125er Führerschein
Hallo zusammen,
da gestern das Gesetz „125er Führerschein für Autofahrer“ beschlossen wurde, frage ich aus gegebenen Anlass mal:
Die Bedingungen für einen A1 Führerschein zusätzlich:
-5 Jahre Führerschein
-Mindestalter 25 Jahre
-4 Theoriestunden
-5 Praxis Fahrten
-Prüfung nicht notwendig
In meinem Fall wirft mir das allerdings fragen auf:
Den Führerschein der Kasse 5 habe ich am 16. März 2015 erworben und am 02.03.19 aufgrund von zuvielen Punkten in der Probezeit komplett abgeben müssen.
Die Wiedererteilung war erfolgreich und ich habe den Führerschein der Klasse B am 04.11.2019 neu erteilt bekommen.
Jetzt die Frage(da auf meinem Führerschein nun der 05.11.2019 statt 16.03.2015 steht):
Würden bei mir auch die 5 Jahre mit der Führerscheinklasse B nächstes Jahr gelten, oder könnte ich erst am 05.11.2024 den Führerschein der Klasse A1 ohne Prüfung erwerben?
Beste Antwort im Thema
Also vor 30 Jahren, da war ich 25, hätte ich mich auch noch eingereiht in die Gruppe derer die sagen: BZ 196 langweilt, mach gleich den großen A.
Aber heute verstehe ich jeden, der nur etwas flotter und auch offiziell erlaubt als wie bisher mit dem 50er legal gekrochen oder illegal gefetzt ist.
Und gar nicht mehr braucht als das und sich vor allem keinen Prüfungsstress antun will.
Ist ja bei manchen vielleicht auch ein Psychisches Problem? Nervensache?
Die Hauptinteressierten dafür sind sicher über 35,40 und wollen nur von A nach B kommen.
Wenn so jemand Lust auf richtige Motorräder mit mehr Power hätte dann wär er schon lange selber auf die Idee gekommen den passenden Schein zu machen und seinen Fuffi Roller zu verkaufen.
Dafür brauchte es die Einführung des B 196 nicht.
Die Leute haben doch selbst genug Vorstellungskraft und Erfahrung um zu wissen was Sie wollen und was überflüssig und unnötig ist.
Ich täte heute mit Ü 50 keinen Einser bzw.A mehrmachen wollen und fahr auch mit 66 PS nur Landstrasse und praktisch nie schneller als 110...
Und bleibe auch bewusst in Deutschland, will gar nicht soweit fahren.
So gesehen wäre ich der ideale Kandidat für den BZ 196 und würde (hätte ich mit 20 nicht den 1er gemacht), heute auch nur den BZ196 machen wollen und mir nix aufschwatzen lassen daß ich nicht brauche.
Ist wie mit den Angeboten beim Einkaufen, da kaufst als Single die Familienpackung weil soo günstig, oder 5 Brezn für 2,50€ statt 2 Stück für 1,40€....
Und am Ende werden 3 davon Steinhart und die Hälfte der Fam.oackung kannst wegschmeißen.
206 Antworten
Hi, ich bin aus genau diesem Grund in diesem Forum hier gelandet (Führerschein "Upgrade"😉, weil ich mich mal ein bisschen informieren wollte was der 125er markt so hergibt. Im Moment fahre ich eine Simson S51, aber technisch muss ich ganz ehrlich sagen, dass Bremsleistung u.ä. einfach nicht mehr zeitgemäß für den heutigen Straßenverkehr sind...
Die angesprochenen Punkte finde ich sehr interessant! Ich denke aber auch, wir müssen uns einfach gedulden und abwarten bis die Gesetzesänderung durchgeführt wird. Ich persönlich würde damit dann aber spätestens im Februar rechnen, da es hieß, dass die Änderung passend zur neuen Saison kommen wird.
5 Praxissstunden kosten bei meiner hiesigen Fahrschule zahle ich für einen A Führerschein zahle ich ca. 684 € für die Praxisstunden, 234 € für die Prüfungen beim TÜV und 290 € für die Theoriestunden und Fahrschulgrundgebühren. In Summe bin ich da bei mindestens 1200 €!
