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100 km/h Zulassung am Vermietanhänger zulässig?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,

ich bin was Anhänger und deren Regelungen angeht nicht so bewandert, habe für den privaten Gebrauch an meinem Elternhaus einen kleinen Anhänger der 750 kg ziehen darf, ungebremst und natürlich ohne 100 km/h Zulassung, der kommt gefühlt 3x im Jahr zum Einsatz und das war es auch schon...

Jetzt habe ich allerdings ein paar Einrichtungsgegenstände von unserem Hauptwohnsitz in NRW zu unserem Zweitwohnsitz (am Elternhaus) im Saarland zu transportieren und miete aus diesem Grund für ein Wochenede einen Anhänger, angeblich gebremst, mit Plane, 750,- kg.

Darüber bin ich dann wieder über die 100km/h Regelung ins Grübeln gekommen, ob der Mietanhänger wohl eine 100km/h Zulassung haben würde oder nicht und bin dann nach einiger Recherche und dem was ich mir daraus zusammenreime zu dem Schluss gekommen, dass der Mietanhänger streng genommen doch gar keine 100 km/h Zulassung haben könne, da dazu ja immer bestimmte Voraussetzungen an das Zugfahrzeug (Stichwort ABS am Zugfahrzeug und Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug) geknüpft sind und dies bei Vermietanhänger ja immer unterschiedliche KFZ sein können.

Sehe ich das richtig? Wenn ja macht mich eine Anmietung von vor 2 Jahren stutzig, da hatte ich einen gebremsten 1350,- kg Anhänger bei einem gewerblichen Vermieter angemietet, der hatte einen 100 km/h Aufkleber - nach dem Zugfahrzeug hat da aber niemand gefragt... 😕

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71 Antworten

Eigentlich nicht, erstmal wäre er ja nur überladen da ja das zulässige Gesamtgewicht zum vorhandenen FS passt...in der Praxis dürfte es auf den jeweiligen Einzelfall ankommen.
Für den FS ist in erster Linie erstmal das zulässige Gesamtgewicht entscheidend, passt das, ist alles ok. Für die Ladungsgeschichte spielt das tatsächliche Gewicht eine Rolle.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 14. April 2021 um 20:10:27 Uhr:


Ich denke, hier war eher gemeint, dass die Konstruktion inkl. Achse so stabil ist, dass sie auch 2t Zuladung verkraften würde....

Ja, genau, danke!
Bin immer noch sauer, das ich keine 100er bekommen kann ;-)

Zitat:

@kraeMit schrieb am 14. April 2021 um 22:28:55 Uhr:


Bin immer noch sauer, das ich keine 100er bekommen kann ;-)

Was steht den auf dem Typenschild der Achse?

Ich habe den TÜV-Prüfer bei meinen Uraltselbstbaubootstrailer auch aufs Typenschild der Achse verwiesen.
Danach war die Plakette für 100 drauf.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 14. April 2021 um 16:39:45 Uhr:


Mich dünkt ihr redet einfach aneinander vorbei. Im Kern habt ihr ja beide recht.

Eindeutige Frage war: "100 km/h Zulassung am Vermietanhänger zulässig?"
Eindeutige Antwort: Ja!

Wie er seinen Zug gem. StVZO zusammenstellt und in Sachen Fahrgeschwindigkeit nutzt, liegt in seiner Verantwortung und ist nicht Obliegenheit des Vermieters!

Im Grunde war die erste Antwort bereits die Richtige.

Boah welche Resonanz.... und so viele Antworten.
Ich würde mal zur Fahrschule gehen.... ihr habt alle mal einen Führerschein gemacht.
Dort lernt man wie schnell man mit Anhänger fahren darf.
Ich glaube?? nur 80 km/h.

Und für die Fahrt ins gelobte Land "Saarland" würde ich einen Kleinbus mieten.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 14. April 2021 um 22:13:52 Uhr:


Ich find das auch immer Geil wenn die mit geplatzem Reifen am Straßenrand stehen. Dann Panik den wegzuschaffen bevor die Rennleitung kommt.

Man sollte dann schon solche "Kargomax" o.ä. Reifen drauf haben...

@Scenicdrei
Du solltest dich mal auf einen neueren Stand bringen.

Zitat:

@Scenicdrei schrieb am 15. April 2021 um 10:26:14 Uhr:


Boah welche Resonanz.... und so viele Antworten.
Ich würde mal zur Fahrschule gehen.... ihr habt alle mal einen Führerschein gemacht.
Dort lernt man wie schnell man mit Anhänger fahren darf.
Ich glaube?? nur 80 km/h. 😁😁😁

Und für die Fahrt ins gelobte Land "Saarland" würde ich einen Kleinbus mieten.

GLAUBEN kannst Du an Gott, im Straßenverkehr solltest Du bescheid WISSEN!

Immer wieder geil, eigentlich ist der Thread komplett durch, aber dann kommt immer noch einer und dreht den Thread auf Links. Immer wieder köstlich.

Und da es gefragt wurde, beim Führerschein zählen nur die Werte im Schein, das tatsächliche Gewicht interessiert nicht, also kann aus einem überladenen Anhänger kein fahren ohne Führerschein werden.

Danke.

