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100 km/h Zulassung am Vermietanhänger zulässig?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo zusammen,

ich bin was Anhänger und deren Regelungen angeht nicht so bewandert, habe für den privaten Gebrauch an meinem Elternhaus einen kleinen Anhänger der 750 kg ziehen darf, ungebremst und natürlich ohne 100 km/h Zulassung, der kommt gefühlt 3x im Jahr zum Einsatz und das war es auch schon...

Jetzt habe ich allerdings ein paar Einrichtungsgegenstände von unserem Hauptwohnsitz in NRW zu unserem Zweitwohnsitz (am Elternhaus) im Saarland zu transportieren und miete aus diesem Grund für ein Wochenede einen Anhänger, angeblich gebremst, mit Plane, 750,- kg.

Darüber bin ich dann wieder über die 100km/h Regelung ins Grübeln gekommen, ob der Mietanhänger wohl eine 100km/h Zulassung haben würde oder nicht und bin dann nach einiger Recherche und dem was ich mir daraus zusammenreime zu dem Schluss gekommen, dass der Mietanhänger streng genommen doch gar keine 100 km/h Zulassung haben könne, da dazu ja immer bestimmte Voraussetzungen an das Zugfahrzeug (Stichwort ABS am Zugfahrzeug und Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug) geknüpft sind und dies bei Vermietanhänger ja immer unterschiedliche KFZ sein können.

Sehe ich das richtig? Wenn ja macht mich eine Anmietung von vor 2 Jahren stutzig, da hatte ich einen gebremsten 1350,- kg Anhänger bei einem gewerblichen Vermieter angemietet, der hatte einen 100 km/h Aufkleber - nach dem Zugfahrzeug hat da aber niemand gefragt... 😕

71 Antworten

Vorsatz ist Definitionsache. Eine Versicherung klärt das gerne vor Gericht mittlerweile, da sie häufig recht bekommen haben.

Nimm doch alleine den von dir genannten 750kg Anhänger mal abgesehen davon das mindestens 75% der Pkw diesen nicht Ausnutzen dürfen stellt sich doch kaum die Frage ob es Vorsatz war ihn zu überladen.

Ich war letztens beim Anhänger Verleih der hatte einen auf 1,2t angelastetenPKW Trailer (laut Typenschild war es ein 2,7t) und der Vermieter sagte den verleiht er an die Leute mit FS B damit er raus ist wenn die Kontrolliert werden. Will man dabei noch überlegen ob es Vorsatz ist ich denke nicht!

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 17. April 2021 um 03:33:19 Uhr:


Anhänger kein fahren ohne Führerschein wird stimmt zwar, nur wehe es passiert was. Dann kommt im nachgang die Versicherung und nimmt dich in Regress. Also so harmlos ist das nicht wie es hier immer beschrieben wird und als tolle Lösung für Leute ohne passenden Führerschein beschrieben wird!

Habe ich etwas verharmlost?

Ich habe nur den Sachverhalt berichtigt!

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 16. April 2021 um 20:01:37 Uhr:


Bezogen auf die Führerschein Regelung mit der max. Zulässigen Gesamtmasse (in diesem Fall eines Gespannes) wird sicherlich vom tatsächlichen Gewicht ausgegangen.

Die zulässige maximale Gesamtmasse gibt es ja nur theoretisch, sie kann also nur im Schein stehen. Alles andere ist es ja die tatsächliche Gesamtmasse und die interessiert nicht beim Führerschein.

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 16. April 2021 um 20:01:37 Uhr:


Sonst müsste ja immer der Anhänger exakt auf das richtige Zulässige Gesamtgewicht Abgelastet werden, damit X und y damit fahren dürfen. Das wäre doch absolut nicht praktikabel, folglich darf die Zulässige Gesamtmaße nicht überschritten werden und die Verantwortung dafür liegt beim Fahrer*in.

Genau das muss man machen

Zitat:

@Tom1182 schrieb am 17. April 2021 um 14:52:10 Uhr:


Vorsatz ist Definitionsache. Eine Versicherung klärt das gerne vor Gericht mittlerweile, da sie häufig recht bekommen haben.

