2 m Baustellendurchfahrt mit E Klasse verboten?

Mercedes E-Klasse W212

Tja... die E Klasse hat inkl. Aussenspiegel 2.071 mm.

Somit ist doch klar eine Baustellendurchfahrt mit 2 m Breite oder einfach ausgedrückt die Nutzung der linken Spur nicht möglich?

Und nun?

Bleibt ja nur noch immer rechts auf der LKW Spur zu fahren.

Kann das wirklich sein? Gibt es da keine Tolleranzwerte?

Beste Antwort im Thema

"

OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07
Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem
auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug

Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig
zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für
den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein
Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu-
lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un-
fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal
zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl.
betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die
im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter
angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und
265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für
Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an-
sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende
Fahrzeuge sich berühren...).

"

Tja...

"

So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.

Von dort kam folgende Auskunft:

Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.

LG

"

Einmal so einmal so...ich kenne auch einen andere Meinung einer Dienststelle...

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Zitat:

Original geschrieben von norman44



Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE



Meiner Meinung nach links die Karosserie (da die Leitplanke niedriger ist als der linke Aussenspiegel) und rechts der Aussenspiegel.
In einem Baustellenbereich könnten ja durchaus auch auf der Leitplankenseite mal Begrenzungen, etc. stehen, die höher als die Leitplanke sind und dann hängt der Spiegel an der Tür.

Im Verkehrsrecht geht's doch im Zweifel ohnehin selten um Praktikabelität, oder gar Logik, sondern um die wortgetreue Umsetzung von Bestimmungen. Wenn da 2m steht, ist das auch so gemeint und nicht 2m + X. Das entspricht jedenfalls meinen Erfahrungen mit unseren Vorschriften.

Gruß, Norman

Zum einen hast du natürlich recht, dass es um die wortgenaue Umsetzung geht aber hier ist eben auch das Problem. Die tatsächliche Breite nur mit einer Leitplanke = Karosserie + rechter Aussenspiegel.

Die tatsächliche Breite bei Begrenzungen = gesamte Breite.

Wenn man nun argumentiert die tatsächliche Breite wäre immer die gesamte Breite, dann wäre es konsequent diese im Fahrzeugschein einzutragen (da es ja keine Abweichung dann geben könnte). Da aber im Fahrzeugschein nur die DIN Norm Breite ohne Aussenspiegel eingetragen ist, gehe ich davon aus, dass man je nach Situation eine Abschätzung vornehmen muß wie die tatsächliche Breite nun ist.

Ein weiteres Argument wäre die Mathematik. 2m =| 2,00m, denn 2 m = 2,00 - 2,4m (denn bis 2,4m wird abgerundet).

Ob dieser beider Logik auch ein Verkehrsrichter folgen würde kann ich nicht beurteilen. Im Zweifel müsste aber dann bewiesen werden, dass aufgrund der Befahrung der 2m Spur mit einem 2,07m Fahrzeug der Unfall verursacht worden ist?! Bei einer normalen Breite von 2,20 -2,25m der linken Spur einer Baustelle schon ein nicht triviales Unterfangen...

Es gibt in unserem Land jede Menge Vorschriften, die erstens keinen Sinn haben ausser irgendwelche Bürokraten zu beschäftigen und die man zweitens gar nicht einhalten kann, weil man sie nicht kennt bzw. wenn man sie kennt sich frägt wozu denn dieser Paragraphen-Schrott. Ich will an dieser Stelle beispielhaft nur mal die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung erwähnen (mein Aufreger des Tages), die mich als Dienstleistungsunternehmer betrifft, die aber bestimmt viele Dienstleister gar nicht kennt. Kommt von der EU (trotz Entbürokratisierungsminister Stoiber) und ist natürlich mit bis zu 1.000,00 € Busgeld bewährt. Irgendwelche Abmahnanwälte stehen bestimmt schon in den Startlöchern.

Bezogen auf das 2m-Schild bedeutet dies. Werden die Spiegel mit einbezogen kommt dies einem Überholverbot für die Masse der Fahrzeuge gleich, selbst ein Golf misst mehr als 2m. Kleinwägen tummeln sich auf der Autobahn ja nicht viele. Also ein Schild bei dem man, wenns dumm läuft, nur verlieren kann, es sei denn man fährt einen Smart.

Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE



Zitat:

Original geschrieben von EngelbertHumperdinck


Servus, ich denke dass fast jedes Auto ab Mittelklasse über 2m Breite mit Spiegeln hat...
Gruß Engelbert
Ja aber sorry wenn ich mit meinen PKW nicht in der Baustelle links fahren kann, dann habe ich ein Problem.
Auf der LKW Spur brauche ich ja Stunden länger...

