1.5 TSI - Erfahrungen
Hier mal ein Thread zum neuen 1.5 TSI. Hier kann alles rein, Erfahrungen, Themen wie Verbrauch, Probleme, Kinderkrankheiten, etc.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Luckyboy77 schrieb am 21. Dezember 2018 um 09:57:08 Uhr:
@Diabolomk Mach was du nicht lassen kannst.Für alle anderen, lest vielleicht ab dieser Seite hier weiter, da folgen vielleicht irgendwann mal Beiträge von eigentlichen 1.5er Touran Besitzern mit deren Erfahrungen, so kann man einen Thread auch totreden, oh mann...
Richtig so @Luckyboy77, sonst wird es zu unübersichtlich!
Gerade, weil diese Maschine neu im Touran verbaut wird, sollte dieser Thread nicht unnötig verwässert werden...
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Zitat:
@vw570 schrieb am 23. März 2019 um 11:14:23 Uhr:
Zitat:
@regrebelk schrieb am 23. März 2019 um 10:55:32 Uhr:
Du magst soweit absolut Recht haben, jedoch vergisst Du dass der Händler zwei Nachbesserungsversuche gem. BGB hat die Du ihm auch geben musst! Da wirst Du es sehr schwer haben, denn Du bist in der Beweispflicht dass genau DEIN Fahrzeug diese Mängel bei Abnahme hat. Wie bitte sollst Du das herausfinden? OHNE das Auto zu fahren! Auf Verdacht, nur weil andere ein Problem damit haben? vergiss es!
Also nun mal Butter bei die Fische. Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach-und Rechtsmängeln zu verschaffen. Das hat er bei berechtigten Zweifeln darzulegen und zu beweisen.
Da die Problematik des 1,5 hinlänglich bekannt ist, derzeit kein wirksames Softwareupdate zur Verfügung steht, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass fast jedes Fahrzeug mit diesem Motor davon betroffen ist.
Deshalb ist es durchaus vertetbar, vom Händler zu verlangen, dass er das Fahrzeug eben gerade ohne Nachbesserungsversuche, die derzeit ohnehin nicht erfolgversprechend sind, zurück nimmt, wenn der Wagen von dem Problem betroffen ist.
Na ja, jetzt kommen wir langsam in eine Rechtsberatung rein die wir eigentlich nicht machen dürfen!
Wenn ich mir den Paragraphen durchlese so dürfte KEIN Kunde irgendeinen Artikel (egal ob Auto oder nicht) abnehmen, weil er ja irgendwo gelesen hat dass der Artikel Fehler enthält.
Jedes aber absolut jedes Auto wird mit irgendwelchen Fehlern ausgeliefert! Das Fahrzeug wird bei VW übergeben und in diesem Moment ist das Fahrzeug "Fehlerfrei" für den Kunden. Auch wenn er NACH der Abnahme, dafür unterschreibt er ja auch, nur 50 Meter fährt und erst dann der Fehler auftritt wurde das Fahrzeug trotzdem Fehlerfrei übergeben und der kunde muss in die Werkstatt. Nicht umsonst gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr! denn dann muss ICH nachweisen dass der Fehler bereits seit Übergabe vorhanden war.
So einfach wie das @regrebelk darstellt ist es nun doch nicht.
VW kann das durchaus auch nachweisen dass der Fehler (Gasannahme) bei Übergabe nicht vorhanden ist. Man braucht nur ein wenig zu fahren. Bei den meisten tritt der Fehler aber wesentlich später auf!
VW sitzt da am längeren Hebel ob es uns passt oder nicht!
Wenn Du das Fahrzeug nicht abnimmst, eben wegen der Fehler und sich der Händler stur stellt dann musst Du die vereinbarte Strafe zahlen die in dem Kaufvertrag steht. Zudem kommt dazu das man dann ohne Fahrzeug dasteht. Der Händler und VW haben hier wesentlich mehr Luft und können das Aussitzen. Nur, Du als Verbraucher nicht weil Du auf das Fahrzeug angewiesen bist.
Was nützen mir denn die Gesetze wenn ich erst einmal das Nachsehen habe!
