100€ fürs Polizei rufen
Hallo, hatte heute einen Unfall mit einen Motorradfahrer. Auf beiden Seiten nur leichter Blechschaden. Trotzdem haben wir die Polizei gerufen. Fürs aufnehmen soll ich jetzt 100€+Bearbeitungsgebühr bezahlen, bin der Schuldige. Sind die Sätze mittlerweile so gestiegen? Habe leider nichts passendes im Bußgeld Katalog gefunden
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:
Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der erste in der Kolonne hinter dem LKW zuerst überholt und nicht der zweite, dritte oder wievielte auch immer. Natürlich halte ich mich als Nichterster auch manchmal nicht dran, dann muss ich mir aber schon sehr sicher sein, dass der Erste nicht überholen will. Das kann schonmal einiges an Beobachtungszeit erfordern.
129 Antworten
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:55:38 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:48:52 Uhr:
Na der der die Schuld anerkannt hat. 😉
Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können!
Natürlich zahlt die Versicherung - doch sogar bei Suff, Drogen und Delirium. Oder hat sich da was geändert?
Welche Möglichkeiten der Versicherer hinsichtlich Regress gegenüber seinem Versicherungsnehmer hat, müsste in den AKB stehen.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:55:38 Uhr:
Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können - auf die die Haftpflicht sich hier berufen kann, um die Leistung zu verweigern!
Na die Obliegenheitsverletung. Da gibt's reichlich zu lesen.
https://www.google.de/search?...z.B. Verivox-Link ganz unten
Gruß Metalhead
Zitat:
@situ schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:54:23 Uhr:
Zitat:
@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:17:00 Uhr:
Die eigentliche Frage wird nur bedingt beantwortet. Mussten jetzt auch 108 EUR Polizeigebühr bezahlen. KEIN Bußgeld. Für einen unverschuldeten Unfall! Laut Anwalt vollkommen normal. Zahlt die gegnerische Versicherung.Welches Bundesland?
NRW
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:00:09 Uhr:
Na die Obliegenheitsverletung.
Nö!
Zitat:
Da gibt's reichlich zu lesen.
WO genau?
Dein Link funktioniert nicht!
Im übrigen interessieren mich irgendwelche Verivox-Link's nicht...wenn du schon so groß rumtönst dann solltest du dies anhand der jeweiligen Gesetze und § belegen!
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Dann muss das ganz neu sein. Der Runderlass Nr. 41 – 61.05.01 – 3 in dieser Sache wurde nach meiner Kenntnis bisher nicht außer Kraft gesetzt.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:00:09 Uhr:
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:55:38 Uhr:
Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können - auf die die Haftpflicht sich hier berufen kann, um die Leistung zu verweigern!
Na die Obliegenheitsverletung. Da gibt's reichlich zu lesen.
https://www.google.de/search?...z.B. Verivox-Link ganz unten
Gruß Metalhead
Das bezieht sich auf was ganz anderes und hat mit der KFZ-Haftpflicht nichts zu tun. Verschweigen deiner Raucherlunge bei einer Lebensversicherung wäre vielleicht eine Obliegenheitsverletzung, die deine Witwe um viel Geld bringt (Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung).
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:03:25 Uhr:
...wenn du schon so groß rumtönst dann solltest du dies anhand der jeweiligen Gesetze und § belegen!
Warum? Bin ich Anwalt? Ich hab das in der Fahrschule gelernt!
Zitat:
Das bezieht sich auf was ganz anderes und hat mit der KFZ-Haftpflicht nichts zu tun. Verschweigen deiner Raucherlunge bei einer Lebensversicherung wäre vielleicht eine Obliegenheitsverletzung, die deine Witwe um viel Geld bringt (Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung).
Doch, auch bei Haftpflichtversicherungen gibt's Obliegenheiten:
- Informationen liefern
- Schadensminderungspflicht
- Keine selbstständige Regulierung ohne Einverständnis der Versicherung
- Kein Schuldanerkenntnis.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:13:38 Uhr:
Warum?
Wenn du diese These hier so statthaft verbreitest, solltest du sie auch belegen können...
Zitat:
Bin ich Anwalt?
Defintiv nicht, denn als Anwalt würdest du diesen geistigen Dünnschiss nicht von dir geben...
Zitat:
Ich hab das in der Fahrschule gelernt!
Ist wohl schon ein paar Jährchen her!
Zitat:
Doch, auch bei Haftpflichtversicherungen gibt's Obliegenheiten:
Dass du unabhängig davon, dass du kein Anwalt bist auch keine Ahnung hast haben wir ja bereits festgestellt...also liefer uns lieber mal handfeste Fakten, bevor du dich hier weiterhin mit solchen Aussagen lächerlich machst! 🙄
Ansonsten solltest du dir mal das VVG, insbesondere §117 zu Gemüte führen!
Zitat:
@situ schrieb am 16. Oktober 2017 um 14:44:24 Uhr:
Wer wird schon so blöd sein, und sein Schuld schriftlich eingestehen und damit eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Versicherung begehen - ihr damit die Hände binden. Es ist leider so, dass es viele dieser Egisten gibt, denen es wurscht ist, wenn alle anderen im Stau stehen. Diesen Heinis hat der Fahrlehrer wohl den § 34, Absatz 1.2 der Straßenverkehrsordnung unterschlagen: „Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite zu fahren". Leider stehen im Bußgeldkatalog keine 10.000 EUR dafür.Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 16. Oktober 2017 um 14:32:33 Uhr:
Entweder schriftlich bekomme ich schriftlich bestätigt das der andere den Unfall verursacht hat und der Schaden so klein ist das es mit x€ sofort in Bar erledigt ist, oder halt mit Polizei.
