2 x an selber Stelle falsch geparkt / gehalten (Feuerwehrzufahrt)

Hallo zusammen, vor ca. 3 Wochen wurde ich dabei "erwischt", wie ich in einer Feuerwehrzufahrt gehalten habe. Es gibt dort scheinbar einen sehr aufmerksamen Nachbarn, der die Leute fotografiert und anschwärzt. Das Knöllchen (10 €) kam wenige Tage später per Post und wurde auch sofort noch am selben Tag bezahlt.

Aus der Not heraus musste ich nun heute leider erneut an der selben Stelle halten und ich meine aus dem Augenwinkel beobachtet zu haben, wie Hausmeister Krause wieder am Fenster stand ...

Frage:

Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

Kurze Anmerkung: Ich wehre mich nicht gegen das Verwarngeld an sich. Ich bin es ja selber Schuld. Ich möchte nur zu meiner Ehrrettung anmerken, dass ich das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt verlassen habe. Ich hätte die Zufahrt also jederzeit vorsorglich räumen können, wenn ich dazu einen Anlass bemerkt hätte.

Danke.

70 Antworten

Ist nicht das Thema. Bitte nicht schon wieder abschweifen.

naja aber ehrlich und hand aufs herz

wenn ich in einer feuerwehrzufahrt oder direkt vorm gerätehaus stehe,
IM auto sitze, oder 5m daneben stehe und eine rauche,

in dem moment wo die sirenen gehen oder ich ein martinshorn höre, was egal wohin fährt, bin ich in 10 sec weg, noch bevor da irgendwer ankommt.

RICHTIG

wenn ich gegenüber zum bäcker rein bin oder sonstwo sonstwas mache, dann ist das durchaus gerechtfertigt

Naja im Zweifel lässt sich die "Readyness" des Fahrers direkt los zu zischen aber nicht feststellen.

Also die einzig richtige Antwort wurde schon gegeben und damit könnte man den Thread ruhen lassen bis uns der TE mit dem Ergebnis erleuchtet.

Ja, die Strafe kann verdoppelt werden, sofern es aber nicht eine sehr kleine Gemeinde ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass derselbe Sachbearbeiter die Sache noch einmal vor die Nase bekommt. Also abwarten und Tee trinken. Im Zweifel ist ja auch der doppelte Betrag hier kein Weltuntergang.

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 15. Juli 2021 um 07:14:03 Uhr:


naja aber ehrlich und hand aufs herz

wenn ich in einer feuerwehrzufahrt oder direkt vorm gerätehaus stehe,
IM auto sitze, oder 5m daneben stehe und eine rauche,

in dem moment wo die sirenen gehen oder ich ein martinshorn höre, was egal wohin fährt, bin ich in 10 sec weg, noch bevor da irgendwer ankommt.

RICHTIG

wenn ich gegenüber zum bäcker rein bin oder sonstwo sonstwas mache, dann ist das durchaus gerechtfertigt

Handxaufs Herz: Behauptet jeder ! Erfahrungsgemäß ist das aber ganz einfach nur maßlose Selbstüberschätzung weil es eben doch nie so klappt wie sich das manche erträumen

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Was ist maßlose Selbstüberschätzung? Dass der TE sich, im Auto sitzend, zutraut, sein Kfz zu starten und wegzufahren??

Es wird immer irrer hier.

Die maximal 20 Euro, die im Raum stehen, wird der TE noch aufbringen können. Also einfach zahlen, künftig legal parken und fertig.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 15. Juli 2021 um 08:36:15 Uhr:


Was ist maßlose Selbstüberschätzung? Dass der TE sich, im Auto sitzend, zutraut, sein Kfz zu starten und wegzufahren??

Es wird immer irrer hier.

Ja, ganz genau DAS ! Ob du das nun für irre hälst oder nicht. Für uns ist es leider mehr oder minder tägliche Realität ! Deshalb sind für mich, sorry, ich kann es nicht anders ausdrücken, absoluter Schwachsinn und ich kann solche Aussagen wie "Ich stand doch nur ein paar Sekunden", "ich saß doch im Auto und hätte jederzeit sofort....." nicht mehr hören und lesen. Bis, in diesem falle der TE erfasst hat dass ein Einsatzfahrzeug kommt und dann auch noch in genau diese Einfahrt will und dann reagiert, vielleicht sogar noch halbwegs schnell, behindert er schon. Ganz einfach ! Klappt ja leider immer noch nicht bei Rettungsgassen. Die ist umgehend bei Stau/stockendem verkehr zu bilden und eben nicht erst wenn ein Einsatzfahrzeug kommt, rafft der Autofahrer aber schlicht und einfach nicht.