Für einen Mofaführerschein, den man ja auch "einfach" mit 6 x 90 Min Theorie und 1 x 90 Min Praxis bekommt, zahle ich bei der gleichen Fahrschule inkl. Prüfungskosten für 343 €.
Ich persönlich hoffe, dass es bei dem A1 "Upgrade" in Form der Klasse B 196 ähnlich sein wird. Bei einer Preisdifferenz von 1000 € muss ich ehrlich gesagt nicht lange überlegen. Da bekomme ich ja ein tolles gebrauchtes Moped mit dazu ;-)
Und eins steht mal fest: Wenn man ihn erstmal hat, dann hat man ihn. Am "alten" AM Führerschein, den man vor 1980 zur Klasse B dazu bekommen hat, hat sich nämlich auch bis heute nichts geändert...
@putzeck:
Was kostet denn nun eine Fahrstunde bei Deiner Fahrschule? Das wolltest Du zu Beginn schreiben, kommt aber dann keine Zahl...?
Die 5 Praxisstunden und 4 Theoriestunden sind aber im Vorlagentext der Gesetzesänderung als Doppelstunden zu je 90 min. beschrieben.
Sprich 8x45 min.Theorie und 10x45 min.Praxisstunden...
Wird also leider teuer ( z.B. 10 x 45.- €) ist 450.-€
Dazu die anderen Gebühren....
Also die meisten hier rechnen mit 500.- bis 700.- Kosten für diese Erweiterung.
PS: vor 1.4.1980 meinst Du, da gab es noch keinen AM.
Das war der alte Klasse 4 , respektive 1b nach diesem Stichtag.
Heute steht das dann als A1 im Kartenführerschein drin, wenn man seinen alten grauen oder rosa Lappen umtauschen lässt.
Zitat:
@HoJ schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:43:54 Uhr:
- Es handelt sich nur um eine Schlüsselzahl, die nur in Deutschland gilt, nicht um eine echte A1- Fahrerlaubnis.- Der Inhaber dieser Schlüsselzahl wird der Möglichkeit beraubt, eine Aufstiegsprüfung zu A2 ablegen zu können, im Gegensatz zu Inhabern einer echten A1 Fahrerlaubnis.
Das wäre mal interessant zu wissen ob es möglich ist das Upgade auf den A2 zu machen. Meinetwegen auch erst 2-3 Jahre nachdem man die 125er Erweiterung gemacht hat... Gerade als Neueinsteiger wäre das doch die vernünftigere Lösung.
Würde mir gern ne 125er zulegen um im Sommer auf die Arbeit zu fahren. Das sollte ja funktionieren, auch mit längeren Autobahnabschnitten... Könnte mir aber vorstellen das 10-20PS mehr auch nicht schaden wenn man dann mal zügig überholen möchte.
Sollte das ganze aber wirklich um die 500-700 kosten, dann muss ich nochmal durchrechnen ob es nicht doch sinnvoller ist gleich den A2 zu machen....
Zitat:
@Kwietsche3 schrieb am 27. Dezember 2019 um 15:56:20 Uhr:
Zitat:
@HoJ schrieb am 21. Dezember 2019 um 20:43:54 Uhr:
- Es handelt sich nur um eine Schlüsselzahl, die nur in Deutschland gilt, nicht um eine echte A1- Fahrerlaubnis.- Der Inhaber dieser Schlüsselzahl wird der Möglichkeit beraubt, eine Aufstiegsprüfung zu A2 ablegen zu können, im Gegensatz zu Inhabern einer echten A1 Fahrerlaubnis.
Das wäre mal interessant zu wissen ob es möglich ist das Upgade auf den A2 zu machen. Meinetwegen auch erst 2-3 Jahre nachdem man die 125er Erweiterung gemacht hat... Gerade als Neueinsteiger wäre das doch die vernünftigere Lösung.
Würde mir gern ne 125er zulegen um im Sommer auf die Arbeit zu fahren. Das sollte ja funktionieren, auch mit längeren Autobahnabschnitten... Könnte mir aber vorstellen das 10-20PS mehr auch nicht schaden wenn man dann mal zügig überholen möchte.
Sollte das ganze aber wirklich um die 500-700 kosten, dann muss ich nochmal durchrechnen ob es nicht doch sinnvoller ist gleich den A2 zu machen....
