100€ fürs Polizei rufen

Hallo, hatte heute einen Unfall mit einen Motorradfahrer. Auf beiden Seiten nur leichter Blechschaden. Trotzdem haben wir die Polizei gerufen. Fürs aufnehmen soll ich jetzt 100€+Bearbeitungsgebühr bezahlen, bin der Schuldige. Sind die Sätze mittlerweile so gestiegen? Habe leider nichts passendes im Bußgeld Katalog gefunden

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:



Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).

Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der erste in der Kolonne hinter dem LKW zuerst überholt und nicht der zweite, dritte oder wievielte auch immer. Natürlich halte ich mich als Nichterster auch manchmal nicht dran, dann muss ich mir aber schon sehr sicher sein, dass der Erste nicht überholen will. Das kann schonmal einiges an Beobachtungszeit erfordern.

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Überholen bei unklarer Verkehrslage kostet 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Vielleicht ist das gemeint.

Zitat:

@matbusch schrieb am 14. Oktober 2017 um 22:26:33 Uhr:


Überholen bei unklarer Verkehrslage kostet 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt. Vielleicht ist das gemeint.

Genau.
Und hier ist die passende Tatbestandsnummer dazu:

105609 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. A - 1 100,00
§ 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat

Zu finden hier

https://www.kba.de/.../bkat_owi_17102016_pdf.pdf?...

Ok danke euch

Gerechtfertigt oder nicht, das ist der Standardsatz.

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Zitat:

@sascha4711 schrieb am 14. Oktober 2017 um 22:31:21 Uhr:



Ok danke euch

Auch wenn du es vielleicht nicht hören willst.😉

Eigentlich müsste die Geschichte teurer werden, da es zum Unfall gekommen ist.

Wenn wirklich die unklare Verkehrslage angenommen wird, dürfte eher das hier zutreffen:

105611 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. A - 1 145,00
§ 5 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat;
§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG

Das wären dann 145 Euro plus Gebühren.

Also lass dich überraschen und meld dich evtl.

Ich bin nur froh das nicht mehr passiert ist, schönen Abend noch

Die unklare Verkehrslage trifft eigentlich genau so gut auf den Motorradfahrer zu, denn der hat überholt, obwohl er ebenfalls noch nicht genau wusste, ob jemand vor ihm überholen möchte.

So eindeutig ist das nicht Er hat alszweites Fahrzeug zum überholen angesetzt. Hast du den Blinker gesetzt? Womöglich noch die alleinige Schuld zugegeben.

Zitat:

@sascha4711 schrieb am 14. Oktober 2017 um 22:20:30 Uhr:


Also war auf einer Straße unterwegs wo 100kmh erlaubt ist. Vor mir war ein LKW unterwegs der 70 drauf hatte. Wollte den LKW überholen und hintermir hat auf ein Motorrad zum Überholen angesetzt. Habe den Fahrer übersehen und er bzw. ich habe ihn gesteift. Bei ihm sind die Fußrasten und Aufhängung abgebrochenen und ich habe links am kotflügel ein paar Schrammen. Mehr ist nicht passiert

Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).

Mir ist es als Motorradfahrer in meiner Karriere, trotz alle Mitdenkarbeit für den Autofahrer, schon 2x passiert, daß mich beim Überholen blinde Autofahrer fast abgeräumt haben. Für den Autofahrer ist sowas in den meisten Fällen bis auf ein paar Kratzer an der linken Fahrzeugseite nicht schlimm. Den Motorradfahrer schiebt man aber bei engen Straßen bei ca. 100km/h schlagartig auf den Seitenstreifen. Wenn da Leitplanken oder Bäume sind oder eine Böschung runtergeht, wars das.

Also....auch wenns zeitlich eng her geht, kurz vor Überholmanövern (ich kenn das auch)....immer Hirn einschalten, freie Kanäle bündeln, auch mal nach hinten schauen.

P.S. (@Bleikugel)
Die Verkehrslage war für den Motorradfahrer nicht unklar. Solange der Autofahrer vor ihm keine Anstalten macht rauszufahren, sprich Blinker setzen und angemessene Wartezeit dazwischen, ist alles klar. Der, der überholen will, muss sich IMMER VORHER vergewissern, ob die linke Straßenseite VOR und HINTER ihm frei ist, bevor er rüberzieht.

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:



Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).

Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der erste in der Kolonne hinter dem LKW zuerst überholt und nicht der zweite, dritte oder wievielte auch immer. Natürlich halte ich mich als Nichterster auch manchmal nicht dran, dann muss ich mir aber schon sehr sicher sein, dass der Erste nicht überholen will. Das kann schonmal einiges an Beobachtungszeit erfordern.

