100€ fürs Polizei rufen
Hallo, hatte heute einen Unfall mit einen Motorradfahrer. Auf beiden Seiten nur leichter Blechschaden. Trotzdem haben wir die Polizei gerufen. Fürs aufnehmen soll ich jetzt 100€+Bearbeitungsgebühr bezahlen, bin der Schuldige. Sind die Sätze mittlerweile so gestiegen? Habe leider nichts passendes im Bußgeld Katalog gefunden
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 15. Oktober 2017 um 08:32:07 Uhr:
Dashalb mein kostenloser Ratschlag an alle Blechdosenfahrer....
Wie man es in der Fahrschule gelernt hat, VOR Überholmanövern nicht nur nach vorne glotzen, sondern immer schön auch den nachfolgenden Verkehr im Rück- und Seitenspiegeln beobachten (evtl. sogar Schulterblick).
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass der erste in der Kolonne hinter dem LKW zuerst überholt und nicht der zweite, dritte oder wievielte auch immer. Natürlich halte ich mich als Nichterster auch manchmal nicht dran, dann muss ich mir aber schon sehr sicher sein, dass der Erste nicht überholen will. Das kann schonmal einiges an Beobachtungszeit erfordern.
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Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 16. Oktober 2017 um 14:32:33 Uhr:
Entweder schriftlich bekomme ich schriftlich bestätigt das der andere den Unfall verursacht hat und der Schaden so klein ist das es mit x€ sofort in Bar erledigt ist, oder halt mit Polizei.
Wer wird schon so blöd sein, und sein Schuld schriftlich eingestehen und damit eine Obliegenheitsverletzung gegenüber seiner Versicherung begehen - ihr damit die Hände binden. Es ist leider so, dass es viele dieser Egisten gibt, denen es wurscht ist, wenn alle anderen im Stau stehen. Diesen Heinis hat der Fahrlehrer wohl den § 34, Absatz 1.2 der Straßenverkehrsordnung unterschlagen: „
Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite zu fahren". Leider stehen im Bußgeldkatalog keine 10.000 EUR dafür.
Vielleicht erläuterst du ja mal, welchen Vorteil du dir erhoffst.
Wie geschrieben: Die Polizei hat nichts gesehen, führt auch keine großartige wie immer geartete Beweissicherung wegen deines Kratzers durch, sondern verplempert nur ihre Zeit.
war doppelt
Was ich mir davon erhoffe? Die Polizei fertigt ein Skizze vom Hergang an. Die Skizze fertigt sie nach den Aussagen vor Ort an, die oft mehr der Wahrheit entsprechen als das was nach einer Nacht drüber geschlafen zusammen gereimt wird.
Den Deal was zu unterschreiben wo zwar drin steht das ich schuld habe, was der Schaden ist, dafür das ganze aber auch als Erledigt drinsteht halte ich für fair. Du musst es ja nicht unterschreiben, dann aber mit Polizei.
Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 16. Oktober 2017 um 15:54:56 Uhr:
Den Deal was zu unterschreiben wo zwar drin steht das ich schuld habe, was der Schaden ist, dafür das ganze aber auch als Erledigt drinsteht halte ich für fair.
Hypotetisches Szenario:
Du verursachst einen Unfall mit einem Bus (Sachschaden 500.000,-€) und unterschreibst vor Ort ein Schuldanerkenntnis.
Deine Versicherung schickt einen Unfallgutachter und dieser stellt fest, daß der Bus abgefahrene Reifen hat, die mitursächlich für den Unfall waren (es hat nämlich geregnet und der Bremsweg des Busses war durch Aquaplaning länger).
Die Sache geht vor Gericht und der Busfahrer bekommt 20% Teilschuld (das macht hier mal 100.000,-€ aus).
So jetzt hast du aber ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Wer zahlt die 20%?
Kleiner Tipp: Deine Versicherung nicht. 😉
Mit Personenschaden ist die oben genannte Summe auch mal schnell lächerlich gering.
Fazit: Niemals, wirklich niemals, unter keinen Umständen, never ever ein Schuldeingeständnis unterschreiben.
In einem vorgedruckten Unfallprotokoll taucht diese Frage auch nicht auf (die ergibt sich ja automatisch aus der Schilderung).
Wenn du also einen bei rechts vor links abräumst der von rechts kam, schreibst du das halt so rein, aber niemals irgendwas über die Schuld.
Gruß Metalhead
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Zitat:
@Bochumer81 schrieb am 16. Oktober 2017 um 15:54:56 Uhr:
Was ich mir davon erhoffe? Die Polizei fertigt ein Skizze vom Hergang an.
Das macht sie wegen deines Kratzers garantiert nicht.
Wenn der Unfallgegner so blöd ist und der Polizei erzählt, dass er einfach auf gut Glück aus der Parklücke gefahren ist, kassiert er halt noch ein Bußgeld oder einer Verwarnung.
