2 m Baustellendurchfahrt mit E Klasse verboten?

Mercedes E-Klasse W212

Tja... die E Klasse hat inkl. Aussenspiegel 2.071 mm.

Somit ist doch klar eine Baustellendurchfahrt mit 2 m Breite oder einfach ausgedrückt die Nutzung der linken Spur nicht möglich?

Und nun?

Bleibt ja nur noch immer rechts auf der LKW Spur zu fahren.

Kann das wirklich sein? Gibt es da keine Tolleranzwerte?

Beste Antwort im Thema

"

OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07
Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem
auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug

Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig
zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für
den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein
Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu-
lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un-
fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal
zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl.
betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die
im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter
angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und
265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für
Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an-
sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende
Fahrzeuge sich berühren...).

"

Tja...

"

So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.

Von dort kam folgende Auskunft:

Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.

LG

"

Einmal so einmal so...ich kenne auch einen andere Meinung einer Dienststelle...

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Zitat:

Original geschrieben von taxi-muc


Kinder Kinder .....

Wenn ein "Überholverbot" angeordnet ist -egal "generell" oder nur für "LKW"- dann steht das entsprechende Schild da.
Wenn in einer Baustelle das "Hinweisschild" (alleine) da steht, welches darauf hinweist, dass beispielsweise die linke Spur nur 2m Breite misst, dann ist das eben ein "HINWEIS", nicht mehr, nicht weniger.
Dort dürfte auch ein LKW mit 2.5m Breite auf der linken Spur einen Smart auf der rechten Spur überholen.

Im Zweifelsfall lohnt immer ein Blick in die StVO (Straßenverkehrsordnung), ist im Internet abrufbar.

Dort kann man den § 41 nachlesen. Dieser verweist auf die Anlage 2 der StVO, und dort findet man: das Verkehrszeichen 264.

Den Rest mögen die Juristen bewerten.

k.

Ich fahr in zwei Wochen in Urlaub und muss über Österreich und die Tauernautobahn. hab mich nun bei asfinag.at nach der Videomaut erkundigt. Da ist ein Bild der Videomautspur, auch mit einem Schild für Fahrzeuge mit max. Breite von 2 m.
Ich bin da selbst schon mehrfach mit unserm 211er und meinem 204er durchgefahren und es gab nie Probleme. Es ist zwar verdammt eng, aber es passt.
ich denke daher, dass reel mehr Platz ist und das Schild etwas weniger anzeigt.
Auf der Autobahn sind es auf der linken Baustellenspur bestimmt mind. 2,50m, meine ich.

Zitat:

Original geschrieben von regloh999


...und ist natürlich mit bis zu 1.000,00 € Busgeld bewährt.

Wo gibt es ein Jahresticket zu dem Preis?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von regloh999


...und ist natürlich mit bis zu 1.000,00 € Busgeld bewährt.
Wo gibt es ein Jahresticket zu dem Preis?

na, drahke. wenn du so genau bist, dann darf dir auch das wort "bewährt" nicht durchrutschen. die schreibweise wäre nur korrekt, wenn es reflexiv gebraucht und vom wortstamm "wahr" abgeleitet wäre, also z.B. "hat sich in der praxis bewährt". wenn es wie hier im sinne von "geschützt, verstärkt" verwendet wird, schreibt man es "bewehren". 😉😉😉

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Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Wo gibt es ein Jahresticket zu dem Preis?
na, drahke. wenn du so genau bist, dann darf dir auch das wort "bewährt" nicht durchrutschen. die schreibweise wäre nur korrekt, wenn es reflexiv gebraucht und vom wortstamm "wahr" abgeleitet wäre, also z.B. "hat sich in der praxis bewährt". wenn es wie hier im sinne von "geschützt, verstärkt" verwendet wird, schreibt man es "bewehren". 😉😉😉

Na, @ mehrzehdes

Wenn Du so genau bist, bedenke, daß Substantive mit einem Großbuchstaben anfangen. Daß dass gilt auch für die persönliche Anrede.

Lasset uns die Kirche im Dorf lassen.......

oder?????

so long

Michael

Es ist schon beruhigend soviel intellektuelle Markenkollegen um sich zu wissen. Da fallen eigene Unzulänglichkeiten doch gar nicht ins Gewicht.😉

Sind wir jetzt hier im "LK Deutsch" ?

Zitat:

Original geschrieben von taxi-muc


Sind wir jetzt hier im "LK Deutsch" ?

