125ccm Klasse mit Auto-Führerschein
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
1576 Antworten
Zitat:
Dann gehts mit Tempo 60 auch ausreichend schnell voran, und es muss kein Jugendlicher mehr vor den Kadi, weil sein Roller 51 lief.
Wir wärs wenn sich mal alle an die Verkehrsregeln halten würden.😉
Ich sehe keinen Sinn darin Jugendliche so zu erziehen, das die mit mit 60 durch die Stadt fahren sollen. Und genau das würde dann passieren. Ich frage mich auch, wie das die Sicherheit erhöhen soll?
Zitat:
Original geschrieben von Rob _Mae
bleibt die Frage nach den Kosten ?
Eben, und die gehört vorher grundlegend geklärt. Kaum ein Jugendlicher wird mal eben Rolleranschaffungspreis plus Führerscheinkosten mit seinem evtl. vorhandenen Azubigehalt stemmen können, von den laufenden Kosten ganz zu schweigen.
Nö, die Lösung heißt völlige Freigabe der 50ccm ab Alterstufe X, da fällt dann ein Kostenteil schon mal weg.
Und wenn D das nicht gebacken bekommt, gibt's das als verbindliche Vorgabe für alle EU-Mitgliedsländer eben von ganz oben.
Evtl. darf dann eine richtige Fahrerlaubnis etwas mehr kosten als heute.
Zitat:
Original geschrieben von need for speed2
Wir wärs wenn sich mal alle an die Verkehrsregeln halten würden.😉
Wenn Du als Erwachsener und damit Vorbild gleich damit anfängst?
Zitat:
Und genau das würde dann passieren.
Primär aber nur deswegen, weil sie vielen Erwachsenen nicht eben positive Vorbilder haben.
Letztens hab' ich sogar ein nicht mit Blaulicht fahrendes Polizeiauto gesehen, das die Zeichen 209 und 267 mißachtet hat; sind aber nicht gerade jene erst recht Vorbild gerade für Heranwachsende?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Eben, und die gehört vorher grundlegend geklärt. Kaum ein Jugendlicher wird mal eben Rolleranschaffungspreis plus Führerscheinkosten mit seinem evtl. vorhandenen Azubigehalt stemmen können, von den laufenden Kosten ganz zu schweigen.
Keiner zwingt Jugendliche einen Führerschein zu machen und sich einen Roller zu kaufen, sich etwas nicht leisten zu können ist kein Argument dafür eine Forderung nach Freigabe (ohne FS) um sich im Strassenverkehr zu bewegen.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Nö, die Lösung heißt völlige Freigabe der 50ccm ab Alterstufe X, da fällt dann ein Kostenteil schon mal weg.
Träume weiter, das wird nicht passieren .... 😉
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Und wenn D das nicht gebacken bekommt, gibt's das als verbindliche Vorgabe für alle EU-Mitgliedsländer eben von ganz oben.
Ganz oben, Du meinst sicher den 'älteren Herrn mit weissem Bart' (nicht der Weihnachtsmann) 😉
Aus der EU kommt genau das Gegenteil und das wird sich durchsetzen da die Unfallzahlen reduziert werden müssen, und die 'Führerscheinlosen' machen da einen nicht unerheblichen Teil aus.
GreetS Rob
Ich kann es mir auch nicht leisten einen Raumflug zu unternehmen. Deswegen beklage ich mich aber nicht 😉
Ich WÜRDE aber sehr gerne einen Raumflug unternehmen 😉
Damit will ich sagen ... wer sich keinen 125er Lappen leisten kann muss es sich eben verkneifen bis es soweit ist.
Zitat:
Kaum ein Jugendlicher wird mal eben Rolleranschaffungspreis plus Führerscheinkosten mit seinem evtl. vorhandenen Azubigehalt stemmen können, von den laufenden Kosten ganz zu schweigen.
Komisch.
Was habe ich früher nur falsch gemacht?
Ich habe von meinem Lehrlingsgehalt zuhause was abgegeben, Führerschein gemacht, ein billiges Auto gekauft, unterhalten und konnte jedes Wochenende auch noch was unternehmen.
Vielleicht lag es daran das ich nicht das neueste Handy brauchte, es gab ja auch keins.😕
Habe mal nach Ausbildungsvergütungen geggogelt. Warum auch immer habe ich zuerst Koch gefunden. Da liegt das bei 417-542 Euro im Monat. Wenn man nicht sofort seinen eigenen Haushalt gründen muß, sollte jeder es schaffen davon einen Führerschein zu machen und einen Roller zu kaufen.
Andere Firmen zahlen noch deutlich mehr. Da gibt es im 1-2 LJ 690€ und im 3. 890€ (netto). Unserer hat es mit "Anleitung" geschafft einen nagelneuen Honda Vision und einen recht jungen Ford Fiesta incl. FS und Versicherungen zu finanzieren. Ich bin zufrieden 😉 (und der Sohnemann nach einer knappen angeleiteten Eingewöhnungsphase zum Geldausgeben auch)
Das waren keine Firmen.
