100€ fürs Polizei rufen

Hallo, hatte heute einen Unfall mit einen Motorradfahrer. Auf beiden Seiten nur leichter Blechschaden. Trotzdem haben wir die Polizei gerufen. Fürs aufnehmen soll ich jetzt 100€+Bearbeitungsgebühr bezahlen, bin der Schuldige. Sind die Sätze mittlerweile so gestiegen? Habe leider nichts passendes im Bußgeld Katalog gefunden

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:



Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).

Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der erste in der Kolonne hinter dem LKW zuerst überholt und nicht der zweite, dritte oder wievielte auch immer. Natürlich halte ich mich als Nichterster auch manchmal nicht dran, dann muss ich mir aber schon sehr sicher sein, dass der Erste nicht überholen will. Das kann schonmal einiges an Beobachtungszeit erfordern.

129 weitere Antworten
129 Antworten

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:20:03 Uhr:



Zitat:

@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:17:00 Uhr:


Die eigentliche Frage wird nur bedingt beantwortet. Mussten jetzt auch 108 EUR Polizeigebühr bezahlen. KEIN Bußgeld. Für einen unverschuldeten Unfall! Laut Anwalt vollkommen normal. Zahlt die gegnerische Versicherung.

Macht irgendwie keinen Sinn, warum wird das nicht gleich dem Unfallverursacher auferlegt (ok, evtl. noch unklar an der Unfallstelle).
Ich hab kürzlich auch mal die Polizei gerufen (Unfall mit Fahrerflucht) und ich hab nix zahlen müssen.
Ok, es kam ein Bußgeldbescheid über 100,-€ (man kann es ja versuchen 😰) den tatsächlich ein Gericht kassieren musste.

Gruß Metalhead

Es macht nicht nur keinen Sinn. Es isr auch definitiv falsch. Es gibt diese Gebühr nicht. Zumindest nicht in NRW.
Ich weiß dass in Hessen z.B. Bagatellunfälle gar nicht mehr aufgeommen werden. Hab ich vor Jahren sebst erlebt. Polizei kam erst raus, als der Verdacht auf eine Straftat vorlag. Unfallgegner war nicht versichert. Allerdings kenne ich den Erlass in Hessen nicht. In NRW wird jeder Unfall aufgenommen. Das ist erlassmäßig geregelt.

Mein Kenntnisstand ist, dass nach Rechtslage der KFZ-Haftpflichtversicherer auf jeden Fall den Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen entschädigen muss. Völlig egal, welchen Blödsinn der Schädiger veranstaltet.

Von der Solvenz des Schädigers hängt das nicht ab.

Von diesem Glauben falle ich erst ab, wenn sich ein Wissender äußert (nicht mit ergoogelten Zitaten mit falschem Zusammenhang).

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 19:40:16 Uhr:


Hast du deinen eigenen Link eigentlich gelesen??

Welchen Link? 😕

Ich habe hier nichts verlinkt! 🙄

Was der VVG § 119 Abs. 2 oder 3 (auf den sich dein kopierter Beitrag bezieht, was im übrigen sogar da steht - das ist der Teil den du nicht fett markiert hast) mit deiner Behauptung zu tun hat, die Haftpflicht wäre aufgrund eines Schuldeingeständnisses leistungsfrei müsstest du uns dann doch mal näher erklären...

Oder vllt. selbst einfach mal lesen was du hier schreibst bzw. völlig zusammenhanglos

(und zudem noch falsch)

von irgendwo her kopierst - statt das anderen vorzuwerfen! 🙄

Zitat:

Ich hab behauptet, daß die eventuell erkannte Teilschuld dann von der Versicherung nicht getragen wird. Nix anderes steht in dem Link von Magirus.

Das steht WO genau in dem angeblich von mir stammenden Link?

Zitat:

Nee, keinesfalls, das zahlt dann der Verursacher.

Wie oft willst du diesen Unsinn eigentlich noch wiederholen? 😕

Das zahlt die HaftPFLICHT, dazu ist sie gesetzlich verPFLICHTet!

Zitat:

@situ schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:16:35 Uhr:


Mein Kenntnisstand ist, dass nach Rechtslage der KFZ-Haftpflichtversicherer auf jeden Fall den Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen entschädigen muss. Völlig egal, welchen Blödsinn der Schädiger veranstaltet.

