Forumi10, i20, ix20, Atos, Bayon & Getz
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Hyundai
  5. i10, i20, ix20, Atos, Bayon & Getz
  6. Kupplung nach 36 TKm defekt - Keine Garantie ????

Kupplung nach 36 TKm defekt - Keine Garantie ????

Hyundai i20 1 (PB)
Themenstarteram 18. Juli 2015 um 17:45

Wow, das hat mich mal so richtig aus der Bahn geworfen.

Unser I20, EZ Juli 2012, mit 5 Jahren Garantie, Scheckheft-gepflegt, frisch aus der Inspektion, fängt plötzlich beim Anfahren an zu ruckeln. Hatte schon vorher ab und zu "gestunken". Kein besonderes Fahrprofil..

Grad noch so zum Händler gekommen, diagnostiziert dieser: Kupplung defekt. Zu viel mit schleifender Kupplung gefahren. Meine Frau, seit 25 Jahren Autofahrerin mit knapp 800 tkm Km Fahrerfahrung und bis dato noch keine Kupplung "kaputt gefahren". Das Auto muss zwar 2 mal die Woche am Berg anfahren, doch das hat bis dato nie ein Problem dargestellt. und jetzt: Der Benutzer kann mit der Kupplung nicht umgehen.

Da eine defekte Kupplung nach 36 tkm kein Regelfall ist, wollten meine Frau und ich Beweise für das Fehlverhalten. doch die Werkstatt wiegelt ab. Das wäre klar falsches Fahrverhalten. Und die Kupplung gibt es nicht auf Garantie. habe dann nach einem Kontakt zur Kundenhotline (email oder telefon) gefragt. Ich sollte mir die Adresse doch aus dem Internet holen.

Der freundliche Servicetechniker erübrigte mir noch "das wäre bei einem BMW nicht vorgekommen".

Klar, dass dieser Servicetechniker nach einer sehr guten Bewertung durch den Kunden regelrecht bettelt.

Jetzt die Frage an die Hyundai-Fan- Gemeinde: Gibt es noch mehr Besitzer, die schon nach so kurzer Zeit Probleme mit der Kupplung hatten? habe schon einige Kommentare über I30 aus dem gleichen Baujahr gesehen, die das gleiche Problem hatten. Ist Kupplung nicht ein Teil von "Motor und Getriebe" und fällt somit in die Garantie???

Schönen Abend zusammen,

grüße Euer Audioman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Beim Anfahren sollte man nur Einkuppeln ohne Gas zu geben

das ist mit den drehmomentschwachen Motörchen auch möglich, allerdings bist du dann der Einzige, der bei grün über die Kreuzung kommt.

70 weitere Antworten
Ähnliche Themen
70 Antworten

Das kommt drauf an, was konkret in den Garantiebedingungen von Hyundai steht. Vermutlich ist die Kupplung als Verschleißteil deklariert und von der Garantie ausgeschlossen. Man sollte nicht glauben, dass Hyundai 5 Jahre lang für jegliche Mängel geradesteht. Das ist reine Illusion. Für die Batterie gibt es z.B. nur 2 Jahre, für das Audiosystem 3 Jahre und viele andere Teile haben auch keine 5 Jahre Garantie.

Gruß

Hi,

die Kupplung ist generell und bei allen Herstern ein Verschleißteile und von der Garantie ausgenommen. Genau wie Bremsen.

Auf Kulanz gehen diese Teile oft wenn offensichtlich ist das ein Materialfehler vorliegt. Also wechseln lassen und hoffen das man was erkennt. Auch falsche Behandlung läßt sich teilweise optisch erkennen.

Gruß Tobias

am 18. Juli 2015 um 22:39

Die Kupplung ist generell als Verschleißteil anzusehen.

Man müsste das Ding jetzt ausbauen und begutachten. Normalen Verschleiß sieht man einer Kupplung an, ebenso Defekte. Das Problem ist halt, dass erstmal alles zerlegt werden muss.

Wird dabei ein außergewöhnlicher Defekt gefunden, ist es ein Garantiefall. Ist die Kupplung einfach verschlissen, zahlst du selbst.

Normalerweise kann eine Kupplung nicht nach 36.000 km verschlissen sein, außer du legst es wirklich drauf an. Das glaube ich aber nicht.

Lass dir die Teile zeigen, mach mal Bilder wenns geht und lad sie hier hoch.

Wie wird denn am Berg angefahren? Mit Einsatz der Handbremse, oder ohne, mit wieviel Umdrehungen, wielange wird die Kupplung schleifen gelassen? 300mal falsch am Berg anfahren kann eine moderne Kupplung schon zugrunde richten.

