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160 bei 80 + Überholen im Überholverbot.

Eines vorweg... mir ist mein Fehler natürlich bewusst und ich bereue es auch.
Sprüche und Glückwünsche alá "Hoffentlich nehmen sie dir für immer den Schein" etc und Moralaposteln brauchen bitte nicht schreiben.... meine Strafe bekomme ich - da muss man hier nicht auch noch Sprüche bringen... auch wenn ich ganz genau weis das sie trotz dieses Hinweises erscheinen werden.

Nun zum eigentlichen Thema...

Ich habe mich heute dummerweise provozieren lassen... ich fuhr bereits vor Ortsausgang hinter einem Herren der mit nur 30km/h fuhr bei erlaubten 50.... auch nach dem Ortsschild blieb seine Geschwindigkeit unverändert...aus dem Grund scherte ich nach links auf die Gegenspur (trotz Überholverbot - es war aber übersichtlich und frei) und gab Gas... dann gab der im Passat leider auch Gas und dumm wie ich bin hab ich noch mehr Gas gegeben und mich dann vor ihn gesetzt mit 160km/h am Tacho als ich geblitzt wurde...

Ich hatte bereits vor ca 1 Jahr eine Nachschulung... jetzt ist die Frage was da auch mich zukommt...

Ich habe auf der Autobahn meinen Kollegen per App und GPS nachmessen lassen... ich nehme an da die Blitzer bereits schon vorher Messen bevor es blitzt das ich mit ca 150km/h Tacho gemessen werde.... das sind lt. App am Handy 140km/h gewesen und laut Boardcomputer waren es 143km/h... noch die Tolleranz vom Blitzer selbst abgezogen wäre ich bei ca. 139km/h im besten Fall...also 59 zuviel...

Wieviel Meter vorher misst so eine Anlage denn? (Bilder sind im Anhang) es sind die 3 Teile die auf dem Bild zu sehen sind und dann war da noch so eine Art Lichschranke mit vielen schwarzen Löchern auf dem Boden etwa 5-10 Meter vor dem Blitz selbst.

Außerdem herrschte Überholverbot... es Blitze aber als ich schon wieder auf meiner Spur war... aber in Tateinheit dürfte ja nur der schwerwiegendere Geschwindigkeitsverstoß geahndet werden, oder?

MPU nehme ich an ist nicht zu befürchten da keine Drogen oder Alkohol im Spiel waren.

Es waren in dem Moment als es blitze 160 am Tacho... ich habe vorher durchgehend Vollgas beschleunigt (Vectra C 1.9CDTI 190PS).
Was denkt ihr was da raus kommt?

20130617-200745
Beste Antwort im Thema

Schade das sowas von dir kommt Pepperduster... genau solche Beiträge wollte ich hier vermeiden.
Ich habe in absolut keinster Weise mein Verhalten versucht zu Rechtfertigen... warum sollte ich auch? Kann ich gar nicht... wie Felyxorez schon gesagt hat wollte ich nur meine Beweggründe dafür schreiben.

Wenn ich hier nur schreibe "Wurde mit 160 geblitzt bei 80 im Überholverbot" weis keiner wieso und weshalb und dann gibt es hiet bei MT doch eh nur wieder Anschuldigungen und Mutmaßungen die keinen weiter bringen...

Was das Video mit der Sache hier zu tun hat kann ich nicht ganz nachvollziehen... es entstand Nachts auf ziemlich leerer Autobahn und das Handy war per Halterung am Lenkrad montiert. Also in keinerlei Hinsicht illegal.
Wie du meinen Character aufgrund des Videos bewerten willst ist mir auch ein Rätsel... herzlichsten Dank für die Schubladendenkweise.

Wenn du wie von deinem Beispiel Videos von deinen Kindern zeigst könnte ich auch sagen "Du bist verrückt, was meinst du was passiert wenn das ein irrer sieht und dein Kind belästigt".
Soll ich dich dann auch in eine Schublade stecken?

