100 km/h Zulassung-Eintrag in Fahrzeugschein

Hallo,

wir haben einen Wohnwagen (Baujahr 2004) gekauft, welcher eine 100er Plakette hat.

Ich habe gelesen, dass dies auch in Feld 22 im Fahrzeugschein eingetragen sein muss.

Nun hat unser Wohnwagen aber, auf Grund des Baujahres, noch einen sehr alten Fahrzeugschein (vom Vorbesitzer) wo das Feld 22 "Größenbezeichnung der Reifen od. vorn" heißt. Weiß jemand wo in einem alten Fahrzeugschein der Eintrag zu finden ist?

Viele Grüße

80 Antworten

Zitat:

@4Takt schrieb am 28. August 2021 um 12:28:05 Uhr:



Zitat:

@Nestroi schrieb am 28. August 2021 um 11:44:48 Uhr:


..Ich werde aber die Zulassungsstelle auffordern mir zu bescheinigen, dass ich "ungesiegelt" fahren darf.

Sonst geht es noch, oder?

Hallo 4Takt, habe heute schriftlich von der Strassenverkehrsbehörde die verbindliche Info. bekommen, dass ein Siegel nicht mehr erforderlich ist.

Zitat:

@catweazle78 schrieb am 31. August 2021 um 11:48:39 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 29. August 2021 um 14:29:59 Uhr:


Auch kein aufgedrucktes Siegel bei dir?
Bei den Schwiegereltern ein geklebtes, so wie auf dem Nummernschild, oder ein aufgedrucktes Siegel?

Mir ist eingefallen, dass mein Kastenanhänger auch die 100kmh Zulassung hat. Wurde im Jahr 2014 erstmals zugelassen. Das 100 Schild mit geklebten Siegel. Gleiches Landratsamt. Ergo irgendwann zwischen 2015 und 2019 sind die Siegel weggefallen

teilweise ab 2015.

und hast du eine entsprechende Eintragung in der ZB1 deines Anhängers?

Zitat:

@Semmelb schrieb am 30. August 2021 um 13:36:15 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 30. August 2021 um 13:10:48 Uhr:


Wenn der Verfasser das so meint, sollte er es auch so schreiben; nämlich das die zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht überschritten werden darf. Das ist nun aber eine Binsenweisheit und ist keine Sonderheit der 100 km/h -Geschichte.

Die Aussage zur Anhängelast ist auch falsch.

Auf die unterschiedlichen Masseverhältnisse je nach Ausstattung wird nicht eingegangen.

Ich meine allgemein und nicht auf 100km/h bezogen:
ZGM Zugfahrzeug und zGM Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als zB 4000kg wiegen.
Mein Touran darf max 2165kg wiegen und mit der wekseitig verbauten Anhängevorrichtung max 2000kg anhängen.
Der Anhänger, den ich anhängen darf, darf aber nur eine zGM von 1835kg haben, weil ich sonst die zGM des gesamten Gespanns von 4000kg überschreite.
Mal ganz abgesehen von der nötigen Fahrerlaubnis.
Ich hoffe, ich habe es jetzt verständlicher ausgedrückt.

das ist eine Fehlinterpretation deinerseits....
beim zul Zuggesamtgewicht, welches in deiner ZB1 steht (und auch an der B-Säule auf einem Schild zu sehen sein sollte), handelt es sich nicht um die Summe, der zul Gesamgewichte von Auto und Anhänger, sondern um das reale Zug-Gewicht, welches nicht überschritten werden darf.

Ansonsten wäre deine zulässige Anhängelast von 2000kg absolut nicht möglich, denn um 2000kg Anhängelast zu erhalten, muss der Anhänger auch mindestens 2000kg zul GG haben, was dazu führt, dass die 4000kg, durch das zul GG des Touran von 2165kg dann zwangsläufig überschritten werden würden.

Du kannst dir an den Touran daher auch z.B. einen 3,5T-Bootstrailer anhängen, solange der Trailer z.B. unbeladen ist (dann wiegt der so um die 600-700kg) kannst du deinen Touran trotzdem gem. dessen zul GG voll laden und darfst mit dem Gespann, sofern der Führerschein passt, fahren.

Moin Moin !

Zitat:

Hallo 4Takt, habe heute schriftlich von der Strassenverkehrsbehörde die verbindliche Info. bekommen, dass ein Siegel nicht mehr erforderlich ist

Rechtliche Begründung?

MfG Volker

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Zitat:

@Nestroi schrieb am 31. August 2021 um 12:23:07 Uhr:



Hallo 4Takt, habe heute schriftlich von der Strassenverkehrsbehörde die verbindliche Info. bekommen, dass ein Siegel nicht mehr erforderlich ist.

Echt - mit so was werden die Ämter belästigt? Nur wegen persönlicher Rechthaberei?

Da bin ich obrigkeitsgläubig. Wenn man mir das Ding ohne Siegel verkauft, dann ist das so.

Rechtsgrundlage kann nur die 9. AVO sein. Da steht nichts von Siegel drin.
Dort steht, das die Ausführung nach StVZO para 58 zu erfolgen hat´. Auch dort steht nichts von Siegel drin.

