160 bei 80 + Überholen im Überholverbot.
Eines vorweg... mir ist mein Fehler natürlich bewusst und ich bereue es auch.
Sprüche und Glückwünsche alá "Hoffentlich nehmen sie dir für immer den Schein" etc und Moralaposteln brauchen bitte nicht schreiben.... meine Strafe bekomme ich - da muss man hier nicht auch noch Sprüche bringen... auch wenn ich ganz genau weis das sie trotz dieses Hinweises erscheinen werden.
Nun zum eigentlichen Thema...
Ich habe mich heute dummerweise provozieren lassen... ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...
Ich hatte bereits vor ca 1 Jahr eine Nachschulung... jetzt ist die Frage was da auch mich zukommt...
Ich habe auf der Autobahn meinen Kollegen per App und GPS nachmessen lassen... ich nehme an da die Blitzer bereits schon vorher Messen bevor es blitzt das ich mit ca 150km/h Tacho gemessen werde.... das sind lt. App am Handy 140km/h gewesen und laut Boardcomputer waren es 143km/h... noch die Tolleranz vom Blitzer selbst abgezogen wäre ich bei ca. 139km/h im besten Fall...also 59 zuviel...
Wieviel Meter vorher misst so eine Anlage denn? (Bilder sind im Anhang) es sind die 3 Teile die auf dem Bild zu sehen sind und dann war da noch so eine Art Lichschranke mit vielen schwarzen Löchern auf dem Boden etwa 5-10 Meter vor dem Blitz selbst.
Außerdem herrschte Überholverbot... es Blitze aber als ich schon wieder auf meiner Spur war... aber in Tateinheit dürfte ja nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden, oder?
MPU nehme ich an ist nicht zu befürchten da keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren.
Es waren in dem Moment als es blitze 160 am Tacho... ich habe vorher durchgehend Vollgas beschleunigt (Vectra C 1.9CDTI 190PS).
Was denkt ihr was da raus kommt?
Beste Antwort im Thema
Schade das sowas von dir kommt Pepperduster... genau solche Beiträge wollte ich hier vermeiden.
Ich habe in absolut keinster Weise mein Verhalten versucht zu Rechtfertigen... warum sollte ich auch? Kann ich gar nicht... wie Felyxorez schon gesagt hat wollte ich nur meine Beweggründe dafür schreiben.
Wenn ich hier nur schreibe "Wurde mit 160 geblitzt bei 80 im Überholverbot" weis keiner wieso und weshalb und dann gibt es hiet bei MT doch eh nur wieder Anschuldigungen und Mutmaßungen die keinen weiter bringen...
Was das Video mit der Sache hier zu tun hat kann ich nicht ganz nachvollziehen... es entstand Nachts auf ziemlich leerer Autobahn und das Handy war per Halterung am Lenkrad montiert. Also in keinerlei Hinsicht illegal.
Wie du meinen Character aufgrund des Videos bewerten willst ist mir auch ein Rätsel... herzlichsten Dank für die Schubladendenkweise.
Wenn du wie von deinem Beispiel Videos von deinen Kindern zeigst könnte ich auch sagen "Du bist verrückt, was meinst du was passiert wenn das ein irrer sieht und dein Kind belästigt".
Soll ich dich dann auch in eine Schublade stecken?
Vielleicht macht man solche Videos auch um eine Referenz zu haben für andere weil man vielleicht die KFZ Technik als Hobby hat? Bin ich deshalb ein schlechter Mensch?
Vielleicht möchte jemand anderes auch eine Leistungssteigerung und will vorher Wissen inwiefern sich das in etwa auswirkt?
Wie gesagt... herzlichsten Dank für deine Schubladendenkweise... ich hätte mehr erwartet in deinem Alter.
310 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von con1970
Denk lieber mal darüber nach, anstatt nach Schlupflöchern zu suchen.
Jetzt zeigst du mir bitte wo ich das gemacht habe... ich habe hier nicht einmal nach Schlupflöchern gesucht...