Vielleicht macht man solche Videos auch um eine Referenz zu haben für andere weil man vielleicht die KFZ Technik als Hobby hat? Bin ich deshalb ein schlechter Mensch?
Vielleicht möchte jemand anderes auch eine Leistungssteigerung und will vorher Wissen inwiefern sich das in etwa auswirkt?

Wie gesagt... herzlichsten Dank für deine Schubladendenkweise... ich hätte mehr erwartet in deinem Alter.

310 weitere Antworten
310 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Bei der folgenden MPU die dir drohen könnte ...

Wie kommst Du darauf, dass hier eine MPU drohen könnte, oder ist das nur der Wunsch aus einer merkwürdigen Moralvostellung heraus, dass eine MPU kommen sollte?

Zitat:

... fällst du mit so einer Sichtweise ( Deine Ansichten und Einstellungen) voll auf die Nase.

Falsch, das völlige Gegenteil.

Eine so weit wie mögliche Objektivität in der Selbstanalyse einer Verfehlung und darauf resultierende und auch machbare Schlussfolgerung als zukünftige Vermeidungsstrategie gegenüber erneuten Verfehlungen dieser Art, ist der erste und auch einzig funktiionierende Schritt, um bei einer MPU nicht schon nach 30 Sekunden wieder raus gehen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ich habe mir mal eben dein Beschleuigungvideo angeschaut, das  sagt auch was über deinen Charakter aus ( auch wenn es legal auf einer Autobahn war).
Willste mal das Video von mir sehen? Ist aber nur bis Tacho 235.

Dann darfst du mich gern charakterisieren und wir schauen mal, wie recht du hast.

Ja gerne, man filmt gerne was man hat oder anderen zeigen will, ich kann dir Filme von meinen Kindern zeigen, mein Auto bei einer Beschleunigung würde ich niemals filmen oder machen.

Schalte nen Anwalt ein.
Der soll beim Widerspruch vermerken, daß der TE aufgrund einer sehr geringen Geschwindigkeit sich zum Überholen entschloß, der Überholte dann aber mitbeschleunigte und so die erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeit zustandekam.
Den Überholverstoß soll er einräumen.
Dann muß sich der Überholte ebenfalls dazu äußern.

Mit Glück wird dann entspr. entschieden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von BMWRider


Willste mal das Video von mir sehen? Ist aber nur bis Tacho 235.

Dann darfst du mich gern charakterisieren und wir schauen mal, wie recht du hast.

Ja gerne, man filmt gerne was man hat oder anderen zeigen will, ich kann dir Filme von meinen Kindern zeigen, mein Auto bei einer Beschleunigung würde ich niemals filmen oder machen.

Und nun? Jeder, der das macht, obwohl du das nie machen würdest, und das noch zeigt, ist quasi vorbestraft?

Das will ich mal nicht weiter denken.....

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@gesperrt:

Das würde ich tunlichst vermeiden, da man damit die vorsätzliche Begehung einräumt und das Bußgeld verdoppelt warden kann. Wenn man merkt, dass man nicht vorbeikommt, egal warum, dann muss man notfalls den Überholvorgang abbrechen, aber nicht um jeden Preis beschleunigen. Das mag zwar nicht der Realität ensprechen bzw. ist es manchmal sinnvoller zu beschleunigen, aber von Rechts wegen begeht man damit eine vorsätzliche Überschreitung.

Das ist das Gleiche wie beim Geblitzt werden auf der Autobahn, weil der Hintermann gedrängelt hat. Rechtlich sind das zwei unterschiedliche Vergehen und man kann Unrecht nicht mit Unrecht begründen.

Schade das sowas von dir kommt Pepperduster... genau solche Beiträge wollte ich hier vermeiden.
Ich habe in absolut keinster Weise mein Verhalten versucht zu Rechtfertigen... warum sollte ich auch? Kann ich gar nicht... wie Felyxorez schon gesagt hat wollte ich nur meine Beweggründe dafür schreiben.