Vielleicht haben das die Ämter etwas spät gemerkt.

situ ,das hat doch mit "Rechthaberei" nix zu tun. Hier geht es einfach darum im Falle einer Kontrolle auch sachgerecht argumentieren zu können. Wie oben in den Post's zu lesen sind selbst die Kontrollorgane vor Ort nicht über die Rechtslage informiert. Und warum soll ich bitteschön mich nicht an geeigneter Stelle über die Sachlage informieren ? Aber lassen wir das.........

Ja, lassen wir das. Ich habe MEINE Meinung geäußert.

Mir ist kein Fall bekannt, dass jemals irgendwo eine Kontrolle ein fehlendes Siegel beanstandet hätte (wenn die Papiere in Ordnung sind).

Es geht um keine Rechtslage. Sondern um Praktiken der Verkehrsämter. Die Rechtsgrundlage verlangen kein Siegel. Das schrieb ich aber schon.

es gibt dazu meines Wissens ein(e) Ausführungsverordnung/hinweis von 2015.

Zitat:

@Semmelb schrieb am 30. August 2021 um 13:00:53 Uhr:



Zitat:

@Der_Zochel schrieb am 30. August 2021 um 12:03:47 Uhr:


Was heißt denn keine Beschränkung des zGG?

Als ich mal geblitzt wurde (A3 80 für LKW), schon länger her, musste ich meine beiden Fahrzeugpapiere (kopie) zusenden. Strafe gab es keine.

Eine Beschränkung des zGG oder zGM heißt das Gespann darf nicht mehr wie XXXXkg wiegen.
Das Gewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 beim Zugfahrzeug eingetragen.
Bei meinem Touran ~ 4000kg.

Dort steht zGG
heißt es nun zulässiges Gesamt Gewicht
oder
zulässiges Gespann Gewicht

Mein T4 ist auf 4500kg Gespann beschränkt.
Damit dürfte ich zb. mit einem 1T Hänger keine 100 fahren.
Mein Golf 3, der keine Beschränkung hat dürfte das.

Mich hat mal ein BMW X? mit nem Trailer in der Baustelle überholt.
Nach dem Baustellen ende wollte ich wissen wie schnell er fährt.
Mein Bus fährt leider nur 160.
Aber ein 100er Kleber hatte er nicht dran.

Zitat:

@Der_Zochel schrieb am 2. September 2021 um 11:43:47 Uhr:



Zitat:

@Semmelb schrieb am 30. August 2021 um 13:00:53 Uhr:


Eine Beschränkung des zGG oder zGM heißt das Gespann darf nicht mehr wie XXXXkg wiegen.
Das Gewicht ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 beim Zugfahrzeug eingetragen.
Bei meinem Touran ~ 4000kg.

Dort steht zGG
heißt es nun zulässiges Gesamt Gewicht
oder
zulässiges Gespann Gewicht

Mein T4 ist auf 4500kg Gespann beschränkt.
Damit dürfte ich zb. mit einem 1T Hänger keine 100 fahren.
Mein Golf 3, der keine Beschränkung hat dürfte das.

Was hat das zul ZugGesamtgewicht des T4 von 4500kg mit der 100er-Regelung in D zu tun?

https://www.tuev-nord.de/.../

Diese Tempo 100-Regelung kann gelten für:

PKW und
andere mehrspurige Kraftfahrzeuge (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t

Moin

Zitat:

@situ schrieb am 1. September 2021 um 12:02:37 Uhr:


Rechtsgrundlage kann nur die 9. AVO sein. Da steht nichts von Siegel drin.
Dort steht, das die Ausführung nach StVZO para 58 zu erfolgen hat´.
Auch dort steht nichts von Siegel drin.

im von @schreyhalz

verlinkten Gesetzestext

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 30. August 2021 um 13:13:47 Uhr:



https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/StVOAusnV_9.pdf

läßt sich folgendes lesen:

(Zitat)

"4. die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde
gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist."

Da kann ja jemand noch einmal eine Amtsstube belästigen und um Aufklärung ersuchen (nicht für mich - ich muss das nicht wissen).

meine Historie mit diesen viel zu großen und häßlichen 100 km/h Schildern:

2008 Transportanhänger (neu) = 100 km/h Schild mit kleiner Plakette/Siegel vom Amt (Aufkleber in Fingernagelgröße)

2014 und 2020 am Wohnanhänger = 100 km/h Schild mit aufgedrucktem Siegel vom Amt

Meine Vermutung war:
dadurch, dass die 100er Schilder bei Anmeldung mit eingescannt werden,
wären die alten Aufkleber technikfeindlich (für den Scanner, weil kein Flachbettscanner)

Das ist aber nur meine persönliche und unmaßgebliche Erfahrung zu den gesiegelten Aufklebern.

Mein Wohnwagen steht vor dem Haus, Ob das Schild gesiegelt ist, weiß ich nicht. Bisher nie drauf geachtet. Könnte eben nachschauen. Aber warum sollte ich? So was von völlig egal.

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