2 m Baustellendurchfahrt mit E Klasse verboten?
Tja... die E Klasse hat inkl. Aussenspiegel 2.071 mm.
Somit ist doch klar eine Baustellendurchfahrt mit 2 m Breite oder einfach ausgedrückt die Nutzung der linken Spur nicht möglich?
Und nun?
Bleibt ja nur noch immer rechts auf der LKW Spur zu fahren.
Kann das wirklich sein? Gibt es da keine Tolleranzwerte?
Beste Antwort im Thema
"
OLG BRANDENBURG vom 13.03.2008, 12 U 145/07
Haftungsquote bei Abkommen von der Fahrspur und Kollision mit einem
auf der Nachbarspur fahrenden, zu breiten Fahrzeug
Streift ein Lkw einen auf der Nachbarspur fahrenden verbotswidrig
zu breiten Pkw, beträgt die Haftungsquote für den Lkw 75% und für
den Pkw 25%. (Aus den Gründen: ...Dem Kläger ist demgegenüber ein
Verstoss des Zeugen St. gegen § 41 II Nr.6 Zeichen 264 StVO anzu-
lasten. Der vom Zeugen St. befahrene Fahrstreifen war an der Un-
fallstelle lediglich für Fahrzeuge mit einer Breite von maximal
zwei Metern frei gegeben. Die Gesamtbreite des Fahrzeugs des Kl.
betrug einschliesslich der Aussenspiegel 2,204 Meter, auch wenn die
im Fahrzeugschein eingetragene Breite über alles mit 1,904 Meter
angegeben ist. Die Verwaltungsvorschrift zu den Zeichens 264 und
265 sieht vor, dass bei Festlegung der entsprechenden Masse für
Breite bzw. Durchfahrtshöhe ein ausreichender Sicherheitsabstand zu
berücksichtigen ist. Eines Sicherheitsabstandes bedarf es, weil an-
sonsten immer die Gefahr besteht, dass zwei nebeneinander fahrende
Fahrzeuge sich berühren...).
"
Tja...
"
So hatte gerade mit einem Dienstststellenleiter der nächstgelegenen Autobahnpolizei telefoniert.
Von dort kam folgende Auskunft:
Für die schmale Fahrbahn bei Autobahnbaustellen ist die im KFZ-Schein eingetragene Breite maßgebend. Ein Q7 oder vergleichbare Fahrzeuge dürfen auf der linken Spur fahren solange die im Schein eingetragene Breite unter 2 Meter liegt, selbst wenn durch die Spiegel das Fahrzeug breiter ist. Die Fahrbahnbreite auf der linken Spur beträgt normalerweise 2,20 bis 2,25 Meter und mit den 20 bis 25 Zentimeter mehr wird den Spiegeln Rechnung getragen.
LG
"
Einmal so einmal so...ich kenne auch einen andere Meinung einer Dienststelle...
101 Antworten
Hmmm .... Einmal die StVO "googeln", das dort Gelesene auch intellektuell "verstehen", und schon wäre diese Frage hinreichend beantwortet ...*g*
Wir haben einen 50 Km langen 3spurigen BAB-Ausbau in der Nähe. Im Baustellenbereich ereignen sich täglich mehrere Unfälle auf Grund der Enge der Fahrbahnen. Alle paar Kilometer ist das 2m-Schild angebracht. In der lokalen Presse hat vor einiger Zeit auf Grund der Unfallhäufigkeit ein Polizeisprecher Stellung genommen und auch Ausführungen zum 2m-Schild gemacht. Danach ist es so, dass die linke Spur für Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite über 2m inkl. Aussenspiegel verboten ist. Wessen Auto mehr als 2m breit ist unter Berücksichtigung der Aussenspiegel muss rechts fahren. Macht aber faktisch niemand...
Sagten bzw. "schrieben" wir doch schon ....
Wenn ein entsprechendes Schild da steht, sollte doch alles klar sein ?!
Zitat:
Original geschrieben von regloh999
Danach ist es so, dass die linke Spur für Fahrzeuge mit einer Gesamtbreite über 2m inkl. Aussenspiegel verboten ist. Wessen Auto mehr als 2m breit ist unter Berücksichtigung der Aussenspiegel muss rechts fahren. Macht aber faktisch niemand...
