15% Behinderdenrabatt?
Hi,
wenn meine oma zu 50% behindert wäre, würde ich dann 15% bekommen und das Auto kann auf meinen Namen zugelassen werden?
cya
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 1k2004
hallo,
ich habe gehört das es den Rabatt nur noch für Golf+ gibt, wegen dem behindertengerechten Einstieg 😁
1k2004
Na Du bist ja mal ein ganz Lustiger , wenn Du betroffen wärst würdest Du hier nicht son Müll scxhreiben !!
Zitat:
Original geschrieben von 1k2004
hallo,
ich habe gehört das es den Rabatt nur noch für Golf+ gibt, wegen dem behindertengerechten Einstieg 😁
1k2004
Zitat:
Original geschrieben von db 325ti
Na Du bist ja mal ein ganz Lustiger , wenn Du betroffen wärst würdest Du hier nicht son Müll scxhreiben !!
Er ist doch nur neidisch, weil er den Rabatt nicht bekommt 😉
Gruß Matze
ich finde es auch in ordnung, das hat nix mit gewissen oder sowas zu tun...klar ist das nicht schön wenn man in der familie eine beeintächtigte person hat, aber warum soll man kein geld sparen dürfen wenn es möglich ist...
ich finde alle die von moral reden oder sowas, sind einfach nur eifersüchtig das sie das auch nicht billiger bekommen, und diese vorteile, (leider durch die behinderung bedingt) nicht nutzen können.
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Re: 15 %
Zitat:
Original geschrieben von opagerhard
Geht nicht muss auf Oma zugelassen werden,
nach einem halben Jahr kannst Du
auf dich umschreiben lassen.
Umschreiben? Ist er dann nicht zweite Hand, daß würde ich nicht machen.
Wenn die Halterin deine Oma ist und der Versicherungsnehmer jemand anders (z.B. Du), dann wollen die Versicherungen meist 100Eur mehr Versicherungsprämie. (wäre bei mir so gewesen)
Zitat:
Original geschrieben von hamburg power
Wenn man behindert ist, muß man und auch frau keine KFZ Steuer bezahlen !
wie definiert sich in deinem satz behoindert?
50% oder wie?
Zitat:
Original geschrieben von hamburg power
Wenn man behindert ist, muß man und auch frau keine KFZ Steuer bezahlen !
Das stimmt so nicht mehr. Es wurde vor einiger zeit geändert so das man heute nur noch eine SteuerERMÄßIGUNG bekommt!
Zu den 15% hat mein 🙂 mir gesagt das der Wagen in einzelfällen auch auf Personen Häuslich lebender Gemeinschaft zugelassen werden kann, also wenn der Behinderte in dem selben Haus wohnt, ein Führerschein ist keine Voraussetzung nur halt der Schwerbehindertenausweis mit mindestens 50% und ein G H oder B
Zitat:
Original geschrieben von db 325ti
Na Du bist ja mal ein ganz Lustiger , wenn Du betroffen wärst würdest Du hier nicht son Müll scxhreiben !!
Oh Oh 🙁
wie soll ich denn den Thread ernst nehmen wenn hier nur Leutchen schreiben die ihren Golf auf "Behindertenlau" erwerben wollen.
Ist doch einfach lächerlich und erbärmlich. Ich würde mir da schäbig vorkommen. Aber es ist ja kein "Babberl" am Auto dran der das dokumentiert.
Macht nur weiter 😛
warum sollte man sich schäbig vorkommen, der schwerbehinderte darf ja auch mal mit dem wägelchen fahren 😁