Neee. Immer noch im Sommerloch der 2m Baustelle...

Ist doch alles UNFUG !
Zumindest hier in BY gibt es nicht EINE AB-Baustelle, an der nicht zumindest die rechte Spur für Fzg. mit 2m+x freigegeben ist.
Falls jemand so ein "Dickschiff" fährt, welches (ausnahmsweise) mal nicht links fahren darf, what's it ???

ICH hatte mit meinem A6 auf keiner AB-Baustelle irgendein prob, mit der neuen E-Klasse wird's nicht anders sein.

Zitat:

Original geschrieben von mehrzehdes


na, drahke. wenn du so genau bist, dann darf dir auch das wort "bewährt" nicht durchrutschen. die schreibweise wäre nur korrekt, wenn es reflexiv gebraucht und vom wortstamm "wahr" abgeleitet wäre, also z.B. "hat sich in der praxis bewährt". wenn es wie hier im sinne von "geschützt, verstärkt" verwendet wird, schreibt man es "bewehren".

Das ist mir bekannt. Wo soll mir der o.g. Fehler passiert sein?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von regloh999


...und ist natürlich mit bis zu 1.000,00 € Busgeld bewährt.

dir nicht. nur hast du dich an diesem zitat aufgehängt. und da war nicht nur der "bus" auffällig. aber ernst gemeint wars eigentlich nicht. ich schreib ja selbst, wie richtig bemerkt, nur klein und ein seltsames gemisch aus alter und neuer rechtschreibung. regloh999 hat recht: wir sind im sommerloch der 2m baustelle.

Tatsächlich, daß habe ich angesichts des "Busgeldes" doch glatt übersehen....😎

Zitat:

Original geschrieben von taxi-muc


Ist doch alles UNFUG !
Zumindest hier in BY gibt es nicht EINE AB-Baustelle, an der nicht zumindest die rechte Spur für Fzg. mit 2m+x freigegeben ist.
Falls jemand so ein "Dickschiff" fährt, welches (ausnahmsweise) mal nicht links fahren darf, what's it ???

ICH hatte mit meinem A6 auf keiner AB-Baustelle irgendein prob, mit der neuen E-Klasse wird's nicht anders sein.

Losgelöst von zwischenzeitlichen Orthografieexkursen:

Genau das war aber doch das Thema / die Fragestellung, die Niubee mit seiner Themeneröffnung behandelt hat.

Natürlich ist die rechte Baustellenspur breiter als 2 m und darf befahren werden. Und natürlich kann man die E-Klasse auch auf die enge 2. oder 3. Spur bringen.
Die bisher unbeantwortete Frage geht aber dahin, ob dies streng genommen zulässig wäre.
Dies ist eine rein juristische Frage, und keine Frage von fahrerischem Können, Gewohnheitspraxis oder Unvorstellbarkeit.
Die Sachfrage stellt sich im Grunde ja genauso für einen HUMMER oder ähnlich gelagerte SUV, oder meinetwegen auch für S- und R-Klasse.

Die sachliche, auf Grundlage der StVO vollzogene Bewertung würde mich, das gestehe ich, auch interessieren 😁

k.

Was die StVO nicht verbietet, ist erlaubt.
Also: wenn in einer AB-Baustelle eine Spur für irgendwelche Fahrzeuge tabu ist, egal ob Höhe/Breite oder sonstwas, ist das klar ausgeschildert.
Kein Schild ? Kein Verbot !

ich sehe das auch als Hinweisschild an und nicht als Verbotsschild.
Jetzt fährt einer mit seinem Schlitten, der breiter als 2m ist auf der linken Spur, rechts wäre frei.
Er bekommt jetzt ein Bußgeld wegen Nichtachtung des Rechtsfahrgebot und dann ja rein theoretisch noch eines, weil er zu breit war. Deshalb denke ich, es ist ein Hinweisschild. Wer jetzt z.B. in ner Baustelle dann aber mit nem LKW kollidiert, da hat dann zwar auch als Überholender eine gewisse gesteigerte Mitschuld, die aber bei einem zu breiten Auto noch etwas höher sein dürfte.
Wie schon erwähnt, sind das juristische Begriffe. Wer möchte, kann doch gerne die Frage an Herrn Felske von der Autobild stellen. Mich würde die Antwort auch interessieren. Letztendlich denke ich, dass die Spuren in der Regel doch etwas breit sind als 2,00 m.

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