2 mal zu schnell gefahren

Hallo Leute

ich bin etwas ratlos und brauche dringend eure Meinungen zu dem Fall. Ich bin Abends zu schnell gefahren und wurde von der Polizei durch nachfahren gemessen. Ich wurde dann angehalten und ziemlich derb darauf vorbereitet das mich eine Anzeige erwartet. Heute ist dann der Anhöhrungsbogen gekommen.
Mir wird darin vorgeworfen das ich Ausserhalb der Ortschaft einmal 22 KM und einmal 26 km zu schnell war. Ich soll mich dazu äussern. Was soll ich nun schreiben, klar ich war etwas schnell unterwegs Nachts um 23:00 aber gleich zwei mal auf dem selben Weg gemessen. Es steht auch das die Toleranz schon abgezogen wurde aber nicht wieviel. Was tun??????.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Anwalt einschalten und bis nach Karlsruhe gehen Kann ja wohl nicht sein, dass man sich nachts um 23:00 Uhr noch an Geschwindigkeitlimits halten muss.

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Sonntagspost kenn ich nur bei Bild am Sonntag.

Hallo

war natürlich am Samstag wo das Ding im Briefkasten war um einem das Wochenende zu vermiesen.

Mfg

Die Messung anzweifeln oder halt zahlen. Eins von beiden. War es ein Videowagen mit Messtechnik oder nur ein Zivilwagen?

Anwalt einschalten und bis nach Karlsruhe gehen Kann ja wohl nicht sein, dass man sich nachts um 23:00 Uhr noch an Geschwindigkeitlimits halten muss.

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Wird Dir denn tateinheitlich ein Verstoß oder werden zwei Verstöße vorgeworfen?

Zahlen runterschlucken und an die Regeln halten, dann muss man nicht grübeln

Zitat:

@eintopftreiber schrieb am 21. August 2017 um 08:54:27 Uhr:


Zahlen runterschlucken und an die Regeln halten, dann muss man nicht grübeln

Wie bist du denn drauf?
Selbstverständlich hat man sich gegen solche Vorwürfe bis zum Ende zu wehren.
Spass beiseite, da sollten doch noch ein paar Sachen geklärt werden bevor man einfach bezahlt.
Es gibt keine genauen Regeln wie so ein Anhörungsbogen auszusehen hat. Aber der Tatvorwurf muss exakt beschrieben sein.
Das vermisse ich hier zumindest in der Beschreibung des TE.
Tateinheit, Tatmehrheit, war schon erwähnt, Provida, geeichter Tacho, normales Polizeifahrzeug,
Ermittlung der Abzüge.
Beim normalen hinterherfahren mit Polizeifahrzeug sind die Toleranzabzüge so hoch, daß es sich normalerweise für die Polizei nicht lohnt einen Rauszuziehen.
Moorteufelchen

Zitat:

@eintopftreiber schrieb am 21. August 2017 um 08:54:27 Uhr:


Zahlen runterschlucken und an die Regeln halten, dann muss man nicht grübeln

Ne, das zählt doch aber hier nicht bei MT. Da spielt es doch keine Rolle, ob man die Regeln einhält oder nicht. Bevor gezahlt und Reue gezeigt wird, soll man doch erstmal alles anzweifeln und einen Anwalt einschalten. Sicher ist sicher! Klar werden jeden Tag unzählige Bescheide verschickt, die fehlerhaft sein könnten. Aber warum kommt es überhaupt dazu, dass ein Bescheid erstellt wird?? Ja warum??
Klar, einmal kurz nicht aufgepasst, das wars. Ging mir auch schon oft so, meist bewegte sich die Höhe der Zahlung 10-25€, der letzte Bescheid war übrigends 25€, nur 8 Kilometer zuschnell. Mein Pech war, ich hatte einen Anhänger dran.
Was ich noch sagen möchte, die Höhe der Bussgelder sind in unserem Land nun wirklich nicht der Rede wert! Ein Blick in unsere Nachbarländer zeigt doch, dass da eigentlich bei uns noch Handlungsbedarf besteht. Komischerweise fahren da die Deutschen auch etwas gesitteter. Nur wenn der heimische Kirchturm wieder in Sichtweise rückt, geht der selbstgemachte Stress wieder los, das die zHG komplett ausgereitzt werden muss. Und wehe, nicht +10kmh über Limit. Alles andere zählt nicht! 😁 😁 😁
An den TE: ich würde sagen, schlecht gelaufen, aber was soll`s!

