"Zeitgenössisches" Tuning Golf 2 für H-Zulassung.

VW Golf 2 (19E)

Hallo zusammen,
Ich bin gerade dabei meinen Golf 2 GTD zu restaurieren. Und ich hatte vor ihn tiefer zu legen, neue Felgen drauf zu machen, ein breitbau Kit zu verbauen und die Lackierung zu ändern.
Da ist meine Frage was für Tieferlegerungen Zeitgenössisch sind. (Ich hätte gerne ein Gewindefahrwerk weiß aber nicht was dort mit H-Zulassung zulässig ist.) Und welche Felgen man dazu verbauen könnte, die auch noch gut aussehen aber nicht zu teuer sind.
(Lackierung und Breitbau sind H-Zulässig)
Danke im voraus
mk2_gtd

Beste Antwort im Thema

Ich hab meinen Prüfer mal gefragt, wie es aussieht mit H-Kennzeichen und ABF-Motor. Er hat kurz überlegt und dann gemeint, "ist ja auch Golf-Baureihe, könnte man machen..."
Auch wenn das hier immer wieder bestritten wird, bleibe ich bei meiner Meinung, dass ganz viel darauf ankommt, wie der Prüfer seinen Ermessensspielraum auslegt.

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Zitat:

@GLI schrieb am 15. Mai 2020 um 22:43:34 Uhr:


Ich hab meinen Prüfer mal gefragt, wie es aussieht mit H-Kennzeichen und ABF-Motor. Er hat kurz überlegt und dann gemeint, "ist ja auch Golf-Baureihe, könnte man machen..."
Auch wenn das hier immer wieder bestritten wird, bleibe ich bei meiner Meinung, dass ganz viel darauf ankommt, wie der Prüfer seinen Ermessensspielraum auslegt.

Isso! 🙄 oder nicht? 😁

Aber mal im Ernst, welche Vorschrift besagt das?
Es gibt soviel klare Unklarheiten über dieses Thema!
Ich bin froh, dass ich eine H-Zulassung habe, aber es kann ja nicht nur an dem Prüfer liegen, oder?

Zitat:

Es gibt soviel klare Unklarheiten über dieses Thema!

Nö, die Regelarien sind eindeutig. Sie durchgesetzt zu bekommen bzw. durchzusetzen ist eine andere Kiste.

Welche Regularien? Nenne sie doch bitte einfach, ich lese gern und viel...

Gruß Colt

Bei mir hat der TÜV Süd ein Anforderungsblatt auf Ihrer Homepage.

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Die kann man, inklusive der Änderungen, nachlesen. 🙂 Ich verlinke es nicht noch einmal. Nicht wegen Dir, sondern weil das Thema eigentlich durch ist. Es gibt dazu genügend Lesestoff und, wie gesagt, die Regularien. Wenn man sich darauf vorbereitet und im Zweifel mit einem Sachverständigen spricht, sollte vieles kein Problem sein. Problem ist, den Sachverständigen zu finden, der sich mit den Regularien im Detail auseinander gesetzt hat. Es liegt nicht an Regeln und meist nicht an Ermessenspielräumen sondern daran, wie gut sich die betreffenden Personen mit der Thematik befasst haben.

Mir ist klar, dass man das nachlesen kann...
Ich habe ein Fahrzeug gebaut welches mit einem Motor ausgestattet ist der nie so in diesem Auto eingebaut wurde. Trotzdem habe ich eine H-Zulassung und bin zufrieden damit. Das Ganze beruht aber auf Erfahrung und Hörensagen. Einen Gesetzestext dazu konnte ich nie finden.
Da du anscheinend die nötige Expertise besitzt würde ich dich trotz Allem um einen Link bitten.

Vielen Dank im Voraus!

hallo

@ xrayakcolt

die H richtlinie lässt da eben spielraum zu

es steht zum einen zwar drinn das der motor aus der baureihe sein muss , aber es ist eben auch zulässig was in den ersten 10 jahren zu haben war und was so damals üblich war an umbauten

auf diese 10 jahre regel kann man eben den VR6 in den golf 2 bekommen oder auch den 1,8T

T3 mit Ford V6 war auch nicht ganz unüblich soweit mir bekannt

Mfg Kai

Zitat:

die H richtlinie lässt da eben spielraum zu

es steht zum einen zwar drinn das der motor aus der baureihe sein muss , aber es ist eben auch zulässig was in den ersten 10 jahren zu haben war und was so damals üblich war an umbauten

auf diese 10 jahre regel kann man eben den VR6 in den golf 2 bekommen oder auch den 1,8T

Eben nicht. Es gibt weder Spielraum noch sonst was. Es ist klar geregelt. Wie es jeder Prüfer macht ist etwas anderes.

https://www.vdtuev.de/news/h-kennzeichen-zulassung-als-oldtimer-280217

Ganz klar geregelt:

Motor aus der Baureihe.

Diese 10 Jahre regel, gilt wenn du den Motor 10 Jahre nach Erstzulassung eingebaut hast, nicht wenn du ihn heute einbaust und den eingetragen bekommst und dann ein H- Kennzeichen willst.

So steht es in den Regularieren vom TÜV Süd.

Wie es am Ende jeder Prüfer umsetzt ist eine andere Geschichte.

Man sollte aber immer eines dabei bedenken. Wenn man zur HU fährt und ein Prüfer besteht auf die 10 Jahre Regel so wie es eben dort steht, kann ein Prüfer einem das H- Kennzeichen auch direkt wieder aberkennen. Und dann hat man ein gewaltiges Problem.

Daher wäre ich immer vorsichtig gerade was das H- Kennzeichen angeht.

Ich für meinen Teil will es auch haben, aber dann belasse ich meine Autos so, wie man es eben früher machen konnte und gemacht wurde. Ein Cup Kit gab es damals schon und ATS Cup/Classic sind eben die Standard Felgen von Früher ^10.

Ist halt die Frage, ob das ein Prüfer mit der Aberkennung wirklich durchzieht, wenn der Umbau beim H abgenommen wurde und das Gutachten gar von einem Prüfer der eigenen Organisation erstellt wurde. Zumal das ja auch immer voraussetzt, dass der Prüfer sich in den Modellreihen entsprechend auskennt. Es können heute Leute Prüfer sein, die waren zu Zeiten vom Golf 2 noch flüssig.

Ich war mal mit meinem Typ 3 bei der Dekra, der Sachverständige war offensichtlich deutlich in den 50ern, der wusste gar nicht nach was er da gucken sollte, weil er die Technik überhaupt nicht kannte. Im Endeffekt hat über Licht, Bremsen und Reifengröße hinaus mehr oder weniger gar nichts geprüft.

Der Anforderungskatalog vom TÜV Süd ist aber kein "Gesetz", sondern spiegelt die übliche Praxis wieder.

Auf Seite 3 steht deshalb auch der Passus

Zitat:

Entspricht das Fahrzeug nicht diesen Bedingungen, ist eine positive Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes im Regelfall nicht möglich.

Es ist also im Grunde genommen alles Ermessensspielraum. Im Zweifel müssen halt mehrere Prüfer gemeinsam darüber entscheiden. In allerletzter Instanz wendet man sich mit seinem Anliegen an die technische Leitung. Dann sollte man aber gute Argumente und Begründungen parat haben.

Für mein H-Kennzeichen ist die Flüssiggasanlage und das AP-Sportfahrwerk rausgeflogen. Der Rest (Räder, Bastuck AGA, H&R Gewinde, Spurplatten) war problemlos, dank passender, alter Teile-Gutachten .

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