125er Führerschein
Hallo zusammen,
da gestern das Gesetz „125er Führerschein für Autofahrer“ beschlossen wurde, frage ich aus gegebenen Anlass mal:
Die Bedingungen für einen A1 Führerschein zusätzlich:
-5 Jahre Führerschein
-Mindestalter 25 Jahre
-4 Theoriestunden
-5 Praxis Fahrten
-Prüfung nicht notwendig
In meinem Fall wirft mir das allerdings fragen auf:
Den Führerschein der Kasse 5 habe ich am 16. März 2015 erworben und am 02.03.19 aufgrund von zuvielen Punkten in der Probezeit komplett abgeben müssen.
Die Wiedererteilung war erfolgreich und ich habe den Führerschein der Klasse B am 04.11.2019 neu erteilt bekommen.
Jetzt die Frage(da auf meinem Führerschein nun der 05.11.2019 statt 16.03.2015 steht):
Würden bei mir auch die 5 Jahre mit der Führerscheinklasse B nächstes Jahr gelten, oder könnte ich erst am 05.11.2024 den Führerschein der Klasse A1 ohne Prüfung erwerben?
Beste Antwort im Thema
Also vor 30 Jahren, da war ich 25, hätte ich mich auch noch eingereiht in die Gruppe derer die sagen: BZ 196 langweilt, mach gleich den großen A.
Aber heute verstehe ich jeden, der nur etwas flotter und auch offiziell erlaubt als wie bisher mit dem 50er legal gekrochen oder illegal gefetzt ist.
Und gar nicht mehr braucht als das und sich vor allem keinen Prüfungsstress antun will.
Ist ja bei manchen vielleicht auch ein Psychisches Problem? Nervensache?
Die Hauptinteressierten dafür sind sicher über 35,40 und wollen nur von A nach B kommen.
Wenn so jemand Lust auf richtige Motorräder mit mehr Power hätte dann wär er schon lange selber auf die Idee gekommen den passenden Schein zu machen und seinen Fuffi Roller zu verkaufen.
Dafür brauchte es die Einführung des B 196 nicht.
Die Leute haben doch selbst genug Vorstellungskraft und Erfahrung um zu wissen was Sie wollen und was überflüssig und unnötig ist.
Ich täte heute mit Ü 50 keinen Einser bzw.A mehrmachen wollen und fahr auch mit 66 PS nur Landstrasse und praktisch nie schneller als 110...
Und bleibe auch bewusst in Deutschland, will gar nicht soweit fahren.
So gesehen wäre ich der ideale Kandidat für den BZ 196 und würde (hätte ich mit 20 nicht den 1er gemacht), heute auch nur den BZ196 machen wollen und mir nix aufschwatzen lassen daß ich nicht brauche.
Ist wie mit den Angeboten beim Einkaufen, da kaufst als Single die Familienpackung weil soo günstig, oder 5 Brezn für 2,50€ statt 2 Stück für 1,40€....
Und am Ende werden 3 davon Steinhart und die Hälfte der Fam.oackung kannst wegschmeißen.
206 Antworten
Richtig, wer vor dem 1.4.80 Klasse 3 oder 4 erworben hatte, hat A1 drinstehen und demzufolge auch die Möglichkeit ohne Theorieprüfung auf A2 zu erweitern. Theoretische und Praktische Stunden,sowie eine Praktische Prüfung sind aber schon notwendig.
Ergänzend bzw. allerdings:
BRD -> Klasse 4 -> bis 01.04.1980 wird zu A1.
DDR -> Klasse 4 -> bis Ende der DDR wird zu A.
Quelle: https://www.bussgeldkataloge.de/fuehrerschein-klasse-4/
Grüße, Martin
Aha. Guter Hinweis, Danke!
Nun sind wir schon 30 Jahre vereint, aber die ehemalige DDR fällt bei mir immer hinten runter...
Schade, denn gerade was es da damals an Möglichkeiten, um nicht zu sagen Freiheiten, gab in Bezug auf Zweirad, Jugend, Führerschein, war schon erstaunlich. (Ab 15 Moped mit 60km/h; Ab 16 Motorrad bis 150 ccm; stimmt das so?)
Das wäre für mich, zumindest in dieser Hinsicht, ein Schlaraffenland gewesen.
Böse Zungen behaupten man hätte auch Führerscheine verschenken können - war ja nichts da was man hätte fahren können...
Grüße, Martin
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Trifft auch mich nicht zu... 🙂
Als 2Takt Freak haben mir sogar die MZ‘s sehr gut gefallen, die da bei Karstadt im Kaufhaus standen.
Und im Katalog.
(Oder war das Neckermann?) Weiss nimmer genau.