Du hast in der Tat ein Problem. Und zwar mit der StVO. In welchen Baustellen "darfst" Du eigentlich schneller als 80 km/h fahren??? Bleib ma locker - oder nimm ein Flugzeug ;-)

man kann die Spiegel doch einklappen.

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Zitat:

Original geschrieben von momper


man kann die Spiegel doch einklappen.

Darf man aber nicht, wg. StVO. 😁

Kinder Kinder .....

Wenn ein "Überholverbot" angeordnet ist -egal "generell" oder nur für "LKW"- dann steht das entsprechende Schild da.
Wenn in einer Baustelle das "Hinweisschild" (alleine) da steht, welches darauf hinweist, dass beispielsweise die linke Spur nur 2m Breite misst, dann ist das eben ein "HINWEIS", nicht mehr, nicht weniger.
Dort dürfte auch ein LKW mit 2.5m Breite auf der linken Spur einen Smart auf der rechten Spur überholen.

Zitat:

Original geschrieben von norman44



Zitat:

Original geschrieben von momper


man kann die Spiegel doch einklappen.
Darf man aber nicht, wg. StVO. 😁

den Linken schon, oder?

Tztztz .... Gerade der "LINKE" Aussenspiegel ist Vorschrift ! Einen "rechten" brauchen nur beispielsweise Kombis oder auch Limousinen, wenn diese im Innenraum derart beladen sind, dass der Innenspiegel in Kombination mit dem rechten Aussenspiegel nicht mehr ausreicht.
Oder auch ganz normale PKW, die einen Wohnanhänger schleppen oder ...

Hat man alles mal in der Fahrschule gelernt (bzw. "hätte man lernen sollen" ...) *loLLL*

Zitat:

Original geschrieben von NIUBEE


Tja... die E Klasse hat inkl. Aussenspiegel 2.071 mm.

Somit ist doch klar eine Baustellendurchfahrt mit 2 m Breite oder einfach ausgedrückt die Nutzung der linken Spur nicht möglich?

Und nun?

Bleibt ja nur noch immer rechts auf der LKW Spur zu fahren.

Kann das wirklich sein? Gibt es da keine Tolleranzwerte?

selbst mit dem 7er ist das kein problem auf der linken spur zu fahren

Zitat:

Original geschrieben von taxi-muc


Tztztz .... Gerade der "LINKE" Aussenspiegel ist Vorschrift ! Einen "rechten" brauchen nur beispielsweise Kombis oder auch Limousinen, wenn diese im Innenraum derart beladen sind, dass der Innenspiegel in Kombination mit dem rechten Aussenspiegel nicht mehr ausreicht.
Oder auch ganz normale PKW, die einen Wohnanhänger schleppen oder ...

Hat man alles mal in der Fahrschule gelernt (bzw. "hätte man lernen sollen" ...) *loLLL*

Sorry, meinte auch den Rechten,

aber komm gerade frisch aus Indien....deshalb...😁

Na dann ... Der "pöööhse Jet-lag" entschuldigt sowas natürlich ! *smile*

nicht unbedingt wegen dem Jetlag, sondern weil die Inder auch auf der falschen Seite fahren und oft keinen Linken Spiegel haben.

Stimmt natürlich, als ehemalige Kolonie des "British Empire" ...

Aber die Grundfrage hier war doch, ob man "darf", nicht ob man "kann" ?

Und: Prinzipiell genügt doch der berühmt-berüchtigte §1 StVO, verbunden mit dem "Einschalten" der eigenen "Hirns" ...

Sehr "off-topic" ... Neidisch guck, möchte auch mal nach Indien .... *winke*

und ich möchte da nie mehr hin 😰

*Grüße*

und
Schland !!!!!!!!!!!!!!😁

Ich würde mal von einem anderen Ansatz her kommen: Die maximal zulässige Breite von Kraftfahrzeugen darf 2,55m über alles nicht überschreiten, Spiegel werden dabei aber nicht mitgerechnet (§ 31 Abs. 1 StVZO). Die Verwaltungsvorschriften zu den Zeichen 264 und 265 sagen, dass zusätzlich ein ausreichender Spielraum zu den tatsächlichen Verhältnissen zu berücksichtigen ist (deswegen sind die linken Spuren in Autobahnbaustellen in der Regel auch deutlich breiter als die auf dem Zusatzschild angegebenen 2m). Weshalb also sollte dann nicht die in den Fahrzeugpapieren angegebene Fahrzeugbreite, also ohne Spiegel, maßgeblich für die Beurteilung sein?

p.s. Mit meiner R-Klasse habe ich jedenfalls keine Probleme auf der linken Spur in Baustellen, trotz über 2,2m inkl. Spiegeln.

Andi

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