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2 Mal mit 180 an selber Stelle geblitzt aber keine Begrenzung?

Themenstarteram 13. Mai 2016 um 15:25

Hallo,

ich wurde auf der A9 vom Rastplatz Eisenberg in Richtung Hermsdorf fahrend innerhalb 2 Wochen 2x mit 180 geblitzt. Denke ich zumindest. Hab beim ersten Mal was rotes im Augenwinkel gesehen. Jetzt wieder. Wird wohl einer gewesen sein. Das komische. Meiner Meinung nach ist dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung für trockene Fahrbahn. Das einzige was ich sah war ein 130 bei Nässe. Kurz nach dem Blitzer kommt 130 allg.. Im Internet wiederum wird ab diesem Rastplatz 100 wegen einer allg. 5km Stau-Warnung angegeben, was aber zu 100% nicht mit den vorhandenen Schildern übereinstimmt.

Falls da wirklich 100 oder 130 ist erwartet mich natürlich die Strafe des Todes. Ich wollte fragen, ob es Blitzer gibt, die immer blitzen, aber nur bei Nässe gelten? oder nicht umgestellt wurden obwohl die Beschilderung geändert wurde?

Danke

Beste Antwort im Thema

Im Rahmen der Meinungsfreiheit darf der Ostelch seinen - in der Tat zustimmungsfähigen - Standpunkt dazu äußern. Und man darf auch daran erinnern, dass das Applaudieren zu Straftaten (Sachbeschädigung ist strafbar) nicht immer den richtigen Weg aufzeigt. So eine übergestülpte Mülltüte wäre z.B. keine Sachbeschädigung. Trotzdem würde ich nur im Stillen ein ganz klein wenig darüber grinsen. :)

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 18. August 2016 um 15:31:12 Uhr:

Vorschlag: Deutschland-Treffen "Rund um's Hermsdorfer Kreuz"

Wer bringt 'nen Grill mit?

Gute Idee! Dann können wir die Blitzer mal ablaufen und aus der Nähe anschauen!

Fahre am 2. September dort wieder vorbei. Sagt Bescheid, wenn ihr euch treffen wollt. Eine Woche später, am 11., fahre ich wieder zurück.

Ihr habt die Wahl.

Ich kann gerne ein Video machen und es hier reinstellen.

Zitat:

@Panzerjaeger schrieb am 13. Mai 2016 um 17:25:53 Uhr:

Hallo,

ich wurde auf der A9 vom Rastplatz Eisenberg in Richtung Hermsdorf fahrend innerhalb 2 Wochen 2x mit 180 geblitzt. Denke ich zumindest. Hab beim ersten Mal was rotes im Augenwinkel gesehen. Jetzt wieder. Wird wohl einer gewesen sein. Das komische. Meiner Meinung nach ist dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung für trockene Fahrbahn. Das einzige was ich sah war ein 130 bei Nässe. Kurz nach dem Blitzer kommt 130 allg.. Im Internet wiederum wird ab diesem Rastplatz 100 wegen einer allg. 5km Stau-Warnung angegeben, was aber zu 100% nicht mit den vorhandenen Schildern übereinstimmt.

Falls da wirklich 100 oder 130 ist erwartet mich natürlich die Strafe des Todes. Ich wollte fragen, ob es Blitzer gibt, die immer blitzen, aber nur bei Nässe gelten? oder nicht umgestellt wurden obwohl die Beschilderung geändert wurde?

Danke

Zu dicht aufgefahren?

Zitat:

@FredMM schrieb am 19. August 2016 um 12:25:35 Uhr:

Zitat:

@Panzerjaeger schrieb am 13. Mai 2016 um 17:25:53 Uhr:

Eingangspost

Zu dicht aufgefahren?

Das Thema haben wir schon geklärt. Es ist ein regulärer Blitzer.

Bitte das Thema durchlesen, bevor auf den Eingangspost geantwortet wird. Wir sind immerhin auf Seite 7 und spätestens Seite 2 wurde alles geklärt. ;)

Da hat er Recht. Wollte nun kein Buch lesen :)

Probeblitzer könnte es auch noch sein. Ansonsten kann man nur abwarten ob was kommt.