Wenn ich hier nur schreibe "Wurde mit 160 geblitzt bei 80 im Überholverbot" weis keiner wieso und weshalb und dann gibt es hiet bei MT doch eh nur wieder Anschuldigungen und Mutmaßungen die keinen weiter bringen...

Was das Video mit der Sache hier zu tun hat kann ich nicht ganz nachvollziehen... es entstand Nachts auf ziemlich leerer Autobahn und das Handy war per Halterung am Lenkrad montiert. Also in keinerlei Hinsicht illegal.
Wie du meinen Character aufgrund des Videos bewerten willst ist mir auch ein Rätsel... herzlichsten Dank für die Schubladendenkweise.

Wenn du wie von deinem Beispiel Videos von deinen Kindern zeigst könnte ich auch sagen "Du bist verrückt, was meinst du was passiert wenn das ein irrer sieht und dein Kind belästigt".
Soll ich dich dann auch in eine Schublade stecken?

Vielleicht macht man solche Videos auch um eine Referenz zu haben für andere weil man vielleicht die KFZ Technik als Hobby hat? Bin ich deshalb ein schlechter Mensch?
Vielleicht möchte jemand anderes auch eine Leistungssteigerung und will vorher Wissen inwiefern sich das in etwa auswirkt?

Wie gesagt... herzlichsten Dank für deine Schubladendenkweise... ich hätte mehr erwartet in deinem Alter.

Zitat:

Original geschrieben von con1970


Sollte das so gewesen sein so ist er doch mindestens auf dem Bild drauf.

und dann suchen wir auf dem Foto auch noch nach Schädlingen, die einem Bauern die Ernte im Herbst versauen könnten.

🙄

Was spielt das nun eine Rolle, ob der TE provoziert wurde, ob der Provokateur mit auf dem Bild ist, selber geblitzt wurde, in der Nase gebohrt hat oder in China ein Sack Reis umgefallen ist?

Es bestehen doch ausreichend eigene Probleme, um die man sich zu kümmern hat, sowas wie Geld und Fahrverbot, oder auch Strafvermeidungs-Strategien auf die Reihe zu bekommen.

Aber was ist jetzt so wichtig an den anderen Dingen, reduziert deren Klärung das Bußgeld, erleichtert es das Fahrverbot, lässt sich dadurch die Messung als fehlerhaft darstellen, ...

Oder verballert man damit nur völlig sinn- und nutzlos Zeit und Nerven, die man jetzt ganz dringend an anderer Stelle benötigt?

Einen Anwalt hier einzuschalten ist denke ich sinnlos.
Zumal ich keine Rechtschutz habe...

Ich sehe auch keinerlei Grund mich in irgendeiner Weise gegen die Strafe oder den Vorwurf des "Vorsatzes" vorzugehen...

Ich denke ich kann nur abwarten und auf milde Seitens der Bußgeldstelle hoffen...wovon ich aber nicht ausgehe... klar... wenn man 880€ anstelle 440€ in die Staatskasse spülen kann...warum nicht?

Es war ja ganz klar mein Fehler... provozieren hin oder her... verbessert oder Entschuldigt meine Tat ja leider nicht. Muss ich wohl auf Nachsicht hoffen... meinen kleinen Sparer habe ich heute auch schon bei der Bank gekündigt und auszahlen lassen... das geht dann wohl eh fürs Bußgeld drauf...

Kann ich halt im Bus dann schlafen auf dem Weg in die Arbeit... man muss ja irgendwas Positives daraus ziehen... auch wenns hier schwer ist...

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt


Der soll beim Widerspruch vermerken, daß der TE aufgrund einer sehr geringen Geschwindigkeit sich zum Überholen entschloß, der Überholte dann aber mitbeschleunigte und so die erhebliche Überschreitung der Geschwindigkeit zustandekam.