Vielleicht erläuterst du ja mal, welchen Vorteil du dir erhoffst.
Wie geschrieben: Die Polizei hat nichts gesehen, führt auch keine großartige wie immer geartete Beweissicherung wegen deines Kratzers durch, sondern verplempert nur ihre Zeit.
Ich stand schon einmal von der A92 bis Landshut rein im Stau, weil sich
vorder Kreuzung B299-Siemensstraße ein leicht(est)er Auffahrunfall zugetragen hat, die Beamten aber die Fahrzeuge vor der Kreuzung (ringsum Parkülätze und Abstellmöglichkeiten) haben stehen lassen und lustig Notizen machten. 😎
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:13:38 Uhr:
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:03:25 Uhr:
...wenn du schon so groß rumtönst dann solltest du dies anhand der jeweiligen Gesetze und § belegen!
Warum? Bin ich Anwalt? Ich hab das in der Fahrschule gelernt!
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:13:38 Uhr:
Zitat:
Das bezieht sich auf was ganz anderes und hat mit der KFZ-Haftpflicht nichts zu tun. Verschweigen deiner Raucherlunge bei einer Lebensversicherung wäre vielleicht eine Obliegenheitsverletzung, die deine Witwe um viel Geld bringt (Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung).
Doch, auch bei Haftpflichtversicherungen gibt's Obliegenheiten:
- Informationen liefern
- Schadensminderungspflicht
- Keine selbstständige Regulierung ohne Einverständnis der Versicherung
- Kein Schuldanerkenntnis.Gruß Metalhead
Du verwechselst etwas sehr Grundsätzliches. Hier geht es um die von dir behauptete Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung. Und nicht um vielleicht möglichen Regress. Zum Glück für den Geschädigten zwei sehr verschiedene Paar Stiefel.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:21:24 Uhr:
Defintiv nicht, denn als Anwalt würdest du diesen geistigen Dünnschiss nicht von dir geben...
Nett. 😮
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:21:24 Uhr:
Zitat:
Ich hab das in der Fahrschule gelernt!
Ist wohl schon ein paar Jährchen her!
Vermutlich nicht so lange wie bei dir.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:21:24 Uhr:
Zitat:
Doch, auch bei Haftpflichtversicherungen gibt's Obliegenheiten:
Ansonsten solltest du dir mal das VVG, insbesondere §117 zu Gemüte führen!
Hast du deinen eigenen Link eigentlich gelesen??
Schätze nicht.
https://dejure.org/gesetze/VVG/120.html
Verletzt der Dritte schuldhaft die Obliegenheit nach § 119 Abs. 2 oder 3, beschränkt sich die Haftung des Versicherers nach den §§ 115 und 117 auf den Betrag, den er auch bei gehöriger Erfüllung der Obliegenheit zu leisten gehabt hätte, sofern der Dritte vorher ausdrücklich und in Textform auf die Folgen der Verletzung hingewiesen worden ist.
Und Tschüss.
Gruß Metalhead
Zitat:
@situ schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:58:35 Uhr:
Hier geht es um die von dir behauptete Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung.
Wo hab ich das behauptet? Ich hab behauptet, daß die eventuell erkannte Teilschuld dann von der Versicherung nicht getragen wird. Nix anderes steht in dem Link von Magirus.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:00:20 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:54:23 Uhr:
Welches Bundesland?
NRW
Bei einer Unfallaufnahme gibt es keine Polizeigebühr. Das ist leider völliger Quatsch.
Genau so ein Quatsch wie die Verpflichtung beim Unfall mit Verletzten die Polizei zu rufen. Zumindest keine gesetzliche. Wenn ich einem Fußgänger über den Fuß fahre, mich nett mit ihm unterhalte, evenetuell finanziell einige und anschließend in gegenseitigem Einverständnis nach Hause fahre, dann ist das eben so.
Ob da irgendwelche Versicherungen was anderes in ihren Bedingungen vorschreiben entzieht sich meiner Kenntnis.
Dass es sinnvoll ist die Polizei zu rufen, ist natürlich klar. Und gerade in NRW kommt die Polizei für jeden Unfall raus. Umsonst. Das ist erlaßmäßig geregelt.
Auch wenn jemand nicht genau weiß, ob er beim Berühren eines anderen Pkw einen Schaden verursacht hat, wird die Polizei gerufen, um die Sache zu prüfen um so nicht in den Verdacht des 142 zu kommen. Und die Polizei kommt mit Sicherheit.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 19:42:02 Uhr:
Zitat:
@situ schrieb am 16. Oktober 2017 um 18:58:35 Uhr:
Hier geht es um die von dir behauptete Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung.
Wo hab ich das behauptet? Ich hab behauptet, daß die eventuell erkannte Teilschuld dann von der Versicherung nicht getragen wird. Nix anderes steht in dem Link von Magirus.Gruß Metalhead
Das würde ja bedeuteten, das der Geschädigte zumindest teilweise leer ausgeht. So verstehe ich deine Behauptung. Nach meiner Kenntnis ist die Rechtslage aber nicht so.
Als Unfallverusrsacher bist du nicht "Dritter".
Zitat:
@situ schrieb am 16. Oktober 2017 um 20:03:49 Uhr:
Das würde ja bedeuteten, das der Geschädigte zumindest teilweise leer ausgeht.
Nee, keinesfalls, das zahlt dann der Verursacher.
Wobei ein Geschädigter ja auch ohne Obliegenheitsverletzung teilweise leer aus geht sobald er eine Teilschuld bekommt (das würde auch passieren hättest du kein Schuldanerkenntnis abgegeben).
Zitat:
So verstehe ich deine Behauptung.
Dann haben wir aneinander vorbei geredet.
Gruß Metalhead