100 km/h Zulassung am Vermietanhänger zulässig?
Hallo zusammen,
ich bin was Anhänger und deren Regelungen angeht nicht so bewandert, habe für den privaten Gebrauch an meinem Elternhaus einen kleinen Anhänger der 750 kg ziehen darf, ungebremst und natürlich ohne 100 km/h Zulassung, der kommt gefühlt 3x im Jahr zum Einsatz und das war es auch schon...
Jetzt habe ich allerdings ein paar Einrichtungsgegenstände von unserem Hauptwohnsitz in NRW zu unserem Zweitwohnsitz (am Elternhaus) im Saarland zu transportieren und miete aus diesem Grund für ein Wochenede einen Anhänger, angeblich gebremst, mit Plane, 750,- kg.
Darüber bin ich dann wieder über die 100km/h Regelung ins Grübeln gekommen, ob der Mietanhänger wohl eine 100km/h Zulassung haben würde oder nicht und bin dann nach einiger Recherche und dem was ich mir daraus zusammenreime zu dem Schluss gekommen, dass der Mietanhänger streng genommen doch gar keine 100 km/h Zulassung haben könne, da dazu ja immer bestimmte Voraussetzungen an das Zugfahrzeug (Stichwort ABS am Zugfahrzeug und Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug) geknüpft sind und dies bei Vermietanhänger ja immer unterschiedliche KFZ sein können.
Sehe ich das richtig? Wenn ja macht mich eine Anmietung von vor 2 Jahren stutzig, da hatte ich einen gebremsten 1350,- kg Anhänger bei einem gewerblichen Vermieter angemietet, der hatte einen 100 km/h Aufkleber - nach dem Zugfahrzeug hat da aber niemand gefragt... 😕
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71 Antworten
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 14. April 2021 um 16:03:53 Uhr:
Hat sehr wohl auch was mit dem Zugfahrzeug zu tun, ich würde bei meinem gebremsten Klappfix von 1980 eine 100er Zulassung bekommen, mangels ABS bei meinen Fahrzeugen, dürfte ich die aber nicht nutzen. Desweiteren ist auch das Gewicht vom Zugfahrzeug ein Punkt, wie schon erwähnt wurde.
Das wurde doch ziemlich zum Anfang perfekt beschrieben! Der Anhänger kann 100km/h Zulassung haben! Das hat nichts mit dem ZFzg zu tun! Ob du dann i.V. mit deinem Fzg 100 fahren darfst, steht auf einem andere Blatt!
Mich dünkt ihr redet einfach aneinander vorbei. Im Kern habt ihr ja beide recht.
Ich bin letztes Jahr von Hildesheim nach Cuxhaven gefahren, hinten dran ein Kofferanhänger mit 6,5 Kubikmeter Stauraum. Der hatte auch keine 100km/h Zulassung (hätte ich mit meinem Auto aber eh nicht fahren dürfen).
Das waren pro Strecke 230km und ich bin auf dem Hinweg eigentlich immer rechte Spur gefahren mit LKW-Tempo.
Das kann man durchaus aushalten und es ist weniger stressig, als ständig die Spur wechseln zu müssen mit dem Gespann wegen der LKW, nur weil man einen Tick schneller fährt als die.
Je nach Hängeraufbau steigt auch der Luftwiderstand deutlich an und der Verbrauch geht spürbar hoch, ohne dass man merklich Zeit einspart.
Ich empfehle dir (unabhängig von der 100km/h-Zulassung), schwimm mit LKW-Tempo auf der rechten Spur mit.
Richtig, er kann 100er Zulassung haben, die Nutzung ist dann vom Fahrzeug abhängig und ob der Anhänger noch alle Bedingungen einhält. Es hängt also vom Anhänger und vom Zugfahrzeug ab, ob 80 oder 100...ich bezog mich damit ja auf die Antwort zuvor.
Ein großer Anhängerhersteller hat dafür eigens einen Rechner auf seiner HP.
Zitat:
@kraeMit schrieb am 14. April 2021 um 16:00:43 Uhr:
Ich habe einen 750kg Anhänger aus 1967, der trägt auch 2t, aber mangels Hersteller Attest für die Achse darf ich damit nicht 100 fahren.
750kg Anhänger trägt 2000kg?
Normalerweise, wird mit den obigen Werten die Zulässige Gesamtmasse eines Anhängers beschrieben.
Ein 750kg Anhänger darf folglich max. 750kg wiegen, was davon Nutzlast ist ergibt sich aus dem Leergewicht.
Was du schon an Zuladung auf dem Anhänger transportiert hast ist vollkommen irrelevant, solltest du aber tatsächlich einen 750kg Anhänger um 1250kg überladen haben und damit im Bereich der STVO unterwegs gewesen sein, dann hast du Glück gehabt das nichts passiert ist oder das sie dich erwischt hätten.
MfG Günter
Ich denke, hier war eher gemeint, dass die Konstruktion inkl. Achse so stabil ist, dass sie auch 2t Zuladung verkraften würde.
Einen 750kg-Anhänger ohne Bremse wird auch der risikofreudigste Autofahrer nicht mit 2t beladen und wenn doch, dann wäre wohl bei der ersten Bremsung schnell Feierabend, wenn 2t ins Kreuz treten.
Ich habe auch einen ungebremsten 6 m³ Anhänger aus den 70er Jahren, der läuft als HP500 (also 500 kg Gesamtgewicht). Er ist aber ebenfalls so stabil, dass 1t Zuladung kein Problem ist.
Die Preise und Punkte für 100% Überladung sind dir bekannt?
Ich find das auch immer Geil wenn die mit geplatzem Reifen am Straßenrand stehen. Dann Panik den wegzuschaffen bevor die Rennleitung kommt.
235€ und 1 Punkt für über 30%...bis 15% ist noch "günstig", darüber wirds unangenehm...überladen ist aber billiger wie fahren ohne FS 😁
Zitat:
@kat2 schrieb am 14. April 2021 um 22:00:59 Uhr:
Ich habe auch einen ungebremsten 6 m³ Anhänger aus den 70er Jahren, der läuft als HP500 (also 500 kg Gesamtgewicht). Er ist aber ebenfalls so stabil, dass 1t Zuladung kein Problem ist.
Jetzt wo du das schreibst, fällt mir auf dass ich in meinem Eingangspost Unsinn geschrieben habe. Mein eigener Anhänger ist ein HP550, also nix 750 kg... aber ja, stabil sind die in der Tat!
Habe übrigens Rückmeldung vom Vermieter, der Anhänger hat keine 100km/h Zulassung, erfüllt aber die Bedingungen. Er versucht bis Freitag ne Plakette zu bekommen. Denke nicht, dass das funktioniert, aber der Wille zählt.
Werde dann wie oben bereits angeraten mit dem LKW Verkehr mitschwimmen. Gibt schlimmeres... 😉
Witzpille.🙂 Fahren ohne FS ist billiger als Mord. 😛
Zitat:
@ToledoDriver82 schrieb am 14. April 2021 um 22:14:11 Uhr:
235€ und 1 Punkt für über 30%...bis 15% ist noch "günstig", darüber wirds unangenehm...überladen ist aber billiger wie fahren ohne FS 😁
Aber wenn ich vom Führerschein her einen Anhänger mit max. 1500kg Gesamtgewicht ziehen darf und den überlad eich um 300kg, dann hab ich doch nicht nur Ärger wegen Überladung, sondern auch wegen Fahren ohne entsprechenden Führerschein oder?