Wie kann man so verquer und an der Realität vorbei denken und das ganze dann noch mit vollkommen anderen Sachverhalten in einen Topf werfen ...

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 15. Juli 2021 um 09:09:07 Uhr:


Wie kann man so verquer und an der Realität vorbei denken und das ganze dann noch mit vollkommen anderen Sachverhalten in einen Topf werfen ...

Der Sachverhalt ist im Prinzip der Gleiche und genau das beschrieben ist eben unsere täglich erlebte Realität auch wenn hier manche sich immer noch maßlos Selbst überschätzen und meinen es wäre kein Problem. Ob es dir nun passt oder nicht !

Für mich geht es nicht darum ob man da nun schnell weg kommt oder nicht, für mich geht es darum, das man es nicht darf, und wenn dann jemand meckert hat er Recht. Ich habe gegen eine Vorschrift verstoßen, und ich muss mit den Konsequenzen klar kommen. Punkt. Ich war böse, niemand anderes. Man 10 Euro, keine Haftstrafe, ein Denkanstoß, keine Strafe.

Ich anstelle des TE wäre ob der ihm von Dir unterstellten eingeschränkten intellektuellen und autofahrerischen Fähigkeiten beleidigt.

Aber mich muss Deine schräge Einschätzung zum Glück nicht interessieren.

Zur Deiner Frage: als "innerhalb eines kurzen Zeitraumes" würde ich das Falschparken am nächsten Tag nicht bezeichnen. Ergo gibt's ein neues, frisches Ticket.

Abgesehen davon KÖNNTE man natürlich prüfen lassen, was die Rechtsprechung zu Zufahrten sagt, wenn man dort hält und im Wagen sitzt und nicht parkt.

Und abgesehen vom abgesehen hat es mich ähnlich blöde erwischt, als ich in verkehrter Fahrtrichtung vor einer Packstation parkte, ein Paket abholte und wieder losfuhr. Dauerte 60 Sekunden. Dennoch gab's ein Überraschungsknöllchen von 10,-. Da war wohl jemand von der Verkehrsüberwachung auf dem nach Hause-Weg. Ergebnis: zahlen und gut und beim nächsten mal richtig rum hinstellen ;-)

Wahnsinn was hier innerhalb von 20 Beiträgen wieder passiert 😁

Zu deiner Frage: Dir KANN ein höheres Verwarngeld drohen. Wiederholungstat und vermeintlicher Vorsatz.

Zitat:

@autoauto2 schrieb am 15. Juli 2021 um 09:21:09 Uhr:


Ich anstelle des TE wäre ob der ihm von Dir unterstellten eingeschränkten intellektuellen und autofahrerischen Fähigkeiten beleidigt.

Aber mich muss Deine schräge Einschätzung zum Glück nicht interessieren.

Wäre mir auch völlig egal. Würde dennoch nicht im Ansatz etwas an meiner Aussage ändern. Trifft hier halt auf den TE zu, gilt aber im Endeffekt für alle anderen die solch oder ähnliches verhalten zeigen. halten sich für ganz tolle Autofahrer die meinen sie hätten das immer unter Kontrolle. Haben sie schlicht und einfach nicht. Und du kannst ja die Realität (die der "anderen Seite"😉 auch ganz hervorragend beurteilen.

Nochmal um es ganz klar zu stellen: Ich sehe ein, dass die Aktion nicht unbedingt korrekt war. Habe ich auch nie behauptet und selbstverständlich werde ich das erneute Bußgeld ohne Murren akzeptieren. Meine Frage zielte mehr darauf ab, ob mir ggfls. sogar mehr droht als "nur" ein Bußgeld, denn das wäre aufgrund der Tatsache, dass ich beruflich auf den Führerschein angewiesen bin, mehr als schlecht.

Das Ganze hat sich übrigens in einer Großstadt in NRW abgespielt und da ist das Parken im Alltag bekanntermaßen leider des Öfteren mit sehr viel Stress verbunden. Gerade wenn es mal schnell gehen muss und man beruflich unterwegs ist. Keine Entschuldigung, aber eine Erklärung für mein Handeln. Wie sagt man so schön im Internet ... ?

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