Da kam mit Sicherheit im Juni die Gratulation zur Degradierung zum Fussgänger bzw. Bahnfahrer.

2x innerhalb von 2 Wochen ca. 40km/h (gemessen) zu schnell und er ist seinen Schein erstmal los. Wie lange die Pause dauert, könnte uns der TE sagen, aber der will nicht mehr.

Ich kenne die Stelle. ;)

siehe:

@tomcat092004 schrieb am 17. August 2016 um 13:30:19 Uhr:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 13:22:46 Uhr:

Da kam mit Sicherheit im Juni die Gratulation zur Degradierung zum Fussgänger bzw. Bahnfahrer.

2x innerhalb von 2 Wochen ca. 40km/h (gemessen) zu schnell und er ist seinen Schein erstmal los.

nö. Er müsste schon mindestens bei einem der Verstöße über 41 drüber gewesen sein. Und selbst dann hätte er vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 13:22:46 Uhr:

Wie lange die Pause dauert, könnte uns der TE sagen, aber der will nicht mehr.

das kann Dir jeder sagen, der sich ein bisschen auskennt: einen Monat pro Fahrverbot

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. August 2016 um 13:41:23 Uhr:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 13:22:46 Uhr:

Da kam mit Sicherheit im Juni die Gratulation zur Degradierung zum Fussgänger bzw. Bahnfahrer.

2x innerhalb von 2 Wochen ca. 40km/h (gemessen) zu schnell und er ist seinen Schein erstmal los.

nö. Er müsste schon mindestens bei einem der Verstöße über 41 drüber gewesen sein. Und selbst dann hätte er vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten

Ich habe nicht geschrieben, dass er jetzt läuft, sondern dass er den Schrieb mit der Gratulation zur Degradierung bekommen hat. Habe es mißverständlich geschrieben.

Gab es nicht mal die Regelung, wenn ein VT einmal mit min. 26km/h jedoch max. 40km/h erwischt wird und er innerhalb eines Jahres nach der Tat nochmal mit der gleichen Konstellation, dass er dann trotzdem 1 Monat nicht fahren darf? Die Strafen für sich allein genommen ergeben ja kein Fahrverbot.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. August 2016 um 13:41:23 Uhr:

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 13:22:46 Uhr:

Wie lange die Pause dauert, könnte uns der TE sagen, aber der will nicht mehr.

das kann Dir jeder sagen, der sich ein bisschen auskennt: einen Monat pro Fahrverbot

Die Strafen laut Bussgeldkatalog kenne ich diesbezüglich, trotzdem danke. :)

Was genau beim TE nun gemessen wurde, hat uns der TE nicht verraten, sodass wir eben nicht wissen, was nun seine Strafe ist. Das kann kein Monat oder 1 Monat sein oder eben mehrere. Meine Glaskugel ist kaputt und mit deiner Aussage oben, hast du auch nicht die genaue Strafe des TE verraten.

 

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 14:05:08 Uhr:

Gab es nicht mal die Regelung, wenn ein VT einmal mit min. 26km/h jedoch max. 40km/h erwischt wird und er innerhalb eines Jahres nach der Tat nochmal mit der gleichen Konstellation, dass er dann trotzdem 1 Monat nicht fahren darf?

das haben wir schon geklärt: dazu müsste der erste Verstoß bereits im Register eingetragen sein wenn das zweite Bußgeld verhängt wird. Da die beiden Fahrten so dicht aneinanderlagen ist das sehr unwahrscheinlich und kann in jedem Fall auch gesteuert werden, dass das nicht passiert

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 14:05:08 Uhr:

Die Strafen für sich allein genommen ergeben ja kein Fahrverbot.

eben

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 14:05:08 Uhr:

Was genau beim TE nun gemessen wurde, hat uns der TE nicht verraten, sodass wir eben nicht wissen, was nun seine Strafe ist. Das kann 1 Monat sein oder eben mehrere.

es könnten (unwahrscheinlich) max. zwei einmonatige Fahrverbote sein. Es kann aber nicht ein Fahrverbot über mehrere Monate sein.

