166 bei 100 auf der BAB geblitzt ;)
HI,
ein Freund von mir fragte mich ernsthaft, ob man da etwas machen kann. Er meint ein Anwalt hätte ihm gesagt, es gebe eine Möglichkeit auf Verjährung. Sein erstes Schreiben hat er Ohne Foto bekommen. ich habe ihm gesagt, das er ...naja ihr könnt es euch denken... Spinnt. Aber das lässt mir keine Ruhe.. Weiß es jemand? Würde es gerne wissenm, weil wir um 3 Kisten pils gewettet haben und die würde ich gerne selber trinken :-))))))
Bitte um sinnvolle Beiträge und nicht so etwas wie schlau er doch ist oder ähnliches. Danke. 😉
Beste Antwort im Thema
Nur mal so nebenbei ein kleiner Tip für den TE, bzw. den Freund: Bei Real gibt es im Moment sau bequeme Laufschuhe von Adidas für 60 Euro 😉
36 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Bei uns noch nicht, da sind es immer noch 23,50 Bevorzugte Wohngegend ? 😁
Nee, kommt auf die höhe des Bußgeldes an.
In diesem Beispiel: a.g.O. :440 Euro 2 Monate Fußgänger 22Euro Verw. + 3,50 Zustellung
i.g.O.: 480 Euro 3 Monate Fußgänger 24Euro Verw.+3,50 Zustellung
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Nein, das verwechselst du mit innerhalb geschl. Ortschaften !Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Bei 166 km/h haben wir eine Überschreitung von 66 km/h, was ein Fahrverbot von drei Monaten bedeuten würde, außerdem werden 480 Euro fällig (was dann aber wahrscheinlich auch schon egal ist)
EDIT: Vergiss es, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich bin in die Tabelle 'innerorts' gerutscht *schäm*
Er war auf der BAB
Sag ich doch: Wer lesen kann ist klar im Vorteil 😁
Da ist ja noch genialer.😁
ich übe noch......
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
ich übe noch......
*ganzfestdieDaumendrück*
Äh, wie war das Thema gleich nochmal? 😁
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Nee, kommt auf die höhe des Bußgeldes an.In diesem Beispiel: a.g.O. :440 Euro 2 Monate Fußgänger 22Euro Verw. + 3,50 Zustellung
i.g.O.: 480 Euro 3 Monate Fußgänger 24Euro Verw.+3,50 Zustellung
Da liegst du leider daneben!
Da es sich bei den Gebühren und Auslagen um Verwaltungsgebühren handelt richtet sie die Höhe nach den Festlegungen der jeweiligen Behörde (hier Bußgeldstelle).
Und da kocht jedes Bundesland (manchmal sogar jede Bußgeldstelle selbst) im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ihr eigenes Süppchen!
Hängt aber zu 100% NICHT von der Höhe des Bußgeld ab!
Hmm, hat aber den Anschein.
Denn in jedem Bußgeldrechner werden die Gebühren nach Höhe bzw. Ahndung angezeigt.
Zitat:
Original geschrieben von jloethe
Bei schuldhafter Verschleppung droht beiden die gleiche Strafe soweit dies nachgewiesen wird. jol.
Also das ist absolut falsch! Im schlimmsten Fall droht dem Halter ein Fahrtenbuch. So etwas wie "schuldhafte Verschleppung" und Ahndung mit derselben Strafe, wie es sie beim eigentlichen Verstoß gegeben hätte, gibt es NICHT!
Man hat sich an seine staatsbürgerlichen Pflichten zu halten, also z.B. Zeugenpflichten. Wenn man gegen diese verstößt (und das auch nachgewiesen werden kann) droht natürlich eine Strafe. Diese Strafe wird dann aber individuell festgelegt und hat nichts mit dem eigentlichen Verstoß des verantwortlichen Fahrers zu tun.
@TE
Ist der Fahrer der Halter oder nicht?
Wenn nicht dann könnte es klappen, wenn er schön alle Fristen für die Einsprüche ausreizet und die Behörde langsam reagiert.
Wenn in den 3 Monaten keine Vorladung kommt, dann muß der Halter danach einfach sagen, "ich wars" und die Sache ist erledigt!
Zitat:
Original geschrieben von Vollgasfuzzi
@TEIst der Fahrer der Halter oder nicht?
Wenn nicht dann könnte es klappen, wenn er schön alle Fristen für die Einsprüche ausreizet und die Behörde langsam reagiert.
Wenn in den 3 Monaten keine Vorladung kommt, dann muß der Halter danach einfach sagen, "ich wars" und die Sache ist erledigt!
Ich habe es bereits gesagt: Eine Betroffenenanhörung reicht bereits aus, um die Verjährung zu unterbrechen. Diese muss natürlich an den verantwortlichen Fahrer gerichtet sein und nicht etwa an den Halter.
Nur mal so nebenbei ein kleiner Tip für den TE, bzw. den Freund: Bei Real gibt es im Moment sau bequeme Laufschuhe von Adidas für 60 Euro 😉
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Nur mal so nebenbei ein kleiner Tip für den TE, bzw. den Freund: Bei Real gibt es im Moment sau bequeme Laufschuhe von Adidas für 60 Euro 😉
Bist ein echter Witzbold 🙄
so hilfreich wie ein Furunkel auf der Sitzfläche.
Zitat:
Original geschrieben von Karl-der-Käfer
Bist ein echter Witzbold 🙄Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Nur mal so nebenbei ein kleiner Tip für den TE, bzw. den Freund: Bei Real gibt es im Moment sau bequeme Laufschuhe von Adidas für 60 Euro 😉so hilfreich wie ein Furunkel auf der Sitzfläche.
Passt scho...
Zitat:
Passt scho...
Auf englisch: bust show
(Ja, ich bin unernst.)
Zitat:
Original geschrieben von BluesBrother1973
Nur mal so nebenbei ein kleiner Tip für den TE, bzw. den Freund: Bei Real gibt es im Moment sau bequeme Laufschuhe von Adidas für 60 Euro 😉
Wie lange dauert DEIN Fahrverbot ? 😁 - duckundschnellwech-