15 T EUR Schaden am 120d

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Abend Zusammen,

nach etwa gut 5 Wochen und 7000km Prinzip Freude nun folgendes weniger schönes Erlebnis.

Nachts um 1 Uhr auf der A61, Koblenz Richtung Köln:
Ich fahre Richtung Heimat und habe 40 Minuten Fahrt hinter mir, 10 Minuten vor mir. Ich werde müde.. Sekundenschlaf, mit 120 Sachen gegen die Mittelleitplanke und zurück auf die Fahrbahn.

Auto ist noch fahrbereit & ich bin hellwach.

Was ist kaputt?
- Stoßstange vorne/hinten
- Kotflügel (links)
- Türe vorne/hinten
- Achse vorne verzogen
- Achse hinten evtl. verzogen
- Felge + Räder links beide Schrott
- Scheinwerfer vorne links angekitscht

- Lenkrad stand ordentlich schief, daher auch Fahrwerkregelsystem ausgefallen (Warnleuchte im Cockpit permanent an)

Ich glaub das wars. Der Gutachter ist bisher bei 15.000 Euro angekommen. Da es aber erst bei 25 T-EUR ein Totalschaden ist (Neuwert 32T), wird er wohl die kommenden 3-4 Wochen repariert werden.

Wie das ganze aussieht kann man den folgenden Bildern entnehmen..

So far!!

Grüße,
Mike

PS: Eure Tips bzgl. Einschlafen am Steuer könnt ihr getrost behalten, davon hab ich schon genug..

36 Antworten

Besten Dank für eure Anteilnahme =)

Hätte da aber jetzt mal ein paar interessante Fragen:

Als ich 10 Minuten nach dem Unfall die Versicherung anrief habe ich ausgesagt das ich eingeschlafen bin weil ich müde war. Ich weiß, das war nicht sonderlich schlau.. Aber kurz nachdem man seinen neuen 1er halb geschrottet hat, ist man scheinbar nicht sonderlich schlau. Der Polizist sagte mir dann eine halbe Stunde später, das Einschlafen am Steuer rechtlich gleichgesetzt ist mit Drogen oder Alkohol. Wie sieht das ganze denn von der Versicherungsseite aus? Versicherungen haften doch (teilweise?) auch bei grober Fahrlässigkeit, oder?

Auf jeden Fall habe ich den Tip von ihm bekommen, beim nächsten "Versicherungskontakt" auszusagen, einfach nur unachtsam gewesen zu sein. Habe nun Post bekommen mit einem 4 seitigem Unfallformular und auf dem Anschreiben steht noch, im möge folgende Fragen zusätzlich beantworten:

- Wann haben sie die An- oder Rückfahrt angetreten? (0 uhr)
- Wie lange waren sie mit dem Fahrzeug unterwegs, als der Unfall passierte? (50 Minuten)
- Traten sie die Fahrt ausgeruht an? (ja)
- Wann hatten sie die letzte Pause? (vor 50 Minuten?)

Die Fragen kann ich prinzipiell alle zu meinem Gunsten beantworten. Allerdings ändert das ja nichts daran das ich eingeschlafen bin.

Sollte ich nun "Unachtsamkeit" oder "Einschlafen" im Unfallhergang als Ursache aufführen? Führt es zu Stress mit der Versicherung wenn ich nun eine andere Aussage mache wie am Telefon, oder ist das Telefonat rechtlich gesehen belanglos? Schließlich habe ich nichts unterschrieben..

Wäre für eure Tips dankbar..

Viele Grüße,
Mike

Hi,

schick doch mal dem Tom62 eine PN - er ist Rechtsanwalt ! 😉

Hallo, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt fragen, dann bist du auf der sicheren Seite!
Liebe Grüße, Anna

Meines Erachtens kommt es beim Sekundenschlaf darauf an, ob der Versicherungsnehmer etwaige deutliche Anzeichen der Ermüdung erkannt, aber ignoriert hat und trotzdem weitergefahren ist.

Nach ein paar einschlägigen Gerichtsurteilen trägt dafür wohl die Versicherung die Beweislast.

Allerdings handelt es sich hier wirklich um so einen "Grenzfall", wo die Versicherungen gerne die Leistungspflicht wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen.

Ich würde hier an deiner Stelle wirklich aufpassen, und ggf. einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen...denn es geht dabei ja um eine nicht gerade geringe Stange Geld.

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Mein Beileid(zum auto)und Glückwunsch zu deiner Gesundheit!!!
Würde auch ne rechtsberatung vorschlagen. und rein schreiben würde ich zb erschrocken über ein Reh oder so was klingt allemal besser als ein geschlafen und das es anders war müssen die dir erstmal beweisen. es sei denn die haben den Grund in ihrem pc vermerkt als du angerufen hast dann ist brühe Trotzdem viel glück

Tja, und dann stehst du in der Beweislast, und musst das Reh finden... :P

Zitat:

Original geschrieben von camelius


(...) Versicherungen haften doch (teilweise?) auch bei grober Fahrlässigkeit, oder? (...)

Nee, bei

nachgewiesener

grober Fahrlässigkeit (Alkohol, Drogen...) zahlen die nichts.

Zitat:

Original geschrieben von camelius


(...) Führt es zu Stress mit der Versicherung wenn ich nun eine andere Aussage mache wie am Telefon, oder ist das Telefonat rechtlich gesehen belanglos? Schließlich habe ich nichts unterschrieben(...)

Es gibt Versicherungen, die Telefongespräche aufzeichnen. Dies ist völlig legal, da in den AGB´s darauf hingewiesen wird 😉.

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