10.000 km und dann das...

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

der Ford wollte links abbiegen und ich rechts dran vorbei. Als wir auf gleicher Höhe waren hat der Ford es sich anders überlegt und ist gerade aus weiter gefahren. Und dann schön ein paar Meter Seite an Seite. Jetzt sagt er aus, ich wäre zu dich an ihm vorbei gefahren. Also ab zum Anwalt! Könnte spucken...!

75 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von the-lostboy


War wohl klar 3 gegen 1 vor Gericht 🙁 🙁

...und was hat das Gericht entschieden?

Ich meine was für ne Stafe Du bekommen hast.

Hallo,

... absolut heftigst... :-(((

Gruß

Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Ramadamses


...
Der andere hat allerdings auch keine Sorgfalt walten lassen aber auch nicht damit rechnen müssen, dass auf einmal jemand neben ihm ist, deswegen nur 30%
...

Hi,

bzw. "hä?" - natürlich muss man(n)/frau damit rechnen, das jemand rechts vorbeifährt bzw. rechts vorbei fahren will, wenn ich links blinke und die Geschwindigkeit entsprechend (evtl. sogar bis zum Stillstand) verringere ... ?!?

Wenn mir dann einfällt, das es vielleicht doch die nächste Kreuzung sei, die "passt" - dann muss ich trotzdem sehen, wie ich mich schadlos wieder in den "neben mir" fliessenden Verkehr "einsortiere" - so seh' ich das zumindest !

Moin,

______
soweit ich mitbekommen habe, tummeln sich hier im Forum ja auch ein paar Fahrlehrer. Mich würde deren Meinung zu der Sache auch mal interessieren.
______

ich hatte leider wenig Zeit, somit komme ich erst jetzt dazu meine Meinung zu äußern.

Es ist natürlich sehr ärgerlich wenn so etwas passiert, aber nicht immer, trotz vorausschauender Fahrweise, zu verhindern. Es soll auch nicht darum gehen unbedingt einen "Schuldigen" zu benennen, da zu einem Unfall in aller Regel mindestens 2 Fahrzeuge gehören, mal abgesehen davon,ich fahre selbst irgendwo gegen.

Es wurden in den vorangegangenen Post´s viele richtige Sachverhalte sowie Verhaltensregeln dargestellt, so dass mir nur noch übrigbleibt einiges zusammenzufassen.

Es ist grundsätzlich richtig, dass in D das Rechtsfahrgebot gilt, somit das Überholen eines anderen FZ. auf der linken Seite unter Einhaltung eines seitlichen Mindestabstandes von 1m, zu erfolgen hat (Ausgenommen Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung innerorts).

In vielen Fällen ist es aber leider nicht möglich den min. Seitenabstand auf Grund einer zu engen bzw. zugeparkten Fahrbahn einzuhalten, was dann dazu führen muss die Geschwindigkeit herabzusetzen. Das Problem tritt vor allem beim Begegnungsverkehr auf. Wie hoch die Geschwindigkeit dann sein muss hängt selbstverständlich von der jeweiligen Situation ab. Auf jeden Fall muss sie angemessen sein!

Es ist auch richtig, dass man vom Überholen spricht, wenn beide Fz. sich in der Bewegung befinden, unabhängig welche Geschwindigkeit gefahren wird.
Andernfalls, wenn ein Fz. hält oder parkt, ist es ein Vorbeifahren. Auch hier egal welche Geschwindigkeit, Hauptsache sie ist angemessen.

Abweichend vom Gebot des Linksüberholens darf ich ein Fz. u.a. rechts überholen wenn es sich, so wie in diesem Fall, links eingeordnet hat UND auch links seine Fahrtrichtungsänderung angezeigt hat. Auch muss auf der rechten Seite noch ausreichend Platz auf der Fahrbahn vorhandens ein - und es muss noch ausreichend Abstand zum anderen Fz. eingehalten werden.
Und da schließt sich der Kreis wieder.
Ist nicht genug Abstand vorhanden, darf ich nur entweder in langsamer Fahrt oder überhaupt nicht überholen oder vorbeifahren, egal ob rechts oder links. Wir sprechen in diesen Fällen von besonderen Sorgfaltspflichten. Habe ich das alles bedacht und der Linksabbieger bricht seinen eingeleiteten Vorgang plötzlich ab, sollte es mir möglich sein die dabei auftretenden Gefahren abzuwenden, indem ich mein Fz. anhalte oder aus dem Gefahrenbereich bringe. Fährt dann der Linksabbieger in mein z.B. haltendes Fz. hat er den Unfall verursacht und ist somit alleinig dafür haftbar. Anderenfalls wird man wohl nicht umhinkommen sich zu arrangieren.

