nicht über die Kotflügelkante übersteht -

es macht ja keinen Sinn, das man dann trotzdem bördelt, nur weil es im Gutachten steht :-)

Was meinst du denn wofür die Auflagen sind?

Nur so zum Spass???

Hallo alle zusammen,

also ich habe die Sommerreifen 195/55/R16 auf 7x16 Rial Como Felgen mit ET 38 drauf. Das ganze seit 6 Jahren und war zur Abnahme damals beim TÜV Südbayern. Beinahe anstandslos abgenommen, aber etwas komisch schaute der damalige ältere Prüfer schon :-), eben wegen dem Radstand zum Kotflügel. Ich hab die Abnahme für knapp 40 Euronen bekommen und bisher hat auch auch niemand mehr irgend etwas bemängelt. Man will nur immer das mitzuführende TÜV-Gutachten sehen.
Vielleicht hilft dies Euch etwas weiter in Eurer angeregten Diskussion hier?
Bei MB ist es wirklich nicht einfach, wenn man mit Felgen/Reifenkombinationen von deren "Liste" abweichen will!

Viele Grüße und schönes Wochenende,

Murmele

Zusatz:
Da es mit 195/55/16 schon knapp her geht, sehe ich dann doch Probleme mit den 205'ern. Da schreibt die ABE auch "Umbördeln" vor, oder gar nicht möglich. Da sind dann scheinbar die 10 mm breiterer Reifen doch entscheidend. Schade, denn die 205'er Reifen sind günstiger im Preis, weil gängige und weit verbreitete Größe, im Gegensatz zu 195/55/R16, eben blöde und teure MB-Größe! :-(

@murmele

interessant wäre jetzt zu wissen, wieviel Luft Du noch hast zum Kotflügel mit den 195ern und ET38,
aber evt. hast Du schon Deine Wintergarnitur drauf und kannst nicht mehr nachmessen für uns
die 205er sind zwar 10mm breiter, aber nach aussen macht das nur 5mm in Richtung Kotflügelkante aus,
die anderen 5mm machen sich dann innen am Radhaus bemerkbar -
und wenn die Lauffläche noch unter der Kotflügelkante ist, darf der TÜV Prüfer nicht meckern,
Lauffläche ist nicht gleich Reifenaussenkante - die darf drüberstehen, nur die Fläche
wo der Reifen abrollt und auf dem Boden steht muss druntersein (=Lauffläche)

Ohne das zur Felge gehörige Gutachten macht das hier keinen Sinn!
Also erst mal liefern.......

Hier ein Gutachten das zu meiner Frage passt,
wichtig ist die Felgengrösse 7x16" und ET38 - gewünschte Reifengrösse ist 205/55

MoinMoin,
neue Erkenntnisse in Bezug auf Verzicht evtl. Nacharbeiten hat aber auch dieses Gutachten nicht gebracht.

Ganz im Gegenteil, auch hier sind, wie schon bei den von mir und Gedoensheimer eingestellten Gutachten, genauso die
Auflagen K1c-K2b-K41-K42 zu erfüllen.

Das kannst du höchstens noch mit dem Tüffi vor Ort oder telefonisch mit Ihm klären.

Aber ich stelle jetzt einfach mal die Behauptung auf, das sie nicht ohne Nacharbeiten eingetragen werden.

Frag doch mal Gedoensheimer wie es bei Ihm ist, denn lt. seinem Gutachten fährt er doch die von dir gewünschte Kombi im Sommer.
Hat er nachgearbeitet ? Hat er den Wagen schon nachgearbeitet erworben ? Hat er eintragen lassen ? Wenn ja, mit oder ohne weitere Auflagen (Bördeln etc.)?

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