Ich werde mal bei meiner Bankberaterin vorstellig werden ob die was machen kann das der Rechtschutz ggf. den Fall übernimmt wenn ich ihn direkt abschließe...
Ob das was wird?
Versicherung abschliessen nach Schadenfall?
Das moechte ich auch mal machen duerfen!
Wilfried
http://www.advocard.de/verkehrs-rechtsschutz.htmlZitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich werde mal bei meiner Bankberaterin vorstellig werden ob die was machen kann das der Rechtschutz ggf. den Fall übernimmt wenn ich ihn direkt abschließe...
die helfen anscheinend sofort bzw. ohne Wartezeit. Ob bereits laufenden Vorgänge bearbeitet werden, konnte ich auf die Schnelle nicht entdecken. Bei Mietsachen nicht, da habe ich mich vor kurzem nämlich informiert. Ich habe einen "ähnlichen" Fall wegen einer Mietsache. Da hat man 3 Monate Wartezeit und es darf sich nicht um einen laufenden Vorgang handeln. Das dumme ist, ich hatte das in der Vergangenheit über den Rechtsschutz der Lebensgefährtin abgewickelt und da sie jetzt weg ist, habe ich ein "kleines" Problem. Manchmal läuft's schon saudumm raus 🙁
Zitat:
Ich habe einen "ähnlichen" Fall wegen einer Mietsache. Da hat man 3 Monate Wartezeit
Mir wurde mal sogar gesagt, bei der Mietsache geht es sich um das Datum des Mietvertragsabschlusses und nicht unbedingt beim Eintritt des Problems. Weil sich die Sache anders erledigte, hakte ich nicht weiter nach.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Mir wurde mal sogar gesagt, bei der Mietsache geht es sich um das Datum des Mietvertragsabschlusses und nicht unbedingt beim Eintritt des Problems. Weil sich die Sache anders erledigte, hakte ich nicht weiter nach.Zitat:
Ich habe einen "ähnlichen" Fall wegen einer Mietsache. Da hat man 3 Monate Wartezeit
Also in meinem Fall kann ich definitiv sagen, dass man zwar eine Rechtsberatung bekommt bei bestehenden Fällen, geht es aber vor Gericht, gibt es keinen Rechtsschutz. Ist beim Mieterverein auch so.
Ich kann mir daher vorstellen dass es ggf. bei der KFZ Geschichte ähnlich ist. Müsste der TE hinterfragen und dann das Ergebnis hier posten.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Ich werde mal bei meiner Bankberaterin vorstellig werden
Guter Ansatz. Vielleicht gibts ja auch einen Bussgeld-Dispo .
Amen
Seit wann gibt es Versicherungen nach dem Bedarf?
Dann haette ich fuer meine Frau eine Berufsunfaehigkeit Versicherung abgeschlossen nach dem Arbeitsunfall!
Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Seit wann gibt es Versicherungen nach dem Bedarf?Dann haette ich fuer meine Frau eine Berufsunfaehigkeit Versicherung abgeschlossen nach dem Arbeitsunfall!
Wilfried
Moment, man muss da differenzieren. Eine reine Beratung ist etwas anderes als ein Rechtsbeistand vor Gericht. Wenn Dir ein Anwalt am Telefon sagt was Du schreiben sollst, dann kannst Du einen Brief auch selbst versenden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat mit einer Rechts
beratungnicht einmal im Ansatz etwas zu tun ist also im Falle des Threads => OT
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Jetzt zeigst du mir bitte wo ich das gemacht habe... ich habe hier nicht einmal nach Schlupflöchern gesucht...Zitat:
Original geschrieben von con1970
Denk lieber mal darüber nach, anstatt nach Schlupflöchern zu suchen.Ich werde mal bei meiner Bankberaterin vorstellig werden ob die was machen kann das der Rechtschutz ggf. den Fall übernimmt wenn ich ihn direkt abschließe...