Das ist nicht nur dein Kenntnisstand, sondern das, was der Gesetzgeber exakt so vorsieht...

...wobei Blödsinn relativ ist - denn je nach Blödsinn verringern sich die "vereinbarten" Versicherungssummen auf die gesetzliche Mindestdeckung!

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:02:16 Uhr:



Zitat:

@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:00:20 Uhr:


NRW


Bei einer Unfallaufnahme gibt es keine Polizeigebühr. Das ist leider völliger Quatsch.

Wir haben eine Rechnung vom PP Düsseldorf über 108 EUR bekommen. Denkst du ich erfinde das? Explizit meine Frau als Halterin.

https://www.motor-talk.de/.../...huldetem-verkehrsunfall-t6154867.html

Ähnliche Themen

Zitat:

@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:27:37 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:02:16 Uhr:



Bei einer Unfallaufnahme gibt es keine Polizeigebühr. Das ist leider völliger Quatsch.

Wir haben eine Rechnung vom PP Düsseldorf über 108 EUR bekommen. Denkst du ich erfinde das? Explizit meine Frau als Halterin.

https://www.motor-talk.de/.../...huldetem-verkehrsunfall-t6154867.html

Ist der Wagen vielleicht geschleppt worden? Verwaltungsgebühren? Was stand denn genau drauf auf der Rechnung? Für die bloße Unfallaufnahme gibt es keine Gebühren. Das wäre mit völlig neu. Aber ich mach das ja auch erst 40 Jahre.

Natürlich ist er abgeschleppt worden. Die Kosten waren aber extra. 45 EUR oder sowas.
Es stand irgendwas von Gefahrenabwehr nach Berkehrsunfall oder so ähnlich.

Üblicherweise steht bei Gebührenbescheiden ein Bezug zur Grundlage der Gebührenforderung. Ohne so was Stochern im Nebel.

Zitat:

@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:35:05 Uhr:


Natürlich ist er abgeschleppt worden. Die Kosten waren aber extra. 45 EUR oder sowas.
Es stand irgendwas von Gefahrenabwehr nach Berkehrsunfall oder so ähnlich.

Irgendwas - so ähnlich - Ok. 45 Euro Abschleppkosten?😕 Aber egal.
Wolltest du da nicht anrufen oder nachhaken? Wäre interessant mal zu erfahren welche Gebühren das genau waren.

Aber nochmal. Für die Unfallaufnahme schlechthin werden keine Gebühren erhoben.

Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:54:47 Uhr:



Zitat:

@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:35:05 Uhr:


Natürlich ist er abgeschleppt worden. Die Kosten waren aber extra. 45 EUR oder sowas.
Es stand irgendwas von Gefahrenabwehr nach Berkehrsunfall oder so ähnlich.

Irgendwas - so ähnlich - Ok. 45 Euro Abschleppkosten?😕 Aber egal.
Wolltest du da nicht anrufen oder nachhaken? Wäre interessant mal zu erfahren welche Gebühren das genau waren.

Aber nochmal. Für die Unfallaufnahme schlechthin werden keine Gebühren erhoben.

Nachdem ich es bestimmt 10 mal probiert habe und nur ein nicht da, nicht zuständig, bla bla zu hören bekommen habe wurd es mir zu blöd. Nicht meine Kosten, nicht mein Problem.

Zitat:

@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:57:45 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:54:47 Uhr:


Irgendwas - so ähnlich - Ok. 45 Euro Abschleppkosten?😕 Aber egal.
Wolltest du da nicht anrufen oder nachhaken? Wäre interessant mal zu erfahren welche Gebühren das genau waren.

Aber nochmal. Für die Unfallaufnahme schlechthin werden keine Gebühren erhoben.

Nachdem ich es bestimmt 10 mal probiert habe und nur ein nicht da, nicht zuständig, bla bla zu hören bekommen habe wurd es mir zu blöd. Nicht meine Kosten, nicht mein Problem.