Prima, damit wird dann eingestanden, dass man sich der Übertretung völlig bewusst war

- Verdoppelung beim Speeding

Zitat:

Den Überholverstoß soll er einräumen.

Besonders gut, eine Verfehlung völlig freiwillig und ohne jede Nowendigkeit eingestehen, die allein aufgrund des Fotos nicht nachweisbar gewesen wäre

- das gibt dann noch ein paar Euro obenauf

Zitat:

Dann muß sich der Überholte ebenfalls dazu äußern.

Eventuell ja, zu dem von ihm begangenen Verstoß des Beschleunigens, aber das wäre - wenn es überhaupt dazu käme und nicht als reine Schutzbehauptung des TE gewertet werden würde - ein völlig eigenständiges Bußgeldverfahren gegen den anderen Autofahrer.

Aber ohne jeden Wert für den TE.
Im Gegenteil, um den anderen Fahrer "dran zu bekommen", müsste man beim eigenen Verstoß die bewusste Begehung und das Überholen im Überholverbot (bzw. Überfahren durchgezogene Linie) noch gestehen.

Da ich alleine im Fahrzeug war und der Fahrer im anderen Wagen eine/seine Freundin mit dabei hatte sieht es für mich eh duster aus... und wie gesagt... es ändert ja nichts an meiner Tat und deren Folgen... man kann es dann vielleicht menschlich besser nachvollziehen...strafrechtlich ist das aber wohl nicht Relevant...

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Zitat:

Original geschrieben von con1970


Sollte das so gewesen sein so ist er doch mindestens auf dem Bild drauf.
und dann suchen wir auf dem Foto auch noch nach Schädlingen, die einem Bauern die Ernte im Herbst versauen könnten.
🙄

Was spielt das nun eine Rolle, ob der TE provoziert wurde, ob der Provokateur mit auf dem Bild ist, selber geblitzt wurde, in der Nase gebohrt hat oder in China ein Sack Reis umgefallen ist?

Es bestehen doch ausreichend eigene Probleme, um die man sich zu kümmern hat, sowas wie Geld und Fahrverbot, oder auch Strafvermeidungs-Strategien auf die Reihe zu bekommen.

Aber was ist jetzt so wichtig an den anderen Dingen, reduziert deren Klärung das Bußgeld, erleichtert es das Fahrverbot, lässt sich dadurch die Messung als fehlerhaft darstellen, ...

Oder verballert man damit nur völlig sinn- und nutzlos Zeit und Nerven, die man jetzt ganz dringend an anderer Stelle benötigt?

1. Zitiere doch bitte demnächst vollständig

2. In der Frage der "Strafvermeidungsstrategie" wäre es meines Erachtens durchaus sinnvoll zu wissen ob auf dem Bild in 5 Meter Abstand ein anderes Fahrzeug hinten dranhängt. Denn Wie ich dich verstehe würdest du dagegen vorgehen, Einspruch erheben usw. Wenn ich dann auf dem Bild zwei Autos sehe die bei 160 geblitzt worden sind, dann würde ich erstmal an ein Rennen denken.

Ich bin zwar nicht so krass eingestellt wie Pepperduster, kann seine Denkweise aber nachvollziehen. Auch das mit dem Beschleunigungsvideo. Früher haben wir Quartett gespielt, heute spielen die Jungs das mit richtigen Autos auf der Strasse. Denk lieber mal darüber nach, anstatt nach Schlupflöchern zu suchen.

Zitat:

Original geschrieben von con1970


Ich bin zwar nicht so krass eingestellt wie Pepperduster, kann seine Denkweise aber nachvollziehen. Auch das mit dem Beschleunigungsvideo. Früher haben wir Quartett gespielt, heute spielen die Jungs das mit richtigen Autos auf der Strasse. Denk lieber mal darüber nach, anstatt nach Schlupflöchern zu suchen.