So und nun noch einen Montag und einen schönen Start in die Woche!

Zitat:

@ttru74 schrieb am 21. August 2017 um 09:13:28 Uhr:


Ne, das zählt doch aber hier nicht bei MT. Da spielt es doch keine Rolle, ob man die Regeln einhält oder nicht.

natürlich nicht. Wenn man einfach zahlen wollte, müsste man ja hier nicht fragen. Merkst Du was? Vielleicht sind solche Fragen ja auch einfach Sinn des Forums?

Wenn alle User einfach zahlen, gäbe es natürlich hier keinen Raum für neunmalkluge Hinweise mehr. Dann müssten sich die ganzen "Halt Dich an die Regeln"-Selbstdarsteller wohl woanders austoben.

Ich habe die Erfahrung gemacht, das es sich weder negativ noch positiv auswirkt wenn "Mann" nicht den Anhörungsbogen ausfüllt und abschickt.

MfG kheinz

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2017 um 07:16:17 Uhr:


Anwalt einschalten und bis nach Karlsruhe gehen

nein, am besten bis zum EuGH, wo kommen wir denn da hin, wenn Tempolimits auch noch nachts gelten, da sieht doch keiner was 😁

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2017 um 07:16:17 Uhr:


Anwalt einschalten und bis nach Karlsruhe gehen Kann ja wohl nicht sein, dass man sich nachts um 23:00 Uhr noch an Geschwindigkeitlimits halten muss.

Und für so einen Bullshit 5 Danke... klasse. 🙄

Entscheidend wäre erstmal, war es ein Videowagen? Ich kenne das eigentlich nicht, dass die in der Stadt rumfahren. Wie haben die denn gemessen? Das müsste Dir doch alles gezeigt worden sein nach dem anhalten.

Mir ist jedenfalls mal etwas ähnliches passiert, allerdings hatte das nichts mit Geschwindigkeit zu tun. Es ging um etwas anderes, aber ich wurde von der Polizei (normaler Streifenwagen mit 2 Beamten) "gestellt" und kurz danach flatterte eine Anzeige wegen §315b ins Haus. Mit Hilfe eines Anwalts wurde die Sache dann komplett eingestellt. Also es lohnt sich in der Tat, hier stets genau zu prüfen, ob berechtigt oder nicht spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, wenn man gestellt wird, gar nichts sagen und einfach kurz angebunden, aber freundlich bleiben.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 21. August 2017 um 12:33:33 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2017 um 07:16:17 Uhr:


Anwalt einschalten und bis nach Karlsruhe gehen Kann ja wohl nicht sein, dass man sich nachts um 23:00 Uhr noch an Geschwindigkeitlimits halten muss.

Und für so einen Bullshit 5 Danke... klasse. 🙄

Was ist daran Bullshit???
NICHTS!!!

Naja, 2 Verstöße in der gleichen Nacht sind ja grundsätzlich nicht unmöglich. Aber 2 Verstöße aufgrund von einem einzigen Mal angehalten werden, das ist durchaus eigenartig. hast du Verkehrsrechtsschutz? Zumindest dann würde ich das einem Anwalt übergeben, um mal herausfinden zu lassen, wie genau die auf diese 2 Verstöße kamen.

2 getrennte Verstöße dieser Größenordnung wären ansonsten 70+80 Euro und 1+1 Punkte. Und natürlich 1 Monat Fahrverbot, falls du in den letzten 12 Monaten schon mal mit mindestens 26km/h zu schnell erwischt wurdest.

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