1,5 Jahre Haft für DC-Testfahrer
Hallo !
Ich habe folgenden Beitrag im E36 - Forum, dass ich spasseshalber ab und zu besuche, gefunden:
Zitat:
Nun ja...was macht die Tante mit Ihrem Luftfilterfutter KIA auf der Überholspur? Die Mittelleitplanke putzen?
Um sechs Uhr morgens kann man wohl mal den HAHN aufreißen und GUMMI geben.....
Ist schon tragisch, daß die Dame direkt im Baum geparkt hat, aber wer nicht richtig nach rechts lenken kann, der hat auch so nix im Verkehr verloren...
Und der Rückspiegel ist nicht nur dazu da, abgefahren zu werden.......
( der Innenspiegel ist auch nicht nur zum Schminken oder Kopf-dran-stoßen wenn man während der Fahrt den Schnuller vom Balg sucht )
Was denkt Ihr über eine solche Aussage, und was denkt Ihr über das Urteil an sich ?
Gruss
...
96 Antworten
@h-milch
Richtig, ich denke, dass sich die meisten hier einig sind, dass das Verhalten des auffahrenden Fahrers kein Kavaliersdelikt ist sondern ein erheblicher Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt, der zu diesem fatalen Ende geführt hat.
Gerade aber, weil dieser Vorgang so gravierend ist, besteht auf der Seite der Justiz eine besondere Verpflichtung, die Straftat - und um eine solche handelt es sich hier - eindeutig einem Täter zuzuordnen.
Wie ich der Presse habe entnehmen können, werden bei der Berufungsverhandlung die vier Tatzeugen nochmals auftreten müssen. Keiner von den Zeugen hat aber eine Beschreibung des Fahrers gegeben können oder das Kennzeichen abgelesen. Zudem scheinen die Angaben der Zeugen auch etwas widersprüchlich gewesen zu sein.
Das ist sehr problematisch, denn es genügt nicht, dass ein ermittelter Täter die Tat wahrscheinlich begangen hat, sie muss ihm von den Strafverfolgungsbehörden recht eindeutig nachgewiesen werden. So verlangt es das Strafgesetz. Für die Richter der Berufungsverhandlung am Landgericht wird das alles sehr heikel werden um ein juristisch sauberes Urteil zu fällen.
Zitat:
Original geschrieben von ToS4
Wie ich der Presse habe entnehmen können, werden bei der Berufungsverhandlung die vier Tatzeugen nochmals auftreten müssen. Keiner von den Zeugen hat aber eine Beschreibung des Fahrers gegeben können oder das Kennzeichen abgelesen. Zudem scheinen die Angaben der Zeugen auch etwas widersprüchlich gewesen zu sein.
Das ist sehr problematisch, denn es genügt nicht, dass ein ermittelter Täter die Tat wahrscheinlich begangen hat, sie muss ihm von den Strafverfolgungsbehörden recht eindeutig nachgewiesen werden. So verlangt es das Strafgesetz. Für die Richter der Berufungsverhandlung am Landgericht wird das alles sehr heikel werden um ein juristisch sauberes Urteil zu fällen.
Ich sehe das genauso, ... die Berufungsverhandlung wird mit Sicherheit sehr "spannend", und dann dürften auch die starken Emotionen dieser ersten Verhandlung ein wenig abgeebbt sein.
Hallo Mathias,
wie versprochen meine seit Freitag ausstehende Antwort:
Mittlerweile habe ich verstanden, worauf Du hinaus wolltest. Einigkeit dürfte bestehen, daß eine Tat schärfer bestraft wird, wenn ihre Folgen gravierender sind. Dementsprechend ist es ein großer Unterschied, ob jemand wegen des Drängelns stibt (dann ggf. fahrlässige Tötung) oder nur zähneknirschend den linken Fahrstreifen freigeben muss (dann Nötigung).
Eine andere Frage ist natürlich, ob die Folgen der Tat derselben zugerechnet werden können oder nicht. Die Zurechnung ist bei der fahrlässigen Tötung möglich, wenn der Tod des Opfers für den Täter vorhersehbar ist und nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegt (ich weiß, auch diese Kriterien sind nicht unbedingt trennscharf).
Grundsätzlich halte ich es für nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit liegend, daß ein Fahranfänger in der Dämmerung die Geschwindigkeit eines heranrasenden Autos falsch einschätzt, meint, nur durch ein Ausweichen in letzter Sekunde der sicheren Kollision ausweichen zu können und dabei das Lenkrad so verreißt, daß er von der Fahrbahn abkommt und tödlich verunglückt.
Ob eine solche Zurechnung im Fall von "Turbo-Rolf" auch möglich ist, hängt also von zahlreichen Faktoren ab (Licht- und Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit für Rolf, daß das Opfer ihn zunächst übersehen hat, Annäherungsgeschwindigkeit usw.), die mir nicht bekannt sind. Deswegen habe ich ja auch anfangs geschrieben, daß niemand im Forum die Fakten so gut kennt, daß er sich zu pauschaler Richterschelte aufschwingen kann.
Nach diesem lang(weilig)en juristischen Vortrag zurück zu Dir und Deiner Frau, die ich (wahrscheinlich) nicht kenne:
Wenn sie eine stadtbekannte hysterische Heulsuse ist, Du weißt, wie man Frauen zum Weinen bringt, und ihr in der Villa Kunterbunt wohnt, dann würde ich Dir die Flucht auf den Balkon mit anschließendem tödlichen Absturz zurechnen.
