2 Fragen zu einem „gebrauchten“ Neuwagen ES 300h
Hallo liebes Forum,
wie der Titel es schon vermuten lässt, habe ich Fragen zum (noch) aktuellen Lexus ES 300h. ;-)
Ich hatte so 2/3 Angebote von Neuwagen gesehen, die mit 10 km angeboten werden.
Allerdings ist die Erstzulassung aus Sommer 2023 und jetzt stellt sich mir die Frage nach „Stand-Schäden“, insbesondere natürlich bei einem Hybrid.
Also abgesehen von Bremsen, Reifen und Flüssigkeiten mache ich mir hier vor allen Dingen „Sorgen“ wegen der Batterien !!!
- Wie verkraftet der Akku die Tiefenentladung über ca. zwei Jahre ???
- In der Preisliste kann ich eine Limited Edition nicht finden, ist das dann vergleichbar mit Business Line?
9 Antworten
Der eigentliche Fahrakku sollte mit einer Standzeit problemlos hinkommen, denn der ist vom Fahrzeug entkoppelt und läuft somit nicht Gefahr zu entladen, allerdings altert er wie jede Batterie, 2 Jahre dürften da jedoch kein Problem sein. Du kannst aber auch verlangen, dass ein Hybrid-Check gemacht werden soll und Du die Dokumentation dazu bekommst.
Kritischer würde ich die Starter-Batterie sehen, denn die mag lange Standzeiten nicht und schon gar keine Tiefenentladung. Ob die einfach vom Fahrzeug entkoppelt werden kann, wage ich angesichts der modernen Technik, die auch im Schlafmodus minimal mit Strom versorgt werden mag, zu bezweifeln. Also entweder gleich eine neue verlangen oder schriftlich festhalten, dass die beim geringsten Problem ohne Mucken in der Garantiezeit der Starter-Akku getauscht wird.
Zur 2. Frage kann ich nichts beitragen...
Allerdings solltest Du Bedenken, dass die Werksgarantie auch bei Tageszulassungen ab dem Tag der Erstzulassung läuft. D. h. 2 der 3 Jahre sind schon weg. Auch das solltest Du bei den Preisverhandlungen bedenken. Die Relax-Garantie (oder wie immer die bei Lexus heißt) hat nicht die gleiche Abdeckung, wie die Werksgarantie...
Danke, ist ja schon mal (etwas) beruhigend …
der Akku ist bestimmt nicht ganz günstig.
Also die Batterie, ggf. Reifen+Bremsen, Klimaanlage, Dichtungsgummis, Öl (auch fürs Getriebe?)
Aber „nix“ Lexus-Hybrid typisches ???
Ich kann mir vorstellen, dass der Händler nicht erfreut reagieren wird, wenn ich ihn nach den ganzen Details fragen werde …..
Naja, bei einem Auto, das 2 Jahre auf dem Hof steht, muss er sich die Fragen gefallen lassen. Es wird schon Gründe geben und sei es nur der Preis...
Noch etwas mit auf dem Weg: Händler reden bei Tageszulassungen gerne von Neuwagen. Es gibt Gerichtsurteile dazu, dass ein Auto maximal 12 Monate alt sein darf, um als Neuwagen beworben zu werden. Also immer dran denken, wenn es um den Preis geht, dass es kein Rabatt auf einen Neuwagen ist und es unerheblich ist, was das Auto jetzt per Liste kostet. Sondern es ist ein Bestandsfahrzeug, das einen altersgerechten Preisnachlass braucht (und eventuelle Zusatzleistungen!).
Hallo,
ich würde - bei aller Vorsicht - auch etwas die Kirche im Dorf lassen.
Klar, bei der Starterbatterie kann man sich absichern, alles andere optisch überprüfen bzw. ggf. eine "Einfahr-Inspektion" (also quasi ein Wechsel der wesentlichen Flüssigkeiten nach einer Einfahrphase von 1000-3000 Km) verhandeln und im Kaufpreis inkludieren.
Aber ansonsten sollte man doch im Hinterkopf behalten, dass ein stehendes Fahrzeug im Grundsatz weniger verschleißt, als ein fahrendes.
Von daher hätte ich jetzt keine allzu schlimmen Befürchtungen bezüglich des technischen Zustands. 😉
MfG
el lucero
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Ist Tageszulassung tatsächlich noch ein Neuwagen? Schließlich gibt es schon einen Halter im Brief. Bei Wiederverkauf also auch nicht mehr „erste Hand“.
Eine Tageszulassung ist immer ein Gebrauchtwagen, auch wenn er nur 1 Tag zugelassen war. Gegenfrage: Wen interessiert das am Ende? Antwort: Niemand, zumal man ja die "Nichtnutzung" des theoretischen ersten Halters anhand ZLB Teil 2 sieht.
Ich schrieb ja auch, dass Händler gerne von Neuwagen sprechen. Du hast absolut recht, einmal zugelassen, ist es kein Neuwagen mehr, das sieht man auch daran, dass ab Zulassungsdatum die Werksgarantie läuft.
Aber auch Autos, die nicht zugelassen wurden und mehr als 12 Monate auf dem Hof des Händlers stehen, sind keine Neuwagen mehr. Auch das "vergessen" manche Händler gerne, besonders wenn es um den Preisnachlass geht und dabei welcher Listenpreis zugrunde liegt...
Letztlich muss es nur den Käufer interessieren, weil er es in Preisverhandlungen einfließen lassen kann.
OK. Aber so einfach ist es sicherlich nicht, wenn ich unbedingt ein Neuwagen haben möchte und der Händler verkauft mir daraufhin einen 24 Monate alte Tageszulassung als „Neuwagen“ kann man sicherlich vom Vetrag zurücktreten.
Genau dafür gibt es ja die entsprechenden Urteile.
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Ich habe schon Händler erlebt, die aufs Preisschild den Preis laut aktueller Liste geschrieben haben und für eine 18 Monate alte Tageszulassung darauf dann 10 Prozent gewähren wollten... Ist halt an zwei Stellen geschummelt, weil der Listenpreis zum Zulassungszeitpunkt sicherlich niedriger war und weil ein 18 Monate altes Auto, selbst wenn es nur rumgestanden hat, nicht mehr dem aktuellen Modelljahr entspricht, also veraltet ist. Und dafür sollte man deutlich mehr als 10 Prozent rausschlagen...