Hallo,
kann mir Jemand Hilfestellung geben was ich meinem Händler zur Vorlage bzw Vorab unterschreiben lassen kann um so einen Mangel vorzubeugen?
Wir haben bereits Einen bestellt bevor ich diesen Fäden gelesen habe. Er sollte in der 25. Woche geliefert werden, also noch etwas Zeit bis dahin.
Ich werde aber nicht ganz schlau aus den vielen Beiträgen. Na ja bin auch nicht mehr der Jüngste.
Ich hoffe das ihr euch meiner erbarmt um dazu etwas schreiben zu können.
LG
Zitat:
@204045 schrieb am 24. März 2019 um 08:22:18 Uhr:
Hallo,
kann mir Jemand Hilfestellung geben was ich meinem Händler zur Vorlage bzw Vorab unterschreiben lassen kann um so einen Mangel vorzubeugen?
Wir haben bereits Einen bestellt bevor ich diesen Fäden gelesen habe. Er sollte in der 25. Woche geliefert werden, also noch etwas Zeit bis dahin.
Ich werde aber nicht ganz schlau aus den vielen Beiträgen. Na ja bin auch nicht mehr der Jüngste.
Ich hoffe das ihr euch meiner erbarmt um dazu etwas schreiben zu können.
LG
Einfach mal Googeln, es haben sehr viele Probleme damit nicht nur hier in MT.
Solange der Wagen nicht in der Produktion ist kann man auch den Motor ändern, habe ich erst letzte Woche gemacht und es hat ohne Probleme funktioniert.
Was den Händler betrifft wird der natürlich alles Schönreden wollen (er verdient ja auch was mit dem Verkaufen), ansonsten muss der ihn so oder so abnehmen. Der Händler wird dir aber auch mit absoluter Sicherheit das mit dem Fehler nicht schriftlich geben oder sonst irgeneine Zusage machen.
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Zitat:
@vw570 schrieb am 23. März 2019 um 13:34:13 Uhr:
Na ja, jetzt kommen wir langsam in eine Rechtsberatung rein die wir eigentlich nicht machen dürfen!Wenn ich mir den Paragraphen durchlese so dürfte KEIN Kunde irgendeinen Artikel (egal ob Auto oder nicht) abnehmen, weil er ja irgendwo gelesen hat dass der Artikel Fehler enthält.
Jedes aber absolut jedes Auto wird mit irgendwelchen Fehlern ausgeliefert! Das Fahrzeug wird bei VW übergeben und in diesem Moment ist das Fahrzeug "Fehlerfrei" für den Kunden. Auch wenn er NACH der Abnahme, dafür unterschreibt er ja auch, nur 50 Meter fährt und erst dann der Fehler auftritt wurde das Fahrzeug trotzdem Fehlerfrei übergeben und der kunde muss in die Werkstatt. Nicht umsonst gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr! denn dann muss ICH nachweisen dass der Fehler bereits seit Übergabe vorhanden war.
So einfach wie das @regrebelk darstellt ist es nun doch nicht.VW kann das durchaus auch nachweisen dass der Fehler (Gasannahme) bei Übergabe nicht vorhanden ist. Man braucht nur ein wenig zu fahren. Bei den meisten tritt der Fehler aber wesentlich später auf!
VW sitzt da am längeren Hebel ob es uns passt oder nicht!Wenn Du das Fahrzeug nicht abnimmst, eben wegen der Fehler und sich der Händler stur stellt dann musst Du die vereinbarte Strafe zahlen die in dem Kaufvertrag steht. Zudem kommt dazu das man dann ohne Fahrzeug dasteht. Der Händler und VW haben hier wesentlich mehr Luft und können das Aussitzen. Nur, Du als Verbraucher nicht weil Du auf das Fahrzeug angewiesen bist.
Was nützen mir denn die Gesetze wenn ich erst einmal das Nachsehen habe!
