"Unverbindliche Aktionspreisempfehlung" und Firmenwagenleasing

Ford Mondeo Mk5 (BA7)

Moin,

weiß zufällig jemand, ob wenn man ein Modell, bei dem Ford gerade eine "Unverbindliche Aktionspreisempfehlung" bietet, als Firmenwagen least, für die Versteuerung des GWVs dann dieser günstigere Preis oder der normale Listenpreis herangezogen wird?

Danke!

30 Antworten

Ford macht das nicht schlau. Opel macht vor wie das geht. Da haut man eine Variante raus, auf die es für Neukäufe keine Rabatte gibt. Für die Firmen ändert sich nichts, die schauen auf die Leasiingraten. Der Fahrer freut sich aber über mehr Austattung oder weniger Kosten. Titanium Business würde den Absatz stärken. Scheint aber für das Ford Marketing zu hoch zu sein....

Aber was nutzt Opel das?

Bei uns ist Opel nicht gelistet, und ich kenne persönlich auch keine Firma, wo Opel als Firmenwagen freigeschaltet wäre. Natürlich gibt es Opel als Firmenwagen, aber die Regel ist das nicht.

Dass sie bei uns jetzt Ford und Volvo neu freigeschaltet haben, ist schon außergewöhnlich genug...

Zitat:

@The Jester schrieb am 5. Juli 2017 um 09:32:19 Uhr:


Genau das habe ich beim zuständigen Finanzamt erfragt.
Mit er Argumentation, dass dieser Preis ha allen Käufern, geschäftlich und privat, angeboten wird und es sich damit quasi um den eigentlichen Listenpreis handelt.
Keine Chance sagen die bei uns.
Werde es aber in der Steuererklärung trotzdem versuchen.
Versuch schadet ja nicht. Gibt ja die abstrusesten Sachen, mit denen der eine oder andere durch kommt.

Hast Du schon ein Ergebnis für 2017? Versuchen tuen die Finanzämter erstmal viel, siehe das Thema Nichtanwendungserlass. Könnte wetten, dass der BFH am Ende exakt Deiner Argumentation folgen würde.

Zitat:

@smarty79 schrieb am 12. November 2018 um 19:07:26 Uhr:



Zitat:

@The Jester schrieb am 5. Juli 2017 um 09:32:19 Uhr:


Genau das habe ich beim zuständigen Finanzamt erfragt.
Mit er Argumentation, dass dieser Preis ha allen Käufern, geschäftlich und privat, angeboten wird und es sich damit quasi um den eigentlichen Listenpreis handelt.
Keine Chance sagen die bei uns.
Werde es aber in der Steuererklärung trotzdem versuchen.
Versuch schadet ja nicht. Gibt ja die abstrusesten Sachen, mit denen der eine oder andere durch kommt.

Hast Du schon ein Ergebnis für 2017? Versuchen tuen die Finanzämter erstmal viel, siehe das Thema Nichtanwendungserlass. Könnte wetten, dass der BFH am Ende exakt Deiner Argumentation folgen würde.

Nein. Keine Chance. Werde das auch nicht weiter verfolgen.

Danke für die Info! Würde sich wegen der im Raum stehenden Summen wahrscheinlich auch nicht lohnen, den Rechtsweg zu gehen...

Ne. Mein Finanzamt stellt klar, das im entsprechenden Gesetzestext eindeutig steht, dass der Bruttolistenpreis die Grundlage der Berechnung bildet und Nix anderes.

Zitat:

@Schneckifahrer schrieb am 6. Juli 2017 um 21:13:00 Uhr:


Ford macht das nicht schlau. Opel macht vor wie das geht. Da haut man eine Variante raus, auf die es für Neukäufe keine Rabatte gibt. Für die Firmen ändert sich nichts, die schauen auf die Leasiingraten. Der Fahrer freut sich aber über mehr Austattung oder weniger Kosten. Titanium Business würde den Absatz stärken. Scheint aber für das Ford Marketing zu hoch zu sein....

Das war bei Ford leider schon immer so. Sofort mit Erscheinen der Neuwagenpreis des MKIV war auf der Webseite der UVP und der UVP abzgl. Rabatt aufgeführt. Würden die einen realen Preis anstatt einen Geiz-Ist-Geil-Preis ansetzen, würde das uns Steuerzahler entlasten.

