200 € im Monat für ne A-Klasse oki?????
Hi A-Klasse Fahrer
Ich habe da mal ne nicht ganz normale frage. Also was würdet ihr zu dem Angebot sagen:
- Neue A-Klasse, Ausstattung bestimmt ihr
- ca. 20000 km dürft ihr in nem Jahr fahren, je nach absprache
- in den Kosten sind enthalten Versicherung (Vollkasko) Steuer Werkstatt kosten und natürlich das Auto an sich.
Ihr müsstet ca. 200€ dafür monatliche geben. Plus den Treibstoff.
Das ganze geht en Jahr so danach geht es von frone los, neues Auto bestellen zu gleichen Bedingungen.
Also ich würde sagen schlecht ist, kein Eigentum.
Gut ist alles Scheiß egal. Platzt der Motor habe ich damit nix an der Mütze. Oder sonst irgendetwas ist, kann mir das egal sein.
Und jedes Jahr en neuen, nach meinen Vorstellungen. Wenn ich denn mehr Geld ausgeben will auch ne B-Klasse M-Klasse oder was weiß ich.
Was sagt ihr gut oder schlecht??
Bin mal gespannt was ihr dazu sagt.
Mit freundlichen Grüßen
Rene
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Aber ja doch, war ja selbst bis zum Ruhstand 28 Jahre bei Mercedes tätig. Ich kenne die Gepflogenheiten ganz genau.
Na dann! Dann sag' ich nix mehr ..., und das darf ich!!! 😕
Hallo,
Ein 4 türiger A 150 mit 8000km kostet beim Mitarbeiterleasing ca. 220 Euro, mit 12000km ca. 260 Euro.
Mann kekommt auch keine "nackten Mercedes, DC schreibt je nach Modell eine Mindestausstattung vor.
Bei der A-Klasse sind es meines wissens:
metallic
Radio
Licht und Sichtpaket
Sitzheizung
Gepäckraumabdeckung
Alufelgen
Zitat:
Original geschrieben von Mr. K123
Hallo,
Ein 4 türiger A 150 mit 8000km kostet beim Mitarbeiterleasing ca. 220 Euro, mit 12000km ca. 260 Euro.
Man kekommt auch keinen "nackten Mercedes, DC schreibt je nach Modell eine Mindestausstattung vor.Bei der A-Klasse sind es meines wissens:
metallic
Radio
Licht und Sichtpaket
Sitzheizung
Gepäckraumabdeckung
Alufelgen
Mit Stand 31.05.2006 gehören zur Mindestausstattung, sofern nicht in Line oder Serienausstattung enthalten, noch folgende Positionen hinzu:
1. Bei "metallic" ist saturnrot nicht wählbar
2. Für den "C 169" ist das Easy-Vario-System ein MUSS
3. Fußmatten U11
4. Innenspiegel, automatisch abblendbar
5. Nebelscheinwerfer
6. Radio MB20 (!)
7. Rammschutzleisten seitlich in Wagenfarbe (U46)
8. Scheibenwaschanlage beheizt
Wobei AVANTGARDE/ELEGANCE und die Vorrüstung füs Handy (386) "empfohlen" werden!
Gruß
Walter
@ Brett Sinclair
Lass einfach gut sein. Du beisst hier auf Granit.
Ich gebe dir allerdings in allen Punkten RECHT!
Bin seit nun 10Jahren im Mietmodell dabei und kann deine Ausführungen nur bestätigen.
Übrigens gibt es im Intranet auch einen direkten Hinweis auf die Verwandtschaft 1.Grades.
Und,welche Versicherung versucht bei einem Totalschaden denn nicht nach jedem Strohhalm, um nicht zu zahlen?
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Zitat:
Original geschrieben von JeeKay
@ Brett Sinclair
Lass einfach gut sein. Du beisst hier auf Granit.
Ich gebe dir allerdings in allen Punkten RECHT!
Bin seit nun 10Jahren im Mietmodell dabei und kann deine Ausführungen nur bestätigen.
Übrigens gibt es im Intranet auch einen direkten Hinweis auf die Verwandtschaft 1.Grades.Und,welche Versicherung versucht bei einem Totalschaden denn nicht nach jedem Strohhalm, um nicht zu zahlen?
Das mit dem Hinweis auf die Verwandtschaft 1. Grades würde mich auch interessieren.
doggy
Zitat:
Original geschrieben von doggydo
Das mit dem Hinweis auf die Verwandtschaft 1. Grades würde mich auch interessieren.
doggy
Dann mach dir einfach die Mühe und blättere auf Seite 2 dieses Threads, da habe ich ein JPG angehängt wo du es scharz auf weiss lesen kannst.
Gruß
Brett
Zitat:
Original geschrieben von Brett Sinclair
Dann mach dir einfach die Mühe und blättere auf Seite 2 dieses Threads, da habe ich ein JPG angehängt wo du es scharz auf weiss lesen kannst.