Gäbe es damals billige Videokameras und Internet, ihr hättet nix anderes gemacht.

Das dachte ich mir gerade auch.

Und ich kann seine Denkweise (die vom Pfefferstreuer) gar nicht nachvollziehen, vielmehr halte ich sie für überdenkenswert.
Ich halte mich an Beschilderungen und provozieren lassen - im Straßenverkehr eh nicht.

Aber ich fahre viel und BAB gerne nachts, wenn ich es mir aussuchen kann.
Und wieso sollte man da nicht den Karren mal laufen lassen dürfen? So krass ist das Video nun auch nicht. Halt üblich für die Größe und Leistung. Und die Musik ist nicht mein Geschmack. 😉

Gott sei Dank ist dieses Land im Moment noch derart frei, dass man alles filmen darf, was nicht unsittlich ist oder gegen Rechte Anderer am eigenen Bild verstößt. Und wenn dumme Menschen dummes Zeug filmen, muss man das nicht gucken. Es gibt auch sehr viele interessante und schöne Videos, Dokus usw. ... also.

Ich persönlich finde, dass er (jetzt der TE) sehr gut mit dieser blöden Situation umgeht und nicht irgendwie die Schuld nur bei Anderen sucht. Da gibt es hier ja "leuchtende" Gegenbeispiele.

Aber ohne das moralinsaure Gerede geht es wohl in keinem Thread, was?

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von con1970


1. Zitiere doch bitte demnächst vollständig

Für was?

Der Rest baut auf dem zitierten Satz auf und wenn der bereits obsolet ist, braucht man den Rest auch nicht mehr.

Zitat:

2. In der Frage der "Strafvermeidungsstrategie" wäre es meines Erachtens durchaus sinnvoll zu wissen ob auf dem Bild in 5 Meter Abstand ein anderes Fahrzeug hinten dranhängt.

Nein, nicht wenn er 5 Meter dahinter hängt, auch nicht einem Meter, sondern nur bei Vollkontakt und mit der Darstellung, dass der einen auf diese Geschwindigkeit geschoben hätte.

Zitat:

Wenn ich dann auf dem Bild zwei Autos sehe die bei 160 geblitzt worden sind, dann würde ich erstmal an ein Rennen denken.

Weil ein "Rennen" Geschwindigkeitsübertretungen legalisieren?

Wenn hier "Rennen" als Vorwurf noch (dazu) käme, dann war das bisherige nur Portokasse.

Zitat:

, heute spielen die Jungs das mit richtigen Autos auf der Strasse.

Wurde "früher" auch gemacht,

einziger Unterschied war die fehlende Technik mit Kamera und Internet um das aufzuzeichnen und zu veröffentlichen.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Einen Anwalt hier einzuschalten ist denke ich sinnlos.

Sag das nicht. Wenn nachher 180 auf dem Bescheid stehen guckste dumm aus der Wäsche. Messfehler kann es immer geben. Ich habe seit ich den Führerschein habe einen solchen Verkehrsrechtsschutz. In 20 Jahren einmal davon Gebrauch gemacht. Ich stand vor der Wahl eine Frau zu überfahren oder mich blitzen zu lassen an einer Ampelanlage. Die gute ist einfach seelenruhig bei Rot rübergelaufen und ich musste anhalten...., tja, das erklärste mal der Bußgeldstelle...

Zitat:

Zumal ich keine Rechtschutz habe...

Ein reiner Verkehrsrechtsschutz kostet nicht die Welt. Ich zahle glaub 80 Euro im Jahr, wenn ich richtig erinnere. Da geht es auch nicht darum gegen jedes Knöllchen Einspruch einzulegen sondern um im Zweifel eben Recht zu bekommen. Ich fahre im Jahr 80.000 und kann es mir nicht leisten die Pappe abzugeben nur weil eine Blitze vielleicht einen schlechten Tag hat oder der Beamte, der sie aufgestellt hat.

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