Nur irgendeine Seite von irgendwas mit Koch. Die Angabe von 417-542 bezog sich auf unterschiedliche Bundesländer. Je nach Beruf bekommt ein Azubi schon recht gutes Geld.
Mit deutlich weniger habe ich damals Autoführerschein gemacht und einen VW Käfer gekauft.
Zitat:
Wenn Du als Erwachsener und damit Vorbild gleich damit anfängst?
Warum sollte ich mit etwas anfangen, was ich bereits mache?
Zitat:
Letztens hab' ich sogar ein nicht mit Blaulicht fahrendes Polizeiauto gesehen, das die Zeichen 209 und 267 mißachtet hat; sind aber nicht gerade jene erst recht Vorbild gerade für Heranwachsende?
Wunderschönes Beispiel für die dringende Notwendigkeit einer fundierten Ausbildung!
Wer will jetzt noch ernsthaft behaupten, "Nur-Autofahrer" könnten "einfach so" eine 125er sicher bewegen, wenn sie nicht einmal die fundamentale Strassenverkehrsordnung kennen!?
Sonderrechte und Wegerechte werden in §35, 38 StVO erklärt!
Und noch einmal ausdrücklich für die Youngsters: Die Sonderrechte der Polizei sind von einem Signal völlig unabhängig. Die brauchen dafür weder Blaulicht noch Horn noch Streifenwagen. Nur die Dringlichkeit für hoheitliche Zwecke.
Die dürfen natürlich auch (z.B. zivil gekleidet als verdeckte Ermittler mit einem Zivilwagen hinter Mafiosis her) "falsch" abbiegen oder verkehrt rum die Einbahnstrasse fahren und sonstwas.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Und noch einmal ausdrücklich für die Youngsters: Die Sonderrechte der Polizei sind von einem Signal völlig unabhängig. Die brauchen dafür weder Blaulicht noch Horn noch Streifenwagen. Nur die Dringlichkeit für hoheitliche Zwecke.Die dürfen natürlich auch (z.B. zivil gekleidet als verdeckte Ermittler mit einem Zivilwagen hinter Mafiosis her) "falsch" abbiegen oder verkehrt rum die Einbahnstrasse fahren und sonstwas.
Dir stimme ich hier nicht zu; im anderen Sub-Forum wurde doch längst "herausgearbeitet", daß auch die Polizei bspw. bei Rot an der Ampel zu halten hat, wenn deren Signaleinrichtungen nicht aktiv geschaltet sind? Gleiches gilt dann ganz sicher auch für das Befahren von Einbahnstraßen.
Und Dein Beispiel
Zitat:
Die dürfen natürlich auch (z.B. zivil gekleidet als verdeckte Ermittler mit einem Zivilwagen hinter Mafiosis her)
ist auch nur bedingt tauglich, denn Dein §38 besagt sinngemäß, daß u. a. hier Blaulicht und Horn zusammen zu verwenden sind; dieses dürften auch Zivilfahrzeuge an Bord haben. Wenn es also darum geht,
Zitat:
flüchtige Personen zu verfolgen
, nur mit aktiver Signaleinrichtung.
Und übrigens; aus §38 der StVO geht auch eindeutig hervor, daß nur der Einsatz mit Blaulicht und Horn, also mit einer aktiven Signaleinrichtung,
Zitat:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
bedeutet. Was wiederum im Umkehrschluß nix anderes heißt, als daß für Rettungsfahrzeuge mit nicht aktiver Signaleinrichtung genauso die StVO gilt, wie für alle übrigen Verkehrsteilnehmer. Aktive Sonderrechte ohne Einsatz von Blaulicht und Horn dürfte nur das Befahren von Fußgängerzonen betreffen.
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Dir stimme ich hier nicht zu; im anderen Sub-Forum wurde doch längst "herausgearbeitet", daß auch die Polizei bspw. bei Rot an der Ampel zu halten hat, wenn deren Signaleinrichtungen nicht aktiv geschaltet sind? Gleiches gilt dann ganz sicher auch für das Befahren von Einbahnstraßen.
Nur so kenne ich es eigentlich auch ...
Hat mir so auch mein Fahrlehrer gesagt, das müsste aber natürlich nicht viel heissen.
@Wauhoo
Lass es Dir von einem Juristen oder Polizisten erklären.
Geht auch in speziellen Foren, z.B. Verkehrsortal oder copzone.
Ich kenne das so:
Es gibt Sonderrecht und Wegerecht.
Bei letzterem schalten die Horn und Blaulicht ein und man muß ihnen Platz machen.
Beim Sonderrecht ist die Politei auch unter bestimmten Bedingungen von den Regeln der STVO befreit. Dann dürfen die ohne Blaulicht über Rot fahren usw. Natürlich ist man dann nicht verpflichtet denen Platz zu machen.
Man weiß ja nicht das die sich im Einsatz befinden.
Wenn sich die Rechtslage mittlerweile geändert hat, hoffe ich um Aufklärung.