1.4er Lieferverzögerung und Wertverlust meines Gebrauchten

Skoda

Mahlzeit!

Habe mir einen O2 1.4 TSI bestellt, der einfach nicht kommen will.
Meinen alten will ich dafür in Zahlung geben und habe mit dem 🙂 schon einen Preis ausgemacht, der auch im Kaufvertrag für den neuen O2 vermerkt ist. Nun sind mittlerweile einige Monate und Kilometer vergangen. Lt. Schwacke ist mein alter im Wert ziemlich gesunken, auch muss er bald zur Inspektion. Aber irgendwie sehe ich es nicht ein, da nochmals Geld reinzustecken.

Kann der Händler den Wertverlust bzw. die Inspektionskosten mir gegenüber geltend machen?

Danke
scrapy

Beste Antwort im Thema

Scheinbar kannst du meine Meinung nicht akzeptieren, ansonsten müsstest du nicht beleidigend werden und PNs veröffentlichen. Ich gebe dir sicher zum 4. mal den Rat das Gespräch mit dem Händler zu suchen und im vorhinein alles abzuklären. Nachher ist das Kind in den Brunnen gefallen, aber scheinbar lernst du lieber aus den eigenen Fehlern als aus den Fehlern der anderen. Jeder hat eben seinen bevorzugten Weg!

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Nun, dann frage ich mich wirklich warum du diesen Fred eröffnet hast? Deine Entscheidung steht schon fest und du wolltest wohl eine Bestätigung deines Handelns haben. Die hast du nicht bekommen und jetzt schlägst du alle Tips aus? Ich bitte dich dann nicht rumzuheulen wenn der Händler dir dann dein alt Auto nicht zum vereinbarten Preis abnimmt. Ganz so dumm wie du ihn darstellst ist er auch nicht 😉

mir wär das auch dreckegal. wenn was vereinbart ist vertraglich kann der händler sich an skoda wenden.
es ist nicht des kunden problem wenn der händler seine bestellte "ware" nicht ranbekommt.
und ich würde aus prinzip kein cent zurückweichen geschweige denn noch ne inspektion machen.

Im umgedrehten Fall würde ein Händler auch nicht mal eben das bestellt und gelieferte Auto für weitere 6 Monate aufn Hof stellen weil der Kunde grad nen Engpass hat.

Der Händler verdient in beiden Fällen....in dem einen nur weniger als im andern.

Kunde verliert Geld...Höherer Spritverbrauch, Steuern,Inspektion,Laufleistung....
(persönlicher Spass hin oder her...Kunde will JETZT ein Auto kaufen weil er Sparsamer fahren will und nicht in 8 Monaten)

Zitat:

Original geschrieben von ThePilot


Nun, dann frage ich mich wirklich warum du diesen Fred eröffnet hast? Deine Entscheidung steht schon fest und du wolltest wohl eine Bestätigung deines Handelns haben. Die hast du nicht bekommen und jetzt schlägst du alle Tips aus? Ich bitte dich dann nicht rumzuheulen wenn der Händler dir dann dein alt Auto nicht zum vereinbarten Preis abnimmt. Ganz so dumm wie du ihn darstellst ist er auch nicht 😉

Nun, eventuell finden sich hier im Forum nicht nur die unvermeidbaren, 9xklugen Vielschreiber, sondern auch Leute, die in einer ähnlichen Situation steckten, und von ihren Erfahrungen berichten können. Vielleicht findet sich sogar ein Rechtsgelehrter, der zu den vertraglichen Aspekten etwas beitragen kann.

PS: Erbitte hiermit offiziell einen Platz auf Deiner ignorier-liste. Tu mir den generösen Gefallen.

Also ich glaube das was im Vertrag steht gilt auch!

Ich würde aber am besten noch mal beim händler fragen.
Am allerbesten gleich fragen wie der stand von dem neuen ist.

Also ich habe mir ja auch einen 1,4 TSI Octi bestellt. Produziert soll er in der KW 35 werden...

Habe bis jetzt auch nichts anderes gehört.