Sogar mein Schulfreund damals meinte, mit Block auf die in Fettfüllung laufende voll gekapselte Kette:
Die haben sich echt was dabei gedacht bei der Konstruktion....
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 31. Dezember 2019 um 05:10:28 Uhr:
Aha. Guter Hinweis, Danke!
Nun sind wir schon 30 Jahre vereint, aber die ehemalige DDR fällt bei mir immer hinten runter...
Schade, denn gerade was es da damals an Möglichkeiten, um nicht zu sagen Freiheiten, gab in Bezug auf Zweirad, Jugend, Führerschein, war schon erstaunlich. (Ab 15 Moped mit 60km/h; Ab 16 Motorrad bis 150 ccm; stimmt das so?)
Das wäre für mich, zumindest in dieser Hinsicht, ein Schlaraffenland gewesen.
Und ne 300ter Jawa war die Rennmaschine... Nur wieviele hatten eine, oder haben eine bekommen?!
Zur Mobilität reicht eine Simson. Und das war auch schon schwierig.
Mir fehlte als Kind nichts. Aber ein Schlaraffenland ist sicher was anderes...!
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 31. Dezember 2019 um 05:10:28 Uhr:
Aha. Guter Hinweis, Danke!
Nun sind wir schon 30 Jahre vereint, aber die ehemalige DDR fällt bei mir immer hinten runter...
Schade, denn gerade was es da damals an Möglichkeiten, um nicht zu sagen Freiheiten, gab in Bezug auf Zweirad, Jugend, Führerschein, war schon erstaunlich. (Ab 15 Moped mit 60km/h; Ab 16 Motorrad bis 150 ccm; stimmt das so?)
Das wäre für mich, zumindest in dieser Hinsicht, ein Schlaraffenland gewesen.
Jo, das war so. Ab 16 bis 150ccm, nix auf 80km/h gedrosselt, volle 110km/h in der leistungsgesteigerten Variante der ETZ150 mit 14PS.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:26:56 Uhr:
Richtig, wer vor dem 1.4.80 Klasse 3 oder 4 erworben hatte, hat A1 drinstehen und demzufolge auch die Möglichkeit ohne Theorieprüfung auf A2 zu erweitern. Theoretische und Praktische Stunden,sowie eine Praktische Prüfung sind aber schon notwendig.
Das ist ja gemein und unfair.
Und alle die jetzt ihren B196 Eintrag machen haben keine Chance auf A2.
So ist das Leben...dafür haben aber die nach 1964 geborenen auch die Statistisch hörere Lebenserwartung und dürfen darum auch später in Rente gehen. Ist doch auch was. 🙂
Und die, die Ihren B196 machen wollen sind ja schon 25 und haben somit auch die Chance auf A unbeschränkt direkt zu machen. Ohne irgendwelche Erleichterungen, klar.
Wobei m.M. nach die Theorieprüfung reines Lernen und ein Kinderspiel ist.
Aber die Chance als solche auf A2 oder A ist da.
Zitat:
@Dave74 schrieb am 1. Januar 2020 um 19:40:28 Uhr:
Und alle die jetzt ihren B196 Eintrag machen haben keine Chance auf A2.
😕
Mitnichten.
Die haben sogar die Möglichkeit, die Klasse A unbeschränkt zu erwerben.
Ja klar, fangen aber von vorne an! Auch mit dem Bezahlen ;-)
Taschentuch?
Du hast doch nach dem Fahrradführerschein auch den Pkw Führerschein bezahlen müssen oder?! Fing da nicht schon die Ungerechtigkeit an?!
Zitat:
@Dave74 schrieb am 1. Januar 2020 um 19:40:28 Uhr:
Und alle die jetzt ihren B196 Eintrag machen haben keine Chance auf A2.
Nö. Sie sollten nur gleich den A per Direkteinstieg machen. Kostet nur etwa 600-700 Euro mehr als der B SZ 196.
Wenn sie den B SZ 196 machen kostet der A noch immer gleich viel - nur kommen die Kosten für den B SZ 196 noch dazu. 😉
Grüße, Martin
Arghhh
Ich dachte ja, dass Fahrschulen gewillt wären ein Komplettpaket für bezahlbares Geld anzubieten, weil deutlich weniger Unterricht und so.
Habe jetzt tatsächlich ne Fahrschule gefunden die das bewirbt. Aber für knapp 1000€ 🙁
Ok, München, aber trotzdem.
https://www.bikers-school.de/kurse-kosten/intensivkurs-kl-b-sz-196
Oha. Das ist schon ein Hammer...990 Öre!
Aber evtl.regelt das der Markt und die Zeit noch?
Wenn mehr Fahrschulen das anbieten und im Wettbewerb stehen oder der Reiz des neuen verflogen ist?
Mal sehen.