Was entlastet denn in Seinem Szenario den Steuerzahler?
Versteuert wird nicht der Geiz ist geil Preis sondern der höhere Listenpreis...

Er meint wohl das der Listenpreis direkt niedriger angesetzt werden sollte und dann weniger Rabatt gegeben werden muss.

Der Fahrzeugrestwert basiert meiner Kenntnis nach auf dem Listenpreis. Sinkt dieser, so hat der Wagen nach z.B. 4 Jahren Laufzeit einen geringeren Wert. Dies steigert wiederum die Leasing-Rate.
Da ich die Wagen nie übernehme noch die 1%-Regel anwende, kommt es mir auf eine möglichst geringe monatliche Rate an.
Das derzeitige Ford-Preis-Modell ist für mich ideal.

Zitat:

@laserlock schrieb am 16. November 2018 um 18:19:24 Uhr:


Er meint wohl das der Listenpreis direkt niedriger angesetzt werden sollte und dann weniger Rabatt gegeben werden muss.

Der Fahrzeugrestwert basiert meiner Kenntnis nach auf dem Listenpreis. Sinkt dieser, so hat der Wagen nach z.B. 4 Jahren Laufzeit einen geringeren Wert. Dies steigert wiederum die Leasing-Rate.
Da ich die Wagen nie übernehme noch die 1%-Regel anwende, kommt es mir auf eine möglichst geringe monatliche Rate an.
Das derzeitige Ford-Preis-Modell ist für mich ideal.

Schon klar. Der Hinweis auf die Entlastung der Steuerzahler erschließt sich mir nicht...

Zitat:

@The Jester schrieb am 16. November 2018 um 19:12:15 Uhr:



Zitat:

@laserlock schrieb am 16. November 2018 um 18:19:24 Uhr:


Er meint wohl das der Listenpreis direkt niedriger angesetzt werden sollte und dann weniger Rabatt gegeben werden muss.

Der Fahrzeugrestwert basiert meiner Kenntnis nach auf dem Listenpreis. Sinkt dieser, so hat der Wagen nach z.B. 4 Jahren Laufzeit einen geringeren Wert. Dies steigert wiederum die Leasing-Rate.
Da ich die Wagen nie übernehme noch die 1%-Regel anwende, kommt es mir auf eine möglichst geringe monatliche Rate an.
Das derzeitige Ford-Preis-Modell ist für mich ideal.


Schon klar. Der Hinweis auf die Entlastung der Steuerzahler erschließt sich mir nicht...

Na ist doch klar, gemeint ist der 1%-Steuerzahler. Umso geringer der Listenpreis, umso geringer der 1%-Anteil. Vergessen wird hierbei aber die Steigerung der Leasingrate. Die trägt bei den Firmenwagenfahrer die Firma. Umso höher die Rate, umso weniger kann man sich reinkonfigurieren. Fazit: Milchmädchenrechnung...

Zitat:

@laserlock schrieb am 16. November 2018 um 19:57:29 Uhr:



Zitat:

@The Jester schrieb am 16. November 2018 um 19:12:15 Uhr:



Schon klar. Der Hinweis auf die Entlastung der Steuerzahler erschließt sich mir nicht...

Na ist doch klar, gemeint ist der 1%-Steuerzahler. Umso geringer der Listenpreis, umso geringer der 1%-Anteil. Vergessen wird hierbei aber die Steigerung der Leasingrate. Die trägt bei den Firmenwagenfahrer die Firma. Umso höher die Rate, umso weniger kann man sich reinkonfigurieren. Fazit: Milchmädchenrechnung...

Wenn ich den Post richtig lese, ist mit Geiz-ist-Geil-Preis der reduzierte Preis gemeint. Auf den bezieht sich dann auch die Aussage der Entlastung der Steuerzahler. Richtig? Daher meine Frage.

In Bezug auf die Leasingpreise gebe ich Dir recht.

Na das wir er dann wohl nochmal präzisieren müssen...