Lasse meinen aber Abwracken.......da ist es sch...... egal wieviele kilometer und beulen darauf kommen.

gruß

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Ich sage ja das du die Wahrheit nicht vertragen kannst und deswegen beleidigend werden muss. Wie Loucie geschrieben hat, Verträge sind einzuhalten und somit hast du ein Problem. Der Händler hat dir ein Ankauf Angebot über ein Fahrzeug gemacht, dass Scheckheft gepflegt ist und weniger Kilometer und Kratzer hat. Du kannst jetzt nicht die ganze Verantwortung auf den Händler abschieben, zumindest nicht vorher beim Händler nachgefragt zu haben wie in diesem Fall zu verfahren ist. Er wird dir nicht den Kopf abreisen und es wird sich eine Lösung finden.
Allerdings solltest du vom Händler kein entgegenkommen erwarten wenn du ihm ein Fahrzeug auf den Hof stellst das nicht mehr den im Vertrag entsprochenen Bedingungen entspricht. Für den Lieferverzug kann der Händler primär mal nichts, deswegen wird dir von der Judikative das Recht eingeräumt vom Vertrag zurück zu treten. Für die überzogene Inspektion bist allein du verantwortlich, sonst niemand.

P.S.: Wenn du andere Meinungen nicht akzeptieren kannst solltest du kein Forum aufsuchen. Und manchmal hilft lesen ganz ungemein weiter, ich will keine Bewerber sondern ich verkaufe die Plätze auf der *ignore*-List.

Zitat:

Original geschrieben von sebbo28


Also ich glaube das was im Vertrag steht gilt auch!

Ich würde aber am besten noch mal beim händler fragen.
Am allerbesten gleich fragen wie der stand von dem neuen ist.

Das sage ich schon die ganze Zeit, aber er will ja den Händler nicht fragen. Ich sehe schon den großen Heul-Thread kommen wie böse der Händler ist. Wie schonmal gesagt, ein gütliches Gespräch ist der intelligentere und einfachere Weg. Aussitzen und auf die Nase fallen ist für die Sturköpfe und für die Leute die Verträge nicht lesen können! Er ist sicher nicht der erste Fall bei dem sowas passiert...

PN-Veröffentlichung herauseditiert (Beetle007, MT-Team)

Wenn ich mir Deine Beiträge so anschaue, kann ich verstehen, warum die Plätze auf Deiner Ignore-List so begehrt sind. Ich akzeptiere jede Meinung (selbst die von onlinesüchtigen Forenspammern), wenngleich ich mir das Recht herausnehme diese Meinungen zu ignorieren oder herzhaft darüber zu lachen. In diesem Sinne:

Welcome to the real world!

Scheinbar kannst du meine Meinung nicht akzeptieren, ansonsten müsstest du nicht beleidigend werden und PNs veröffentlichen. Ich gebe dir sicher zum 4. mal den Rat das Gespräch mit dem Händler zu suchen und im vorhinein alles abzuklären. Nachher ist das Kind in den Brunnen gefallen, aber scheinbar lernst du lieber aus den eigenen Fehlern als aus den Fehlern der anderen. Jeder hat eben seinen bevorzugten Weg!

Zitat:

Original geschrieben von scrapy


PN-Veröffentlichung herauseditiert (Beetle007, MT-Team)

Wenn ich mir Deine Beiträge so anschaue, kann ich verstehen, warum die Plätze auf Deiner Ignore-List so begehrt sind. Ich akzeptiere jede Meinung (selbst die von onlinesüchtigen Forenspammern), wenngleich ich mir das Recht herausnehme diese Meinungen zu ignorieren oder herzhaft darüber zu lachen. In diesem Sinne:

Welcome to the real world!

The Pilot hat ganz recht was er schreibt,im Gegensatz zu dir scrapy!! was willst du überhaupt hier im Forum? du akzeptierst eh keine anderen Meinungen und pöbelst nur rum!!einfach abmelden dann haste deine Ruhe.So DR.WICHTIG Leute wie du braucht das Forum nicht.

Ich kann auch nur raten: Geh zum Händler und sprich mit dem.

Also hier sind jetzt fast 2 Seiten voller Beiträge...
zu 99.9% kommt immer Lösung zum Händler zu gehen. Einfach Fragen wie der Stand der dinge ist.

Lieferzeit ist nun mal Lieferzeit...

Am Besten den Beitrag Igno........!

Soll er doch machen was er für richtig hält....
Er will ja keine hilfe..... oder Ratschläge

Gruß

Zitat:

So DR.WICHTIG Leute wie du braucht das Forum nicht.

Es ehrt mich ja sehr, dass meine Beiträge den Eindurck erwecken, ich sei schon promoviert. Bedaure, erst nächstes Jahr ist es soweit. Anyway, so richtig wichtig nehmen sich doch wohl eher diejenigen Foristen, die meinen mit ihren 100 Mio Beiträgen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und in Tränen ausbrechen, wenn sie geflissentlich übergangen werden.

