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Hyundai 1 (PB) i20

Kupplung nach 36 TKm defekt - Keine Garantie ????

Ausfall der Kupplung an Hyundai i 20 nach 15000 Kilometer in 1½ Jahren. Nach oben genannter Betriebszeit mit 15000 Kilometern ist die Kupplung wegen starken Verschleißes und Erhitzung ausgefallen. Hyundai lehnt eine Übernahme der Garantie mit der Begründung ab, dass es sich bei einer Kupplung um ein Verschleißteil handelt, obwohl die Garantiezeit noch nicht zur Hälfte abgelaufen ist. Stattdessen wird eine fehlerhafte Fahrweise ( Fuß dauernd auf dem Kupplungspedal !) für den Ausfall verantwortlich gemacht. Als Fahrerin habe ich über 50 Jahre Fahrpraxis und dabei mit etlichen Fahrzeugen jeweils über 200000km zurückgelegt, ohne dass es zu einem derartigen Versagen der Kupplung gekommen ist. Der Ausfall der Kupplung zu einem so frühen Zeitpunkt auf eine zu schwache Auslegung des Systems Anpresskraft / Reibkoeffizient des Kupplungsbelages zurückzuführen, so dass es auch bei normaler Fahrweise zu einer dauernden Relativbewegung ( Schlupf) zwischen den Reibungspartnern kommt. Anders sind die zahlreichen Schäden an Kupplungen dieses Fahrzeugtyps, die an dieser Stelle im Internet genannt werden, nicht zu erklären. Mit der Ablehnung der Garantie mit der Begründung, dass es sich bei einer Kupplung um Verschleißteil handelt, lässt sich eine Schwachstelle im Antrieb nicht beseitigen. Meine Vorhersage dürfte daher gültig sein, dass auch nach Ersatz der ausgefallenen Kupplung mit einem Versagen der neuen Kupplung nach einer ähnlichen Laufzeit zu rechnen ist. Des weiteren unerklärlich ist die Tatsache weshalb in der Republik Österreich ein Versagen der Kupplung nach so kurzer Betriebszeit als Garantiefall betrachtet wird. Als ob eine solche Behandlung von aufgetretenen Schäden von nationalen Grenzen abhängig ist ! Ille