125ccm Klasse mit Auto-Führerschein

Hallo Community,

habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.

Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).

---------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.

Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.

Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.

Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.

Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.

Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Hallo Community,

habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.

Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.

Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.

Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.

Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.

Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.

Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.

Vielen Dank.

Viele Grüße

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Macht es doch nicht an den Geschwindigkeiten fest. Ist eh unsinnig, da auch Beschleunigung eine Rolle spielt.
Geht doch einfach auf eine PS, bzw KW-Grenze. Das macht die sache viel einfacher. Tuningtricks um irgendwelche Drosslungen aufzuhebeln gibt es genug und sind schnell verbreitet. Kaum ein Polizist kann das auf dieschnelle Überprüfen...
Aber die KW-Zahl im Fahrzeugschein ist um so aussagefähiger.

Und bei der Sache mit dem Fahrrad... Naja... Eine ganze Menge Hersteller werden wohl kaum ihre Laufräder und Kleinsträder aus der produktion nehmen. In unserem Verein sind vierjährige die sich bereits dem radrennsport widmen...

Zitat:

Original geschrieben von Manfred-58



Zitat:

Original geschrieben von chiefcom


Was mich allerdings interessiert ist, wie die Ösis das so handhaben. Die müssen also nur ein paar Übungsstunden nachweisen oder wie? Wie sind die Unfallstatistiken dabei ??
(fast) ja
Wer mehr als 5 Jahre den B-Schein (mehrspurige KFZ <3,5 T) hat kann/darf nach 6 Praxisstunden (ohne Prüfung, dafür ca. 100 EUR ärmer) 125 ccm mit max. 15 PS fahren.

Die Unfallstatistik dürfte durch die doch längere B Praxiszeit nicht stark negativ auffallen...

Kannst du das etwas genauer erläutern?

Währe dier sehr DANKBAR

Dass ist der Code "B111". Kann Dir jede österreichische Fahrschule (da müsstest Du sowieso hin) genau erläutern. Für Leute die nicht in Österreich wohnen und/oder auch ausserhab Österreichs fahren wollen, ist das irrelevant.

hier mal zwei links dazu, wie es hier in Österreich ist:

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1359509%2C%2C
http://www.arge2rad.at/fahr125er/
-----------------------------------------------------------------------
mindestens 5 Jahre Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B ( ist bei uns PKW)
nicht mehr in der Probezeit
Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Stunden
keine Prüfung
Eintragung im Führerschein: bei der Klasse B wird der Code 111 eingetragen
Berechtigt zum Fahren von 125er-Motorrädern und Rollern
Hubraum maximal 125 ccm
Leistung maximal 11kW (15 PS)
------------------------------------------------------------------------

mfg
andreas

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von buran2



Zitat:

Original geschrieben von Manfred-58



(fast) ja
Wer mehr als 5 Jahre den B-Schein (mehrspurige KFZ <3,5 T) hat kann/darf nach 6 Praxisstunden (ohne Prüfung, dafür ca. 100 EUR ärmer) 125 ccm mit max. 15 PS fahren.

Die Unfallstatistik dürfte durch die doch längere B Praxiszeit nicht stark negativ auffallen...

Kannst du das etwas genauer erläutern?
Währe dier sehr DANKBAR

Üblicherweise passieren Unfälle nicht infolge Fehlbedienung des Fahrzeuges (Bremspdal mit Gaspedal verwechselt uä).

Nach einer 5jährigen Fahrpraxis mit dem PKW sollte jeder genug Verkehrserfahrung besitzen um nicht auf dem Roller zu einer Gefahr für andere zu werden.

Deshalb halte ich einen A-Schein für 125iger Roller für übertrieben.

Schaden wird er sicher nicht, Vorgeschrieben sollte er jedoch nicht werden.

Es obliegt in der Eigenverantwortung des Lenkers und das ist mMn gut so.

<grübel> war es früher nicht so, dass mit dem uralten grauen Führerschein nicht automatisch 125iger gelenkt werden durften?
Ich glaube mich erinnern zu können, dass mein Vater irgendwann einmal etwas erwähnte...

Zitat:

Original geschrieben von tomS


Dass ist der Code "B111". Kann Dir jede österreichische Fahrschule (da müsstest Du sowieso hin) genau erläutern. Für Leute die nicht in Österreich wohnen und/oder auch ausserhab Österreichs fahren wollen, ist das irrelevant.

Nicht ganz, ausser in Ö ist der B111 noch in Liechtenstein und Italien gültig.

Meine Meinung: Grundsätzlich, egal wo, sollte niemand ein Einspur-Fahrzeug besteigen dürfen, ohne eine anständige Grundausbildung und den Nachweis von mindestens einem Fahrertraining. Das Fahren ist so anders und viel komplexer, da hilft Autoerfahrung nur bez. der Verkehrsregeln. Und was die Eigenverantwortung anbelangt, so muss man sich nur mal auf den Straßen umsehen, wie weit das damit her ist...