Tjaja...
hier zeigt sich wieder der Unterschied zwischen Juristen und Nicht-Juristen...
@ Advokat: Juristisch einwandfrei;-) Auf Strafrecht spezialisiert??
@all: Das Rechtsempfinden ist nicht immer gesetzeskonform, sagte mein Prof für Privatrecht immer. Und da hat er recht, will meinen: Man kann nun geteilter Meinung darüber sein, ob das Urteil "gerecht" ist oder nicht, aber nach meiner Kenntnis der Sachlage ist es zumindest juristisch einwandfrei zustande gekommen. Fraglich ist hier, ob im konkreten Falle bei einem ersttäter, der strafrechtlich bisher nach meinem Wissensstand nicht in Erscheinung getreten ist, eine Strafe ohne Bewährung auszusetzen wäre. Wohlgemerkt: eine 18-monatige Freiheitsstrafe könnte ebenso zur Bewährung ausgesetzt werden.
Aber: Das liegt im Ermessen der Richterin. Strafverschärfend kommt nämlich dazu, dass der Beklagte die Tat nicht zugegeben hat. Das kann nun an zwei Gründen liegen: 1. er hat sie nicht begangen oder 2. dies gehörte zur Strategie seiner Verteidigung. Wer aber weiß das schon? Die Richterin ist aufgrund der Beweislage offensichtlich zu dem Ergebnis gekommen, dass 2. zutrifft.
ganz persönlich denke ich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn dem jugendlichen Wiederholungstäter der Angriff mit einem Besser zu einer Bewährungsstrafe verhilft, der 33-Jährige Ersttäter für fahrlässige Tötung jedoch einfährt. Denn die Sozialprognose von Herrn F. war sicherlich besser als die des jugendlichen Gewohnheitstäters...
Als Ergebnis haben wir nun einen 33-Jährigen Ingenieur, der sicherlich offensichtlich einen gravierenden Fehler gemacht hat und dafür 18 Monate einsitzt und danach nie mehr Arbeit finden wird. Auf der anderen Seite laufen Unmengen geistige Tiefflieger durch die Gegend, die mit Samthandschuhen angefasst werden und sicherlich nie was dazu gelernt haben. Oder in Griechenland ihren Erzieher erschießen.
Aber für letztere Bemerkung entschuldige ich mich jetzt schon mal, denn sie entspricht nicht dem was ich mal studiert habe...
Ähnliche Themen
Re: Tjaja...
Zitat:
Original geschrieben von Dennie
hier zeigt sich wieder der Unterschied zwischen Juristen und Nicht-Juristen...
@ Advokat: Juristisch einwandfrei;-) Auf Strafrecht spezialisiert??
@all: Das Rechtsempfinden ist nicht immer gesetzeskonform, sagte mein Prof für Privatrecht immer. Und da hat er recht, will meinen: Man kann nun geteilter Meinung darüber sein, ob das Urteil "gerecht" ist oder nicht, aber nach meiner Kenntnis der Sachlage ist es zumindest juristisch einwandfrei zustande gekommen. Fraglich ist hier, ob im konkreten Falle bei einem ersttäter, der strafrechtlich bisher nach meinem Wissensstand nicht in Erscheinung getreten ist, eine Strafe ohne Bewährung auszusetzen wäre. Wohlgemerkt: eine 18-monatige Freiheitsstrafe könnte ebenso zur Bewährung ausgesetzt werden.
Aber: Das liegt im Ermessen der Richterin. Strafverschärfend kommt nämlich dazu, dass der Beklagte die Tat nicht zugegeben hat. Das kann nun an zwei Gründen liegen: 1. er hat sie nicht begangen oder 2. dies gehörte zur Strategie seiner Verteidigung. Wer aber weiß das schon? Die Richterin ist aufgrund der Beweislage offensichtlich zu dem Ergebnis gekommen, dass 2. zutrifft.
ganz persönlich denke ich, dass mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn dem jugendlichen Wiederholungstäter der Angriff mit einem Besser zu einer Bewährungsstrafe verhilft, der 33-Jährige Ersttäter für fahrlässige Tötung jedoch einfährt. Denn die Sozialprognose von Herrn F. war sicherlich besser als die des jugendlichen Gewohnheitstäters...
Als Ergebnis haben wir nun einen 33-Jährigen Ingenieur, der sicherlich offensichtlich einen gravierenden Fehler gemacht hat und dafür 18 Monate einsitzt und danach nie mehr Arbeit finden wird. Auf der anderen Seite laufen Unmengen geistige Tiefflieger durch die Gegend, die mit Samthandschuhen angefasst werden und sicherlich nie was dazu gelernt haben. Oder in Griechenland ihren Erzieher erschießen.
Aber für letztere Bemerkung entschuldige ich mich jetzt schon mal, denn sie entspricht nicht dem was ich mal studiert habe...
Hallo Dennie
Irgendwie bekomme ich es nicht auf die Kette, nur einzelne Textpassagen zu zitieren.
Also, ich bin kein Strafrechtler, sondern auf privates Baurecht spezialisiert.
Wenn Du Privatrecht gehört hast und den Tod eines Erziehers ironisch kommentieren kannst, hast Du jedenfalls nicht Sozialpädagogik studiert, oder?
@Advokat
Wenn du einzelne Passagen editieren willst, dann drücke einfach wie gewohnt auf den "zitieren"-Button, dann wird der Text ja ins Antwortfenster übernommen. Lösche dann einfach alles ausser die gewünschte Passage heraus.. fertig 😉
Gruß Jürgen