Kupplung ist stets ein Verschleißteil und nie in der Garantie inbegriffen. Es sei denn sie geht innerhalb von 5.000 km kaputt, dann wird von einem Materialfehler ausgegangen.

am 20. Juli 2015 um 16:09

Zitat:

@Wertzius schrieb am 20. Juli 2015 um 10:44:45 Uhr:

Kupplung ist stets ein Verschleißteil und nie in der Garantie inbegriffen. Es sei denn sie geht innerhalb von 5.000 km kaputt, dann wird von einem Materialfehler ausgegangen.

Nicht unbedingt.

Wenn ich die Kupplungsscheibe ausbaue und eine Membranfeder oder Torsionsfeder gebrochen ist, liegt kein normaler Verschleiß, sondern ein Defekt vor. Bei VAG wurde so etwas schon auf Garantie repariert.

Zitat:

@AudioMan schrieb am 18. Juli 2015 um 19:45:48 Uhr:

Wow, das hat mich mal so richtig aus der Bahn geworfen.

Unser I20, EZ Juli 2012, mit 5 Jahren Garantie, Scheckheft-gepflegt, frisch aus der Inspektion, fängt plötzlich beim Anfahren an zu ruckeln. Hatte schon vorher ab und zu "gestunken". Kein besonderes Fahrprofil..

Grad noch so zum Händler gekommen, diagnostiziert dieser: Kupplung defekt. Zu viel mit schleifender Kupplung gefahren. Meine Frau, seit 25 Jahren Autofahrerin mit knapp 800 tkm Km Fahrerfahrung und bis dato noch keine Kupplung "kaputt gefahren". Das Auto muss zwar 2 mal die Woche am Berg anfahren, doch das hat bis dato nie ein Problem dargestellt. und jetzt: Der Benutzer kann mit der Kupplung nicht umgehen.

Da eine defekte Kupplung nach 36 tkm kein Regelfall ist, wollten meine Frau und ich Beweise für das Fehlverhalten. doch die Werkstatt wiegelt ab. Das wäre klar falsches Fahrverhalten. Und die Kupplung gibt es nicht auf Garantie. habe dann nach einem Kontakt zur Kundenhotline (email oder telefon) gefragt. Ich sollte mir die Adresse doch aus dem Internet holen.

Der freundliche Servicetechniker erübrigte mir noch "das wäre bei einem BMW nicht vorgekommen".

Klar, dass dieser Servicetechniker nach einer sehr guten Bewertung durch den Kunden regelrecht bettelt.

Jetzt die Frage an die Hyundai-Fan- Gemeinde: Gibt es noch mehr Besitzer, die schon nach so kurzer Zeit Probleme mit der Kupplung hatten? habe schon einige Kommentare über I30 aus dem gleichen Baujahr gesehen, die das gleiche Problem hatten. Ist Kupplung nicht ein Teil von "Motor und Getriebe" und fällt somit in die Garantie???

Schönen Abend zusammen,

grüße Euer Audioman

Meine Partnerin hat ein ähnliches Problem mit Hyundai i20. Nach ca. 15000km und 1,5 jähriger Betriebsdauer rutschende

Kupplung mit starker Geruchsentwicklung. Fahrerin hat 50 jährige Fahrpraxis. Bisher bei anderen

Automarken sind keine Kupplungsprobleme aufgetreten. Zum Beispiel letztes Fahrzeug Ford Mondeo über 200000km

und 16 Jahre.

Nach Ausbau der Kupplung starker Verschleiß des Belages bis auf den Metallträger. Kupplungsscheibe weist Brandrisse auf,

dgl. die Schwungscheibe. Garantieübernahme ist unklar.

Schönes Wochenende

Euere Ille

Ich habe mir mal die Garantiebedingungen angeschaut, allerdings die aus Österreich. Da habe ich das Garantieheft als PDF gefunden.

Und dort steht immerhin:

3.6 Eingeschränkte Garantiebedingungen

Verschleißteile (Bremsen, Kupplung, etc.): 24 Monate (ohne Kilometerbegrenzung)

Ausfall der Kupplung an Hyundai i 20 nach 15000 Kilometer in 1½

Jahren.