Danke :)

Deine Ausführungen sind genauer bezüglich der Dauer des möglichen Fahrverbots. Ich hatte mehrere angenommen, dass dem TE eventuell noch mehr aufgebrummt wird, da er 2x da durch ist. Aber diese müssen getrennt gesehen werden.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 19. August 2016 um 14:05:08 Uhr:

 

Gab es nicht mal die Regelung, wenn ein VT einmal mit min. 26km/h jedoch max. 40km/h erwischt wird und er innerhalb eines Jahres nach der Tat nochmal mit der gleichen Konstellation, dass er dann trotzdem 1 Monat nicht fahren darf? Die Strafen für sich allein genommen ergeben ja kein Fahrverbot.

Hatte ich auch schon, brauchte aber nicht zu Fuß gehen.

1. Verstoß, LKW überholt, dadurch Ortsschild nicht gesehen 25 km/h innerorts (80 Euro + 28,50 VwG), dann innerhalb eines Jahres 36 km/h zu viel auf der AB. Resultat: 100 Euro + 28,50 VwG zuzüglich 45 Euro für Wiederholungstäter macht 173,50. Gezahlt und gut.

Die Strafen waren beide mit je 1 Punkt dotiert, aber noch jeweils ohne Fahrverbot.

Du kannst wenn du daraufhin ein Bußgeld bekommst, Einspruch einlegen..es kann aber sein, dass vor kurzem eine Begrenzung für diesen Bereich gibt.

http://www.rote-ampel-ueberfahren.de/bussgeldkatalog/geschwindigkeit/ hier kannst du noch mehr lesen über erforderliche Schritte

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 22. August 2016 um 07:10:47 Uhr:

 

Hatte ich auch schon, brauchte aber nicht zu Fuß gehen.

1. Verstoß, LKW überholt, dadurch Ortsschild nicht gesehen 25 km/h innerorts (80 Euro + 28,50 VwG), dann innerhalb eines Jahres 36 km/h zu viel auf der AB. Resultat: 100 Euro + 28,50 VwG zuzüglich 45 Euro für Wiederholungstäter macht 173,50. Gezahlt und gut.

Die Strafen waren beide mit je 1 Punkt dotiert, aber noch jeweils ohne Fahrverbot.

Doch, diese Regel gibt es.

Zweimal innerhalb eines Jahres geblitzt mit jeweils mehr als 25 km/h zu viel = 1 Monat Fahrverbot.

Du hattest da wohl ganz knapp Glück. Wäre es beim ersten Verstoß nach Abzug der Toleranz 26 km/h gewesen statt 25, wärst du nach dem zweiten erstmal zum Fußgänger geworden.

Zitat:

@CV626 schrieb am 22. August 2016 um 14:45:29 Uhr:

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 22. August 2016 um 07:10:47 Uhr:

 

Hatte ich auch schon, brauchte aber nicht zu Fuß gehen.

1. Verstoß, LKW überholt, dadurch Ortsschild nicht gesehen 25 km/h innerorts (80 Euro + 28,50 VwG), dann innerhalb eines Jahres 36 km/h zu viel auf der AB. Resultat: 100 Euro + 28,50 VwG zuzüglich 45 Euro für Wiederholungstäter macht 173,50. Gezahlt und gut.

Die Strafen waren beide mit je 1 Punkt dotiert, aber noch jeweils ohne Fahrverbot.

Doch, diese Regel gibt es.

Zweimal innerhalb eines Jahres geblitzt mit jeweils mehr als 25 km/h zu viel = 1 Monat Fahrverbot.

Du hattest da wohl ganz knapp Glück. Wäre es beim ersten Verstoß nach Abzug der Toleranz 26 km/h gewesen statt 25, wärst du nach dem zweiten erstmal zum Fußgänger geworden.

Yepp, haarscharf. Jetzt muss ich noch eine Weile aufpassen wie ein Luchs! ;)

Bin heute an dem Blitzer vorbeigefahren und musste an diesen Thread denken...

Wie ist es ausgegangen? Schon Post bekommen?

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