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2 x an selber Stelle falsch geparkt / gehalten (Feuerwehrzufahrt)

Hallo zusammen, vor ca. 3 Wochen wurde ich dabei "erwischt", wie ich in einer Feuerwehrzufahrt gehalten habe. Es gibt dort scheinbar einen sehr aufmerksamen Nachbarn, der die Leute fotografiert und anschwärzt. Das Knöllchen (10 €) kam wenige Tage später per Post und wurde auch sofort noch am selben Tag bezahlt.

Aus der Not heraus musste ich nun heute leider erneut an der selben Stelle halten und ich meine aus dem Augenwinkel beobachtet zu haben, wie Hausmeister Krause wieder am Fenster stand ...

Frage:

Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

Kurze Anmerkung: Ich wehre mich nicht gegen das Verwarngeld an sich. Ich bin es ja selber Schuld. Ich möchte nur zu meiner Ehrrettung anmerken, dass ich das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt verlassen habe. Ich hätte die Zufahrt also jederzeit vorsorglich räumen können, wenn ich dazu einen Anlass bemerkt hätte.

Danke.

70 Antworten

Ein Sachbearbeiter könnte Vorsatz unterstellen und entsprechend agieren. Waren denn beide Knöllchen an einen Fahrer gerichtet oder "nur" an den Halter des Wagens?

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Juli 2021 um 09:38:14 Uhr:


Ein Sachbearbeiter könnte Vorsatz unterstellen und entsprechend agieren. Waren denn beide Knöllchen an einen Fahrer gerichtet oder "nur" an den Halter des Wagens?

"entsprechend agieren" dürfte aber m.W. maximal doppeltes Verwarnungsgeld bedeuten, oder?

Mir fällt nichts ein, wie das zu Punkten oder sogar Fahrverbot führen können sollte.

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 15. Juli 2021 um 09:37:54 Uhr:


Nochmal um es ganz klar zu stellen: Ich sehe ein, dass die Aktion nicht unbedingt korrekt war. Habe ich auch nie behauptet und selbstverständlich werde ich das erneute Bußgeld ohne Murren akzeptieren. Meine Frage zielte mehr darauf ab, ob mir ggfls. sogar mehr droht als "nur" ein Bußgeld, denn das wäre aufgrund der Tatsache, dass ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin, mehr als schlecht.

Wurde ja schon mehrfach genannt. Im "schlimmsten" fall droht dir eine Erhöhung, der eh schon viel zu geringen Strafe, wegen Vorsatz. Sei froh dass es wohl nur ein aufmerksamer nachbar war. bei uns wäre schon der Abschlepper unterwegs (leider, das zeigt auch die Erfahrung, geht es über den Geldbeutel immer noch am besten, haben sich die Autofahrer selbst zuzuschreiben)

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 15. Juli 2021 um 09:37:54 Uhr:


Das Ganze hat sich übrigens in einer Großstadt in NRW abgespielt und da ist das Parken im Alltag bekanntermaßen leider des Öfteren mit sehr viel Stress verbunden. Gerade wenn es mal schnell gehen muss und man beruflich unterwegs ist. Keine Entschuldigung, aber eine Erklärung für mein Handeln. Wie sagt man so schön im Internet ... ?

Mag jetzt blöd klingen: Aber das ist ausschließlich dein Problem. Dann musst du eben 500 meter weiter nach einem regulären Parkplatz suchen. Im Zweifelsfalle wirst du, das gebe ich dir quasi schriftlich, garantiert behindern. Es sei denn du entfernst dich unmittelbar, sobald du auch nur im Ansatz ein Martinhorn hörst (sprich du sitzt mit offenen Fenstern und aufmerksam im Auto und beschäftigst dich nicht mit irgendwas anderem) von der Stelle. Je nach Ecke der Großstadt bist du da aber mehr am wieder wegfahren als sonst was sodass du dir dann auch gleich einen vernünftigen parkplatz suchen kannst.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 15. Juli 2021 um 09:38:14 Uhr:


Ein Sachbearbeiter könnte Vorsatz unterstellen und entsprechend agieren. Waren denn beide Knöllchen an einen Fahrer gerichtet oder "nur" an den Halter des Wagens?