Sorry, aber bei einem Auto, dessen Hauptzweck es ist, fehlerfrei zu fahren, kann ich nicht bei Übergabe sicherstellen, dass das auch gegeben ist. Dafür muss ich es erstmal FAHREN. Und wenn da dann nach 1 Tag ein Problem auftritt, dann kann man davon ausgehen, dass dieser Fehler eben doch ab Auslieferung vorhanden ist. Du kaufst ja auch nicht nen Fernseher und wenn er nach 1h in Rauch aufgeht sagt dann der Händler: "Tja, der war von Anfang an fehlerfrei, er lief ja 1h"
Zitat:
@stna1981 schrieb am 24. März 2019 um 11:49:44 Uhr:
Zitat:
@vw570 schrieb am 23. März 2019 um 13:34:13 Uhr:
Na ja, jetzt kommen wir langsam in eine Rechtsberatung rein die wir eigentlich nicht machen dürfen!Wenn ich mir den Paragraphen durchlese so dürfte KEIN Kunde irgendeinen Artikel (egal ob Auto oder nicht) abnehmen, weil er ja irgendwo gelesen hat dass der Artikel Fehler enthält.
Jedes aber absolut jedes Auto wird mit irgendwelchen Fehlern ausgeliefert! Das Fahrzeug wird bei VW übergeben und in diesem Moment ist das Fahrzeug "Fehlerfrei" für den Kunden. Auch wenn er NACH der Abnahme, dafür unterschreibt er ja auch, nur 50 Meter fährt und erst dann der Fehler auftritt wurde das Fahrzeug trotzdem Fehlerfrei übergeben und der kunde muss in die Werkstatt. Nicht umsonst gilt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr! denn dann muss ICH nachweisen dass der Fehler bereits seit Übergabe vorhanden war.
So einfach wie das @regrebelk darstellt ist es nun doch nicht.VW kann das durchaus auch nachweisen dass der Fehler (Gasannahme) bei Übergabe nicht vorhanden ist. Man braucht nur ein wenig zu fahren. Bei den meisten tritt der Fehler aber wesentlich später auf!
VW sitzt da am längeren Hebel ob es uns passt oder nicht!Wenn Du das Fahrzeug nicht abnimmst, eben wegen der Fehler und sich der Händler stur stellt dann musst Du die vereinbarte Strafe zahlen die in dem Kaufvertrag steht. Zudem kommt dazu das man dann ohne Fahrzeug dasteht. Der Händler und VW haben hier wesentlich mehr Luft und können das Aussitzen. Nur, Du als Verbraucher nicht weil Du auf das Fahrzeug angewiesen bist.
Was nützen mir denn die Gesetze wenn ich erst einmal das Nachsehen habe!Sorry, aber bei einem Auto, dessen Hauptzweck es ist, fehlerfrei zu fahren, kann ich nicht bei Übergabe sicherstellen, dass das auch gegeben ist. Dafür muss ich es erstmal FAHREN. Und wenn da dann nach 1 Tag ein Problem auftritt, dann kann man davon ausgehen, dass dieser Fehler eben doch ab Auslieferung vorhanden ist. Du kaufst ja auch nicht nen Fernseher und wenn er nach 1h in Rauch aufgeht sagt dann der Händler: "Tja, der war von Anfang an fehlerfrei, er lief ja 1h"
Du kanst doch FAHREN, nachdem Du das Auto übernommen hast! Anders geht es doch nicht! Mach was Du willst. VW oder der Händler wird Dir nicht's schriftliches geben das da Probleme sind! Die wären ja schön blöde!
Bei den Ersten 6 Monaten ist die Beweislast eindeutig. Da geht der Gesetzgeber davon aus das der Fehler (egal welcher) bereits bei Übergabe vorhanden war. Nach Ablauf der 6 Monate (Beweislastumkehr) MUSST DU dem Händler, nicht VW, nachweisen dass dieser Fehler bereits seit Übergabe vorhanden war und das geht nur mit einem Gutachten und Rechtsanwalt. Tritt der Fehler erst NACH den 6 Monaten auf hast Du schlechte Karten
Du hat einen Vertrag mit dem Händler geschlossen NICHT mit VW, ergo ist in erster Linie DEIN Händler Ansprechpartner. (Erfüllungsgehilfe) oder hast Du expliziet einen Kaufvertrag mit VW abgeschlossen?