Ich bin mal so frei und bringe für Außenstehende nochmal eine vollständige Erklärung bei:

1. Versteuerung 1% vom Bruttolistenpreis
Bei 50.000€ sind das also 500€ zu versteuerndes Einkommen.
2. Das Unternehmen trägt nicht den kompletten Leasingberrag und man zahlt selber z.B. 100 im Monat hinzu
Die 100 € kommen aus dem versteuerten Nettolohn, man darf aber die 1% Versteuerung um diesen Betrag kürzen.
Also bis hierher 100€ netto + 400€ zu versteuern
3. wenn man kein Homeoffice hat muss man entweder 0,03 % je Entfernungskilometer versteuern.
( Hier kann man alternativ auch noch eine Einzelversteuerung ansetzen - ist aber dann nochmal was besonderes)
Bei 30 Kilometern also 0,9 % vom Bruttolostenpreis.
Also 450€ zu versteuern kommt hinzu
Zwischensumme 850€ zu versteuern und 100€ netto.
4. nun kann man aber auch die Kilometerpauschale ansetzen.
Wichtig: Beim versteuern darf man den kürzesten Weg ansetzen, bei der Pauschale den günstigsten (schnellsten) Weg.
Ich persönliche kann daher 3 km mehr ansetzen als ich versteuern muss, da der günstigste weg mal eben 20 Minuten schneller ist (z.B. Nachweiss über Google Route)
Also 33km x 0,30€ x 225 Tage / 12 Monate
(Eintragung als Steuerfreibetrag möglich)
185,63€ Abzug bei der Versteuerung

Somit dann 664,38€ zu versteuern + 100€ netto.

Nehmen wir im Beispiel einen Steuersatz von 25% (das sollte jeder selber nachdenken, schwankt doch sehr)
166,09€ Steuer + 100€ Netto = 266,09€ Kosten im Monat

Dabei ist es völlig irrelevant, welche Kosten das Unternehmen trägt. (Also egal ob der Fahrer auf eigene Kosten tanken muss oder ob Benzin, Waschstraße, Mautgebühren, Eiskratzen... übernommen werden) - daher kann es sich mal mehr oder weniger lohnen.

Nun zurück zum Bruttolistenpreis.
Wenn der statt mit 20% Rabatt gleich als BLP nur 40.000 € wäre, kommt man nur auf 217,85€. Also etwa 50€ weniger Steuer im Monat.

Daher ist für Geschäftswagenfahrer der BLP wichtig

Das kann gerade bei recht gut verdienenden Singels, da geht die Differenz auch mal schnell auf 200€ im Monat.

Warum das so ist: meine Theorie:
Man hatte schon mal das Thema, das statt der 1% ein 2% Regelung angewendet wird... ich wette, Esswaren dann ein Deal der Hersteller: Preise Brutto erhöhen um die Staatseinnahmen zu erhöhen und milder als 2%

Ach ja: bei Elektroautoswurde das ja gerade gesenkt. Für geschäftswagenfahrer ohne Lange strecken sehr interessant.

Zitat:

@laserlock schrieb am 16. November 2018 um 18:19:24 Uhr:


Er meint wohl das der Listenpreis direkt niedriger angesetzt werden sollte und dann weniger Rabatt gegeben werden muss.

Der Fahrzeugrestwert basiert meiner Kenntnis nach auf dem Listenpreis. Sinkt dieser, so hat der Wagen nach z.B. 4 Jahren Laufzeit einen geringeren Wert. Dies steigert wiederum die Leasing-Rate.
Da ich die Wagen nie übernehme noch die 1%-Regel anwende, kommt es mir auf eine möglichst geringe monatliche Rate an.
Das derzeitige Ford-Preis-Modell ist für mich ideal.

Den Restwert bestimmt der Markt, nicht der Listenpreis. Die Leasinganbieter versuchen, den Restwert zu schätzen. Der Wertverlust muss ja kompensiert werden. Daher sind Fahrzeuge von MB zum Teil günstig im Leasing. Der Wertverlust ist nicht so hoch. Der Listenpreis hat einen Einfluss auf den Leasingfaktor weniger auf die Rate. Der Listenpreis ist bei Ford unrealistisch hoch. Ich halte dies nach wie vor für unschlau bei Typen mit hohen Firmenleasinganteil.
Bei uns ist Ford aber eh durch erheblich angestiegene Leasingraten rausgeflogen.

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