Das erste ging an den Halter. Das ist in dem Fall mein Arbeitgeber. Gezahlt habe ich es aber natürlich selber von meiner Bankverbindung aus. Ich möchte jetzt aber auch nicht auf die Tour kommen und bestreiten, dass ich der Fahrer war. Denn sonst habe ich den Verdacht, dass man mir nachher noch mit Fahrtenbuch um die Ecke kommt. Darauf hätte ich mal überhaupt keine Lust ...

Ein zweites Knöllchen gibt es bisher noch nicht. Ich gehe aber zu 99% davon aus, dass es kommen wird.

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Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Juli 2021 um 00:15:55 Uhr:



Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:19:45 Uhr:


Frage: Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

verlässlich wird Dir hier niemand diese Frage beantworten können.

Normalerweise dürfte es bei der gleichen Verwarnung wie beim ersten Mal bleiben, aber wenn es sich um den selben Sachbearbeiter der Bußgeldstelle handelt und dieser, warum auch immer, noch Kenntnis vom ersten Verstoß hat, kann es sein, dass er aufgrund der kurzen Zeit dazwischen von einer Beharrlichkeit oder einem Vorsatz ausgeht und das Verwarnungsgeld erhöht.

Wenn dem TE das erste Mal nur ein Verwarngeldangebot geschickt wurde, kann beim zweiten Mal das Verwarngeld oder Bußgeld nicht erhöht werden. Das Verwarngeldangebot ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem der Fahrer nicht ermittelt wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Halter (in diesem Fall die Firma des TEs) das selbst mit dem Fahrer klärt. Wenn das Verwarngeld überwiesen ist, ist die Sache für die Behörde erledigt. Die Behörde hat also keine Rückmeldung, wer tatsächlich der Fahrer war. Insofern kann beim zweiten Mal das Verwarn- oder Bußgeld nicht erhöht werden, weil die Behörde nicht weiß, ob beides Mal der selbe Fahrer gefahren ist.

Die Behörde muss aber nicht erst ein Verwarngeldangebot verschicken, sondern kann auch gleich ein Bußgeldbescheid verschicken. Nur auf diesem Weg kann der Sachbearbeiter das Ganze für den TE verteuern, weil dann noch zusätzlich Gebühren und Auslagen hinzukommen.

Gruß

Uwe

Hallo, Gunny-Haighway,

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 15. Juli 2021 um 07:14:03 Uhr:


wenn ich in einer feuerwehrzufahrt oder direkt vorm gerätehaus stehe,
IM auto sitze, ............

wenn die Polizei oder das Ordnungsamt so etwas sieht, wird wohl kaum eine Verwarnung geschrieben, sondern eher ein kurzer persönlicher Hinweis folgen.

Kommt man dem gleich nach, dürfte die Sache erledigt sein.

Im vorliegenden Fall ist die Anzeige allerdings von einem Zeugen erstattet worden und da stellt sich die Frage, ob dieser überhaupt gesehen hat, bzw. sehen konnte, dass der TE sich im Fahrzeug befand und somit problemlos hätte wegfahren können.

Des weiteren wissen wir ja alle nicht, ob diese Stelle nicht immer wieder von parkenden Fahrzeugen blockiert wird, so dass sich die Anwohner sich zu ihrer eigenen Sicherheit genötigt sehen, solche Verstöße zu melden.

Vermutlich würde es den wenigsten Mitgliedern hier gefallen, wenn sie in einem Hochhaus wohnen und die Feuerwehrzufahrt wäre laufend von Falschparkern blockiert.