Scheinbar kontrolliert aber auch niemand die Einhaltung dieser Vorschrift...
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Hm, Hinweisschild? Da steht auf den Spuranzeigetafeln vor der Baustelle kalr ein Verbotsschild. Durchfahrt verboten für Fahrzeuge breiter als 2m auf den linken Spuren. Nicht nur ein Hinweis, meine ich.
Die Frage ist doch, was zählt? Die Gesamtbreite des Fahrzeugs wie in den Papieren angegeben oder die tatsächliche Breite (also incl. der Spiegel).
Übrigens, diese riesen SUVs sind da in dem gleichen Fenster, mein Q7 war 1,995m lt. Papieren, mit Spiegeln aber 2,17m. Darf der? Genau so ist es ja bei der E-Klasse.
Die Frage, dürfen wir, oder nicht, ist für mich hier weiterhin völlig offen.
Ok, noch mal recherchiert: Es handelt sich um Zeichen 264, ein Verkehrsverbotszeichen, für Fahrzeuge, deren Breite, einschliesslich Ladung die angegebene Grenze überschreitet.
Meine Schlussfolgerung: Rechtlich dürfen wir und viele viele andere Mittel- und Oberklasse Fahrzeuge die linken Spuren der Baustellen nicht befahren. Tatsächliche Breite zählt nach meiner Überlegung.
Andere Meinungen?
Sorry, jetzt hab ich hier mindestens eine Seite übersehen, bevor ich geantwortet habe. Also, dann sehr mein Post als Zusammenfassung! ;-)
Zitat:
Original geschrieben von carheirs
Hm, Hinweisschild? Da steht auf den Spuranzeigetafeln vor der Baustelle kalr ein Verbotsschild. Durchfahrt verboten für Fahrzeuge breiter als 2m auf den linken Spuren. Nicht nur ein Hinweis, meine ich.Die Frage ist doch, was zählt? Die Gesamtbreite des Fahrzeugs wie in den Papieren angegeben oder die tatsächliche Breite (also incl. der Spiegel).
Übrigens, diese riesen SUVs sind da in dem gleichen Fenster, mein Q7 war 1,995m lt. Papieren, mit Spiegeln aber 2,17m. Darf der? Genau so ist es ja bei der E-Klasse.
Die Frage, dürfen wir, oder nicht, ist für mich hier weiterhin völlig offen.
Ok, noch mal recherchiert: Es handelt sich um Zeichen 264, ein Verkehrsverbotszeichen, für Fahrzeuge, deren Breite, einschliesslich Ladung die angegebene Grenze überschreitet.
Meine Schlussfolgerung: Rechtlich dürfen wir und viele viele andere Mittel- und Oberklasse Fahrzeuge die linken Spuren der Baustellen nicht befahren. Tatsächliche Breite zählt nach meiner Überlegung.
Andere Meinungen?
doch hast recht, ist ein Verbotszeichen.
Die 2m regelung beruht noch auf zeiten des Autobahnbaus der 50er-60er Jahre...die Behörde oder wer auch immer haben halt die zeit verschlafen... ein Golf1 oder Audi50 waren halt lange nicht so breit.... und wer hatte 1960 schon einen Sprinter oder Crafter ?
Es ist wie es ist, wo kein Kläger auch kein Richter. Wenn ein LKW unter einer 4m brücke stecken bleibt kann er lange sein schein vorhalten wo 3,99m drinnen steht. So lange nix passiert isses so.
Ich bin darauf letzden monat im fersehen drauf aufmerksam geworden. Irgentwo in D ist eine landzeitbaustelle mit 2m links. Die Rennleitung steht dort schön auf der Brücke und macht Fotos für knöllchen. E-klasse, Audi usw., die wissen wie breit die Tatsächliche breite ist... kost übrigens 20,-EUR.
Und die Polizei kennt lange nicht alle gesetzt...
