100€ fürs Polizei rufen

Hallo, hatte heute einen Unfall mit einen Motorradfahrer. Auf beiden Seiten nur leichter Blechschaden. Trotzdem haben wir die Polizei gerufen. Fürs aufnehmen soll ich jetzt 100€+Bearbeitungsgebühr bezahlen, bin der Schuldige. Sind die Sätze mittlerweile so gestiegen? Habe leider nichts passendes im Bußgeld Katalog gefunden

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Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:



Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).

Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der erste in der Kolonne hinter dem LKW zuerst überholt und nicht der zweite, dritte oder wievielte auch immer. Natürlich halte ich mich als Nichterster auch manchmal nicht dran, dann muss ich mir aber schon sehr sicher sein, dass der Erste nicht überholen will. Das kann schonmal einiges an Beobachtungszeit erfordern.

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Zitat:

@torre01 schrieb am 17. Oktober 2017 um 07:35:56 Uhr:


Gerade wieder in München auf der Balanstraße. Ein Auto biegt auf die Balanstraße ein, ein anderes fährt ihm in die Fahrertür. Keine Verletzten, es liegen keine Teile auf der Fahrbahn herum. Aber die Sch....karren stehen mitten auf der Straße und die beiden warten auf die Polizei (oder auf bessere Zeiten) während sich der Verkehr bis zum Mittleren Ring aufstaut.
Das sollte in solchen Fällen nicht 100 sondern 500 Euro kosten.🙁😕🙁

Für den Verursacher kann es ruhig noch teurer werden.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 21:33:42 Uhr:


Aber dann wollen wir deinem Gedächtnis mal auf die Spünge helfen:

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 21:33:42 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 16:41:44 Uhr:


Kleiner Tipp: Deine Versicherung nicht. 😉
Fazit: Niemals, wirklich niemals, unter keinen Umständen, never ever ein Schuldeingeständnis unterschreiben.

Sach ma?? Wenn ich genügend kleine Teile deines Posts nehme und wieder zusammenstückle kann ich es so darstellen daß du angeboten hast alle unklaren Beträge aus Verkehrsunfällen zu bezahlen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 16:41:44 Uhr:


Die Sache geht vor Gericht und der Busfahrer bekommt 20% Teilschuld (das macht hier mal 100.000,-€ aus).
So jetzt hast du aber ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Wer zahlt die 20%?
Kleiner Tipp: Deine Versicherung nicht. 😉

Exakt so wie ich das behauptet hab, steht das auch in dem geposteten Link und nix anderes hab ich je behauptet.

Zitat:

..und nicht zu vergessen dein Beitrag von 19:42:02 wo du nochmal explizit betonst, dass die Versicherung nichts tragen müsste:

Ach ja, dann lesen wir nochmal nach:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 19:42:02 Uhr:


Wo hab ich das behauptet? Ich hab behauptet, daß die eventuell erkannte Teilschuld dann von der Versicherung nicht getragen wird.

Zitat:

Vllt. solltest du dich einfach klarer und expliziter ausdrücken falls du etwas anderes meinen solltest ...

Nochmal zum Mitschreiben:

- Unfall, du bist schuld

- Schuldanerkenntnis unterschrieben

- Richter stellt 20% Teilschuld des Unfallgegners fest

- Deine Versicherung zahlt 80% an den Unfallgegner

- Deine Versicherung zahlt aber NICHT die 20% die sie nicht zahlen muß

- Wer zahlt diese 20%? Deine Versicherung jedenfalls erst mal nicht!

Zitat:

Denn rechtlich ist es nunmal so, dass ein Schuldeingeständnis das Papier auf dem es steht nicht wert ist - und die Haftpflicht des Unfallverursacher der ein Schuldeingestädnis unterzeichnet hat, exakt das gleiche zahlen muss wie als hätte er keines unterschrieben!

Es gibt natürlich verschiedene Ausprägungen von Obliegenheitsverletzungen (Fahrlässig, Vorsätzlich), und ziemlich sicher wird das in einem weiteren Verfahren von einem Gericht kassiert.

Aber warum sollte man sich sowas antun? Nix unterschreiben und die Sache ist klar.

Genau das war mein Rat: Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Fertig.

So, habe fertig.
Ich mach jetzt hier Schluß bevor ich mich aufrege und Twindance noch das moderative Schwert schwingen muß.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 17. Oktober 2017 um 08:07:30 Uhr:


Nochmal zum Mitschreiben:
- Unfall, du bist schuld
- Schuldanerkenntnis unterschrieben
- Richter stellt 20% Teilschuld des Unfallgegners fest
- Deine Versicherung zahlt 80% an den Unfallgegner
- Deine Versicherung zahlt aber NICHT die 20% die sie nicht zahlen muß
- Wer zahlt diese 20%? Deine Versicherung jedenfalls erst mal nicht!