Entweder Du nimmst den Wagen oder nicht, es gibt nur diese zwei Möglichkeiten. Ich habe schon mehrere Fahrzeuge in WOB abgeholt und auch mit den Leuten dort gesprochen. Denen ist es Piepschnurzegal ob Du das Fahrzeug abnimmst oder nicht. Die haben das Geld schon bekommen für den Wagen und ob Du OHNE Wagen nach Hause fährst juckt die nicht im Mindesten.
Ich wurde auch schon gefragt ob ich den Wagen abnehme oder nicht, sagst Du NEIN dann beendet er das Gespräch, dokumentiert Deine Entscheidung und der Wagen wird sofort wieder zurückgefahren. Der Händler wird verständigt dass Du den Wagen nicht abnimmst und alles weitere läuft dann über den Händler. Wie bereits geschrieben MUSS der Händler auf jeden Fall das Fahrzeug abnehmen. Dann fallen unter Umständen auch noch die Überführungskosten an die der Händler Dir gegenüber geltend machen kann.
DU musst Wissen WAS DU willst!!!!!
Zitat:
@204045 schrieb am 24. März 2019 um 12:01:31 Uhr:
Ganz schön verzwickt dieser Autokauf. Man OH man.
Welcher Motor wäre denn die bessere Wahl?
150 PS Diesel. Der hat Adblue, da kann nix mehr passieren, keine Fahrverbote nix und sparsamer ist der auch als ein Benziner. Fahre ihn im Moment mit 4,9 Lieter (normales Fahren)
Hallo Forumsgemeinde,
ich habe ein Seat Ibiza mit dem besagten Motor. Mich Interessiert, ob die Probleme des Ruckelns und der schlechten Gasannahme von beginn an wahren oder diese sich erst schleichend herauskristallisiert haben.
Mein Ibiza hat mittlerweile 1500km auf der Uhr und hat bisher noch keine dieser besagten Probleme.
Einziger "Mangel" ist das ungewohnte Anfahren. Ein richtiges Anfahren wie früher ist leider nicht mehr möglich. Bei zu geringer Gaszugabe stirbt der Motor fast ab, bei zu viel Gasbeigabe schießt er förmlich los. Eine saubere Gaspedalkennlien ist für mich nicht erkennbar.
Danke. Doch eine Rechtsschutzversicherung kenne ich nur unter RSV. Grins "Besserwisseranschein" aus.
Zitat:
@vw570 schrieb am 24. März 2019 um 12:22:48 Uhr:
Zitat:
@204045 schrieb am 24. März 2019 um 12:01:31 Uhr:
Ganz schön verzwickt dieser Autokauf. Man OH man.
Welcher Motor wäre denn die bessere Wahl?150 PS Diesel. Der hat Adblue, da kann nix mehr passieren, keine Fahrverbote nix und sparsamer ist der auch als ein Benziner. Fahre ihn im Moment mit 4,9 Lieter (normales Fahren)
Wobei der Preisunterschied zum Benziner nicht ausser Acht gelassen werden sollte.( Nur meine Meinung) Für wenig Fahrer, wie ich mit ca. 10000km im Jahr weniger interessant. Hier ist ein Benziner eher die engere Wahl
Zitat:
@Puhbert schrieb am 25. März 2019 um 15:12:58 Uhr:
Zitat:
@vw570 schrieb am 24. März 2019 um 12:22:48 Uhr:
150 PS Diesel. Der hat Adblue, da kann nix mehr passieren, keine Fahrverbote nix und sparsamer ist der auch als ein Benziner. Fahre ihn im Moment mit 4,9 Lieter (normales Fahren)
Wobei der Preisunterschied zum Benziner nicht ausser Acht gelassen werden sollte.( Nur meine Meinung) Für wenig Fahrer, wie ich mit ca. 10000km im Jahr weniger interessant. Hier ist ein Benziner eher die engere Wahl
Stimme ich Dir bei. Auch muss der Steuervorteil berücksichtigt werden.
Grundsätzlich, abgesehen von den Problemen, sind die heutigen Benziner schon sehr sparsam geworden.