ForumV168, W168 & W414
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. V168, W168 & W414
  7. 195/50 Winterreifen auf A-Klasse legal?

195/50 Winterreifen auf A-Klasse legal?

Themenstarteram 16. November 2005 um 2:17

Falsche Winterreifen auf A-Klasse !

 

Hallo,

habe gerade festgestellt, dass die bei meinem gebraucht übernommenen 170 CDI Eleg. Autom. Bj 04/2000 mitgelieferten Winterräder in der 195er Sommerreifendimension sind. Laut Fahrzeugschein sind die als M+S gar nicht zugelasen. Die Markenbindung wurde zwar aufgehoben, aber das gilt wohl nicht für die Sommerreifeneinschränkung (wie ich in einem anderen Forum las). Hat vielleicht schon jemand hier versucht, sich 195/50 R 15 als M+S eintragen zu lassen? Ob das wohl geht? Rechnet sich das finanziell wohl, oder wäre es günstiger, einfach neue Felgen für 185er zu kaufen, da die Reifen sowieso neu müssen?

Danke im voraus....

 

Update: Habe gerade gemerkt, dass die Stahfelgen bei 185er und 195er identisch sind. Also gibt's einfach neue 185er und gut ist's. Werden wohl die neuen Goodyear UG 7. Hat die schon jemand und kann Erfahrungen berichten? Sollen ja ziemlich gut sein. Hatte sonst immer Conti oder Michelin und war zufrieden.

Ähnliche Themen
55 Antworten

Winterreifen W168

 

Ich ein A160 W168 Bj 1999,im Schein sind Reifen der größe

195/50R15 82Teingetragen,Sommerreifen 4 verschiedene Marken,da von Winterreifen nichts steht habe ich mit Vorlage

des Kfz-scheins bei meinen Reifenhändler nachgefragt,

ich fahre 195/50R15 82TBarum-Winterreifen

Nach einigen Telefonaten habe ich rausbekommen:

195er darf der Elch fahren, als Sommer und Winterreifen und muß nicht als M+S eingetragen werden

185er darf er nur als Wintereifen fahren. Die Einträge im Schein oder Brief sind ein wenig unverständlich formuliert aber Fakt ist, daß 185 er nicht als Sommerreifen erlaubt sind.

Fabrikatsbindung bei Reifen sind nicht mehr zulässig sie sind als Empfehlung zu verstehen.

Themenstarteram 1. Dezember 2005 um 15:48

Ich habe mich inzwischen auch schlau gemacht: Obwohl mein Reifenhändler gegenteiliges behauptet, ist durch Nachfrage beim Mercedes-Werk und beim TÜV klar: Mein 170 CDI Bj. 4/2000 darf ohne neue Eintragung nur 185er Winterreifen fahren! Winterreifen in der 195er Sommer-Dimension führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.

Das ergibt sich aus den Bemerkungen im Fahrzeugschein:

ZIFF: 20 U. 21 NUR SOMMERBERF. U: NUR....(Marken)

ZIFF: 20 BIS 23 AUCH GEN: 185/55R15 81 T M+S

Die Einschränkung auf bestimmte Reifenmarken gilt nicht mehr. Sie ist nur noch als Empfehlung erlaubt. Für die Einschränkung Sommer- / Winterreifen gilt das aber definitiv nicht!

Also: Vorsicht, falls ihr die gleichen Bemerkungen in eurem Fzg-Schein habt.

Zitat:

Ich habe mich inzwischen auch schlau gemacht: Obwohl mein Reifenhändler gegenteiliges behauptet, ist durch Nachfrage beim Mercedes-Werk und beim TÜV klar: Mein 170 CDI Bj. 4/2000 darf ohne neue Eintragung nur 185er Winterreifen fahren! Winterreifen in der 195er Sommer-Dimension führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und des Versicherungsschutzes.

Sorry SvenGOE

An dieser Stelle muß ich Dir ab sofort recht geben. Ich hatte wohl keinen kompetenten Ansprechpartner im Werk. Heute bin ich an die richtige Stelle gekommen und dort wurde gesagt daß Winterreifen als 195er auf alle Fälle verboten sind. Es wurde auch eine Begründung nachgereicht. Aktuelle zulässige Rad Reifenkombinationen gibt es hier: Auf diesen Seiten kommt es eindeutig rüber.

http://www.mercedes-benz.de/.../...ssige_rad-_reifenkombinationen.html

Themenstarteram 7. Dezember 2005 um 0:21

Die Begründung, die sie dir nannten, würde mich auch sehr interessieren. Erklären konnte mir das nämlich keiner. Ich selbst hatte vermutet, dass es auf den 195ern vielleicht Platzprobleme geben könnte, wenn Schneeketten aufgezogen werden. Aber dann hätte man ja einfach nur die Ketten ausschliessen können. Macht z.B VW beim Touran ja auch so.