Sicher zahlt deine Versicherung die 20% nicht, Teilschuld heißt es ist der Anteil des Gegners.

Die kann sich der Gegner ans Bein binden oder seine Versicherung zahlt sie.

Das wäre aber auch so, wenn nix unterschrieben wurde.

Eins habe ich aber auch gelernt. Ein Schuldeingeständnis scheint nichts wert zu sein, also immer mit Polizei. Dann halt so.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 17. Oktober 2017 um 08:37:18 Uhr:


Die kann sich der Gegner ans Bein binden oder seine Versicherung zahlt sie.
Das wäre aber auch so, wenn nix unterschrieben wurde.

Richtig, mit deinem Schuldeingeständnis könnte er aber versuchen die von dir zu holen (weil du ja zugegeben hast zu 100% Schuld zu sein) und dagegen müsstest du dich dann erst wieder wehren (das ist dann wieder Arbeit die man nicht haben muß).

Gruß Metalhead

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Noch einmal. Sowas hätte ich als Lösung betrachtet (jetzt nicht mehr, ich habe ja gelernt) wenn es um 50 oder 100€ geht.

Wenn der Gegner die Kohle hat, ich mit dem Deal zufrieden bin, wer soll dann die Teilschuld durch den Gutachter feststellen lassen?

Selbst wenn er 20% Teilschuld bekommen könnte, halte ich trotzdem die Klappe weil es dann offiziell über einen Gutachter läuft und was da raus kommt um ein vielfaches höher ist als 100€ - 20% ungewisse Teilschuld.

Beispiel? Jmd zieht an einem parkenden Auto vorbei und weicht dabei auf meine Fahrspur aus, obwohl ich ihm entgegen komme und der Spiegel ist zerbrochen. Ich hole mir Glas und Motor für 40€ beim Schrotti und der andere gibt mit 60...70...80€ dafür. Will er es offiziell haben, gehe ich zum Händler, Kostenvoranschlag mindestens 380€ + Arbeit und lasse ihn das bezahlen.

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 17. Oktober 2017 um 09:09:39 Uhr:


Wenn der Gegner die Kohle hat, ich mit dem Deal zufrieden bin, wer soll dann die Teilschuld durch den Gutachter feststellen lassen?

Da spricht natürlich nix dagegen.

Wenn ich weiß daß ich meinen Schaden für 50,-€ Teile in 30 Minuten selber flicken kann, kann ich mich natürlich vor Ort auf 100,- einigen und das selber machen. Warum nicht? Haben beide was gespart.

Selbes Spiel wenn mich die Delle nicht stört und ich einfach so weiter fahre.

Gruß Metalhead

Wie schön, dass es solche pillepalle-Unfälle kaum gibt und hierbei extremst selten ein Mensch verletzt ist.

Ich "darf" dank Firmenwagen zu jedem Unfall die Polizei rufen und ich kann mir kaum eine Situation vorstellen, in der ich darauf verzichten würde.

Ein Schuldanerkenntnis ist nicht von Vorteil. Warum genau sollte man das machen?

Ich bin mal einem Firmenwagen draufgedonnert, das ging ohne Polizei. Der Fahrer hatte einen ausgedrückten Wisch (vom ADAC o.ä.), ging dann im Nachgang sogar ohne Versicherung. War ein 300 Euro Pillepalle Schaden, nicht mehr als Kratzer in der Kunststoffverkleidung.

Hätte nicht gedacht, dass sich eine Firma auf das "keine Versicherung bitte" Spiel einlässt, aber naja, zum Glück doch. War nicht als Fahrer eingetragen, die Strafzahlung wäre teurer gewesen.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 17. Oktober 2017 um 14:10:20 Uhr:


Ich "darf" dank Firmenwagen zu jedem Unfall die Polizei rufen

Da ist - wie bei Mietwagen - der Grund ein anderer: Man möchte nicht, dass - aus welchen Gründen immer - Eigenverschulden und Fremdverschulden vertauscht werden.

Zitat:

@IncOtto schrieb am 17. Okt. 2017 um 14:34:08 Uhr:


ging dann im Nachgang sogar ohne Versicherung. War ein 300 Euro Pillepalle Schaden, nicht mehr als Kratzer in der Kunststoffverkleidung.

... den du gerne aus eigener Tasche bezahlt hast?

Im Übrigen sind es wohl immer 2 Schäden. 😉

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