Nun du hast hier nach Tips gefragt wie weiter zu verfahren ist und beinahe ausnahmslos wurde dir zu einem Gespräch mit dem Händler geraten. Das möchstest du nicht, stattdessen versuchst du einen finaziellen Vorteil aus der Situation zu ziehen in dem du den zusätzlichen Wertverlust und die nötige Inspektion auf den Händler abwälzen willst.
Sicherlich kannst du das Gespräch verweigern, allerdings die User die versuchen dir zu helfen zu beschimpfen ist ein Unding sondersgleichen. Evtl. kannst du nicht mit anderen Meinungen umgehen oder du hast versucht dir Zustimmung für deine Position zu holen. Wie man jedoch sieht sehen (fast) alle die Sache etwas anders als du!

Hallo

Also mal ein anderes Beispiel..........

Ich habe momentan ein Leihauto von Oma...... Typ: Renaul Clio 12 jahre alt.
Das Auto soll zum Abwracken..... Nun ist es ja so, das ich mit dem Auto Fahrtüchtig beim Händler abgestellt vorfahren muss.
Bei den Auto Klapperts und Wackelt alles was nur vorstellbar ist. zudem kommen noch Klappergeräuche aus dem Motorbereich.??????!!!!!!! nicht drüber nachdenken
Das Teil verliert irgendwo Öl.........

Auf guten Deutsch er fällt bald auseinander.

Da meiner erst in der KW 35 Produziert wird und Liefertermin ca KW37 werden kann.
Ist es dann mein PP wenn der verecken sollte.....

(Bestllung 04.04.09)

Da ich aber mich mit meinen Händler gut auskomme und wir vor 3 Jahren einen Fabia bei ihm gekauft haben, bekomme ich sogar eventuell einen Leihwagen..wenn ich mit ihr darüber reden würde.....

Wollte damit mal klarstellen
Wie mann in den Wald schreit so kommt es auch wieder raus.........

So ich hab mich nochmal kurz schlau gemacht und ein paar AGBs durchgelesen, übereinstimmenden enthalten so gut wie alle AGBs der Autohöuser eine Passage die den Wert am Tag der Übergabe als maßgebend betrachtet. Vielleicht sollte der TE mal in seine AGBs schauen...

Auszug aus einer exemplarischen AGB:

"Bei Inzahlungnahme von Gebrauchtfahrzeugen ist der am Tage der Übernahme festzustellende
Wert maßgebend, wenn zwischen dem Vertragsschluss und der Übernahme
eine Wertminderung oder Beschädigung des Gebrauchtfahrzeuges eingetreten ist.
Ist
eine Einigung über die Höhe der Wertminderung im Verhandlungswege nicht zu erzielen,
ist der Lieferer berechtigt, eine DAT-Schätzung herbeizuführen. Das
Schätzungsergebnis wird der Abrechnung des Gebrauchtfahrzeugs zugrunde gelegt.
Dabei werden die Kosten der Schätzung als Abzug berücksichtigt. Ist vertraglich vereinbart,
dass ein vom Lieferer in Zahlung zu nehmendes Gebrauchtfahrzeug TÜV-geprüft
zu übergeben ist, so ist die Überprüfung durch eine andere amtliche oder amtlich zugelassene
Prüfstelle ausgeschlossen. Gleichzeitig darf die Prüfung nicht länger als 14
Tage zurückliegen. Sämtliche vom TÜV festgestellten Mängel, die nach dem
Untersuchungsbericht eine Wiedervorführung des Fahrzeugs erforderlich machen, hat
der Besteller auf eigene Rechnung beseitigen zu lassen, ohne dass hiervon der vereinbarte
Betrag der Inzahlungnahme berührt wird. Der Untersuchungsbericht ist vor Übergabe
des Fahrzeugs vorzulegen. Kommt der Besteller diesen Verpflichtungen bis zum
vereinbarten Übergabezeitpunkt nicht nach, ist der Lieferer berechtigt, die
Mängelbeseitigung gegen Aufrechnung selbst vorzunehmen oder die Inzahlungnahme
des Gebrauchsfahrzeuges abzulehnen und den vereinbarten Betrag der
Inzahlungnahme sofort fällig in bar zu fordern."

Eine sinngemäße Formulierung findet sich in annähernd 100% der AGBs von Autohäusern!

Sooooo

und jetzt wird dieser Teil endgültig geschlossen..

denke mal noch mehr Tips gehen nicht....

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