Das klingt fuer mich nach den versuch eine Versicherung abzuschliessen, obwohl das Kind im Brunnen gefallen ist.
Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Das klingt fuer mich nach den versuch eine Versicherung abzuschliessen, obwohl das Kind im Brunnen gefallen ist.Wilfried
😮 immer noch nicht verstanden. Es geht nicht darum, dass er vor Gericht im Zweifel aus der Sache herausgeboxt wird, sondern es geht darum, ob Sie im helfen dass er Akteneinsicht bekommt. Wobei er das auch für relativ schmales Geld ohne Rechtsschutz hinbekommt. Anwalt anrufen und fragen was so ein Briefchen kostet. Dürften unter 100 Euro sein und die sind im Zweifel gut angelegt.
Und selbst wenn, deswegen berät er sich ja mit dem Berater?
Viele Versicherungen nutzen das auch als Einstieg. Nehmen "kulant" den ersten Fall in kauf und setzen auf eine lange Kundenbindung nach dem ersten Vorfall.
Typisch z.B. die Nachts um 3 Uhr auf der A5 ADAC-Mitgliedschaft. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Viele Versicherungen nutzen das auch als Einstieg. Nehmen "kulant" den ersten Fall in kauf und setzen auf eine lange Kundenbindung nach dem ersten Vorfall.
Ist doch in Ordnung. So ein Verkehrsrechtschutz ist eine nützliche Geschichte. Zumindest wenn man in irgendeiner Form auf das Auto angewiesen ist.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
😮 immer noch nicht verstanden. Es geht nicht darum, dass er vor Gericht im Zweifel aus der Sache herausgeboxt wird, sondern es geht darum, ob Sie im helfen dass er Akteneinsicht bekommt. Wobei er das auch für relativ schmales Geld ohne Rechtsschutz hinbekommt. Anwalt anrufen und fragen was so ein Briefchen kostet. Dürften unter 100 Euro sein und die sind im Zweifel gut angelegt.Zitat:
Original geschrieben von konitime
Das klingt fuer mich nach den versuch eine Versicherung abzuschliessen, obwohl das Kind im Brunnen gefallen ist.Wilfried
Naja,
vielleicht denke ich zu einfach oder zu logisch??
Wilfried
Zitat:
Original geschrieben von konitime
Naja,vielleicht denke ich zu einfach oder zu logisch??
Wilfried
Jein, Du verwürfelst da etwas. Es ist jedem klar, dass man keine Lebensversicherung abschließt, wenn man bereits gestorben ist. Hier geht es um Rechtsschutz. Und der gliedert sich in 2 Bereiche: Die Beratung und eine Verteidigung vor Gericht. Im Falle der Mietgeschichte wird man bei bestehenden Fällen zwar beraten, aber eben nicht verteidigt. Das ist im Zweifel besser als nichts. Und genau das, gilt es für den TE zu klären. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
😮 immer noch nicht verstanden. Es geht nicht darum, dass er vor Gericht im Zweifel aus der Sache herausgeboxt wird, sondern es geht darum, ob Sie im helfen dass er Akteneinsicht bekommt. Wobei er das auch für relativ schmales Geld ohne Rechtsschutz hinbekommt. Anwalt anrufen und fragen was so ein Briefchen kostet. Dürften unter 100 Euro sein und die sind im Zweifel gut angelegt.Zitat:
Original geschrieben von konitime
Das klingt fuer mich nach den versuch eine Versicherung abzuschliessen, obwohl das Kind im Brunnen gefallen ist.Wilfried
so sehe ich das auch, jeder mensch hat das recht auf juristischen beistand, gerades vor gericht.
der te hat ja schon oft genug betont, dass es ihm NICHT darum geht, sich herauszuwinden, sondern das BESTMÖGLICHE zu "erreichen".
wenn selbst die grössten dreckschw.... das recht auf rechtliche hilfe haben, dann erst recht verkehrssünder.