bis 750kg keine Zulassung nötig?
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23 Antworten
In den Niederlanden ist das so, es wird ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs angebracht.
Aber nicht in Deutschland. Hier ist immer ein eigenes Kennzeichen nötig sowie eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger. Steuern sind natürlich auch fällig.
Zitat:
@delvos schrieb am 22. Mai 2025 um 13:07:08 Uhr:
In den Niederlanden ist das so, es wird ein Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs angebracht.
Aber nicht in Deutschland. Hier ist immer ein eigenes Kennzeichen nötig sowie eine Haftpflichtversicherung für den Anhänger. Steuern sind natürlich auch fällig.
in Spanien, Frankreich etc etc auch
das soll EU sein?
Dann wandere aus😁
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 22. Mai 2025 um 13:28:02 Uhr:
Dann wandere aus😁
wohne doch in der EU
wohin soll ich wandern?
wie kann ich diesen Anhänger in D betreiben?
https://www.norauto.fr/p/remorque-norauto-intense-100-2m30-sf-2638030.html
https://www.mottez.com/en/produits/remorque-6-velos-a-2-roues/
Und du hast EU Länder erwähnt wo das nicht gilt. Ergo musst du dahin wenn dir das so wichtig ist.
Aber glaub mir, dafür haben die anderen Länder EU Regeln die bei uns nicht umgesetzt wurden.
Wenn du mich jetzt fragst welche kann ich dir keine exakte Antwort mehr geben, höre mal dies mal jenes.
Denn diese Regel gab es schon vor der EU Harmonisierung bei uns. Von daher was regst dich auf.
Die Zulassungsregeln für solche Teile kenne ich nicht für D.
So ein Teil hab ich noch nie besessen oder benutzt.
Aber kurzes Zitat aus dem Netz aus der d. ZLV:
"In Deutschland muss jeder Anhänger, der im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden soll, angemeldet werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Anhänger, die ausschließlich in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten."
Wie das genau geht? Brauchst ein COC vom Hänger bzw. Daten für die Zulassung. Welche das genau sind kann ich dir nicht sagen aber das Zulassungsamt.
Als ob einen 40 Euro Versicherung und Steuer pro Jahr für den kleinen Anhänger in finanziellen Abgründe stürzen würden.
Ja richtig aber einige regen sich halt gern über die EU auf, grundlos.
Ein COC sollte auf jeden Fall mitgeliefert werden.
Problematisch sehe ich die werksseitige Ausrüstung mit dem nur 7-poligen Stecker. Mit NSL wird sich da wohl nichts spielen, was den „Spielregeln“ in D und A widerspricht.
Da das Ding neu ist, greift auch kein Bestandsschutz.
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 22. Mai 2025 um 13:50:26 Uhr:
Als ob einen 40 Euro Versicherung und Steuer pro Jahr für den kleinen Anhänger in finanziellen Abgründe stürzen würden.
TÜV hast vergessen, kostet auch Zeit und Geld
Ein 7-poliger Stecker ist nicht vorgeschrieben bei <750 kg-Anhängern.
Dann gibt es kein Rückfahrlicht (bis <750 kg erlaubt), aber eine funktionierende Nebelschlussleuchte ist vorhanden.
Mein Stema-Anhänger (Toom Eröffnungsangebot für 299,99 €) mit COC und 100km/h-Freigabe (wenn man das benötigt und das passende Kfz dafür hat) hat auch nur einen 7-poligen. Und auch noch heute werden die so verkauft.
Der Stecker wird mit entsprechendem 7-auf-13-Kurzadapter (der von mir gar nicht mehr vom Stecker getrennt wird) in die 13-polige Steckdose meines Autos eingesteckt.
Zitat:
@kolobezka schrieb am 22. Mai 2025 um 14:11:50 Uhr:
TÜV hast vergessen, kostet auch Zeit und Geld
32,90 Euro nach 3 bzw. 2 Jahren. Läuft einfach mit. Anhänger und Auto haben bei mir gleichen Termin.
Zitat:
@kolobezka schrieb am 22. Mai 2025 um 14:11:50 Uhr:
TÜV hast vergessen, kostet auch Zeit und Geld
Schon aber Neue erst nach 3 und dann 2 Jahren.
Wie das die im EU Ausland handhaben? Keine Ahnung.
Aber z. B. haben Franzen auch andere Regeln beim Motorrad als wir.
Bei uns wird alles gleich (fast) gleich behandelt.
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 22. Mai 2025 um 14:36:03 Uhr:
32,90 Euro nach 3 bzw. 2 Jahren. Läuft einfach mit. Anhänger und Auto haben bei mir gleichen Termin.
wie oft im Jahr nehm ich den Anhänger 3x?
https://www.tuv.com/content-media-files/germany/bs-mobility/pdfs/vehicle-inspections-entgelte-geb%C3%BChren/gebuehren-pruefstelle-mitte.pdf
Zitat:
@delvos schrieb am 22. Mai 2025 um 14:13:57 Uhr:
Ein 7-poliger Stecker ist nicht vorgeschrieben bei <750 kg-Anhängern.
Dann gibt es kein Rückfahrlicht (bis <750 kg erlaubt), aber eine funktionierende Nebelschlussleuchte ist vorhanden.
Mein Stema-Anhänger (Toom Eröffnungsangebot für 299,99 €) mit COC und 100km/h-Freigabe (wenn man das benötigt und das passende Kfz dafür hat) hat auch nur einen 7-poligen. Und auch noch heute werden die so verkauft.
Der Stecker wird mit entsprechendem 7-auf-13-Kurzadapter (der von mir gar nicht mehr vom Stecker getrennt wird) in die 13-polige Steckdose meines Autos eingesteckt.
Du hast was nicht verstanden!
Laut Beschreibung ist ein 7-poliger Stecker dabei.
Um eine (vorgeschriebene!) Nebelschlussleuchte betreiben zu können, reicht der aber nicht zwansläufig, da ohne besonderes Relais 7-polige Steckdosen nicht die ebenfalls vorgeschriebene Abschaltung der fahrzeugseitigen NSL unterstützen. Auch nicht mit Adadpter!