Nimm doch alleine den von dir genannten 750kg Anhänger mal abgesehen davon das mindestens 75% der Pkw diesen nicht Ausnutzen dürfen stellt sich doch kaum die Frage ob es Vorsatz war ihn zu überladen.

Ich war letztens beim Anhänger Verleih der hatte einen auf 1,2t angelastetenPKW Trailer (laut Typenschild war es ein 2,7t) und der Vermieter sagte den verleiht er an die Leute mit FS B damit er raus ist wenn die Kontrolliert werden. Will man dabei noch überlegen ob es Vorsatz ist ich denke nicht!

Ich glaube, die Vermieter setzen eher auf die Ahnungslosigkeit der Leute. Du siehst ja hier im Forum schon. wieviel Unsicherheit bzgl. der Regelungen mit zGG, tatsächliches GG usw. besteht.

Der 08/15 Autofahrer, der mal einen Anhänger für den Umzug braucht, guckt vielleicht kurz ins Internet, sieht, dass er 750kg auf jeden Fall ziehen darf (führerscheinrechtl.) und mietet das Ding. Dass sein Auto vielleicht nur 500kg ungebremst ziehen darf und damit die Zuladung dann auf 200kg sinkt, ist ihm gar nicht bewußt. Viele LLeute glauben tatsächlich, 750kg ungebremst darf jedes Auto ziehen.

Und selbst wenn 750kg möglich sind, bei so einem riesigen Anhänger sind 450kg Zuladung doch schnell erreicht, ohne dass das Ding "voll" wirkt.

Der Vermieter setzt hier bewußt auf das fehlende Wissen der Mieter und wenn was passiert, ist er fein raus. Das soll die Mieter nicht entschuldigen, aber wenn schon ausdrücklich damit geworben wird, dass der Anhänger von jedem gezogen werden darf und für Umzüge geeignet ist, dann kann man davon ausgehen, dass er in den meisten Fällen nicht gemietet wird, um Styropor zu transportieren.

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 17. April 2021 um 18:10:56 Uhr:


Ich glaube, die Vermieter setzen eher auf die Ahnungslosigkeit der Leute. Du siehst ja hier im Forum schon. wieviel Unsicherheit bzgl. der Regelungen mit zGG, tatsächliches GG usw. besteht.

Der 08/15 Autofahrer, der mal einen Anhänger für den Umzug braucht, guckt vielleicht kurz ins Internet, sieht, dass er 750kg auf jeden Fall ziehen darf (führerscheinrechtl.) und mietet das Ding. Dass sein Auto vielleicht nur 500kg ungebremst ziehen darf und damit die Zuladung dann auf 200kg sinkt, ist ihm gar nicht bewußt. Viele LLeute glauben tatsächlich, 750kg ungebremst darf jedes Auto ziehen.

Und selbst wenn 750kg möglich sind, bei so einem riesigen Anhänger sind 450kg Zuladung doch schnell erreicht, ohne dass das Ding "voll" wirkt.

Der Vermieter setzt hier bewußt auf das fehlende Wissen der Mieter und wenn was passiert, ist er fein raus. Das soll die Mieter nicht entschuldigen, aber wenn schon ausdrücklich damit geworben wird, dass der Anhänger von jedem gezogen werden darf und für Umzüge geeignet ist, dann kann man davon ausgehen, dass er in den meisten Fällen nicht gemietet wird, um Styropor zu transportieren.

Hier mal ein Beispiel eines Vermieters:

750 Kg

Ungebremst

Für Klasse B geeignet.

Fehlt nur noch die Tempo 100 Zulassung.

https://www.hansetrail.com/.../
Hansetrail Verarschanhänger
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Zitat:

@Bitboy schrieb am 17. April 2021 um 10:54:16 Uhr:


Es gibt Fahrzeuge da steht im Schein mit Anhänger erhöt sich das zGG um z.B. die Stützlast. Gern bei Transportern, dann hat der nicht die 3,5 to sondern 3,6 und das ist ne böse Falle. Da geht dann sogar der 750 kg nicht.

Das ist böße, bei 3,6 to brauchst Du den C1 Führerschein.

Der 750 kg-Anhänger geht immer. Auch bei Auto = 3,5 to und Klasse B

Genau den habe ich gemeint. Wollte nur keinen Namen nennen.