Das ganze ist ausführlich geregelt! Für den Aufstieg ist der Vorbesitz Klasse A1 nötig. Diese hast du nicht erworben!
Gerade als Neueinsteiger ist eine richtige Ausbildung die "vernünftige Lösung"! Deine Lösung ist nur eins: billig!
Sinnvoll ist der offene A schein. Wenn man diesen machen darf. Was man nachher fährt ist einem ja vollkommen frei... Aber eine 250er kann so gut wie alles besser als eine 125er. Halt minimal mehr Spritverbrauch. Dann war es das aber auch schon.
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Was die Kosten betrifft:
Die spannende Frage wird sein, ob Fahrschulen nicht so eine Art Kombi-Paket anbieten. Ohne Prüfungsrisiko ist das eine gut kalkulierbare Sache. Wird man einfach sehen müssen.
Einfach mal abwarten.
Ob man das später erweitern kann, ebenfalls einfach abwarten. Vermutlich hat der gute Scheuer Andi soweit noch nicht gedacht, oder er wollte nicht gleich zu viele Menschen auf einmal erschrecken 😉
Aber was die Frage "reicht eine 125er" betrifft:
Ich erzähle einfach meine Motorrad-Geschichte in Kurzform, da kommt alles drinnen vor:
1b (damals: 80er) mit 16 gemacht. Das war 1991 oder so.
2 Jahre gefahren, dann Auto.
Zeitsprung, 2016
40 km Arbeitsweg, 50:25:25 Autobahn, Stadt, Bundesstraße
Habe mir eine 125er gekauft um:
1. Zur S-Bahn zu kommen
2. Schneller zu meiner Rettungsstation zu kommen, ohne Parkplatz zu brauchen
2. Hat geklappt
1., na ja, irgendwie wollte ich dann doch komplett in die Arbeit fahren. Dazu war mir die 125er definitiv zu langsam
Hab dann überlegt A2 zu machen oder gleich unbeschränkt.
Die Fahrschulen wollten mir alle den A2 andrehen, dann in 2 Jahren den unbeschränkten.
"Keine Theorieprüfung, nur Praxisprüfung"
Habe mich dann dagegen entschieden und gleich den unbeschränkten Schein gemacht.
Warum?
Anmeldegebühr sonst 2x300 €, quasi für nix
Da Vorbesitz 1b nur 6 Pflichtstunden Praxis benötigt
(Ja, bei A2 zuerst prinzipiell keine Pflichtstunden nötig, aber welche Fahrschule gibt dir einfach so ein Motorrad um ne Prüfung abzulegen?)
Theorieprüfung kann man lernen, das ist eine sichere Sache (und nach knapp 30 Jahren Lappen fand ich es eh Zeit mich mal wieder damit zu beschäftigen)
Praxisprüfung war dann auch ganz lustig.
Geschichte Ende
Zusammenfassend:
Finde 125er bis ca. 20 km Arbeitsweg einfach durchaus tauglich. In der Stadt sowieso.
Zitat:
@putzeck schrieb am 27. Dezember 2019 um 13:09:48 Uhr:
5 Praxissstunden kosten bei meiner hiesigen Fahrschule zahle ich für einen A Führerschein zahle ich ca. 684 € für die Praxisstunden, 234 € für die Prüfungen beim TÜV und 290 € für die Theoriestunden und Fahrschulgrundgebühren. In Summe bin ich da bei mindestens 1200 €!
Da fehlen zwei Dinge:
1. Der Stundenpreis.
2. 5 Stunden. 🙂
Es sind 5 Doppelstunden. Sollte eine Stunde 40 Euro kosten kannst du also schon mal 400 Euro verbuchen. Das sind übrigens nur 80 Euro weniger als die Praxisstunden für den A Direkt kosten würde (wenn du keine zusätzliche Stunde brauchst - was unwahrscheinlich ist).
Bezüglich deiner Rechnung einfach den Blog-Beitrag lesen: www.600ccm.info - Leichtkrafträder mit Klasse B führen (Entscheidung vom Bundesrat).