Hallo Sentenced7.
Das "Danke" hat Bleikugel von mir erhalten da er meiner Meinung nach Recht hat. Laut Gesetz wird von vorne nach hinten überholt. Dabei ist es unabhängig ob du schneller beschleunigst oder risikofreudiger fährst oder was auch immer. Auch mich regen die unentschlossenen Überholer vor mir in meiner "Blechbüchse" auf und hemmen mich an meinen Überholabsichten. Ebenso bin ich in meinem Tatendrang beeinträchtigt falls ein "Joghurtbecher" hinter mir fährt. Hier bin ich beim Überholen vorsichtig da, wie du, viele meinen sie seien schneller vorbei. Allerdings bin ich ein konsequenter Überholer. Wenn gefahrlos möglich überhole ich. Da kann es zu dem im Thread geschilderten Fall kommen falls ich nicht auf die Hintermänner achte. Theoretisch bin ich schon am Überholen solange der Gegenverkehr noch neben dir fährt.
Back to Topic. Der PKW Lenker bezahlt wegen der unklaren Verkehrslage, der Kradfahrer ist schuld am Zusammenstoß.

Gruß

Zitat:

@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:



Zitat:

@sascha4711 schrieb am 14. Oktober 2017 um 22:20:30 Uhr:


Also war auf einer Straße unterwegs wo 100kmh erlaubt ist. Vor mir war ein LKW unterwegs der 70 drauf hatte. Wollte den LKW überholen und hintermir hat auf ein Motorrad zum Überholen angesetzt. Habe den Fahrer übersehen und er bzw. ich habe ihn gesteift. Bei ihm sind die Fußrasten und Aufhängung abgebrochenen und ich habe links am kotflügel ein paar Schrammen. Mehr ist nicht passiert

Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).

Mir ist es als Motorradfahrer in meiner Karriere, trotz alle Mitdenkarbeit für den Autofahrer, schon 2x passiert, daß mich beim Überholen blinde Autofahrer fast abgeräumt haben. Für den Autofahrer ist sowas in den meisten Fällen bis auf ein paar Kratzer an der linken Fahrzeugseite nicht schlimm. Den Motorradfahrer schiebt man aber bei engen Straßen bei ca. 100km/h schlagartig auf den Seitenstreifen. Wenn da Leitplanken oder Bäume sind oder eine Böschung runtergeht, wars das.

Also....auch wenns zeitlich eng her geht, kurz vor Überholmanövern (ich kenn das auch)....immer Hirn einschalten, freie Kanäle bündeln, auch mal nach hinten schauen.

P.S. (@Bleikugel)
Die Verkehrslage war für den Motorradfahrer nicht unklar. Solange der Autofahrer vor ihm keine Anstalten macht rauszufahren, sprich Blinker setzen und angemessene Wartezeit dazwischen, ist alles klar. Der, der überholen will, muss sich IMMER VORHER vergewissern, ob die linke Straßenseite VOR und HINTER ihm frei ist, bevor er rüberzieht.

Ist das ein ungeschriebenes Gesetz der Landstraße oder findet sich das auch in der STVO wieder, dass zuerst der hinter dem zu überholenden Fahrzeug Fahrende überholt und die anderen warten müssen, bis sie dann in der entsprechenden Position sind? Die Rückschau könnte man sich dann ja komplett sparen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Okt. 2017 um 09:52:06 Uhr:


Die Rückschau könnte man sich dann ja komplett sparen

Die Rückschau könnte man sich dennoch nicht sparen weil man immer mit dem Fehlverhalten anderer rechnen muss. In dem Fall ist es auch irrelevant sich darauf zu berufen, dass der andere ohnehin Schuld hat. Man ist ja selber trotzdem in einen Unfall verwickelt, kommt nicht wie geplant an seinem Ziel an und muss mit der Tatsache leben, im Extremfall einen anderen Menschen abgeschossen und zu dessen schweren Verletzungen oder sogar zu dessen Tod beigetragen zu haben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. Oktober 2017 um 09:52:06 Uhr:


Ist das ein ungeschriebenes Gesetz der Landstraße oder findet sich das auch in der STVO wieder, dass zuerst der hinter dem zu überholenden Fahrzeug Fahrende überholt und die anderen warten müssen, bis sie dann in der entsprechenden Position sind?

DAS würde mich auch mal interessieren. Kann ja m. M. nicht sein, dass ich hinter drei Schnarchnasen festhängen muss, die sich nicht trauen auf gerader, übersichtlicher Strecke einen Trecker zu überholen.

VG
Günter

Dazu gibt es auf www.verkehrslexikon.de einen interessanten Artikel, der auch ein einschlägiges Gerichtsurteil enthält.
https://www.verkehrslexikon.de/Module/UeberholKolonne.php

Grundsätzlich läuft es in den meisten Fällen aber für alle beteiligten Personen darauf hinaus, dass sie anteilig für Schäden haften.

Man muss also nicht zwingend hinter drei Schnarchnasen hertrödeln, bekommt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Teilschuld zugesprochen.

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