Zitat:

Original geschrieben von anthu


hier mal zwei links dazu, wie es hier in Österreich ist:

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1359509%2C%2C
http://www.arge2rad.at/fahr125er/
-----------------------------------------------------------------------
mindestens 5 Jahre Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B ( ist bei uns PKW)
nicht mehr in der Probezeit
Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Stunden
keine Prüfung
Eintragung im Führerschein: bei der Klasse B wird der Code 111 eingetragen
Berechtigt zum Fahren von 125er-Motorrädern und Rollern
Hubraum maximal 125 ccm
Leistung maximal 11kW (15 PS)
------------------------------------------------------------------------

mfg
andreas

Danke für das Info

Zitat:

Original geschrieben von buran2



Zitat:

Original geschrieben von anthu


hier mal zwei links dazu, wie es hier in Österreich ist:

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1359509%2C%2C
http://www.arge2rad.at/fahr125er/
-----------------------------------------------------------------------
mindestens 5 Jahre Besitz der Lenkberechtigung der Klasse B ( ist bei uns PKW)
nicht mehr in der Probezeit
Praxisausbildung im Ausmaß von 6 Stunden
keine Prüfung
Eintragung im Führerschein: bei der Klasse B wird der Code 111 eingetragen
Berechtigt zum Fahren von 125er-Motorrädern und Rollern
Hubraum maximal 125 ccm
Leistung maximal 11kW (15 PS)
------------------------------------------------------------------------

mfg
andreas

Danke für das Info

Sch... das läuft doch nur in Österreich ????

Habe bereits meine Lippe ausgerollt 😉

Zitat:

Original geschrieben von Zitterhuck


Meine Meinung: Grundsätzlich, egal wo, sollte niemand ein Einspur-Fahrzeug besteigen dürfen, ohne eine anständige Grundausbildung und den Nachweis von mindestens einem Fahrertraining. Das Fahren ist so anders und viel komplexer, da hilft Autoerfahrung nur bez. der Verkehrsregeln. Und was die Eigenverantwortung anbelangt, so muss man sich nur mal auf den Straßen umsehen, wie weit das damit her ist...

Wer keine Eigenverantwortung hat, wird sie auch nicht nach Ablegen einer Prüfung, Absolvieren eines Fahrertrainings oder Erwerb eines Scheines haben.

Mir war das ganze hin- und her zu blöd.
Da ich noch jung bin, habe ich jetzt meinen Motorradführerschein (A unbeschränkt) gemacht 😉

Dachte am Anfang auch, dass man mit nem Autoführerschein locker nen 125cc Hobel fahren kann, aber
mit jeder weiteren Fahrstunde habe ich gemerkt, dass es schon seinen Sinn hat, eine solide
Grundausbildung für ein Zweirad zu machen.
Klar, mit ner 50er oder nem Mofa ist das ganze anders, da fährt man keine richtige Geschwindigkeit, aber
mit ner 125ccm oder nem Motorrad sieht die Welt ganz anders aus.

Ich bin froh, den Motorradschein gemacht zu haben.
Hat zwar einpaar Euros und Zeit gekostet, war es aber wert.

😉

Zitat:

Original geschrieben von Snickers88


Klar, mit ner 50er oder nem Mofa ist das ganze anders, da fährt man keine richtige Geschwindigkeit, aber
mit ner 125ccm oder nem Motorrad sieht die Welt ganz anders aus.

Ich bin froh, den Motorradschein gemacht zu haben.
Hat zwar einpaar Euros und Zeit gekostet, war es aber wert.

😉

So siehts aus, ich bin auch über die Ösis verwundert...

Ich fahre dank B111 125 ccm 😁

Und das seit 2 Jahren und 14.000 KM - unfallfrei und in einer Großstadt (welche wohl).

11 kw sind nun auch nicht die Welt ... und natürlich muss man üben, aber wer meint nach Ablegen einer Fahrprüfung wirklich fahren zu können, dem ist einfach auch nicht mehr zu halfen. Das betrifft Auto und Motorrad gleichermaßen 🙄🙄🙄

Zitat:

Original geschrieben von DEBSH125i


11 kw sind nun auch nicht die Welt ... und natürlich muss man üben, aber wer meint nach Ablegen einer Fahrprüfung wirklich fahren zu können, dem ist einfach auch nicht mehr zu halfen. Das betrifft Auto und Motorrad gleichermaßen 🙄🙄🙄

Das stimmt sicherlich, nur mit dem Zweirad bist du halt immer "dran" wenn etwas passiert. Sicherlich gibt es viele die keinerlei Probleme mit der 125er haben, obwohl sie vorher nie gefahren sind aber es gibt auch die "Anderen". Ich finde das eine Maschine, ohne geeigneten FS die über 100kmh fährt, führen zu dürfen schon etwas gefährlich ...

Da werden jetzt zwei Dinge durcheinander geworfen:

Für mich habe ich eine eindeutige Haltung: Eine ordentliche Grundausbildung fürs Zweirad-Fahren durch eine Fahrschule sollte immer und für alle Klassen verbindlich sein.

Danach kann man natürlich noch nicht wirklich fahren und der Notwendigkeit des gezielten eigenen Übens sollte sich niemand entziehen. Aber das reicht immer noch nicht: Ein mehrfach wiederholtes Fahrer- bzw. Sicherheitstraining müsste auch verbindlich werden.

Zitat:

Original geschrieben von Aerpelinde


Wer keine Eigenverantwortung hat, wird sie auch nicht nach Ablegen einer Prüfung, Absolvieren eines Fahrertrainings oder Erwerb eines Scheines haben.

Es wird auch keine Eigenverantwortung geprüft, sondern die fachspezifischen Fähigkeiten.

Anstelle Eigenverantwortung eben Zwang, fängt spätestens bei der Schulpflicht an und hört beim Staatsexamen nicht auf. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Zitterhuck


Für mich habe ich eine eindeutige Haltung: Eine ordentliche Grundausbildung fürs Zweirad-Fahren durch eine Fahrschule sollte immer und für alle Klassen verbindlich sein.

Dagegen. Sonst könnten Leute mit gewissen Handicaps schwerlich einen Führerschein machen, auch wenn sie sowieso nicht Motorrad fahren wollen. Man verlangt ja auch keine CE/DE Ausbildung, wenn ein 16-jähriger nur AM machen will.

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