Frag mal ob man einen Fahrtenschreiber braucht wenn man Gewerblich zum Eigennutz mit einem LKW 2,7t und Anhängerbetrieb ü1T unterwegs ist... in und ausserhalb 50km. Da sind die ehrlich, wissen se auch net, da musste ich beim BAG anrufen.
allzeit gute Fahrt.
Lupus
@Niubee
Zu diesem Thema habe ich bereits informiert, ich sitze quasi halbwegs "auf der Quelle".
Tatsache ist, dass aufgrund von vielen Beschwerden der VDA am 13.7.2011 ein Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr etc. verfasst hat.
Zitat:
Grober Inhalt des Schreibens:
... es geht dabei um die Problematik, welche durch Unterschiede in der StVO und StVZO entsteht.
Die Fahrzeugbreite wird im Rahmen der Typprüfung ohne Anbauten
gemessen, so dann auch die Einträge in den Fahrzeugdokumenten nach EG-RL 2007/46/EG erfolgen.
Demgegenüber wird die Fahrzeugbreite im Rahmen der Verkehrsregelung und Überwachung
(auch) über die Rückspiegel gemessen.
In einigen Bundesländern ist es deshalb aufgrund von Verkehrskontrollen zu Bußgeldbescheiden gekommen,
da sich die Bundesländer nach der StVO richten.
Der VDA macht das BM auf diese Problematik aufmerksam, die eigentlich ein Resultat mangelnder Koordination zw. BM für Verkehr, den einzelnen Ländern und Autobahmeistereien entsteht. Es gibt bei den Autobahnmeistereien nunmal keine Schilder mit 2,50 m zul. Fahrbahnbreite obwohl die meisten Fahrbahnen die >2,5 m Breite durchaus vorweisen.
Bei sturer Befolgung der geltenden Regelung wäre in Baustellen in vielen Fällen nur
noch eine Fahrspur nutzbar, was nicht im Sinne des Verkehrsflusses ist. Der VDA schlägt deshalb vor, dass die StVO die Abmessungen der StVZO übernimmt.
Also, die Situation ist abhängig von der jeweiligen Bundesland Praxis und eigentlich rechtsunsicher.
Es kommt in der Praxis nur auf das jeweilige Bundesland an bzw. Einsicht des Geldeintreibers, sorry der Verkehrsüberwachung, wie man mit diesem Thema umgeht. Rein rechtlich gesehen, hat man mit > 2m ein Problem.
Bevor man es hier zer-diskutiert, man kann schon davon ausgehen, dass der VDA aufgrund von massivieren Beschwerden aktiv geworden ist.
In NRW sind mittlerweile sehr viele Baustellen mit Schildern die eine Breite von 2,10m zulassen versehen.
Es tut sich also etwas.
Es gibt sogar Bundesländer, die machen Fotos welche man dann mit dem Bußgeldbescheid zugesendet bekommt.
Passiert in NRW und Hessen,BW und RLP sowie in Bayern. Falls man in einen Unfall verwickelt wird, LKW macht einen kleinen schlenker nach Links und beschädigt ein Fahrzeug oder es kommt noch schlimmer, hat man ganz schlechte Karten.
Hallo Gemeinschaft,
ich hole dieses Thema aus der Versenkung hervor, weil es heute Aufmacher unserer regionalen Tagespresse ist. In Sachsen Anhalt geht die Polzei per Fotoapparat mit Teleobjektiv auf Brücken in Autobahnbaustellen auf Tätersuche und knipst lustig drauf los. 70% der Autos auf unseren Straßen sind breiter als 2 m (selbst ein Mini ) und dürfen somit auf der linken Spur, die durch ein Schild auf 2m Fahrzeugbreite begrenzt ist, nicht fahren.
Wird man erwischt, bekommt man ein Ticket mit 20 Euro Verwarngeld.
Gruß Dens
Deshalb hat man seit einiger Zeit die Höchstbreite auf der linken Spur in den meisten Baustellen auf 2,1 Meter angehoben.
Ne Ne Du hier in der Gegend hat sich das immer noch nicht herumgesprochen. Meistens immer noch 2 Meter auf den Schildern.
LEjockel