1 Monat Fahrverbot
...nun hat's mich auch erwischt... Lappen wird für einen Monat weg sein...(meine Dummheit...)
FRAGE:
das Auto (E91 320d) wird all die Zeit stehen, was muss ich beachten?
Plattenbildung? etc?
Danke für alle Antworten/Ratschläge
Beste Antwort im Thema
ich hatte damals( vor 8 jahren) einfach 4 wochen domrep 5* urlaub gemacht.😎
wenn man dann jeden tag cocktails schlürft vergeht die zeit wie im flug. 😁
35 Antworten
das mit dem Abstand ist es eh blöd... man kann kaum den "halben Tacho" ermessen... viel besser war doch die 21 22 Regelung... aber wat soll s...bald darf man eh nur 130 fahren...das wird kommen.... dann nutzt kein 330 oder 335 oder sonst was.... 🙁
Den Führerschein habe ich bei der zuständigen Zulassungsstelle abgegeben
und bei dieser auch wieder abgeholt. Das war ein klasse Gefühl.🙂
mein Beileid. ich muss meinen auch jetzt abgeben. 1 Monat.
bin aber schon dran gewöhnt. Musste mit 19 schonmal 3 Monate, dass is übel.
Solltest du öfter ins Ausland müssen, solltest du dir vorher eine Kopie des Führerscheins machen. Das Fahrverbot gilt nämlich nur in Deutschland nicht aber im Ausland.
Ganz anders ist das allerdings beim Entzug der Fahrerlaubnis, dieser gilt dann so gut wie weltweit.
Abgeben musst du ihn bei irgendeiner Polizeidienststelle, wo du ihn auch wieder abholst. Dauer ist bei einem Monat auch ein Monat, nicht vier Wochen. Soll heißen hat der Monat 30 oder 31 Tage ist der Schein entsprechend lange weg.
Und Ja, weiß ich aus eigener Erfahrung. 😁
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Musste mein Auto auch schon 2x für 2 Monate stehen lassen, habe ihn einfach in der Garage gelassen ohne irgend etwas zu tun, ist dann auch total ohne Probleme wieder angesprungen, Batterie war noch total in Ordnung! Ziemlich voll Staub war alles, obwohl in der Garage...
Unterschied: Ich habe mein Auto nicht wegen Führerscheinentzug stehen gelassen sondern 1x wegen Krankheit + 1x wegen Reist nach Australien =o)
Kann man den Schein zum Beispiel auch von Mitte eines Monats bis Mitte des nächsten abgeben oder muss es immer von Anfang bis Ende eines Kalendermonats sein?
Grüße, Achim
Zitat:
Original geschrieben von jvb
Kann man den Schein zum Beispiel auch von Mitte eines Monats bis Mitte des nächsten abgeben oder muss es immer von Anfang bis Ende eines Kalendermonats sein?Grüße, Achim
Kein Problem, wenn du ihn z.B. am 12. abgibst bekommst du ihn am 12. des Folgemonats wieder. Das wollte ich in meinem vorhergehenden Post mit den 4 Wochen ausdrücken.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Achim
Zitat:
Original geschrieben von Pannobile
Kein Problem, wenn du ihn z.B. am 12. abgibst bekommst du ihn am 12. des Folgemonats wieder. Das wollte ich in meinem vorhergehenden Post mit den 4 Wochen ausdrücken.Zitat:
Original geschrieben von jvb
Kann man den Schein zum Beispiel auch von Mitte eines Monats bis Mitte des nächsten abgeben oder muss es immer von Anfang bis Ende eines Kalendermonats sein?Grüße, Achim
Zitat:
Original geschrieben von Pannobile
Kein Problem, wenn du ihn z.B. am 12. abgibst bekommst du ihn am 12. des Folgemonats wieder. Das wollte ich in meinem vorhergehenden Post mit den 4 Wochen ausdrücken.
Dann sollte man ihn besser nicht am 31. eines Monats abgeben. Der kommt ja nur alle 2 Monate. 🙂.... Ist ein Scherz.
Aber seid ihr sicher, dass man schon fahren darf, wenn die Zeit abgelaufen ist, man den Schein aber noch nicht abgeholt hat?
Ist dann ja immer noch entzogen, und ein eifriger Stattsanwalt könnte auf ne Idee kommen. Außerdem muss man die Pappe ja immer mitführen beim fahren.
die tante sagte am Tel, man kann es bei der Police abgeben und man bekommt eine Abgabe-Bescheinigung. Am letzen bzw. einen Tag drüber gilt diese Bescheinigung als Schein und man kann zB dahin fahren um den Schein abzuholen..
Ich werde den Schein vor Ostern abgeben,,,,, ich hab eh eine Woche Urlaub + eine Woche Reise... dann bleiben 2+ Wochen... werd überleben....
... wenn du auf die karre angewiesen bist- holste dir vom arbeitamt einen 1€ jobber der dich fährt-
du darfst nicht mit dem Auto den FS abgeben bzw.abholen!!!
wenn sie dich da erwischen, biste wegen fahren ohne FS dran. (wo kein kläger, da kein recht} ich hab es damals auch so gemacht... naja bisschen risiko muss eben sein)
ne ne... ich fahre mit...dem Fahhrad dahin! 😁
abholen auch.... ne ne ich traue den "Frieden" nicht....
Hallo,
also wenn es dir jetzt "einigermaßen gelegen käme", dann würdest du vielleicht ganz gut dran tun, den Lappen noch vor Monatsende abzugeben, weil es wie gesagt nicht ums Kalendermonat geht, sondern z.B. vom 13.2.2008 bis 13.3.2008, wenn du ihn heute abgegeben hättest.
Nachdem der Feb normalerweise ja nur 28 Tage hat, heuer in deinem Fall dummerweise 29, gibst du ihn somit für weniger Tage ab.
Zitat:
Original geschrieben von espique
was passiert eigentlich, wenn man trotz entzogener fahrerlaubnis fährt? was für eine strafe droht da? ist das schon eine straftat, oder "nur" eine ordnungswidrigkeit?
Das schlimmste ist, daß die Vollkasko nicht zahlt und die Haftpflicht Dich für 5T€(geht ja noch) in Regreß nimmt. Von daher würde ich Dir davon abraten. Wird rechtlich gesehen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Gruß, Marc
Zitat:
Aber ich finde 1 Monat nicht wirklich schlimm, wenn man nicht gerade 100% auf die Kiste angewiesen ist.
Ich hatte Ihn vor 4 Jahren weg. Fand es absolut schei.., und kann in Zukunft darauf verzichten.