Na dann.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:21:02 Uhr:


Welchen Link? 😕
Ich habe hier nichts verlinkt! 🙄

Stimmt, hatte nach dem § gesucht und den ersten Link angeklickt

Zitat:

Was der VVG § 119 Abs. 2 oder 3 (auf den sich dein kopierter Beitrag bezieht, was im übrigen sogar da steht - das ist der Teil den du nicht fett markiert hast) mit deiner Behauptung zu tun hat, die Haftpflicht wäre aufgrund eines Schuldeingeständnisses leistungsfrei müsstest du uns dann doch mal näher erklären...

Jetzt möchte ich mal wissen wo ich das behauptet habe?

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:21:02 Uhr:



Zitat:

Nee, keinesfalls, das zahlt dann der Verursacher.


Wie oft willst du diesen Unsinn eigentlich noch wiederholen? 😕
Das zahlt die HaftPFLICHT, dazu ist sie gesetzlich verPFLICHTet!

Dann werden wohl sämtliche Juristen sich täuschen und du hast recht.

Steht doch exakt so da wie ich die ganze Zeit versuche dir das zu vermitteln

Gruß Metalhead

Na, wenn du nun gar nicht mehr behauptest, dass ein Schuldeingeständnis die Leistungspflicht des Versicherers beschnippeln könnte, dann können wir uns ja wieder im real existierenden Rechtsraum zusammen finden.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 21:04:42 Uhr:


Jetzt möchte ich mal wissen wo ich das behauptet habe?

Willst du uns hier eigentlich verarschen? 😕

Scheinbar hast du nicht nur offensichtlich keine Ahnung worüber du meinst lamentieren zu müssen...

...sondern erschwerend scheinst du wohl auch noch an fortgeschrittener Demenz zu leiden - das würde auch erklären warum du mir unterstellst ich hätte hier irgendwas verlinkt, ferner du selbst irgendwas postest war absolut nichts mit dem Thema zu tun hat! 🙄

Aber dann wollen wir deinem Gedächtnis mal auf die Spünge helfen:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 16:41:44 Uhr:


Kleiner Tipp: Deine Versicherung nicht. 😉

Fazit: Niemals, wirklich niemals, unter keinen Umständen, never ever ein Schuldeingeständnis unterschreiben.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:48:52 Uhr:


Na der der die Schuld anerkannt hat. 😉

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:00:09 Uhr:


Na die Obliegenheitsverletung.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:13:38 Uhr:


- Kein Schuldanerkenntnis.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 19:40:16 Uhr:


Schätze nicht.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:08:08 Uhr:


Nee, keinesfalls, das zahlt dann der Verursacher.

..und nicht zu vergessen dein Beitrag von 19:42:02 wo du nochmal explizit betonst, dass die Versicherung nichts tragen müsste:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 19:42:02 Uhr:


Ich hab behauptet, daß die eventuell erkannte Teilschuld dann von der Versicherung nicht getragen wird.

Vllt. solltest du dich einfach klarer und expliziter ausdrücken falls du etwas anderes meinen solltest - denn offensichtlich bin ich ja nicht der einzige der deinen Ausführungen nicht so wirklich folgen kann! Denn rechtlich ist es nunmal so, dass ein Schuldeingeständnis das Papier auf dem es steht nicht wert ist - und die Haftpflicht des Unfallverursacher der ein Schuldeingestädnis unterzeichnet hat, exakt das gleiche zahlen muss wie als hätte er keines unterschrieben!

So, jetzt entspannen mal alle, sprechen ein Mantra und atmen tiiiiieeeeeeef ein und gaaaaanz tiiiiiieeeeef aus.

Dann darf es gern weitergehen - aber bitte schön sachlich und freundlich. Sollte noch einmal jemandem die Zornesader schwellen, verschaffe ich ihm gern etwas Ruhe und Entspannung 😉

Gerade wieder in München auf der Balanstraße. Ein Auto biegt auf die Balanstraße ein, ein anderes fährt ihm in die Fahrertür. Keine Verletzten, es liegen keine Teile auf der Fahrbahn herum. Aber die Sch....karren stehen mitten auf der Straße und die beiden warten auf die Polizei (oder auf bessere Zeiten) während sich der Verkehr bis zum Mittleren Ring aufstaut.
Das sollte in solchen Fällen nicht 100 sondern 500 Euro kosten.🙁😕🙁

Deine Antwort
Ähnliche Themen