Gruß
Brett
OK, habe einen bekannten Anwalt gefragt: Ein Onkel ist kein Verwandter der geraden Linie sondern ein Verwandter der Seitenlinie (§ 1589 Satz 2 BGB). Somit ist der Neffe eines MA nicht berechtigt das Auto zu fahren.
Da ich aber mit einem MA verschwägert bin, darf ich die Autos fahren (2. Wohnsitz). Stimmts?
doggy
Zitat:
Original geschrieben von ekoc78
Da ich aber mit einem MA verschwägert bin, darf ich die Autos fahren (2. Wohnsitz). Stimmts?
Ich würde sagen: Nein.
a) kein Verwandter 1. Grades (Ehepartner, Kind, Geschwistern- oder Elternteil)
b) keine häusliche Gemeinschaft (da zweiter Wohnsitz)
Ich wäre bei dieser Konstellation vorsichtig. 😉
Gruß
Flo
Zitat:
Original geschrieben von Kurve2
Ich würde sagen: Nein.
a) kein Verwandter 1. Grades (Ehepartner, Kind, Geschwistern- oder Elternteil)
b) keine häusliche Gemeinschaft (da zweiter Wohnsitz)Ich wäre bei dieser Konstellation vorsichtig. 😉
Gruß
Flo
Ich zitiere:
Im Mietmodell darf das Fahrzeug ausschließlich vom Bezugsberechtigten und den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verwandte gerader Linie,
Verschwägerte, Geschwister, Halbgeschwister, Kinder der Geschwister, Geschwister der Eltern) und Lebenspartner genutzt werden.
Ich wohne mehrere Wochen im Jahr dort!
Wenn die ganze Sache so heikel ist, warum "drängen" die DCFA-Verkäufer gerade zu solchen Konstellationen??? Ich sage es dir: WEIL SIE SONST IHRE KISTEN NICHT LOSWERDEN! Lieber 10 mal im Jahr vor Gericht so eine Sache klären, als 1000 Autos monatelang auf den Höfen stehen zu lassen. Und die Jungs, die wirklich gekündigt worden sind, haben sicherlich die Autos weitervermietet.....
doggy
Backup! Relax, dude! 😉
Ich wollte damit ja nur zum Ausdruck bringen, dass sich die von dir geschilderte Version nicht 100% mit den Bezugsmöglichkeiten von DCFA deckt - vorausgesetzt du fährst ein "eigenes" Auto das ganze Jahr, obwohl du nur für ein paar Wochen mal in der häuslichen Gemeinschaft vorbeischaust.
Einer Nutzung des Fahrzeugs während der Besuchszeit dürfte hingegen nichts im Wege stehen.
Was die Verkäufer so alles für Dinger machen, ist mir Wurscht. 😉
Gruß
Flo
Sorry, wenn ein Verkäufer etwas zusagt (schriftlich oder mündlich) dann begibt sich derjenige in die Verantwortung. Ich kann dir viele Gerichtsurteile nennen, wo nur nach der Zusage des Verkäufers entschieden worden ist. Ich bin mir auch sicher, dass keiner dieser DCFA-Verkäufer sich jemals wegen so einer Gesichte die Finger verbrennen würde. Es sei denn, einer von "OBEN" hat das so genehmigt.
Ich nutze die Autos nur mit, weil mir ein DCFA-Verkäufer zugesichert hat, dass es zu 100% mit den Bestiummungen übereinstimmt. Ich bin auch nicht einer, der ne A-Klasse für 200 Euro sucht. Nein, im Augenblick mieten wir einen CLS für 800 Euro im Monat. Ich muss aber keinen CLS fahren. Mir tut es auch ein 5er oder A6. Sollte das ganze in der geschilderten Form nicht zulässig sein, werde ich das auch nicht mehr machen.
Kann das eigentlich nicht jemand verbindlich klären? Ihr habt doch sicherlich intern die Möglichkeit solche Anfragen zu stellen.
doggy
wäre es nicht am einfachesten du lässt deinen onkel mal fragen wie genau das in seinem/eurem fall aussehen würde!?
würde so einige spekulationen verhindern 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ekoc78
S
Ich nutze die Autos nur mit, weil mir ein DCFA-Verkäufer zugesichert hat, dass es zu 100% mit den Bestiummungen übereinstimmt. I
doggy
Das glaube ich nicht, denn ich habe natürlich auch mal gefragt, ob ich einen Wagen für meine Eltern mieten kann. Antwort: NO WAY
Du brauchst auch garnicht uns oder deinen Onkel, ruf doch einfach selber bei DCFA an und frag nach wenn dus uns nicht glaubst: 089-12063987 (DCFA Zentrale in München)
Gruß
Brett
Versicherung
Hallo,
etwas spät, ich weiß...