Es ist weiterhin richtig, dass die Polizei am Unfallort keinen Schuldigen festlegt, es sei denn ein Unfallbeteiligter gibt sich als Verursacher zu erkennen und ist z.B. mit dem verhängten Ordnungsgeld (kein Bußgeld!) einverstanden. Sollten die Beamten dennoch ein Ordnungsgeld von mir verlangen, so habe ich die Möglichkeit unter Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung zu zahlen.
Aber auch hier gilt: Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen!

@rudibr

Ich kenne weder die Verkehrssituation noch die terretorialen Besonderheiten bei Deinem Unfall. Somit ist es mir auch nicht möglich eine spezifische Antwort/Tip/Rat zu geben. Deshalb alles allgemein beschrieben.

Allen ein schönes und vor allem unfallfreies Pfingstfest!

Klaus

leider gibt es immer noch nichts Neues, aber danke für euer Interesse!

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mich würde mal die gesetzliche Lage in Deutschland interessieren, in Österreich, darf man am links abbiegenden rechts vorbeifahren, desweiteren gilt in Österreich im Ortsgebiet freie Fahrstreifenwahl, was bedeutet, auf mehrspurigen Strassen darf man im Ortsgebiet auch rechts überholen. Da ich jetzt in Deutschland lebe, würde mich mal die Rechtslage interessieren.

immer noch nicht Neues und morgen ist schon der 01.08.05. Der Unfall war am 26.04...

Mir hat mal ne Frau die Vorfahrt genommen. 15TDM Schaden an meinem Auto (kurz vorm wirtschaftl. Totalschaden), 4 Jahre Prozess und ich bekam 20 Prozent Teilschuld wegen allgemeiner Betriebsgefahr bei Teilnahme im Straßenverkehr (und weil die Kuh (>70 Jahre) auch noch ohne Beweise behauptet hat, ich sei zu schnell gefahren). Dabei war die Schuldfrage vollkommen eindeutig, ich hatte Vorfahrt und sie wollte von rechts in meine Richtung abbiegen. Nachdem sie schon an der Kreuzung stand und ich mir deshalb auch nichts dachte und ohne zu bremsen weiter fuhr, gab die plötzlich vollgas und bog in meine Richtung ab. *KRACH* Meine linke vordere Kante in ihre Fahrertür.

Sehr böse (für sie). Aber es tut mir leid, in dem Fall kann ich keine Reue zeigen.

Und ich sag Euch eins, Gutachter erzählen Dir genau das, was Du hören möchtest und kosten einen haufen Geld. Meine Versicherung machte ein Gutachten mit dem Ergebnis, dass ich zwischen 42 und 52 KM/H drauf hatte. Die gegnerische Versicherung behauptete anhand eines Schadensgutachten bis zu 90 KM/H. Einfach lächerlich!!!!!!!!! Nur weil mein Auto schon 10 Jahre alt war und eine schlechte Bremsverzögerung hatte. Und dabei war ich tatsächlich nur 50 KM/H schnell...

Tja, ich war (aus meiner Situation) natürlich der gelackmeierte, besonders da mein Auto erst 2 Monate vorher aus der Reparatur kam, weil mir einer im Ort fast ungebremst hinten rein gerast ist.

Jedenfalls meinte die Niete von Richter, ich hätte das Auto ja an der Kreuzung gesehen und deswegen langsam fahren bzw. anhalten müssen. ABER HALLO??? Die *Stand* und ich hatte Vorfahrt bei einer vollkommen klaren, übersichtlichen Situation. Wer hält denn da an meiner Stelle an???????