 

 

Nach oben genannter Betriebszeit mit 15000 Kilometern ist die Kupplung wegen starken Verschleißes und Erhitzung ausgefallen. Hyundai lehnt eine Übernahme der Garantie mit der Begründung ab, dass es sich bei einer Kupplung um ein Verschleißteil handelt, obwohl die Garantiezeit noch nicht zur Hälfte abgelaufen ist. Stattdessen wird eine fehlerhafte Fahrweise ( Fuß dauernd auf dem Kupplungspedal !) für den Ausfall verantwortlich gemacht. Als Fahrerin habe ich über 50 Jahre Fahrpraxis und dabei mit etlichen Fahrzeugen jeweils über 200000km zurückgelegt, ohne dass es zu einem derartigen Versagen der Kupplung gekommen ist. Der Ausfall der Kupplung zu einem so frühen Zeitpunkt auf eine zu schwache Auslegung des Systems Anpresskraft / Reibkoeffizient des Kupplungsbelages zurückzuführen,

so dass es auch bei normaler Fahrweise zu einer dauernden Relativbewegung ( Schlupf) zwischen den Reibungspartnern kommt. Anders sind die zahlreichen Schäden an Kupplungen dieses Fahrzeugtyps, die an dieser Stelle im Internet genannt werden, nicht zu erklären. Mit der Ablehnung der Garantie mit der Begründung, dass es sich bei einer Kupplung um Verschleißteil handelt, lässt sich eine Schwachstelle im Antrieb nicht beseitigen. Meine Vorhersage dürfte daher gültig sein, dass auch nach Ersatz der ausgefallenen Kupplung mit einem Versagen der neuen Kupplung nach einer ähnlichen Laufzeit zu rechnen ist. Des weiteren unerklärlich ist die Tatsache weshalb in der Republik Österreich ein Versagen der Kupplung nach so kurzer Betriebszeit als Garantiefall betrachtet wird. Als ob eine solche Behandlung von aufgetretenen Schäden von nationalen Grenzen abhängig ist !

 

Ille

Ausfall der Kupplung an Hyundai i 20 nach 15000 Kilometer in 1½

Jahren.

 

Nach oben genannter Betriebszeit mit 15000 Kilometern ist die Kupplung wegen starken Verschleißes und Erhitzung ausgefallen. Hyundai lehnt eine Übernahme der Garantie mit der Begründung ab, dass es sich bei einer Kupplung um ein Verschleißteil handelt, obwohl die Garantiezeit noch nicht zur Hälfte abgelaufen ist. Stattdessen wird eine fehlerhafte Fahrweise ( Fuß dauernd auf dem Kupplungspedal !) für den Ausfall verantwortlich gemacht. Als Fahrerin habe ich über 50 Jahre Fahrpraxis und dabei mit etlichen Fahrzeugen jeweils über 200000km zurückgelegt, ohne dass es zu einem derartigen Versagen der Kupplung gekommen ist. Der Ausfall der Kupplung zu einem so frühen Zeitpunkt auf eine zu schwache Auslegung des Systems Anpresskraft / Reibkoeffizient des Kupplungsbelages zurückzuführen,

so dass es auch bei normaler Fahrweise zu einer dauernden Relativbewegung ( Schlupf) zwischen den Reibungspartnern kommt. Anders sind die zahlreichen Schäden an Kupplungen dieses Fahrzeugtyps, die an dieser Stelle im Internet genannt werden, nicht zu erklären. Mit der Ablehnung der Garantie mit der Begründung, dass es sich bei einer Kupplung um Verschleißteil handelt, lässt sich eine Schwachstelle im Antrieb nicht beseitigen. Meine Vorhersage dürfte daher gültig sein, dass auch nach Ersatz der ausgefallenen Kupplung mit einem Versagen der neuen Kupplung nach einer ähnlichen Laufzeit zu rechnen ist. Des weiteren unerklärlich ist die Tatsache weshalb in der Republik Österreich ein Versagen der Kupplung nach so kurzer Betriebszeit als Garantiefall betrachtet wird. Als ob eine solche Behandlung von aufgetretenen Schäden von nationalen Grenzen abhängig ist !

Ille

Wo sind hier bitte die " Zahlreichen Schäden" der Kuppkung an diesem Fahrzeugtyp beschrieben oder dokumentiert???? Bitte mal verlinken.

Bin mit diesem Fahrzeugtyp selbst bis zum Verkauf über 80000 km gefahren...mit der orginal Kupplung.....

Unser alter i20 BJ 2012 hat auch noch die erste Kupplung mit 58 000km... Ohne Probleme....

Ich hatte letztens einen I20 (PB) mit ca. 11tkm als Werkstattersatzwagen und witzigerweise rutschte hier die Kupplung beim Anfahren auch ganz extrem. Als der Motor warm wurde, wurde es etwas besser. Wenn es mein privates Wägelchen gewesen wäre, hätte ich aber auch auf der Matte gestanden.

Wie teuer war die Reparatur überhaupt ?

Unser i10 ist von 05/2014 und hat 22.000 km gefahren. Er riecht enorm bei schleifender Kupplung (Berganfahrt etc).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Hyundai
  5. i10, i20, ix20, Atos, Bayon & Getz
  6. Kupplung nach 36 TKm defekt - Keine Garantie ????