Rechne eher mit 600-700 Euro Unterschied zwischen B SZ 196 und A Direkteinstieg - und nicht vergessen das du mit der 125er mit B SZ 196 nicht ins Ausland darfst. 😉
Grüße, Martin
Zitat:
@Kwietsche3 schrieb am 27. Dezember 2019 um 15:56:20 Uhr:
Das wäre mal interessant zu wissen ob es möglich ist das Upgade auf den A2 zu machen.
Die Antwort ist im Gesetz nachzulesen: Nein.
Für den Aufstieg auf A2 braucht man den A1 - und du willst den B SZ 196 machen. Da ist nirgendwo "A1" drin.
Zudem wenn es überhaupt gehen würde: B SZ 196 plus A2 plus A kostet definitiv mehr als A per Direkteinstieg.
Zitat:
@Kwietsche3 schrieb am 27. Dezember 2019 um 15:56:20 Uhr:
Sollte das ganze aber wirklich um die 500-700 kosten, dann muss ich nochmal durchrechnen ob es nicht doch sinnvoller ist gleich den A2 zu machen....
Rechenhilfe:
www.600ccm.info - Leichtkrafträder mit Klasse B führen (Entscheidung vom Bundesrat)Und: Wenn dann machst du den A und keinen A2. Schließlich bist du mit 25 schon alt genug für den A. 😉
Grüße, Martin
Zitat:
Die Antwort ist im Gesetz nachzulesen: Nein.
Für den Aufstieg auf A2 braucht man den A1 - und du willst den B SZ 196 machen. Da ist nirgendwo "A1" drin.
Das stimmt schon. Aber Gesetze ändern sich halt auch.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass, wenn das mit der 196 gut geht, der Wunsch an die Politik nach nem Upgrade auf A2 herangetragen werden wird.
Ist zwar absolute Glaskugel, aber ich würde es nicht ausschließen.
Kann sein, sollte es aber wiederum 21 Jahre dauern, (solange hat die Umsetzung der EU Richtlinie hier in Deutschland nämlich gedauert) sind wir wie alt?
Lohnt es sich dann überhaupt noch ?
Bis dahin hat er hoffentlich das rechnen gelernt und weiss, dass das mit 125er als kleines Abendteuer totaler quatsch ist... zumal es hält einen ja niemand ab, trotzdem 125er zu fahren. Das war für mich auch ein gutes 2. Fahrzeug...
Zitat:
@yaRincewind schrieb am 29. Dezember 2019 um 14:29:28 Uhr:
Ich könnte mir gut vorstellen, dass, wenn das mit der 196 gut geht, der Wunsch an die Politik nach nem Upgrade auf A2 herangetragen werden wird.
Ist zwar absolute Glaskugel, aber ich würde es nicht ausschließen.
Das "Upgrade" gibt es doch schon. Es nennt sich "A Direkteinstieg". 😉
Im Ernst: Von 2006 bis 2020 hat es gedauert bis der B SZ 196 in Deutschland angekommen ist. Willst du noch mal 14 Jahre warten bis du mit mehr als 11 kW fahren darfst?
Grüße, Martin
Hmmh?
Ich glaube daß schon 10 Jahre eher, nämlich 1996 die Voraussetzungen dafür da waren, die 125er mitdem PKW Schein zu fahren.
Das war doch das Jahr als die ganzen EU gemachten FS Reformen auf den Weg gebracht wurden, oder?
Deshalb ist es im Nachbarland Österreich auch bereits seit 1997 (!) dort möglich.
Mit Schlüsselzahl 111.
Ergo könnte man sogar auf bis zu 24 Jahre neuerliche Wartezeit hochrechnen. 🙂
IIRC war der Code 111 eine Option welche nicht in der Reform begründet lag. Sprich: Österreich (und andere Länder) haben damals ihre eigenen Regeln machen dürfen.
Was richtig ist: 1997/1998/1999 kam durch die damalige Harmonisierung erstmals (?) die Chance auf entsprechend nationale Codes zu verwenden und nicht nur im nationalen Recht verankerte Regelungen ohne Code zu verwenden.
Daher ja auch das Problem mit dem deutschen 1b bzw. A1, welcher in Österreich nicht anerkannt wurde da es keine Äquivalenz gab.
Grüße, Martin
Was haben die denn die vor dem 1.4.80 den Klasse 3 gemacht haben?
A1 oder auch B196?
A1. Ich darf mit meiner Vara überall hin.