Dass du oder dein Unfallgegner mit einem Schuldeingeständnis eine Obliegenheitsverletzung mit ggf. sehr teuren Folgen begeht, hast du gelesen und verstanden, oder?
Die Hinzuziehung der Polizei bei Bagatellschäden bringt hinsichtlich der Abwicklung keinerlei Vorteile (außer bei Problemen bei der Identitätsfeststellung des Unfallgegners) . Mit einer Null hinter dem Komma der führenden Null
war doppelt
Die eigentliche Frage wird nur bedingt beantwortet. Mussten jetzt auch 108 EUR Polizeigebühr bezahlen. KEIN Bußgeld. Für einen unverschuldeten Unfall! Laut Anwalt vollkommen normal. Zahlt die gegnerische Versicherung.
Zitat:
@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:17:00 Uhr:
Die eigentliche Frage wird nur bedingt beantwortet. Mussten jetzt auch 108 EUR Polizeigebühr bezahlen. KEIN Bußgeld. Für einen unverschuldeten Unfall! Laut Anwalt vollkommen normal. Zahlt die gegnerische Versicherung.
Macht irgendwie keinen Sinn, warum wird das nicht gleich dem Unfallverursacher auferlegt (ok, evtl. noch unklar an der Unfallstelle).
Ich hab kürzlich auch mal die Polizei gerufen (Unfall mit Fahrerflucht) und ich hab nix zahlen müssen.
Ok, es kam ein Bußgeldbescheid über 100,-€ (man kann es ja versuchen 😰) den tatsächlich ein Gericht kassieren musste.
Gruß Metalhead
Das weiß ich auch nicht. Hat uns auch geärgert. Aber solange ich es nicht zahlen muss und es kein Buß- oder Verwarngeld ist, ist es mir egal.
Sowas würde ich machen, wenn es um einen defekten Spiegel oder ähnliches geht wo das ganze überschaubar ist, bzw wenn mir jmd die Autotür in die Seite haut und ich keine Lust hab auf passt schon. Sprich, wo klar ist das keine Versicherung mit rein gezogen wird.
Meiner Frau ist auf der Arbeit einer beim ausparken in die Tür gefahren. Ihr Chef, Anwalt Verkehrsrecht der den Schaden auch abgewickelt hat, hat geraten das ganze von der Polizei aufnehmen zu lassen. Das haben sie ohne zu murren (incl Bilder, Skizze, ect) und für mich kostenfrei erledigt. Er wird schon wissen warum.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 16:41:44 Uhr:
Kleiner Tipp: Deine Versicherung nicht.
Wer
- außer der gesetzl. zur Zahlung verpflichteten -Versicherung denn sonst? 😕 🙄
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:27:22 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 16:41:44 Uhr:
Kleiner Tipp: Deine Versicherung nicht.
Wer - außer der gesetzl. zur Zahlung verpflichteten - Versicherung denn sonst? 😕 🙄
Na der der die Schuld anerkannt hat. 😉
Die Versicherung ist nur verpflichtet zu zahlen was Richterlich an Schuld (in meinem Beispiel 80%) festgestellt wurde. Mehr wird sie auch nicht tun (zumindest bei den genannten Summen, daß man wegen 500,-€ keinen langjährigen Kunden verprellt kann schon vorkommen, das ist dann aber Kulanz).
PS. Es heißt ja nicht daß man sich da nicht rausklagen kann, aber warum sollte man sich das antun?
Ob das dann eine Verkehrsrechtschutz zahlt weiß ich auch nicht.
Gruß Metalhead
deleted
Zitat:
@Sebalb schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:17:00 Uhr:
Die eigentliche Frage wird nur bedingt beantwortet. Mussten jetzt auch 108 EUR Polizeigebühr bezahlen. KEIN Bußgeld. Für einen unverschuldeten Unfall! Laut Anwalt vollkommen normal. Zahlt die gegnerische Versicherung.
Welches Bundesland?
Fragen an die Rechtsgelehrten:
1. Wenn ich bei einem Bagatellunfall meiner Plicht nacht StVO nachkommen und mein Auto trotz beschädigtem Seitenspiegel an den Straßenrand fahren möchte, und es dem Unfallgegner nicht passt: Darf ich?
2. Bei einem Bagatellunfall (Heckschürze angedatscht, weil kleine, extrem wichtige SMS zu schreiben war): Unfallbericht ist ausgefüllt und unterschrieben, Identitäten gegenseitig gecheckt, Fotos sind gemacht. Was verpflichtet mich, auf die unsinnigerweise vom Unfallgegener bestellte Polizei zu warten?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Oktober 2017 um 17:48:52 Uhr:
Na der der die Schuld anerkannt hat. 😉
Dafür wirst du uns ja sicherlich die rechtliche Grundlage nennen können - auf die die Haftpflicht sich hier berufen kann, um die Leistung zu verweigern...
Und nun bitte keine Story nach dem Motto dass dein Nachbar jemanden kennt, dessen Briefträger mal von einem Hundezüchter gehört hat dass...