2 x an selber Stelle falsch geparkt / gehalten (Feuerwehrzufahrt)

Hallo zusammen, vor ca. 3 Wochen wurde ich dabei "erwischt", wie ich in einer Feuerwehrzufahrt gehalten habe. Es gibt dort scheinbar einen sehr aufmerksamen Nachbarn, der die Leute fotografiert und anschwärzt. Das Knöllchen (10 €) kam wenige Tage später per Post und wurde auch sofort noch am selben Tag bezahlt.

Aus der Not heraus musste ich nun heute leider erneut an der selben Stelle halten und ich meine aus dem Augenwinkel beobachtet zu haben, wie Hausmeister Krause wieder am Fenster stand ...

Frage:

Ändert sich das Verwarngeld nun, weil ich wiederholt innerhalb eines kurzen Zeitraums die selbe "Straftat" begangen habe, oder bleibt es bei dem selben Verwarngeld, das ich auch letztes Mal zahlen musste?

Kurze Anmerkung: Ich wehre mich nicht gegen das Verwarngeld an sich. Ich bin es ja selber Schuld. Ich möchte nur zu meiner Ehrrettung anmerken, dass ich das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt verlassen habe. Ich hätte die Zufahrt also jederzeit vorsorglich räumen können, wenn ich dazu einen Anlass bemerkt hätte.

Danke.

70 Antworten

Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 28. Juli 2021 um 12:01:27 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2021 um 11:57:19 Uhr:


Eine sehr kluge Entscheidung

Etwas passiv-agressiv der Kommentar ... 😉

Ich habe von Anfang an gesagt, dass ich den Sachverhalt nicht abstreite und das Knöllchen natürlich zahlen werde. Um Einspruch oder Ähnliches ging es mir nie.

Wieso "passiv-agressiv"? Du nennst doch selbst gleich mehrere Gründe, weshalb es klug ist, keinen Einspruch einlegen. Zumindest darüber nachgedacht haben musst du wohl, sonst hättest du es nicht thematisiert.

Grüße vom Ostelch

Hätte man halt drüber nachdenken müssen, wenn eine andere Strafe verhängt worden wäre. Für 15 € lohnt sich das aber selbstverständlich nicht. Das wollte ich damit sagen.

Tja… leider sind 15€ für manche keine Strafe.
Deshalb wird so vieles gemacht denn die mickrigen Bußgelder werden gern in Kauf genommen.

Aber das soll hier ja jetzt nicht Thema sein.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Juli 2021 um 00:15:55 Uhr:



grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber leider hat sich der Umgang vieler Menschen untereinander in letzter Zeit immer mehr zum Nachteil verändert.

So kommt es immer häufiger vor, dass jemand, der von einem anderen kritisiert wird, gleich mit den Fäusten antwortet und mit diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn jemand sich dieser Gefahr nicht aussetzen will, sondern lieber die Polizei ruft oder z. B. online Anzeige erstattet.

Danke. Ich erlebe es leider häufig, dass ich mit Leuten herumdiskutieren muss, die meine TG-Einfahrt blockieren, da sie ja 'nur mal schnell' halten um ihre Pizza von der gegenüberliegenden Gaststätte abzuholen. Anstatt sich zu entschuldigen und die Zufahrt zügig zu räumen, wie das ein höflicher Mensch machen würde, soll ich mich dafür rechtfertigen warum ich jetzt gerade in meine Garage fahren will.

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Zitat:

@Bender-1729 schrieb am 28. Juli 2021 um 11:41:18 Uhr:


Das zweite Knöllchen ist heute gekommen --> 15 €

Warum das erste 10 € und das zweite 15 € kostet, verstehe ich jetzt zwar nicht so wirklich, weil wenn, dann hätte sich der Betrag ja eigentlich verdoppeln müssen.

Aber bei den Beträgen und dem Sachverhalt werde ich da jetzt nicht groß nachhaken und es so akzeptieren.

Ps.: Jetzt wird mir der Unterschied klar. Das erste Knöllchen warf mir "unerlaubtes Halten in einer Feuerwehrzufahrt" vor. Das zweite "unerlaubtes Halten in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung Anderer".

Das macht mich jetzt doch etwas wütend, denn das ist einfach nicht wahr. Ich habe zu keinem Zeitpunkt irgendwen an der Durchfahrt gehindert. Ich habe in der Zeit überhaupt kein anderes Auto vorbeifahren sehen.

Wegen 5 € werde ich jetzt sicherlich keine schlafenden Hunde wecken und riskieren, dass nochmal genauer auf den Vorgang geschaut wird, aber offenbar hat mein selbstgerechter Fenster-Sheriff es nicht so mit der Wahrheit ...