Wir sehen hier immer nur die eine Seite der Medaille. Hätten wir die Möglichkeit, auch die Begründung der anderen Seite für ihre Anzeigen zu hören, wäre es in vielen Fällen denkbar, dass man dann sieht, dass diese recht haben und dass man selber vermutlich genauso handeln würde.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:19:45 Uhr:


Ich möchte nur zu meiner Ehrrettung anmerken, dass ich das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt verlassen habe. Ich hätte die Zufahrt also jederzeit vorsorglich räumen können, wenn ich dazu einen Anlass bemerkt hätte.

Die 10.- €sind schon der geringere Tatbestand für das Halten in der Zufahrt. Man hat also gesehen, dass Du Dein FZ nicht verlassen hast. Hättest Du das getan, wäre es Parken gewesen und wäre mit 35.- € geahndet worden.

2 Mal im Halteverbot gestanden... mit ein wenig zeitlichem Abstand.

Meine Meinung: Da kommt wieder nur eine ganz simple Verwarnung, wenn überhaupt eine kommt.

Davon aufgrund zuvieler derartiger Verstöße zur MPU geladen zu werden, sind wir dann noch ein paar dutzend solcher Verstöße entfernt. Also Ruhe bewahren, da passiert nichts schlimmes.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Juli 2021 um 11:30:06 Uhr:


Im vorliegenden Fall ist die Anzeige allerdings von einem Zeugen erstattet worden und da stellt sich die Frage, ob dieser überhaupt gesehen hat, bzw. sehen konnte, dass der TE sich im Fahrzeug befand und somit problemlos hätte wegfahren können.

Das ist unerheblich, es herscht dort absolutes Halteverbot. Mit "drin sitzen" ist es ein verbotenes Halten... wäre er ausgestiegen, wäre es teurer.

@uhu110 Zu Deinem ersten Absatz: Genauso ist es. Endlich mal ein Beitrag, der die Verhältnismäßigkeit etwas gerade rückt.

Ich war bis vor knapp 10 Jahren in genau der von Dir beschriebenen Situation. Ich wohnte in einem Mehrfamilienhaus, dessen Feuerwehrzufahrt regelmäßig zugeparkt wurde. Betonung liegt auf "parken", nicht "halten". Wenn die Polizei Streife fuhr, gab es manchmal auch Tickets. Diese haben anscheinend nicht gefruchtet.

Ich habe einen Falschparker mal angetroffen und ihn freundlich angesprochen und ihm die Situation geschildert.

Er hat nie wieder dort geparkt.

Einem anderen, der regelmäßig dort parkte, den ich aber nicht persönlich ansprechen konnte, habe ich eine freundlich formulierte, aufklärende Nachricht an den Scheibenwische geklemmt.

Auch der stand nie wieder in der Zufahrt.

Leider scheint aber heute eine Art Blockwarteinstellung vorzuherrschen. Ist natürlich auch viel bequemer, durch die Gardine zu schielen, vielleicht noch ein Foto mit dem Smartphone zu machen, 110 zu wählen und die Exekutive machen zu lassen.

Es wäre für alle so viel einfacher, wenn wir alle ein wenig nach dem Motto "leben und leben lassen" handeln würden und im Bedarfsfall einfach mal den Mund aufzumachen und miteinander zu reden würden.

Das funktioniert nämlich hervorragend.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 15. Juli 2021 um 11:56:08 Uhr:


@uhu110 Zu Deinem ersten Absatz: Genauso ist es. Endlich mal ein Beitrag, der die Verhältnismäßigkeit etwas gerade rückt.

Ich war bis vor knapp 10 Jahren in genau der von Dir beschriebenen Situation. Ich wohnte in einem Mehrfamilienhaus, dessen Feuerwehrzufahrt regelmäßig zugeparkt wurde. Betonung liegt auf "parken", nicht "halten". Wenn die Polizei Streife fuhr, gab es manchmal auch Tickets. Diese haben anscheinend nicht gefruchtet.

Ich habe einen Falschparker mal angetroffen und ihn freundlich angesprochen und ihm die Situation geschildert.