Die Erklärung hört sich recht einfach an und man kann es glauben oder nicht.

Der Herr sagte daß die Belastung auf die Vorderachse mit Winterreifen zu hoch sei.

(eventuell höherer Reibwert der weichen Winterreifenmischung?? Elchtest?? Ich weiß nicht)

Zitat:

Original geschrieben von SvenGOE

Das ergibt sich aus den Bemerkungen im Fahrzeugschein:

ZIFF: 20 U. 21 NUR SOMMERBERF. U: NUR....(Marken)

ZIFF: 20 BIS 23 AUCH GEN: 185/55R15 81 T M+S

Die Einschränkung auf bestimmte Reifenmarken gilt nicht mehr. Sie ist nur noch als Empfehlung erlaubt. Für die Einschränkung Sommer- / Winterreifen gilt das aber definitiv nicht!

Also: Vorsicht, falls ihr die gleichen Bemerkungen in eurem Fzg-Schein habt.

Die A-KLasse hat meines Wissens nach immer den Eintrag unter Bemerkung (Ziff.33) dass die Bereifung zu Ziff. 20 u. 21 nur als Sommerbereifung zulässig ist. Sollte diese Einschränkung nicht dort stehen, spricht rechtlich nichts gegen den Einsatz dieer Reifendimension als Winterbereifung. Bei der A-Klasse wird darüberhinaus deshalb unter Ziff.33 die kleinere 185ger Bereifung als Winrterbereifung zugelassen ... und nur als Winterbereifung!! Welchen Hersteller ihr fahrt bleibt euch überlassen .. Reifenfabrikatsbindung gibts beim PKW nicht mehr. Der Fz.-Halter ist dafür jetzt in die Verantwortung genommen!

http://www.mercedes-benz.de/.../...ssige_rad-_reifenkombinationen.html

Schau dir das PDF in diesem Link an das zählt und nix anderes. Ruf bei der DCVD an und laß dich mit den Leuten die für zulassungsrechtlichen Fragen verantwortlich sind verbinden dann wirst du es glauben müssen. Ich spreche aus Erfahrung.

Also ich fahre 'nen A 170 CDI mit momentan 195er Winterreifen.

Keine TÜV-Eintragung nötig. Gar nix... ;)

Zitat:

Also ich fahre 'nen A 170 CDI mit momentan 195er Winterreifen.

NO RISK NO FUN

Zitat:

Keine TÜV-Eintragung nötig. Gar nix...

Wenn du meinst.

Ich war auch mal deiner Meinung. Aber wie gesagt es ist alleine dein Problem letztendlich.

Naja, falls es Stress geben sollte, dann bezieh ich mich einfach auf

die Werkstatt, die meinte es ist in Ordnung.

Der Gesetzgeber kann ja nicht verlangen, dass ich noch Gesetzestexte u. ä. schmöker,

wenn mir eine KFZ-Meister-Werkstatt 195er als OK verkauft.

Wie sagt man so schön ... "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Der Fz-Halter sitz auf jeden Fall mit im Boot.

Ansonsten kann ich mich nur oldie954 anschließen.

letztendlich ist es Dein Problem!

Nachdem ihr mich damit nun ganz kirre gemacht habt, hab ich mich heute mal schlau gemacht:

Mein MB-Händler war der gleichen Meinung wie ihr, also dass ich nur Winterreifen in der Größe 185er fahren dürfte.

Kurz bevor ich mir schon neue Reifen bestellen wollte, bin ich interessehalber noch zum TÜV gefahren.

Herr Fischer vom TÜV-Süd bestätigte mir, dass ich mit meinen 195er M+S Reifen fahren darf,

da 195er prinzipiell eingetragen sind.

Das was zusätzlich im Fahrzeugschein steht, bedeutet nur, dass ich auch 185er M+S Reifen fahren dürfte

- ich aber nicht muss.

Ausserdem, wenn's dann wieder warm wird, kommen meine 205er Niederquerschnitts-Reifen drauf.

Und da gibt's auch ein Teilegutachten dafür. ;-)

Dann hat Herr Fischer sicher auch unter Ziff. 33 gelesen .. hoffe ich!!!

Und du wirst dort wahrscheinlich dann keinen Eintrag stehen haben wie z.b. "Ziff. 20 u. 21 Nur mit Sommerbereifung...." dann spricht in der Tat nichts gegen den Einsatz der unter Ziff. 20 u. 21 genannten Reifengröße als Winterbereifung.

Mag sein. Ich kenn nicht die Eintragung für alle A-Klassen .. siehe auch meinen Beitrag vom 05.02.06.

Ich kenne allerdings bis jetzt keine A-Klasse bei der dieser Satz nicht doch im Fahrzeugschein steht ... und dann ist die Dimension eben nicht als Winterbereifung zulässig!

Kannst ja gerne mal eine Kopie oder ein Foto vom Fz-Schein posten ... dann wirds vielleicht besser ersichtlich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen