100 km/h Zulassung am Vermietanhänger zulässig?
Hallo zusammen,
ich bin was Anhänger und deren Regelungen angeht nicht so bewandert, habe für den privaten Gebrauch an meinem Elternhaus einen kleinen Anhänger der 750 kg ziehen darf, ungebremst und natürlich ohne 100 km/h Zulassung, der kommt gefühlt 3x im Jahr zum Einsatz und das war es auch schon...
Jetzt habe ich allerdings ein paar Einrichtungsgegenstände von unserem Hauptwohnsitz in NRW zu unserem Zweitwohnsitz (am Elternhaus) im Saarland zu transportieren und miete aus diesem Grund für ein Wochenede einen Anhänger, angeblich gebremst, mit Plane, 750,- kg.
Darüber bin ich dann wieder über die 100km/h Regelung ins Grübeln gekommen, ob der Mietanhänger wohl eine 100km/h Zulassung haben würde oder nicht und bin dann nach einiger Recherche und dem was ich mir daraus zusammenreime zu dem Schluss gekommen, dass der Mietanhänger streng genommen doch gar keine 100 km/h Zulassung haben könne, da dazu ja immer bestimmte Voraussetzungen an das Zugfahrzeug (Stichwort ABS am Zugfahrzeug und Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug) geknüpft sind und dies bei Vermietanhänger ja immer unterschiedliche KFZ sein können.
Sehe ich das richtig? Wenn ja macht mich eine Anmietung von vor 2 Jahren stutzig, da hatte ich einen gebremsten 1350,- kg Anhänger bei einem gewerblichen Vermieter angemietet, der hatte einen 100 km/h Aufkleber - nach dem Zugfahrzeug hat da aber niemand gefragt... 😕
71 Antworten
Aber auch nur dann, wenn man des Lesens und Verstehens kundig ist, @R-Sch.
Zitat:
Wenn Dein Zugfahrzeug mit Anhänger das zGG von 3,5 to auf 3,6 to erhöht, darfst Du weder mit B, B96 noch mit BE an diesem einen Anhänger anhängen.
Das ist leider völlig falsch.
Beide Führerscheine (bzw. Erweiterung) gehen, BE sogar bis 3,5 To. Zugfahrzeug + 3,5 to Anhänger.
Zitat:
Du benötigst dann den Klasse C1 bis 750 kg oder CE über 750 kg oder den alten 3er.
Also den kleinen LKW-Schein oder den alten Autoführerschein.
Auch das ist völlig daneben.
Der C1 reicht auch nicht für ein 4,0 to. Zugfahrzeug + 2,0 To. Anhänger. Hier ist zwingend die FE C1E erforderlich.
Wenn das Zugfahrzeug aber mehr als 3,5t. hat, dann reicht kein B mehr, so einfach ist das. Was anderes sagt R-Sch ja gar nicht
In dem genannten Fall ist das Zugfahrzeug ein 3,6 to zGG. daher ist dann an dem auch ein 750 er mit B nicht Fahrbar da man dann dafür den C benötigt.
Macht in dem Fall nur gar keinen Sinn, weil man Fahrzeuge über 3,5t ohnehin nicht mit B fahren darf, egal ob und was dranhängt, oder?
Und es ging ja darum, das man mit B immer 750 kg fahren darf... das sollte doch unstrittig sein...
Ähnliche Themen
So wie ich das verstehe erhöht sich das zGG aber nur in Verbindung mit einem Anhänger auf 3,6t. Ohne sind es 3,5t ud damit noch fahrbar.
Zu deiner Fahrt: Hab ich dir ja gesagt, so schlimm ist das auf der LKW-Spur gar nicht. Und gerad emit hohem Aufbau macht es einen großen Verbrauchsunterschied, ob man Tacho 90 oder 110km/h fährt. Im wohnwagenbereich schreiben auch viele, dass sie trotz 100km/h Zulassung sich hinter den LKW einreihen, weil 20km/h mehr kaum Zeitvorteil, aber ordentlich Verbrauchsnachteil bringen.
@Astra1.6_16V das stimmt nicht das man nicht über 3,5t fahren darf mit FS B ein alternativ angetriebenen Transporter im Güterverkehr darf man mit FS B bis 4,25t ZGM fahren sofern gewisse andere Vorraussetzungen erfüllt werden wie z.B die Nutzlast darf nicht höher sein als beim konventionelle Angetriebenen
Gut, dass ich noch eine FS Klasse 3 habe und mich der Mist zu 99% nicht tangiert. Da steigt doch keine Sau mehr durch. Besten Dank Europäische Union!
Sicher ist die Klasse 3 besse,r aber so schwer ist es auch nicht.
zGG Zugfahrzeug und Anhänger insgesamt max. 3,5t. 750kg Anhänger geht immer. Fertig. Mehr braucht der normale Freizeit-Anhängerfahrer nicht wissen. Wer beruflich damit zu tun hat, ist eh im Bilde oder hat sowieso alle erforderlichen Führerscheine.
Sorry, da bin ich wohl voll in die gemeine Falle hinein getappt.
Gibt es das in der Realität überhaupt? Am 3,5 to. Zugfahrzeug, habe ich das bisher noch nie gesehen. Das ist an sich richtig hinterfotzig.
Gesehen habe ich sowas auch noch nicht. Aber wenn, dann wird das ind er Regel keine privaten Nutzer betreffen sondern eher die Ausnahme von der Ausnahme sein.
@Tom1182 Ist vollkommen richtig, gilt aber nur im Inland, nur wenn der Führerscheininhaber die Klasse B mindestens 2 Jahre besitzt und ohne Anhänger... bin erstmal von der für alle gültigen Regel ausgegangen, ohne Ausnahmen bzw. Ergänzungen! Mein Versäumnis! 🙂