1.5 TSI im Touran

VW Touran 2 (5T)

Hier weiß ja doch der ein oder andere etwas genauer Bescheid....

Daher meine Frage: Weiß jemand, wann der Touran voraussichtlich auf den neuen 1.5 TSI-Motor (EA 211 evo) umgestellt werden soll?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Harry_I schrieb am 4. März 2018 um 17:39:41 Uhr:


Denn ab 01. September 2018 müssen alle Erstzugelassenen Fahrzeuge die Euro 6c erfüllen.

so nicht richtig...

es geht um neu zugelassene Modelle. Das würde den Touran also nur betreffen wenn es ein Facelift gibt. und der dann eine neue Modell Zulassung hat.

Wenn der Hersteller nichts verändert kann er den noch eine ganze Weile verkaufen und zugelassen werden.

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Act gibt's im 1.4 TSI doch auch ?

@mee1 Aber nicht im Touran.

Klar laut Wikipedia schon....

Zitat:

@mee1 schrieb am 25. August 2017 um 22:05:19 Uhr:


Klar laut Wikipedia schon....

Nein, der 1.4er hat im Touran kein ACT! Fehlinformation in Wiki!

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Auf wiki kann man sich auch nicht mehr verlassen, schade. Die werden wahrscheinlich noch ein paar Motoren über haben ansonsten macht es keinen Sinn nicht umzustellen...

@mee1 Irgendwann in ein paar Jahren kommt der 1.5er, der 1.4er wird nicht mehr umgestellt. Auf Wiki hat man sich noch nie verlassen können, jeder schreibt halt rein was er grad so denkt.

Ich kann zwar auf Wikipedia nichts zu ACT im Touran finden (zumindest nicht im deutschen Wikipedia und dort auf der Seite zur 2. Generation des Touran), aber generell ist Wikipedia eine offene und nicht fehlerfreie Plattform. Aber was ist schon fehlerfrei...

@VolvoV50 Guckst du...
https://de.m.wikipedia.org/.../VW_EA211?...

Da steht, dass der Motor grundsätzlich auch mit ACT erhältlich ist. Das ist ja auch richtig. Was soll jetzt nicht stimmen?

Der Motor (CZEA) ist mit act, ohne hätte er nen anderen Code und unter diesem Motor ist unteranderem der Touran 2 aufgeführt was ja nicht passt .....

Man sollte den Tag nicht vor dem Abend loben. Die Gerichte machen bezüglich Fahrverboten keinen Spaß. Das NOx-Problem beim Diesel ist die halbe Wahrheit. Die andere Hälfte ist der Feinstaubauswurf von Benzinern mit TSI-Motoren. Damit meine ich nicht die Massenkonzentration. Die wird auch beim 1,4 l TSI eingehalten. Allerdings wird offensichtlich der Grenzwert für die Anzahl Feinstaubpartikel pro Fahrkilometer überschritten. Deshalb gibt VW diesen Wert nicht im Fahrzeugkonfigurator an.
Bei der Typgenehmigung neuer Fahrzeugtypen ist der verringerte Grenzwert von 6 x 10 hoch 11 Feinstaubteilchen ab September 2017 einzuhalten. Für alle Neufahrzeuge gilt dieser Wert ab September 2018. Ob der neue VW 1,5 l-TSI auch ohne Partikelfilter oder nur mit Partikelfilter diesen um 90 % verringerten Grenzwert einhält, ist noch nicht exakt erkennbar.
Stuttgart und noch weitere Städte haben nicht nur ein NOx-Problem, sondern auch ein Feinstaubproblem. Die Gerichte werden deshalb auch diese Problematik anschauen. Es könnte deshalb sehr schnell auch für Euro 6b-Fahrzeuge, d. h. auch die 1,4- l TSI, sehr problematisch in Innenstädten werden. Damit drohen ebenfalls erhebliche Wertverluste, wie das bereits bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren eingetreten ist.
M. f. G. RudEck

@RudiEck Wertverlust haben wir beim Neuwagen sowieso am höchsten im Autoleben...

Zitat:

@RudiEck schrieb am 26. August 2017 um 16:43:54 Uhr:


Stuttgart und noch weitere Städte haben nicht nur ein NOx-Problem, sondern auch ein Feinstaubproblem. Die Gerichte werden deshalb auch diese Problematik anschauen. Es könnte deshalb sehr schnell auch für Euro 6b-Fahrzeuge, d. h. auch die 1,4- l TSI, sehr problematisch in Innenstädten werden. Damit drohen ebenfalls erhebliche Wertverluste, wie das bereits bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren eingetreten ist.

Sollte es auf Grund der Feinstaubwerte auch für Benziner mit Direkteinspritzung Fahrverbote geben, dann werden mit Sicherheit zu erst die Fahrzeuge mit Euro 5 und schlechter betroffen sein.

Zitat:

@206driver schrieb am 27. August 2017 um 06:43:45 Uhr:



Zitat:

@RudiEck schrieb am 26. August 2017 um 16:43:54 Uhr:


Stuttgart und noch weitere Städte haben nicht nur ein NOx-Problem, sondern auch ein Feinstaubproblem. Die Gerichte werden deshalb auch diese Problematik anschauen. Es könnte deshalb sehr schnell auch für Euro 6b-Fahrzeuge, d. h. auch die 1,4- l TSI, sehr problematisch in Innenstädten werden. Damit drohen ebenfalls erhebliche Wertverluste, wie das bereits bei Fahrzeugen mit Dieselmotoren eingetreten ist.

Sollte es auf Grund der Feinstaubwerte auch für Benziner mit Direkteinspritzung Fahrverbote geben, dann werden mit Sicherheit zu erst die Fahrzeuge mit Euro 5 und schlechter betroffen sein.

Nicht nur EURO 5, sondern auch EURO 6b für Benziner könnte davon betroffen sein. Bei 6b wurde erstmals ein Grenzwert für die Partikelzahl von Ottomotoren mit Direkteinspritzer festgelegt (6 x 10 hoch 12 Partikel pro Fahrkilometer). Bei EURO 6c ab 01.09.2018 beträgt dieser Grenzwert nur noch 6 x 10 hoch 11 Partikel pro Fahrkilometer, d. h. 10 % des vorherigen Wertes. Direkteinspritzer mit 6b-Norm könnten dann in Innenstädten mit Feinstaubalarm bzw. PM10-Überschreitung auch Probleme bekommen.
RudiEck

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