Bin heute zufällig auf diesen Thread gestoßen und möchte nur mal anmerken, dass zumindest das Thema Versicherung bei der Frage der Nutzung sich nicht so stellt, wie hier von einigen Mitstreitern behauptet wurde:
1.) Haftpflichtversicherung
Hier geht es um Ansprüche DRITTER. Diese sind immer und in jedem Fall VOLLSTÄNDIG (!!!!!) von der Haftpflichtversicherung zu erfüllen. Egal ob der Fahrer zum Fahren berechtigt war, alkoholisiert war oder unter Drogen stand. Dies gilt sogar dann, wenn die Prämie nicht bezahlt wurde und das Fahrzeug noch nicht (aufgrund der Anzeige der Versicherung) vom Ordnungsamt zwangsstiilgelegt wurde.
Bei nicht vertragsgemäßem bzw. strafbarem Verhalten hat der Versicherer die Möglichkeit, den Versicherungsnehmer in Regreß zu nehmen, der aber auf wenige Tausend Euro begrenzt ist.
2.) Kaskoversicherung
Da es hier um Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer geht (also keine DRITTEN betroffen sind), sind andere vertragliche Regelungen möglich. So wird z.B. bei einem Schaden in Folge von Trunkenheit / Drogen oder bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls in aller Regel gar nichts bezahlt. Bei vielen Alt- oder Billigverträgen übrigens auch in anderen Fällen "Grober Fahrlässigkeit", also z.B. Telefonieren ohne FSE bzw. anderer Ablenkung am Steuer (z.B. herunterfallende Zigarette o.ä.).
Anders als in der Haftpflichtversicherung ist hier jedoch zwangsläufig der mögliche Schaden auf max. den Zeitwert des eigenen Fahrzeugs begrenzt.
3.) NOCH EIN TIPP FÜR ALLE LEASING-FAN´s
Viele Leasingkunden wissen leider immer noch nicht, dass sie im Falle eines Unfalls oft mit erheblichen Nachteilen rechnen müssen. Denn in aller Regel wird nur der Zeitwert des Fahrzeugs von der gegnerischen bzw. der eigenen Vollkasko-Versicherung ersetzt. Gerade bei Leasingverträgen mit relativ geringer Monatsrate und noch langer Restlaufzeit ist der Zeitwert jedoch meist viel niedriger als die Restforderung der Leasinggesellschaft bei der vorzeitigen Vertragsauflösung (nichts anderes passiert ja bei einem Totalschaden). Die Leasinggesellschaft wird in diesem Falle nämlich regelmäßig den Fahrezugneupreis + Zinsen + Kosten + kalkuliertem (entgangenem) Gewinn aus dem Leasinggeschäft abzüglich der bis zur Vertragsauflösung bereits geleisteten Zahlungen verlangen. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, diese mögliche Differenz abzusichern (GAP-Versicherung). Meist bieten Leasing-Anbieter eine solche Zusatzabsicherung für um die EUR 5- 10 mtl. an. In einigen Kompaktangeboten mag sie auch schon enthalten sein.
4.) Private Meinung
Hände weg vom Leasing, wenn nicht ganz besondere Umstände vorliegen (Firmen, die die Fahrzeuge nicht selbst bilanzieren wollen; evtl. auch besonders vergünstigtes Mitarbeiter-Leasing). Man muß sich doch einfach nur klarmachen, dass nicht nur niemand etwas zu verschenken hat, sondern mit der Leasinggesellschaft sogar noch ein weiterer "Geschäftemacher" Vertragspartner wird (Barzahlung = nur der Autohändler / Kredit = Autohändler und Bank / Leasing = Autohändler, Leasinggesellschaft und die Bank, die die Leasinggesellschaft refinanziert). Denn auch die Leasinggesellschaft wurde einzig und allein zum Zwecke des Geldverdienens gegründet und muss sich das Geld zum Kauf der Fahrzeuge natürlich auch von einer Bank zu marktüblichen Zinsen besorgen. Diese zusätzlichen Kosten zahlt natürlich der Kunde. Alle typischen Risiken wälzt die Leasinggesellschaft ebenfalls auf den Kunden ab, so dass viele Leasingkunden spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeugs merken, dass "nach Vertragsende einfach abgeben" nicht etwa "kostenlos" bedeutet.
Übrigens: Die meisten großen Automobilkonzerne verdienen bereits heute schon mehr Geld mit den Finanzdienstleistungen als mit dem Automobilverkauf (!!!). Geschenkt wird einem da also wirklich nix.
Hallo!!
Das wäre ein SUPER Angebot.
Aber das glaube ich Dir nicht.
Das ist bestimmt eine Mitarbeiter Leasing Angebot und dort steht bestimmt ab 200€. Das wäre dann warscheinlich ein A150 Coupe mit minimaler Ausstattung und 8000km laufleistung im Jahr.
Also ich bin selbst DC-Mitarbeiter und fahre einen A 170 Coupe mit 12000km laufleistung und bezahle ca. 300€
Deshalb vermute ich das du da was verwechselt hast.