Was hast du denn jetzt bekommen, das Angebot, die Sache mit einem Verwarngeld zu erledigen oder einen Bußgeldbescheid?

Diese komischen Rückfragen bringen hier nix mehr. Zahlen und gut ist, da Beitrag aus der Portokasse 🙂

Sich selbst erklärende Frage... bei 15 € kann es sich nur um ein Verwarngeldangebot handeln denn beim Bussgeldbescheid hängen doch
zusätzlich die 28,50 € Bearbeitungsgebühr mit Portound Auslagen dran.
Außerdem beginnen die bei 55 oder 60 €.
Alles darunter ist ein Verwarngeldangebot.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 29. Juli 2021 um 19:38:10 Uhr:


Sich selbst erklärende Frage... bei 15 € kann es sich nur um ein Verwarngeldangebot handeln denn beim Bussgeldbescheid hängen doch
zusätzlich die 28,50 € Bearbeitungsgebühr mit Portound Auslagen dran.
Außerdem beginnen die bei 55 oder 60 €.
Alles darunter ist ein Verwarngeldangebot.

Ich wollte es nur nochmal vom TE hören. Hier wird seitenweise über irgendwelche Register und die Verdopplung von Bußgeldern gesprochen, ohne dass es überhaupt einen Bußgeldbescheid gibt.

Bußgeldbescheide gibts auch unter 55€.

Zitat:

@LeiderHeiser schrieb am 29. Juli 2021 um 13:36:39 Uhr:



Zitat:

@uhu110 schrieb am 15. Juli 2021 um 00:15:55 Uhr:



grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber leider hat sich der Umgang vieler Menschen untereinander in letzter Zeit immer mehr zum Nachteil verändert.

So kommt es immer häufiger vor, dass jemand, der von einem anderen kritisiert wird, gleich mit den Fäusten antwortet und mit diesem Hintergrund ist es verständlich, wenn jemand sich dieser Gefahr nicht aussetzen will, sondern lieber die Polizei ruft oder z. B. online Anzeige erstattet.


Danke. Ich erlebe es leider häufig, dass ich mit Leuten herumdiskutieren muss, die meine TG-Einfahrt blockieren, da sie ja 'nur mal schnell' halten um ihre Pizza von der gegenüberliegenden Gaststätte abzuholen. Anstatt sich zu entschuldigen und die Zufahrt zügig zu räumen, wie das ein höflicher Mensch machen würde, soll ich mich dafür rechtfertigen warum ich jetzt gerade in meine Garage fahren will.

Jaaaa das kenn ich aus meiner Zeit in der freiwilligen Feuerwehr.
Pizzeria nebenan, da stand öfter mal einer vor dem Tor wo das tsfw drin steht.
Eine hatte Mal Pech das ich Getränke kaufen fahren wollte. Also fürs Gerätehaus.
Hab da das andere Tor geöffnet und den Transit raus gefahren.
War für sie sehr blöd da der direkt hinter ihr Stand und vor ihr ein Zaun war.
Blöd wenn man dann auch noch quer einparkt und kaum raus kommt.

Sie klingelte am Gerätehaus wo ich am Leergut räumen war und wurde dazu dann auch noch richtig frech was mir denn einfallen würde.
Das wäre ja eine Frechheit und dazu noch ein paar Beleidigungen.
Wäre sie Einsichtig gewesen wäre ich umgehend weg gefahren...
So dauerte es eine kleine Ewigkeit bis sie da raus war.
Die Polizei wollte sie übrigens doch nicht rufen, damit hatte sie mir anfangs gedroht.

Bußgeldbescheide unter 55 €? Auch im Verkehrsrecht? Welche wären das dann z.B. und wie hoch sind die mindestens?
Es müsste da doch eine Grenze nach unten geben...

Es gibt keine Untergrenze, weil der Bußgeldbescheid eigentlich der Regelfall ist. Wenn die Behörde für sich den Aufwand geringhalten möchte, also es wird z.B. kein Abgleich des Fotos mit dem Personalausweisfoto gemacht, dann wird ein Verwarngeldangebot rausgeschickt und die Gebühren und Auslagen werden erlassen. Die Behörde geht davon aus, dass der Halter, wenn er nicht selbst gefahren ist, dies mit dem Fahrer klärt und der dann einfach das Verwarngeld überweist. Erfolgt dies nicht, folgt der Bußgeldbescheid.

Es gibt kein Anrecht, dass zuerst ein Verwarngeldangebot geschickt wird. Die Behörde kann auch gleich einen Bußgeldbescheid rausschickt. Glücklicherweise sind die Behörden aber so kulant, dass fast immer erst ein Verwarngeldangebot geschickt wird.

Gruß

Uwe

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