Wenn wir schon dabei sind:
Genau solch ein Erlebnis hatte ich auch mal... allerdings sass ich auf einem Zweirad (80 Kubik 😉). Die Gegenpartei hatte gegen ihre Schuld geklagt. Da ich der Jungspund war, die Gutste wohl bereits ein beachtlich Punktekonto (sie überfuhr ein Stopschild bei diesem Unfall!), kam sie um ihr Bussgeld und folglich die Punkte herum... Mir wurde aber trotzdem (und richtiger Weise) keine Schuld zugesprochen....

immer noch nicht Neues vom Anwalt oder der Versicherung und morgen ist schon der 16.11.05. Der Unfall war am 26.04...

Hallo,

Zitat:

Jedenfalls meinte die Niete von Richter, ich hätte das Auto ja an der Kreuzung gesehen und deswegen langsam fahren bzw. anhalten müssen.

Da gilt der Vertrauensgrundsatz nach §1 STVO.

Indem heißt es u.a. ........das im allgemeinen darauf vertraut werden kann, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmer an die gültigen Regeln halten.

Nur bei Erkennen eines verkehrswidrigen Verhaltens (eigenes o. fremdes) ist er außer Kraft gesetzt, was wohl auch verständlich ist.

Hattest Du einen Anwalt? Du hast das Urteil doch nicht etwa angenommen?

Das schreit ja regelrecht nach einer Berufung!

Klaus

immer noch nicht Neues, jetzt wurde die Klage eingereicht und es geht bald vor Gericht!

Gerichtstermin steht am 27.09.06 fest. Der Unfall war am 26.04.05. Ergebnis gebe ich natürlich bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von rudibr


Gerichtstermin steht am 27.09.06 fest. Der Unfall war am 26.04.05. Ergebnis gebe ich natürlich bekannt.

Na aber auf jeden Fall!

Kleine ... oder gross Aufmunterung:

guck mal hier:

http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php

Das 4te od. 5te Bild von oben!

Rechts darf überhohlt werden, wenn ...

... ein Fahrzeug das Linksabbiegen ankündigt und sich eingeordnet hat (Man beachte: KEINE Fahrbahnmarkierungen!)

gruss, dognose

EDIT: Steht auch nochmal Amtlich in der STVO:
http://www.strafzettel.de/content/733.htm

§5
(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

Beruf dich darauf, und von mir ein "Toi Toi Toi" ! 😁

Oh, oh, das ist ja eine langwierige Sache! Mein Gott, in welchem Land leben wir eigentlich?
Was mich interresieren würde: Wer hat den Schaden biss jetzt bezahlt? Die Versicherungen oder alles aus eigener Tasche?

Zitat:

Original geschrieben von cydrex


Es ist auch richtig, dass man vom Überholen spricht, wenn beide Fz. sich in der Bewegung befinden, unabhängig welche Geschwindigkeit gefahren wird.
Andernfalls, wenn ein Fz. hält oder parkt, ist es ein Vorbeifahren. Auch hier egal welche Geschwindigkeit, Hauptsache sie ist angemessen.

 

Es macht hier meiner Meinung nach einen Unterschied, ob das Fahrzeug, welches "überholt" wird verkehrsbedingt hält oder nicht verkehrsbedingt. Hält das Fahrzeug verkehrsbedingt, und Du fährst daran vorbei ist es ein überholen. Hält das Fahrzeug nicht verkehrsbedingt ist es ein vorbeifahren. Diese Regelung gilt zumindest dann, wenn ein Überholverbot gegeben ist (denn hier ist die Unterscheidung ja wichtig), daher gehe ich mal davon aus, dass diese Defition generell gilt.

Beispiel: Hält eine Strassenbahn vor Dir auf einer Fahrspur (und es gibt nur diese eine Fahrspur in Deine Richtung), hält sie nicht verkehrsbedingt und Du darfst dran vorbei. Hält ein Auto hinter dieser Strassenbahn und Du hälst dahinter und fährst dann an Auto und Strassenbahn vorbei, hast Du überholt, da das Auto ja verkehrsbedingt gehalten hat. Musste da leidvoll lernen, gab einen Punkt :-)

Gruß,
Nils

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