So, kurze Rückmeldung meinerseits: die ganze Aktion hat erstaunlich gut geklappt, das "langsame" Fahren auf der Autobahn war weniger störend als vermutet. Tempomat rein und gemütlich durchgefahren. Spritverbrauch lag im Schnitt bei 9,2 Liter auf 100 km, der Mehrverbrauch also nicht wirklich der Rede wert... Für die Strecke habe ich zeitlich ungefähr ne Stunde länger gebraucht als üblich, auch das war okay.

Zukünftig für mich ne gute und vor allem günstige Alternative zum Miettransporter!

Der 750 kg-Anhänger geht immer. Auch bei Auto = 3,5 to und Klasse B--Nein eben nicht ---
Mit Anhänger hat ein solcher dann zGG von 3,6 to. dann gehts eben nicht, es ist dann kein 3,5 er mehr.

Eben doch.
Bitte noch mal die Fahrerlaubnisverordnung in Augenschein nehmen u. verstehen.

@Astra1.6_16V

Mit LKW Geschwindigkeit mitschwimmen kostet kaum mehr Kraftstoff als man „normal“ gewohnt ist.

Wenn ich einen Anhänger aber mit 100km/h auf der Bahn ziehe liegt der Verbrauch in meinem Fall um 1/3 höher egal ob ich den Saris 2t mit 1,8m Hochplane mit meinem A6 Avant 2,7T ziehe oder mit dem Tuareg 3,0l tdi von der Firma.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 19. April 2021 um 10:45:50 Uhr:


Der 750 kg-Anhänger geht immer. Auch bei Auto = 3,5 to und Klasse B--Nein eben nicht ---
Mit Anhänger hat ein solcher dann zGG von 3,6 to. dann gehts eben nicht, es ist dann kein 3,5 er mehr.

Wenn Dein Zugfahrzeug mit Anhänger das zGG von 3,5 to auf 3,6 to erhöht, darfst Du weder mit B, B96 noch mit BE an diesem einen Anhänger anhängen.
Du benötigst dann den Klasse C1 bis 750 kg oder CE über 750 kg oder den alten 3er.
Also den kleinen LKW-Schein oder den alten Autoführerschein.

Zitat:

@R-Sch schrieb am 19. April 2021 um 11:46:45 Uhr:



Wenn Dein Zugfahrzeug mit Anhänger das zGG von 3,5 to auf 3,6 to erhöht, darfst Du weder mit B, B96 noch mit BE an diesem einen Anhänger anhängen.
Du benötigst dann den Klasse C1 bis 750 kg oder CE über 750 kg oder den alten 3er.
Also den kleinen LKW-Schein oder den alten Autoführerschein.

Was für ein Unsinn!

Für dich gilt das ebenso:

Zitat:

Bitte noch mal die Fahrerlaubnisverordnung in Augenschein nehmen u. verstehen.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. April 2021 um 12:16:15 Uhr:



Zitat:

@R-Sch schrieb am 19. April 2021 um 11:46:45 Uhr:



Wenn Dein Zugfahrzeug mit Anhänger das zGG von 3,5 to auf 3,6 to erhöht, darfst Du weder mit B, B96 noch mit BE an diesem einen Anhänger anhängen.
Du benötigst dann den Klasse C1 bis 750 kg oder CE über 750 kg oder den alten 3er.
Also den kleinen LKW-Schein oder den alten Autoführerschein.

Was für ein Unsinn!

Für dich gilt das ebenso:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. April 2021 um 12:16:15 Uhr:



Zitat:

Bitte noch mal die Fahrerlaubnisverordnung in Augenschein nehmen u. verstehen.

Ebenso für Dich.

Mit dem Führerschein B dürfen Fahrzeuge bis 3.500kg gefahren werden und auch zusätzlich noch ein Anhänger bis 750kg drangehangen werden. In diesem Fall hat die Kombination dann eine Gesamtmasse von 4.250kg.

Die Regelung mit der Gesamtmasse der Kombination bis 3.500kg für den Führerschein B gilt wenn man größere Anhänger über 750kg nutzen möchte.

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