Eigentlich auch nicht richtig. Wenn ich einen Hänger mit zGG nutze, der über meiner Grenze für Klasse B liegt, ist es fahren ohne Führerschein.

Fahre ich das gleiche Gewicht in einem Anhänger spazieren, der damit real überladen ist aber vom zGG mit B zu fahren ist, bin ich nur wegen Überladung dran.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 15. April 2021 um 13:03:35 Uhr:


Und da es gefragt wurde, beim Führerschein zählen nur die Werte im Schein, das tatsächliche Gewicht interessiert nicht, also kann aus einem überladenen Anhänger kein fahren ohne Führerschein werden.

Verwechselst du da nicht etwas?
Bezogen auf die Führerschein Regelung mit der max. Zulässigen Gesamtmasse (in diesem Fall eines Gespannes) wird sicherlich vom tatsächlichen Gewicht ausgegangen. Das ist hier im Forum auch schon einige Male so beschrieben worden, nach entsprechenden fragen.
Sonst müsste ja immer der Anhänger exakt auf das richtige Zulässige Gesamtgewicht Abgelastet werden, damit X und y damit fahren dürfen. Das wäre doch absolut nicht praktikabel, folglich darf die Zulässige Gesamtmaße nicht überschritten werden und die Verantwortung dafür liegt beim Fahrer*in.

Etwas anderes ist das bei einem Anhänger mit 100km/h Zulassung, da ist die Voraussetzung zum fahren mit 100km/h dass das Zugfahrzeug ausgehend von der Zulässigen Gesamtmasse des Anhängers das entsprechende (Leer?) Gewicht hat. Unabhängig davon ob mit der aktuellen tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers die Voraussetzungen zum fahren des Anhängers mit 100km/h eigentlich gegeben wären.
Also Anhänger mit 2,7t Zulässiger Gesamtmasse multipliziert mit den Faktoren = Zugfahrzeug zu leicht.
Leergewicht dieses Anhängers 800kg multipliziert mit den Faktoren = Zugfahrzeug schwer genug für 100km/h aber interessiert nicht da vom max. Zulässigen Gewicht ausgegangen wird.

MfG Günter

Nein, beim Führerschein zählt das zGG, nicht das tatsächliche. Ich darf mit meinem Führerschein bis 3,5t fahren, Auto hat ein zGG von 2,1t. Somit darf ich keinen Anhänger ziehen, der ein zGG von 2t hat, selbst wenn er leer ist.

Der Anhänger muß nicht abgelastet werden, ich darf bloß keinen Anhänger benutzen, der zGG plus zGG Auto über 3,5t kommt.

Nehme ich einen Anhänger, wo die Kombination Anhänger und Zugfahrzeug zGG unter 3,5t bleibt, aber überlade den Anhänger, kriege ich Ärger wegen Überladung von den Papieren bin ich im Bereich dessen, was ich mit meinem Führerschein fahren darf.

Klingt für mich auch logisch, so wie @DB NG-80 es erklärt hat.

@DB NG-80 @fehlzündung

Das aus einem überladenen Anhänger kein fahren ohne Führerschein wird stimmt zwar, nur wehe es passiert was. Dann kommt im nachgang die Versicherung und nimmt dich in Regress. Also so harmlos ist das nicht wie es hier immer beschrieben wird und als tolle Lösung für Leute ohne passenden Führerschein beschrieben wird!

Es gibt Fahrzeuge da steht im Schein mit Anhänger erhöt sich das zGG um z.B. die Stützlast. Gern bei Transportern, dann hat der nicht die 3,5 to sondern 3,6 und das ist ne böse Falle. Da geht dann sogar der 750 kg nicht.

Ich wollte das auch nicht als "saubere" Lösung verstanden wissen, um zu tricksen.

Aber es zeigt eben auf, dass die gesetzliche Regelung nicht durchdacht ist. Ich darf keinen leeren 2t Anhänger ziehen. Ich darf aber einen voll beladenen 1,4t Anhänger ziehen. Gefährlicher wird der kleine beladene Anhänger sein, weil man da das ganze Gewicht am Haken hat.

Ich darf den 2t Anhänger nicht ziehen, wenn er mit 1,7t beladen ist, das ist Fahren ohne Führerschein. Aber den 1,4t Hänger um 300kg überladen ist eben "nur" eine Überladung. Weniger gefährlich wäre sicher der große Anhänger, der im zulässigen Rahmen beladen ist.

Aber diese Praxis wird ja leider auch von einigen Vermietern aktiv unterstützt. Hier bietet ein Vermieter einen riesigen 4m langen Planenanhänger mit Tandemachse und 9,5 Kubikmeter Volumen an und bewirbt ihn mit "Mega viel Platz, für Umzüge, fahrbar mit Klasse B". Denn dieses Monstrum hat ein zGG von 750kg, eine entsprechende Deichsel und keine Bremse. Nutzlast liegt bei 400kg.
Da möchte ich nicht wissen, was damit so alles transportiert wird von den Kunden, was sicher weit über 400kg auf die Waage bringt.

PS: Die Versicherung wird den Fahrer nicht in Regress nehmen. Das geht nur bei Vorsatz (Unfallflucht, Alkoholfahrt). Das wird sich bei einem überladenen Anhänger kaum beweisen lassen.

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