Er hat nie wieder dort geparkt.

Einem anderen, der regelmäßig dort parkte, den ich aber nicht persönlich ansprechen konnte, habe ich eine freundlich formulierte, aufklärende Nachricht an den Scheibenwische geklemmt.

Auch der stand nie wieder in der Zufahrt.

Leider scheint aber heute eine Art Blockwarteinstellung vorzuherrschen. Ist natürlich auch viel bequemer, durch die Gardine zu schielen, vielleicht noch ein Foto mit dem Smartphone zu machen, 110 zu wählen und die Exekutive machen zu lassen.

Es wäre für alle so viel einfacher, wenn wir alle ein wenig nach dem Motto "leben und leben lassen" handeln würden und im Bedarfsfall einfach mal den Mund aufzumachen und miteinander zu reden würden.

Das funktioniert nämlich hervorragend.

Prima ! Darfst gerne bei uns anfangen. Ein Bänkchen und nen schlafsack spendiere ich dir gerne. Fortan darfst du gerne, selbstverständlich ehrenamtlich, 24 h am vor unserem gerätehaus campieren und Falschparker mit deiner freundlichen Art darauf hinweisen dass sie da natürlich nicht halten/parken dürfen und dafür sorgen dass diese dann auch garantiert wegfahren und dich, trotz freundlicher Ansprache, wie einnen betröppelten Pudel stehen lassen weil sie trotzdem "nur kurz" zum Bäcker rein gehen. Die teils wüssten Beschimpfungen und blöden anmachen darfst dann auch gerne für dich behalten ;-)

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 14. Juli 2021 um 22:19:45 Uhr:


Frage:** Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

Zur Erinnerung!!!

Muss man hier eigentlich immer mit Sanktionen drohen damit ein Thread mal beim Topic bleibt? Das ist doch langsam nicht mehr normal.😠

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 15. Juli 2021 um 12:52:58 Uhr: Das ist doch langsam nicht mehr normal.😠

völlig normal hier.

Es wird wieder nur eine einfache Verwarnung geben. Mehr nicht. Das sind 2 voneinander unabhängige Verstöße. Warum sollte sich da ein höheres Verwarngeld oder eventuell Bußgeld ergeben? Wäre mir neu.

Zur moralischen Seite sage ich nichts. Ist nicht das Thema hier.

Ich möchte jedoch noch eines anmerken. Sehe ich ein Fahrzeug während der Streife im Bezirk oder wenn ich zu einem Einsatz wegen Fahrzeug in Feuerwehrzufahrt geschickt werde, dann mache ich bereits 2 aussagekräftige Fotos beim annähern an das Fahrzeug. Mehr brauche ich nicht für die Verwarnung. Sitzt der Fahrzeugführer im Auto, kann ich den immer noch wegschicken. Die Verwarnung gibt es trotzdem. Ist keiner im Auto wird geschleppt. Vor und in Feuerwehrzufahrten gilt ein absolutes Haltverbot. Absolut heißt absolut. Da braucht man auch nicht drüber zu diskutieren. Gleiches gilt für fehlbelegte Schwerbehindertenparkplätze. Auch da gibts immer die Verwarnung von mir. Egal ob jemand in der Karre sitzt oder nicht. Jetzt kann gern jeder sagen: "wie assi vom Ordnungsamt". Das ist mir Rille. Es gibt Dinge, die sind einfach tabu. Wenn ich es zeitmäßig nicht mehr schaffe mir einen legalen Parkplatz, ein Parkhaus oder was auch immer zu suchen, dann sollte ich an meinem Zeitmanagement arbeiten.

Im übrigen nehme ich ich dem TE die rührselige Story à la: Ich mach das sonst nie" nicht ab. Das höre ich ich z.T. dutzende Male am Tag und gebe ich dann das Kennzeichen ein, dann ploppt sehr oft eine ansehliche Verwarngeld-Historie des Verkehrsteilnehmers auf.

Viele Grüße,

Micha

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