2 mal zu schnell gefahren

Hallo Leute

ich bin etwas ratlos und brauche dringend eure Meinungen zu dem Fall. Ich bin Abends zu schnell gefahren und wurde von der Polizei durch nachfahren gemessen. Ich wurde dann angehalten und ziemlich derb darauf vorbereitet das mich eine Anzeige erwartet. Heute ist dann der Anhöhrungsbogen gekommen.
Mir wird darin vorgeworfen das ich Ausserhalb der Ortschaft einmal 22 KM und einmal 26 km zu schnell war. Ich soll mich dazu äussern. Was soll ich nun schreiben, klar ich war etwas schnell unterwegs Nachts um 23:00 aber gleich zwei mal auf dem selben Weg gemessen. Es steht auch das die Toleranz schon abgezogen wurde aber nicht wieviel. Was tun??????.

Liebe Grüße

Beste Antwort im Thema

Anwalt einschalten und bis nach Karlsruhe gehen Kann ja wohl nicht sein, dass man sich nachts um 23:00 Uhr noch an Geschwindigkeitlimits halten muss.

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Zitat:

@CV626 schrieb am 21. Aug. 2017 um 16:33:43 Uhr:


Naja, 2 Verstöße in der gleichen Nacht sind ja grundsätzlich nicht unmöglich. Aber 2 Verstöße aufgrund von einem einzigen Mal angehalten werden, das ist durchaus eigenartig.

Selten aber da ist er nicht der erste:

http://www.verkehrslexikon.de/.../...i_Geschwindigkeitsverstoessen.php

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 21. August 2017 um 16:47:41 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 21. Aug. 2017 um 16:33:43 Uhr:


Naja, 2 Verstöße in der gleichen Nacht sind ja grundsätzlich nicht unmöglich. Aber 2 Verstöße aufgrund von einem einzigen Mal angehalten werden, das ist durchaus eigenartig.

Selten aber da ist er nicht der erste:

http://www.verkehrslexikon.de/.../...i_Geschwindigkeitsverstoessen.php

Naja. Der hier zitierte Fall ist nicht ganz vergleichbar.

Es wäre halt interessant zu erfahren, was genau dem TE vorgeworfen wird - vor allem, wieviel Zeit zwischen den beiden vorgeworfenen Verstößen lag, und was in der Zwischenzeit passiert ist. Denn das wäre dann für die Frage, ob es 2 separate Verstöße sind oder nicht, von entscheidender Bedeutung.

Hallo

Dankr für die Antworten. Im Anhörungsbogen steht 1 mal 22 km zu schnell in Tateingheit mit 26 Km zu schnell. Es war eine Strecke wo die Polizei nachgefahren ist. Einmal war 50 erlaubt und etwas später 70 bei beiden war ich zu schnell.
Es war ein normaler Polizeiwagen, es ist scheinbar durch nachfahren festgestellt worden. Ich habe davon nichts bemerkt.

Grüße

Wieviel Tolleranz wurde abgezogen?

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Hallo

Es steht nur nach Abzug der Tolleranz bin ich um 22 und 26 Km zu schnell gefahren. Keine weiteren Werte.

Mfg

Haut das mit deinem Tempo hin? Oder war es deutlich schneller?

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 21. August 2017 um 17:31:09 Uhr:


Hallo

Dankr für die Antworten. Im Anhörungsbogen steht 1 mal 22 km zu schnell in Tateingheit mit 26 Km zu schnell. Es war eine Strecke wo die Polizei nachgefahren ist. Einmal war 50 erlaubt und etwas später 70 bei beiden war ich zu schnell.
Es war ein normaler Polizeiwagen, es ist scheinbar durch nachfahren festgestellt worden. Ich habe davon nichts bemerkt.

Grüße

OK, bei Tateinheit musst du dir auf jeden Fall keine Gedanken wegen 2 Strafen machen, im Zweifelsfall gäbe es dann nur die eine Strafe wegen des schwerwiegenderen Einzelverstoßes, also 26 km/h zu schnell => 80 Euro + 1 Punkt (+ Fahrverbot, falls schon mal >25 zu schnell im letzten Jahr).

Den Rest, Tachoeichung, Toleranzabzug etc. könnte nur ein Anwalt prüfen. Wenn Du tatsächlich so schnell gefahren bist und keinen Rechtschutz hast, musst Du überlegen ob Du das willst. Oder Du zahlst einfach und passt nächstes Mal besser auf.

Da es zwei unterschiedliche Limits waren hast Du aber sehr viel Glück gehabt. Das waren unterschiedliche Tatentschlüsse und damit keine Tateinheit mehr.

Wenn das ein normales Polizeifahrzeug ohne geeichten Tacho war, bist du 90 km/h bzw 120 km/h Tacho gefahren. Im Endeffekt musst du wissen ob das stimmt und dann entsprechend dagegen vorgehen.

gruß frank

Eventuell ist dies hier im Zusammenhang für den einen oder anderen Interressant:

http://www.iww.de/.../...schwindigkeitsmessung-durch-nachfahren-f44024

Gruß Moorteufelchen

Zitat:

@kasawumbu schrieb am 21. August 2017 um 17:31:09 Uhr:


Im Anhörungsbogen steht 1 mal 22 km zu schnell in Tateinheit mit 26 Km zu schnell.

Na dann ist doch alles gut, kostet wie einmal 26 zu schnell. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. August 2017 um 18:14:44 Uhr:


Haut das mit deinem Tempo hin? Oder war es deutlich schneller?

Das muß deutlich schneller gewesen sein, beim ungeeichten Tacho werden 20km/h bzw. 20% abgezogen. Wenn das nicht der Fall war, dann wurde da schon entsprechend draufgelegt von den "Nachfahrern".

Gruß Metalhead

Hatte die Polizei das Blaulicht an? Wenn nicht, war sie ohne Not deutlich zu schnell - sie geben es ja selbst zu! Wie waers mit einer Gegenanzeige? 😁

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 22. August 2017 um 08:57:49 Uhr:


Hatte die Polizei das Blaulicht an? Wenn nicht, war sie ohne Not deutlich zu schnell - sie geben es ja selbst zu! Wie waers mit einer Gegenanzeige? 😁

Brüller!

Gruß Metalhead

Mal eine grundsätzliche Frage: Ich dachte das Geschwindigkeit raten darf die Polizei nur in Österreich? Also dürfen sie es auch hier? Hab ich noch nie erlebt, und ich war in der direkten Nähe zu Polizeiwagen schon oft zu schnell. Eine Reaktion kam nie.

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